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Autor Thema: Jetzt kommt die Klage  (Gelesen 200719 mal)

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Re: Jetzt kommt die Klage
#195: 13. Februar 2014, 12:49
Ich weiss gar nicht, ob eine Stellungnahme so unbedingt nötig ist, wenn das Schreiben des Beitragsservice die Sachlage nicht grundlegend ändert so dass Du daraufhin die Klage zurückziehen möchtest.

Zum Vergleich:
Im von mir vorher erwähnten ähnlichen Schreiben (was zuerst mit einem Urteil verwechselt wurde) wird vom Gericht nur um Kenntnisnahme gebeten:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6057.msg54825.html#msg54825

Vielleicht rufst Du einfach mal beim VG an, ob eine Stellungnahme überhaupt notwendig ist.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

V
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Re: Jetzt kommt die Klage
#196: 13. Februar 2014, 13:30
In meinem Fall ist es gefordert

Zitat
Markus W

gegen

Westdeutscher Rundfunk Köln

wird anliegende Durchschrift mit der Bitte um Kenntnis- und

Stellungnahme binnen eines Monats übersandt.

Das Antwortschreiben der GEZ ist an das Anschreiben des VG getackert und vom Briefkopf her so, dass man zunächst gar nicht sah, dass es vom WDR ist. Als erstes hatte ich es auch als Schreiben vom Gericht angesehen. Briefkopf WDR ist auch nur auf der ersten Seite. Erst beim zweiten Hinsehen (und nochmaligem Lesen des Anschreibens) ist mir klargeworden, dass eben nix abgewiesen ist sondern das nur von der GEZ beantragt wird...

Person X könnte folgende Antwort verfassen (meine Meinung), bitte nach Bedarf anpassen:

Die von der Ansralt versendeten Massentextbausteine, Stellungsnahme vom ..., zum vermeintlichen Schutz der Eigeninteressen, verklären meine Grundrechverletzungen und die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags.

Der Richter Dr. Thomas Exner und der Rechtsanwalt Dennis Seifarth haben in ihrem Aufsatz in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht" NVwZ 2013-1569 (Heft 24/2013 vom 15.12.2013) mit dem Titel  "Der neue „Rundfunkbeitrag“ - Eine verfassungswidrige Reform" eindeutig die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags belegt. Weitere vernichtende Gutachten/wissenschaftliche Arbeiten von Degenhart, Geuer, Hilker, Koblenzer, Terschüren und Waldhoff bescheinigen dem neuen sogenannten "Rundfunkbeitrag" die Verfassungswidrigkeit.

Die wissenschaflichen Arbeiten untermauern die Argumente meiner Klage.

mfg
...


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M
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Re: Jetzt kommt die Klage
#197: 14. Februar 2014, 12:06
Das gefällt mir schon mal wesentlich besser als meine Ideen :)

Reicht es, die Gutachten (wie hier im Forum mit Link) anzugeben oder müsste ich sie befügen? Das wäre ja ne Menge Papier.... Ich möchte das Gericht ja auch nicht zu spammen...


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Re: Jetzt kommt die Klage
#198: 14. Februar 2014, 12:30
Die Nennung der Gutachten und Link auf die Sammlung der Gutachterlinks reicht aus. :)

Bessere Zusammenstellung gebalter Infos gibt es woanders kaum.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#199: 14. Februar 2014, 15:12
@Seppl

Bei mir ist keine Stellungnahme gefordert. Klar ist, dass die LRA meine Untätigkeitsklage mit einer generellen Klage gleichsetzt. Ich weiß nur nicht, wann und ob über meine beiden Untätigkeitsklagen entschieden wird. Ich werde dem VWG noch mal ein Schreiben schicken, in dem ich beantrage, meinen Klagen mit folgender Begründung (sinngemäß) stattzugeben:
Ich habe nicht gegen die Gebührenbescheide geklagt, sondern gegen den Umstand, dass zweimal die Fristen versäumt wurden, Widerspruchsbescheide zu erlassen. Der Antrag der LRA, meine Klagen abzuweisen, ist Blödsinn!

So, und dann heißt es für mich weiter abwarten.

Gruß Pflücker


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Re: Jetzt kommt die Klage
#200: 14. Februar 2014, 15:24
Möglicherweise ist die Klage trotzdem schon gegen den Beitragsbescheid gerichtet, so dass es eine Anfechtungsklage ist?

