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Autor Thema: Weiteres Gutachten ...,  (Gelesen 22590 mal)

S
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Re: Weiteres Gutachten ...,
#15: 06. Dezember 2014, 10:36
örR ist in der Beweislast, das Gegenteil zu beweisen.

Die Kritik von vmp ist berechtigt, aber in der Tat die Beweislast hat der Gesetzgeber.

Das Gutachten ist in Bezug auf Hörfung eindeutig: da wird über Reichweite des Hörfunks.

Über die Tagesnutzung von Fernsehen werden bei weitem niedrigere Zahlen als andere Gutachten: keine Statistik ist zuverlässig.


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k
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Re: Weiteres Gutachten ...,
#16: 06. Dezember 2014, 11:19
Ich glaube und akzeptiere nur Statistiken,welche ich nicht selbst gefälscht habe ;)


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koppi1947

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Re: Weiteres Gutachten ...,
#17: 06. Dezember 2014, 14:30
Randbemerkung: das Gutachten datiert auf 2008

Gruß
Kurt


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z
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Re: Weiteres Gutachten ...,
#18: 02. März 2015, 00:22
Vorsicht, Denkfehler! Unsere lieben Beklagten beziehen sich in ihrer Typisierung auf die Ausstattung mit Empfangsgeräten, nicht auf die tatsächliche Nutzung. Die Ausstattung liegt sicher bei über 90%. Das ist korrekt.

Wirklich abenteuerlich ist jedoch die Nutzungsannahme, dass jeder, der ein Empfangsgerät hat, damit auch  ÖR empfängt. Hier könnte man mit Reichweite argumentieren. Laut AGF (wird im Gutachten des Finanzministeriums zitiert) hatte das ÖR Fernsehen 2013 einen Marktanteil von 38%. Laut GfK (Jahr weiß ich jetzt grad nicht mehr) hat das Fernsehen etwa unter 50% und das Radio etwas über 50%. Das sagt jetzt natürlich immer noch nicht aus, wieviele Menschen ÖR Rundfunk nutzen, wie vmp richtig ausgeführt hat. Aber ich wage mal zu bezweifeln, ob das 90% oder mehr sind.
Ich halte es aber prinzipiell als zweifelhaft Statistiken als Rechtsgrundlage zu nehmen. Vor allem, wenn Grundrechte eingeschränkt werden!


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Re: Weiteres Gutachten ...,
#19: 11. August 2015, 23:08
Hier ein Fund eines Mitbegründers der runden Tische und der Infostände:

Hans W. Färber
Matthias Lücker
Die Ersetzung der Rundfunkgebühr durch einen Rundfunkbeitrag (PDF)
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/sites/rundfunk/Arbeitspapiere/285_11.pdf
http://www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/institut/pdfs/28511.pdf***
Arbeitspapiere des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln
Heft 285
Köln, im November 2011
ISBN 9783938933930

Diese Publikation des Instituts für Rundfunkökonomie an der Universität zu Köln stammt aus dem Jahr 2011, Nov.

In diesem Arbeitspapier wird der Rundfunkbeitrag schmackhaft gemacht, alle positive wird herausgestellt, negatives gibt es nicht.

Auf Seite 12 wird dokumentiert, wer die Verfasser des RBStVs sind:

Zitat von: Hans W. Färber, Matthias Lücke
3.3. Zwischenfazit
Von den diskutierten Alternativen stellt der Wohnungs- und Betriebsstättenbeitrag das zukunftsfähigste Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar. Die Gestaltung dieses Modells wurde von den Juristen und Verwaltungsdirektoren in vielen Sitzungen mit den Rundfunkreferenten und mit großer Unterstützung der GEZ ausgearbeitet. Als Herausforderung galt es, ARD-intern und schließlich auch mit dem ZDF und DRadio einen Konsens zu finden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass manche Risiken und teilweise auch die Chancen sich nicht unmittelbar quantifizieren lassen. Die Modellentscheidung lag jedoch letztlich bei den Ministerpräsidenten/innen.
Die Ministerpräsidenten mussten das vorgeschlagenen Modell wählen, es gab meines Wissens kein anderes. Mitgewirkt hat an dem Modell offensichtlich kein Ministerpräsident.

