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Autor Thema: Rückwirkend zahlen? etc.  (Gelesen 58805 mal)

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Re: Rückwirkend zahlen? etc.
#30: 16. Februar 2015, 23:33
Rein hypothetisch würde sich mir die Frage stellen: Wenn A in einer WG gewohnt hat, für die schon jemand zahlt, wieso hat A das dann nicht klar gesagt, sondern kommt erst zwei Jahre später damit um die Ecke?

Eine rein hypothetische Antwort könnte sein, dass erst Ende 2014 die Briefe in der WG eingeflattert sind und sich vorher schlicht und einfach niemand darum gekümmert hat. Person C war zu diesem Zeitpunkt natürlich schon ausgezogen.
Deswegen auch die Idee, dass sich Person B anmeldet und so der Zeitraum 01.01.2013 bis Einzug B außen vor bleibt, aber das hat ja nicht wirklich funktioniert.


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