Das würde mich wundern, wenn das so verstanden würde. Ich hab' mal meine Untätigkeitsklage anonymisiert angehängt.

Gruß Pflücker


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R
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Re: Jetzt kommt die Klage
#201: 18. Februar 2014, 09:49
Ich zitiere mal aus der Entscheidung "unseres" Verwaltungsgerichts:

Zitat
Die Kosten des gem. § 161 Abs. 2 VwGO in der Hauptsache erledigten Verfahrens tragen die Kläger.

Der Streitwert wird auf 61,94 € festgesetzt.

Die tenorierte Kostentragungspflicht entspricht billigem Ermessen gem. § 161 Abs. 2 VwGO, da die Klage unzulässig war. Ist, wie vorliegend, keine Ermessensentscheidung im Streit, so ist eine Untätigkeitsklage, die allein auf Erlass eines Widerspruchsbescheides gerichtet ist, unzulässig.

Als Vergleich wird angeführt: Urteil des BVerwG vom 28.04.1997 - 6B 6/97
Beschluss des OVG NRW vom 12.09.2000 - 22A5440/99

Die Kläger hätten, sofern sie die Aufhebung des Bescheides vom xx.xx.xxxx erstrebten, eine darauf gerichtete Anfechtungsklage erheben müssen.

Allerdings, und das ist das interessante, nicht ein Argument der LRA, dass wir die Kosten zu tragen hätten, wurde gehört. Die Entscheidung beruht einzig und alleine auf den genannten Urteilen bzw. dem Beschluss des OVG NRW.

Also: den Beitragsbescheid demnächst direkt angreifen. Wird ja noch genug davon geben!


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

Y
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Re: Jetzt kommt die Klage
#202: 19. Februar 2014, 09:08
ThomasW Klage ist super - ich habe selbst sie gerne als Anleitung genommen für meinen ersten Entwurf, allerdings habe ich sie noch um 2 Punkte ergänzt (natürlich etwas personalisiert noch), die vielleicht auch erwähnt werden sollten, je nachdem wer sie benötigt.
Vielleicht sind sie auch totaler Quatsch, aber man kann alles versuchen.

Punkt 5 bei mir:
5.   Körperverletzung durch Konsum von Fernsehen
Hierbei sei darauf hingewiesen, dass in meinem Haushalt ein Kind unter 3 Jahren wohnt und als verantwortungsvolle Erziehungsberechtigte die Studie des Herrn Dimitri Christakis vom Seattle Children Research Institute der Universität von Washington kennt, der sich mit annähernd 80 Studien zum Fernsehkonsum von Kindern beschäftigt hatte und immer negative Auswirkung auf die Entwicklung des Kindes feststellen konnte egal welche Programme liefen. Es ist daher für mich nicht nachvollziehbar, dass ich etwas bezahlen muss für ein Programm was nachweislich meiner Familie schadet.
Es ist mir nicht verständlich, dass ich anstelle eines guten Buches oder Spielzeugs für die gute Entwicklung meines Kindes eher monatlich fast 18,-€ für etwas ausgeben soll was nachweislich der Entwicklung meines Kindes schadet. Diese durch den Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich verlangte Körperverletzung widerspricht jedem logischen Gedanken. Ebenso ist unverständlich, weshalb man 18,-€ finanzieren muss und daher seinem Kind weniger Informationen mittels Bücher zukommen lassen muss. Zur Informationsfreiheit in Punkt 8 mehr.
(muss noch an der Formulierung was feilen, aber wie gesagt nur erster Entwurf)
und Punkt 9 bei mir:
9.   Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Recht Europäer zu sein und den damit verbundenen Dienstleistungsverkehr
Wie bereits von EU-GH am 04.Oktober 2011 AZ: C-403/08, C-429/08 hingewiesen wird, ist es in dem Pay-TV Streit dazu gekommen, dass ein Kunde in Großbritannien sich aus einem anderen EU Land mittels eines Decoder Zugang verschafft hat zu ausländischen Kanälen, da der Kunde mit den Preis-Leistungs-Verhältnis nicht zufrieden war.
Auch mir als EU-Bürger steht das Recht zu, dass ich die Leistung wähle, die mir im Falle eines Gebühren-Zwangs, am ehesten zusagt. Die Informationen und die Wertigkeit der Leistung der deutschen Rundfunkbetreiber sehe ich als mangelhaft an. Die Möglichkeit muss mir aber zur Verfügung gestellt werden beispielsweise am britischen Zwangsfernsehen teilzunehmen oder am schwedischen. Dieses Recht wird mir aber trotz meinem Recht auf freien Dienstleistungsverkehr abgesprochen.