Matthias Lücker ist Referent des Verwaltungsdirektors des Westdeutschen Rundfunks Köln.
Hans W. Färber war damals der Vorgesetzte von GEZ-Chef Hans Buchholz.


BS schreibt gerne: “Vorab möchten wir betonen, dass der Urheber der von Ihnen kritisierten neuen Gebührenregelung weder der Beitragsservice noch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind, sondern der zuständige Gesetzgeber, d.h. die einzelnen Bundesländer.“
Dabei ist hiermit erwiesen, dass dieses Modell von den Juristen und Verwaltungsdirektoren mit den Rundfunkreferenten und mit großer Unterstützung der GEZ ausgearbeitet wurde.
Selbst über die Gutachten von Jarass, Dittmann und Kirchhof wurde sich hinweggesetzt. Das stinkt ganz gewaltig nach unzulässiger Kompetenzwahrnehmung!


***Edit "Bürger":
Nicht mehr funktionierenden Link aktualisiert sowie Inhalts-/ Titelangaben ergänzt dank der Hinweise von "boykott2015" unter
Gutachten von Paul Kirchhof. Rechtlicher Status. Rechtsfolgen.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18652.msg131953.html#msg131953
Siehe auch Erwähnung u.a. unter
Wissenschaftliche Arbeiten und Arbeitspapiere zur Rundfunkfinanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4663.msg32135.html#msg32135

Informationen zum Institut und dessen Financiers siehe bitte unter
Institut für Rundfunkökonomie, Köln > Hintergründe/ Abgründe...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23295.0.html


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: Weiteres Gutachten ...,
#20: 11. August 2015, 23:48
Das stinkt ganz gewaltig nach unzulässiger Kompetenzwahrnehmung!

...man könnte auch einfach sagen:
Ein geradezu lupenreines "ö.r.-Rundfunk-LOBBY-Gesetz".


Zitat
Institut für Rundfunkökonomie Uni Köln
...garantiert "unabhängig und objektiv" - jaja... ;) :D


Edit "Bürger":
Informationen zum Institut und dessen Financiers siehe bitte unter
Institut für Rundfunkökonomie, Köln > Hintergründe/ Abgründe...
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Z
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Re: Weiteres Gutachten ...,
#21: 17. August 2015, 09:35
Das Vorhalten von Geräten sagt definitiv nichts über das Nutzungsverhalten aus.
So dürften annähernd 100% aller Haushalte mit einem Herd ausgestattet sein.
Daraus zu schlußfolgern, daß alle darauf kochen, könnte eine eklatante Fehleinschätzung sein!


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six2seven

Re: Weiteres Gutachten ...,
#22: 17. August 2015, 10:49
BS schreibt gerne: “Vorab möchten wir betonen, dass der Urheber der von Ihnen kritisierten neuen Gebührenregelung weder der Beitragsservice noch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind, sondern der zuständige Gesetzgeber, d.h. die einzelnen Bundesländer.“

Jetzt wo der Balg geboren ist, streitet jeder die Vaterschaft ab.
Aber erinnern wir uns und vergessen wir nichts!

Zitat Dag Rei (Intendantin RBB):
Zitat
Herr Zimmermann! Ich bin Ihnen, wie Sie wissen, dankbar dafür und das gilt für alle Parlamentarier, die hier am Tisch sitzen, dass Berlin und Brandenburg unseren Weg von der geräteabhängigen Gebühr in den Beitrag, sehr massiv unterstützt hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. August 2015, 22:15 von Bürger«

K
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Re: Weiteres Gutachten ...,
#23: 17. August 2015, 11:13
Hallo zusammen,

@Mod's: ich würde es begrüßen diesen link aus Antwort #19 in einem eigenen thread aufzuführen, "anzunageln" - ist es doch der "Stammbaum" - oder die "Geburtsurkunde" der jetzigen Situation.

