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Autor Thema: Mahnung, und jetzt ?  (Gelesen 53190 mal)

C
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Re: Mahnung, und jetzt ?
#45: 13. November 2014, 20:49
Guten Tag

Person A hat heute auch eine Mahnung bekommen vom Beitragsservice und weiß leider nicht wie A sich jetzt verhalten soll!

Hat jemand schon Erfahrung damit?

 Gruß Copa


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ichbinraus

Re: Mahnung, und jetzt ?
#46: 14. November 2014, 00:12
#Copa

Läuft ein Widerspruch gegen denn BS ?


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P
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Re: Mahnung, und jetzt ?
#47: 14. November 2014, 01:11
PersonX hat nochmals 33 gelesen, und ist der Ansicht, das der eingelegte Widerspruch nicht auf einen Beitragsbescheid, sondern scheinbar verfrüht gegen eine Zwangsanmeldung eingelegt wurde, dass ist sollte das Fall sein nicht zielführend. Ein Widerspruch sollte immer bei einem Bescheid eingelegt werden. Falls aktuell ein Festsetzungsbescheid an einem Datum X gekommen ist, der Widerspruch aber bereits zeitlich vor diesem Datum X auf ein "sinnloses" Info Schreiben eingelegt wurde, dann sollte der Widerspruch in jedem Fall nochmal wiederholt werden. Allgemein ist es so, dass auf jeden Brief, welcher ein "Bescheid" ist Widerspruch einzulegen ist. Die Landesrundfunkanstalt/BS kann bis zu 4 Bescheide, also je Quartal einen ausstellen, oder mehre zusammenfassen, im ungünstigen Fall müssen also 4 Widersprüche pro Jahr geschrieben werden.


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C
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Re: Mahnung, und jetzt ?
#48: 14. November 2014, 11:43
nein es läuft kein wiederspruch gegen person y

person x hat leider auch keinen genauen text dafür!


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a
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Re: Mahnung, und jetzt ?
#49: 14. November 2014, 12:28
bekam auch heute einen Festsetzungsbescheid zurück datiert auf den 01.11.2014.
Ich könnte doch nun Widerspruch einlegen oder erstmal mit der GEZ in Kontakt treten und sagen das ich soweit nichts erhalten hätte und deswegen der Säumniszuschlag nicht zu gelten hat?

Eigentlich würde ich schon gerne in eine richtung gehen mit der ich die ganze Prozedur hinaus zögern kann, aber zu warten bis mir mit einer VOllstreckung gedroht wird scheint mir doch etwas riskant.


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ichbinraus

Re: Mahnung, und jetzt ?
#50: 14. November 2014, 13:41
#PersonX

thx, habe heute nochmal mit einem Anwalt gesprochen der sagte mir das y auf jedenfall ein widerspruch gegen den "Festsetzungsbescheid" machen muss
mit dem hinweis auf denn ersten widerspruch (nr.: 33 ) der ja immer noch nicht entschieden ist.

#Copa

nein es läuft kein wiederspruch gegen person y

person x hat leider auch keinen genauen text dafür!

du meinst doch sicherlich BS (Beitragsservice) keine person
frage: hat x sich selber mal angemeldet oder auch eine zwangsanmeldung ?

#ausgeraubt
... Festsetzungsbescheid zurück datiert auf den 01.11.2014 - NEIN, die schreiben vom BS braucht in der regel 5 bis 10 Tage
auch hier die frage: frage: hat x sich selber mal angemeldet oder auch eine zwangsanmeldung ?


hier gibt es einige Beispiele für widersprüche nr. 21 u. 33


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Re: Mahnung, und jetzt ?
#51: 14. November 2014, 15:19
Guten Tag zusammen,

Person Z ist nach ablehnenden Widerspruchsbescheid auf dem Weg der Klage. Wobei in dem Bescheid, auf meinen Widerspruch, nur mit einem vor gefertigten Text geantwortet wurde. So ließt es sich zu mindestens.
Widerspruchbescheid war datiert auf 25.09.14, Eingang 28.10.14... ergo ab dann vier Wochen Zeit um Klage einzureichen.
Wenige Tage später vom BS einen Brief zur Zahlung der Beiträge, datiert auf 01.11.14.
Dann ein Mahnung der LRA datiert auf 01.11.14, Eingang 14.11.14......zahlen Sonst drohen Vollstreckungsmaßnahmen.

ist dies gängige Praxis oder kann man denen vorwerfen am selbigen Datum schon eine Mahnung zu verfassen. Wie erläutert Person Z dass sie sich im verfassen der Klage befindet? Muss Person Z einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung zeitnah beim Gericht einleiten?


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B
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Re: Mahnung, und jetzt ?
#52: 14. November 2014, 17:44
Hallo zusammen,

kommt jetzt System in den Ablauf? Person P hat gestern ebenso eine Mahnung erhalten, datiert auf den 01.11. Hier geht es um alle rückständigen Forderungen der "Gebühren-/Beitragsbescheid(e)" bis September. Auf der Rückseite ist keine "Rechtsbehelfsbelehrung", sondern nur die "Rechtsgrundlagen" aufgeführt.
Sollte bis zum 15.11. der Gesamtrückstand nicht beglichen sein, werden Vollstreckungsmassnahmen beantragt.
  • Da es sich um eine Mahnung handelt, muss die betroffenen Person P auch hiergegen Einspruch erheben?
  • Warum kommt die Liste der offenen Beträge nicht mit dem nächsten Bescheid, wie sonst auch?
Person P ist gerade etwas ratlos ...


