Gehen wir davon aus, dass der Widerspruchsbescheid echt ist – auch Bernd Höcker sieht das schließlich so.
Ich befürchte ja, aber vielleicht verstehe ich hier auch was falsch ...
Aus der Zeit bis 2012 hatte Herr Höcker sicher keine (Gebühren-)Rechnungen mehr offen. Wie er in
www.gez-abschaffen.de/Vergleich.htm darlegt, meldete er zum 1.8.2011 seinen PC an und zahlte vermutlich auch regelmäßig die Gebühren. Jedenfalls heißt es in dem aktuellen Widerspruchsbescheid, dass das Beitragskonto ausgeglichen sei.
Also: Bis Ende 2012 war alles paletti, und gegen die Beiträge ab 1.1.13 hat Herr Höcker Widerspruch erhoben, dem stattgegeben wurde. Um gleich zu dokumentieren, dass auch für die Zukunft keine Beiträge eingefordert werden (bei gleicher Rechtslage sollte man dazusagen), wurde das Konto abgemeldet. Rückwirkend zum Jahreswechsel, soweit logisch.
Wirklich interessant bleibt die Warum-Frage. Herr Höcker fasst die Begründung für die Stattgabe selber kurz zusammen: "Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag." Das heißt, eine wirkliche Begründung wird nicht gegeben.
Die schon genannten Spekulationen, dass so ein Kritiker ruhig gestellt werden soll bzw. der Beitragsservice in diesen Fall unverhältnismäßig viel Energie steckt, haben etwas für sich. Da Herr Höcker alles im Rahmen des Erlaubten veröffentlicht, soll sicher auch vermieden werden, dass weitere Vorlagen für Klageverfahren öffentlich werden. Aus dem gleichen Grund wird vermutlich auf eine nähere Begründung verzichtet, auf die sich andere Beitragsgegner berufen könnten. Ich halte es für wahrscheinlich, dass die Maßnahmen im Fall Höcker von höchster Stelle angeordnet werden und nicht den üblichen Bearbeitungsweg gehen, was auch die Besonderheiten des Versands (Umschlag, Stempel) erklären könnte.
Für den Fall, dass der Beitragsservice oder der NDR doch in die Verlegenheit käme, vor Gericht, in den Medien, wo auch immer, sich zu dem Bescheid äußern zu müssen, gehe ich davon aus, dass argumentiert wird, hier wurde einem individuellen Härtefallantrag stattgegeben.