Nach meinem Dafürhalten (ver-)birgt dieses Papier jede Menge Zündstoff?

Gruß
Kurt

edit: da gab es schon 2013 einen Beitrag - augenscheinlich ging der "unter"?

Wissenschaftliche Arbeiten und Arbeitspapiere zur Rundfunkfinanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4663.msg32135.html


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Re: Weiteres Gutachten ...,
#24: 18. August 2015, 16:07
Ein weiterer Fund eines Mitbegründers der runden Tische und der Infostände: der Link vom 17.08.2015 zur
"Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum novellierten Rundfunkbeitragsstaatsvertrag"
https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/Archiv/Archiv%202015/Stellungnahme%20der%20kommunalen%20Spitzenverb%C3%A4nde%20zum%20novellierten%20Rundfunkbeitragsstaatsvertrag/E_BV-Stellungnahme%20RBStV_27_07_2015%20(4).pdf

http://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2015/Stellungnahme%20der%20kommunalen%20Spitzenverb%C3%A4nde%20zum%20novellierten%20Rundfunkbeitragsstaatsvertrag/ **

Dass örR keine Verwaltungsvereinfachung will, sondern dass es nur um Abzocke geht, beweist folgendes Zitat daraus:
Zitat von: Spitzenverband
Nicht aufgegriffen wurde leider der Vorschlag, bei der Veranschlagung von Kraftfahrzeugen von der unterjährigen Mitteilung von An- und Abmeldungen gem. § 8 Abs. 1 und 2 RBStV abzugehen und stattdessen dasselbe Verfahren anzuwenden, das bereits für die Mitteilung von Beschäftigtenzahlen auf Jahresbasis gilt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 RBStV).
Der Verzicht auf die sehr aufwändige Anzeige und Veranschlagung des Kfz-Bestandes auf Monatsbasis würde erheblich zur Verwaltungsvereinfachung (auch auf Seiten der Landesrundfunkanstalten) beitragen.

** Edit ChrisLPZ
Nicht mehr funktionierenden Link aktualisiert


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R
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Re: Weiteres Gutachten ...,
#25: 19. August 2015, 11:02
Dass die kommunalen Spitzenverbände sich überhaupt auf diesen Mist eingelassen haben, ist mir unverständlich. Die müssten doch andere Probleme haben. Insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Kommunen dazu verpflichtet sind, die Flüchtlingsströme aufzunehmen. Da ist jeder Cent, der in den Rundfunkbeitrag fließt, eindeutig zu viel. Und das vor allem vor dem Hintergrund, dass allen Unkenrufen und Satiren zum Trotz im öffentlichen Dienst (dazu gehört auch die Polizei, die Feuerwehr, die Justiz.......usw.) nicht gepennt oder den ganzen Tag über Kaffee gekocht und ferngesehen oder Radio gehört wird. Zumal die Mitarbeiter des ÖD ja bereits über die Haushaltsabgabe abgezockt werden.

Von den Kommunalen Spitzenverbänden würde ich mir wünschen, dass sie ihre Mitglieder auffordern, gegen den Unfug zu klagen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Re: Weiteres Gutachten ...,
#26: 19. August 2015, 13:46
@Rochus

wieso, ist doch alles in Ordnung ;)! So wird doch noch untermalt, das alles rechtens ist. Der öffendliche Dienst bekommt dann an anderer Stelle und unter anderem Namen das Geld zu?! 8) Und wenn schon ein Richter sagt: "Ich kuck mir den Quatsch auch nicht an und zahle aber" Ha! Aber wenn der Ru-Beitrag einkommensabhängig wäre, würde der Richter neben mir auf der Klägerbank sitzen ;D!

Ohmanoman


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

 
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