Was sagt ihr dazu? Kann man damit was anfangen?


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Re: Jetzt kommt die Klage
#203: 19. Februar 2014, 11:30


Punkt 5 bei mir:
5.   Körperverletzung durch Konsum von Fernsehen
Hierbei sei darauf hingewiesen, dass in meinem Haushalt ein Kind unter 3 Jahren wohnt und als verantwortungsvolle Erziehungsberechtigte die Studie des Herrn Dimitri Christakis vom Seattle Children Research Institute der Universität von Washington kennt, der sich mit annähernd 80 Studien zum Fernsehkonsum von Kindern beschäftigt hatte und immer negative Auswirkung auf die Entwicklung des Kindes feststellen konnte egal welche Programme liefen. Es ist daher für mich nicht nachvollziehbar, dass ich etwas bezahlen muss für ein Programm was nachweislich meiner Familie schadet.
Es ist mir nicht verständlich, dass ich anstelle eines guten Buches oder Spielzeugs für die gute Entwicklung meines Kindes eher monatlich fast 18,-€ für etwas ausgeben soll was nachweislich der Entwicklung meines Kindes schadet. Diese durch den Rundfunkstaatsvertrag gesetzlich verlangte Körperverletzung widerspricht jedem logischen Gedanken. Ebenso ist unverständlich, weshalb man 18,-€ finanzieren muss und daher seinem Kind weniger Informationen mittels Bücher zukommen lassen muss. Zur Informationsfreiheit in Punkt 8 mehr.
(muss noch an der Formulierung was feilen, aber wie gesagt nur erster Entwurf)
und Punkt 9 bei mir:
9.   Der Rundfunkbeitrag verstößt gegen das Recht Europäer zu sein und den damit verbundenen Dienstleistungsverkehr
Wie bereits von EU-GH am 04.Oktober 2011 AZ: C-403/08, C-429/08 hingewiesen wird, ist es in dem Pay-TV Streit dazu gekommen, dass ein Kunde in Großbritannien sich aus einem anderen EU Land mittels eines Decoder Zugang verschafft hat zu ausländischen Kanälen, da der Kunde mit den Preis-Leistungs-Verhältnis nicht zufrieden war.
Auch mir als EU-Bürger steht das Recht zu, dass ich die Leistung wähle, die mir im Falle eines Gebühren-Zwangs, am ehesten zusagt. Die Informationen und die Wertigkeit der Leistung der deutschen Rundfunkbetreiber sehe ich als mangelhaft an. Die Möglichkeit muss mir aber zur Verfügung gestellt werden beispielsweise am britischen Zwangsfernsehen teilzunehmen oder am schwedischen. Dieses Recht wird mir aber trotz meinem Recht auf freien Dienstleistungsverkehr abgesprochen.

Ersetze das Wort"verlangte" noch gegen "unterstützte", hört sich besser an.
Das "Recht Europäer" zu sein ist wohl ein Wortverdreher, es verstößt gegen "euröpäisches Recht".

