Es gibt zwei Arten von Mahnungen,
Typ A, nach einer Zwangsanmeldung aber vor einem Bescheid
Typ B, nach einem Bescheid
Möglicherweise hat Person P diesen Bescheid überhaupt nicht erhalten (übersehen vielleicht auch), obwohl dieser vielleicht sogar versendet wurde. Die Frage ist, steht in der Mahnung etwas von Bescheid, bezieht diese sich auf solch einen? Die Mahnung muss ja einen Bezugsschreiben haben, einfach mal suchen.
Falls dem nicht so wäre, könnte es sein dass dieser Bescheid noch kommt und die Androhung leere Luft ist. Falls aber statt eines Bescheids ein GV kommt, dann kann diesem deutlich gemacht werden, dass die Forderung sich auf einen nicht zugestellten Verwaltungsakt bezieht, wenn Person P keinen solchen erhalten hat, dazu gibt es hier aber bereits weiterführende Themen.
"Gebühren-/Beitragsbescheid(e)" bis September
also gab es Bescheide wahrscheinlich, sind diese angekommen, wenn ja wurde dann Widerspruch erhoben? Falls nicht wäre das problematisch. Es könnte jetzt beim BS nachgefragt werden, auf welche Bescheide sich diese Mahnung bitte bezieht, und das Person P diese nicht erhalten hätte, in wie weit das Sinnvoll ist, ist PersonX nicht sicher, anderen falls würde ein GV dann darauf hingewiesen, dass es keine zugestellten Verwaltungsakte gibt.
Sind diese
"Gebühren-/Beitragsbescheid(e)" bis September
angekommen, wenn ja und es wurde Widerspruch erhoben, dann benötigt diese Mahnung keinen Widerspruch, falls es tatsächlich zur Vollstreckung kommt, müsste Klage erhoben werden.