Mein Widerspruchsbescheid wurde allerdings ebenfalls in solch einem Umschlag vom Beitragsservice verschickt.
Danke Hailender für den aufschlussreichen Scan und auch die Infos!
Gründe?Mit diesem Bescheid und der Abmeldung des Teilnehmerkontos von Herr Höcker, soll einer der schärfsten Widersacher des ÖRR kaltgestellt werden.
Das könnte in der Tat
ein möglicher Grund für die Stattgabe des Widerspruchs Herrn Höckers sein:
Ein
juristisches Verfahren mit *ihm* wollen ARD-ZDF-GEZ sicher gern
vermeiden - denn er
kennt die Materie eingehend, weiß um die Rechtswidrigkeit und hat Argumente über das gesamte Spektrum.Da gibt es sicher "leichtere Beute"...
Präzedenzfall? Willkür?Dennoch wäre diese Stattgabe seines Widerspruchs eine
Steilvorlage und ein Präzedenzfall - denn hier würde entweder
a) eine
Vorlage geschaffen, auf die sich jeder berufen kann
oder - im Falle negativer/ abschlägiger/ ablehnender Widerspruchsentscheidungen -
b) die
Willkür der Widerpruchsentscheidungen sichtbar.
Begründung?Um jedoch im Falle negativer/ abschlägiger/ ablehnender Widerspruchsentscheidungen den
Vorwurf der "Willkür" zu entkräften, bräuchte es doch einer
klareren und detaillierteren Begründung, als nur die
in diesem Falle äußerst verklausulierte und schwammige Formulierung der Begründung.
Es muss daraus hervorgehen, genau
*welche* Sachverhalte zur Entscheidung geführt haben.
Bei Negativ-Bescheiden können die ja auch nicht nur schreiben, dass die Entscheidung aufgrund des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags gefällt wurde und damit "basta".
Strategie? Kalkül?Dass Herr Höcker
sowohl das eine als auch das andere veröffentlichen würde, dürfte denen ja auch klar sein...
Insofern ist auch mir die hinter der Stattgabe des Widerspruchs stehende
Strategie oder das Kalkül immer noch
nicht ganz klar.Bearbeitungsdauer?Ebenso unklar ist, weshalb hier die
3-Monats-Frist nicht wie sonst üblich voll ausgeschöpft, sondern unnötig(?)
"zügig" bearbeitet wurde:
30.06.2013 Widerspruch
09.08.2013 Widerspruchsbescheid
~6 Wochen Bearbeitungszeit - das dürfte
Rekord sein
Auch hätten die noch die von Hr. Höcker angekündigte
umfangreichere Begründung abwarten können - aber
vielleicht war auch *das* eher ein Grund, den Bescheid
"zügig" auszustellen, um Hr. Höcker
nicht Gelegenheit zu geben, der Öffentlichkeit noch
weitere Munition für Widersprüche zu sammeln und aufzubereiten.
Wiederum wären bei diesem Ansinnen gut 6 Wochen Bearbeitungszeit auch recht lang, denn Hr. Höcker hätte ja durchaus schneller sein können...
Einschätzung?Grundsätzlich wäre hier eigentlich eine
offizielle Einschätzung interessant z.B. seitens der Verfasser der mittlerweile
6(!!!) RENOMMIERTEN, *VERNICHTENDEN* GUTACHTEN zum
Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html-
Degenhart, Christoph (Prof. Dr.) - Gutachten für Handelsverband Deutschland (HDE)
-
Geuer, Ermano (Ass. jur.) - Popularklage BayVGH; Gutachten für Verband der Zeitschriftenverlage in NRW e.V. (VZVNRW)
-
Koblenzer, Thomas (Prof. Dr. jur.) - neue Popularklage BayVGH; Gutachten/ wissenschaftliche Arbeit als Honorarprofessor an der Universität Siegen
-
Terschüren, Anna (Dr.; ehem. Hauptabteilung Finanzen NDR) - Doktorarbeit
-
Waldhoff, Christian (Prof. Dr.) - Gutachten, im Auftrag des Landes Thüringen
Wir *BEOBACHTEN* es
Und wir müssen unsere Mitbürger *AUFKLÄREN* über diese *absolut* unhaltbare Regelung!
*ZWANG* ist *KEINE* Legitimation!Druck! Druck! DRUCK!!!
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