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P
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Re: Mahnung, und jetzt ?
#53: 14. November 2014, 17:57
Es gibt zwei Arten von Mahnungen,
Typ A, nach einer Zwangsanmeldung aber vor einem Bescheid
Typ B, nach einem Bescheid

Möglicherweise hat Person P diesen Bescheid überhaupt nicht erhalten (übersehen vielleicht auch), obwohl dieser vielleicht sogar versendet wurde. Die Frage ist, steht in der Mahnung etwas von Bescheid, bezieht diese sich auf solch einen? Die Mahnung muss ja einen Bezugsschreiben haben, einfach mal suchen.

Falls dem nicht so wäre, könnte es sein dass dieser Bescheid noch kommt und die Androhung leere Luft ist. Falls aber statt eines Bescheids ein GV kommt, dann kann diesem deutlich gemacht werden, dass die Forderung sich auf einen nicht zugestellten Verwaltungsakt bezieht, wenn Person P keinen solchen erhalten hat, dazu gibt es hier aber bereits weiterführende Themen.

Zitat
"Gebühren-/Beitragsbescheid(e)" bis September
also gab es Bescheide wahrscheinlich, sind diese angekommen, wenn ja wurde dann Widerspruch erhoben? Falls nicht wäre das problematisch. Es könnte jetzt beim BS nachgefragt werden, auf welche Bescheide sich diese Mahnung bitte bezieht, und das Person P diese nicht erhalten hätte, in wie weit das Sinnvoll ist, ist PersonX nicht sicher, anderen falls würde ein GV dann darauf hingewiesen, dass es keine zugestellten Verwaltungsakte gibt.

Sind diese
Zitat
"Gebühren-/Beitragsbescheid(e)" bis September
angekommen, wenn ja und es wurde Widerspruch erhoben, dann benötigt diese Mahnung keinen Widerspruch, falls es tatsächlich zur Vollstreckung kommt, müsste Klage erhoben werden.


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Re: Mahnung, und jetzt ?
#54: 14. November 2014, 18:28
kann sich eine Mahnung auf einen abgelehnten Widerspruchsbescheid beziehen? Obwohl Person Z Klage verfasst, wird dieser weiter drangsaliert.


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Re: Mahnung, und jetzt ?
#55: 14. November 2014, 18:38
abgelehnten Widerspruchsbescheid, bleiben meist 30 Tage Zeit zur Einreichung der Klage, diese kann insoweit es erforderlich ist, erstmal formal eingereicht werden damit die Frist eingehalten wird, eine Begründung würde dann nach gereicht. PersonX hofft mal das @schwarzes Pferd das ungefähr so gemacht hat.

und theoretisch nein, eine Mahnung würde wahrscheinlich sich nicht darauf beziehen, wenn der Widerspruchsbescheid negativ ausfällt, und die Klage nicht rechtzeitig eingereicht würde, dann würde der Widerspruchsbescheid und somit der Bescheid Rechtskraft erlangen, aus Sicht von PersonX würde bei Nichtzahlung dann an sich die Vollstreckung folgen, jedoch keine Mahnung mehr.


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B
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Re: Mahnung, und jetzt ?
#56: 14. November 2014, 19:02
Vielen Dank für die Antwort.

Es handelt sich um Typ B, allen Bescheiden wurde fristgerecht widersprochen, ebenso dem zuletzt aufgeführten. Eine Antwort wurde durch den BS, wie wohl allgemein üblich, noch nicht verschickt.
Ergo: Nächsten Betragsbescheid abwarten.
Dieser kommt vielleicht "schon" morgen, 15.10., mit Zahlungstermin am 15.10., erstellt evt. am 01.10.  ;) Das kennen wir ja alle ... mal abwarten.


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Re: Mahnung, und jetzt ?
#57: 14. November 2014, 19:17
ja, Frist hat das Pferd noch.  8)


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ichbinraus

Re: Mahnung, und jetzt ?
#58: 15. November 2014, 05:48
hallo

y schreibt

Zitat
Von
....

An
Beitragsservice
ARD - ZDF Deutschlandradio
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Betr.:  Widerspruch gegen denn Festsetzungsbescheid vom 01.11.2014.


Sehr geehrter Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich ......... dem Festsetzungsbescheid vom 01.11.2014 da
mein Widerspruch vom 18.03.2014 immer noch nicht entschieden wurde.

Ferner behalte ich mir das Recht vor gegen Sie eine Untätigkeitsklage ( §75 VwGO) ein
zu reichen.

Mit freundlichen Grüßen

meine frage sollte y denn §75 mit rein nehmen oder nicht ?


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Mahnung, und jetzt ?
#59: 15. November 2014, 06:01
Gegen jeden Bescheid ist erneut Widerspruch einzulegen - am besten wohl unter Bezugnahme auf die gleiche Begründung wie in vorhergehenden Bescheiden. Es nur damit zu begründen, dass ein "vorhergehender Bescheid noch nicht beschieden" wurde, wäre mir persönlich zu wenig.
Die Untätigkeitsklage mit zu erwähnen kann evtl. zwischen den Zeilen deutlich machen, dass bei dieser Person Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf informierten Widerstand stoßen werden... ;)

Bitte hier aber beim eigentlichen Thema bleiben.
Das Thema "Festsetzungsbescheide" und "Widerspruch" ist andernorts im Forum bereits ausgiebig behandelt und führt hier nur zur Verwässerung des Hauptthemas, das da lautet:
Mahnung, und jetzt ?

Danke :police:


Zum Thema Mahnung (und auch generell) bitte auch eingehend einlesen in den allgemeinen Threads - insbesondere unter

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Insbesondere diese beiden Threads greifen das Thema bereits unter Berücksichtigung wesentlicher Konstellationen allgemein auf:

Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835

Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836


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