Zur Sache von Punkt 9:
Da aus dem In- und Ausland sehr viele kostenlose Programme empfangbar sind, die als "Gesamtveranstaltung Rundfunk" zu bezeichnen sind, ist wirklich nicht ersichtlich, warum ausgerechnet unser angezweifelter örR Zwangsfinanziert werden muss. Da nicht ersichtlich ist, dass die Demokratie durch örR gefördert oder erhalten wird, sondern ganz im Gegenteil die örR offensichtlich dazu missbraucht werden um die Demokratie zu unterwandern oder sogar die örR selbst die Demokratie missbrauchen, sollte es in einer freien Demokratie möglich sein, dem Missbrauch durch Entzug der Geldmittel gegenzusteuern oder zumindest nicht unterstützen zu müssen.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#204: 19. Februar 2014, 11:33
Der Gesundheitsaspekt gehört unbedingt in die Klageschrift rein. Dieser ist nicht zu leugnen. Es spielt keine Rolle welche möglichen Vorteile die Befürworter den öffentlich-rechtlichen Programmen andichten, der Lebenszeitfaktor und die Gesundheit sind wichtiger. Die Enscheidung zur Gesundheiterhaltung und/oder der finanziellen Unterstützung der Gesundheitsgefährdung gehört zur elementarer persönlichen Handlungsfreiheit.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#205: 19. Februar 2014, 11:46
@Roggi: Danke - ehrlich würde ich lieber die BBC finanzieren als unseren Mist.
@Victor7: Das dachte ich mir auch. Allgemein kann wohl jeder mit Kindern diesen Grund anführen. Bei uns ist auch tatsächlich so: Fernsehen wenn erst an, wenn Kind im Bett ist. Und dann werden entweder Blu-Rays gesehen oder mein Favorit Playstation gespielt - da überall nur Mist läuft. Nachrichten lese ich im Internet aus verschiedenen Ländern, China, Japan, Russland, Schweden, England und auch Deutsche Medien - aber niemals GEZ - die meide ich ins Extremste. Ein Abschalten würde mir gar nicht auffallen.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#206: 22. Februar 2014, 10:40
Hallo zusammen.

Wie von der GEZ angekündigt, habe ich nun wieder einen Brief bekommen.

Der letzte Brief war nur eine Erinnerung mit der Anmerkung, dass ich automatisch angemeldet werde, sollte ich mich nicht melden.

Nun habe ich einen Brief bekommen mit der Überschrift "Bestätigung der Anmeldung".

Ist dies nun der berühmt berüchtigte Beitragsbescheid? So wie ich das hier gelesen habe, müsste ja im Brief auf jeden Fall das Wort "Beitragsbescheid" zu lesen sein, oder?

Hier teilen sie mir nur mit, dass ich eine Nummer bekommen habe und ab dem 1.1.2013 nun zahlen soll. Meine Bankdaten haben sie nicht. Die soll ich natürlich freiwillig angeben.

Kann mir bitte jemand mitteilen was ich nun machen soll? Was ist wenn ich nichts mache?....

Freue mich auf eure Antworten :)



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themob

Re: Jetzt kommt die Klage
#207: 22. Februar 2014, 10:43
Hier die entsprechenden Themen mit den sich daraus resultierenden Erkenntnissen und Anregungen:  ;)

Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung

Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = Automatische Anmeldung

NÖTIGUNG bei Direktanmeldung = Zwangsanmeldung = autom. Anmeldung?


PS: Bitte die Überschrift des Themas beachten und nicht in den OFF Topic Bereich wechseln


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Re: Jetzt kommt die Klage
#208: 22. Februar 2014, 11:05
@RGVEDA
Deine Bankdaten hätten die natürlich liebend gern , indem du auch noch den großen Fehler begehen würdest , dafür eine Lastschrift-Einzugsermächtigung zu erteilen. Falls du dich entschließen solltest ,aus unverständlichem Grund zu zahlen , solltest du das nur per von dir ausgelöster Überweisung tun. So hast du den Bettlerverein immer unter deiner finanzieller Kontrolle und kommst nicht in die Bedrängnis irgendwann vielleicht einem falsch abgebuchten Betrag nachzulaufen und bei Rückbuchung auch noch Rückläufergebühren zahlen zu dürfen.
Du bist am besten dran , wenn du vorerst gar nichts machst und auf den BEITRAGSBESCHEID wartest. Nur auf diesen muss mit Widerspruch und/oder Klage reagiert werden. Alle anderen Schreiben zuvor sind rechtlich nicht relevant und können getrost ignoriert werden . Ein Abheften unter Infopost ist aber trotzdem empfehlenswert , um die Sache zeitlich nachvollziehen zu können.
Infos sollen die sich bitteschön selbst besorgen. Dafür wurden sie doch schließlich vom Datenschutz befreit.


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Re: Jetzt kommt die Klage
#209: 22. Februar 2014, 12:19
@ Themob

Tausend Dank für deine Links! Werde ich mir nachher genau durchlesen!!


@ mickschecker

Vielen lieben Dank für deine Antwort!! Das hört sich soweit schonmal gut an! Ja, die Post von denen habe ich bisher hier gestapelt. Wegschmeissen werde ich diese nicht. Mal schauen, was die Links von Themob mir noch sagen werden aber deine Antwort beruhigt mich schonmal soweit!! Danke! :D


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