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Autor Thema: Widerspruch stattgegeben  (Gelesen 78211 mal)

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Re: Widerspruch stattgegeben
#45: 18. August 2013, 19:59

Nein. Bei mir ist es der MDR (Mitteldeutscher Rundfunk) und der Widerspruchsbescheid kam aus Köln vom AZDBS.

Also ist Höckers Bescheid wohl doch mit großer Wahrscheinlichkeit echt. Unsere Aufgabe ist nun zu schauen, dass es nicht bei einem "Lex Höcker" bleibt, sondern es für alle Bürger ein Recht auf Befreiung gibt.

Gleiche Rechte für alle! Auch wir möchten befreit werden! ==> Das muss die Forderung sein.


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wtfacow

Re: Widerspruch stattgegeben
#46: 18. August 2013, 20:09

Nein. Bei mir ist es der MDR (Mitteldeutscher Rundfunk) und der Widerspruchsbescheid kam aus Köln vom AZDBS.

Also ist Höckers Bescheid wohl doch mit großer Wahrscheinlichkeit echt. Unsere Aufgabe ist nun zu schauen, dass es nicht bei einem "Lex Höcker" bleibt, sondern es für alle Bürger ein Recht auf Befreiung gibt.

Gleiche Rechte für alle! Auch wir möchten befreit werden! ==> Das muss die Forderung sein.

So sieht es aus!


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Re: Widerspruch stattgegeben
#47: 18. August 2013, 20:11
Und wie wollen wir das schaffen? Geht wohl nur über den Klageweg oder?


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Re: Widerspruch stattgegeben
#48: 18. August 2013, 20:17
Und wie wollen wir das schaffen? Geht wohl nur über den Klageweg oder?

Das kann man noch nicht sagen. Man muss wohl wie Herr Höcker richtig nerven und böse, böse Briefe schreiben. Ich werde mal diese Woche gleich einen nachlegen. Richtig Dampf machen, dass denen klar wird, dass man zu den "Unbequemen" gehört. Vielleicht zielt der ÖRR darauf nur die harten "Querulanten" zu befreien. Ich werde auf jeden Fall dazu gehören und wenn ich bis vor das Bundesverfassungsgericht gehe.

So sehr ich Bernd Höcker den Erfolg gönne, aber in einem Rechtsstaat müssen alle die gleichen Rechte haben. Irgendwann ist einfach Schluss!


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Re: Widerspruch stattgegeben
#49: 18. August 2013, 20:45
Und wie wollen wir das schaffen? Geht wohl nur über den Klageweg oder?

Das kann man noch nicht sagen. Man muss wohl wie Herr Höcker richtig nerven und böse, böse Briefe schreiben. Ich werde mal diese Woche gleich einen nachlegen. Richtig Dampf machen, dass denen klar wird, dass man zu den "Unbequemen" gehört. Vielleicht zielt der ÖRR darauf nur die harten "Querulanten" zu befreien. Ich werde auf jeden Fall dazu gehören und wenn ich bis vor das Bundesverfassungsgericht gehe.

So sehr ich Bernd Höcker den Erfolg gönne, aber in einem Rechtsstaat müssen alle die gleichen Rechte haben. Irgendwann ist einfach Schluss!

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Re: Widerspruch stattgegeben
#50: 18. August 2013, 20:47
Mein Widerspruchsbescheid wurde allerdings ebenfalls in solch einem Umschlag vom Beitragsservice verschickt.
Danke Hailender für den aufschlussreichen Scan und auch die Infos!


Gründe?

Mit diesem Bescheid und der Abmeldung des Teilnehmerkontos von Herr Höcker, soll einer der schärfsten Widersacher des ÖRR kaltgestellt werden.

Das könnte in der Tat ein möglicher Grund für die Stattgabe des Widerspruchs Herrn Höckers sein:
Ein juristisches Verfahren mit *ihm* wollen ARD-ZDF-GEZ sicher gern vermeiden - denn er kennt die Materie eingehend, weiß um die Rechtswidrigkeit und hat Argumente über das gesamte Spektrum.
Da gibt es sicher "leichtere Beute"... ;)


Präzedenzfall? Willkür?

Dennoch wäre diese Stattgabe seines Widerspruchs eine Steilvorlage und ein Präzedenzfall - denn hier würde entweder
a) eine Vorlage geschaffen, auf die sich jeder berufen kann
oder - im Falle negativer/ abschlägiger/ ablehnender Widerspruchsentscheidungen -
b) die Willkür der Widerpruchsentscheidungen sichtbar.


Begründung?

Um jedoch im Falle negativer/ abschlägiger/ ablehnender Widerspruchsentscheidungen den Vorwurf der "Willkür" zu entkräften, bräuchte es doch einer klareren und detaillierteren Begründung, als nur die in diesem Falle äußerst verklausulierte und schwammige Formulierung der Begründung.
Es muss daraus hervorgehen, genau *welche* Sachverhalte zur Entscheidung geführt haben.
Bei Negativ-Bescheiden können die ja auch nicht nur schreiben, dass die Entscheidung aufgrund des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags gefällt wurde und damit "basta".


Strategie? Kalkül?

Dass Herr Höcker sowohl das eine als auch das andere veröffentlichen würde, dürfte denen ja auch klar sein...
Insofern ist auch mir die hinter der Stattgabe des Widerspruchs stehende Strategie oder das Kalkül immer noch nicht ganz klar.


Bearbeitungsdauer?

Ebenso unklar ist, weshalb hier die 3-Monats-Frist nicht wie sonst üblich voll ausgeschöpft, sondern unnötig(?) "zügig" bearbeitet wurde:
30.06.2013 Widerspruch
09.08.2013 Widerspruchsbescheid
~6 Wochen Bearbeitungszeit - das dürfte Rekord sein :)

Auch hätten die noch die von Hr. Höcker angekündigte umfangreichere Begründung abwarten können - aber vielleicht war auch *das* eher ein Grund, den Bescheid "zügig" auszustellen, um Hr. Höcker nicht Gelegenheit zu geben, der Öffentlichkeit noch weitere Munition für Widersprüche zu sammeln und aufzubereiten.
Wiederum wären bei diesem Ansinnen gut 6 Wochen Bearbeitungszeit auch recht lang, denn Hr. Höcker hätte ja durchaus schneller sein können...


Einschätzung?

Grundsätzlich wäre hier eigentlich eine offizielle Einschätzung interessant z.B. seitens der Verfasser der mittlerweile
6(!!!) RENOMMIERTEN, *VERNICHTENDEN* GUTACHTEN zum
Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.html
- Degenhart, Christoph (Prof. Dr.) - Gutachten für Handelsverband Deutschland (HDE)
- Geuer, Ermano (Ass. jur.) - Popularklage BayVGH; Gutachten für Verband der Zeitschriftenverlage in NRW e.V. (VZVNRW)
- Koblenzer, Thomas (Prof. Dr. jur.) - neue Popularklage BayVGH; Gutachten/ wissenschaftliche Arbeit als Honorarprofessor an der Universität Siegen
- Terschüren, Anna (Dr.; ehem. Hauptabteilung Finanzen NDR) - Doktorarbeit
- Waldhoff, Christian (Prof. Dr.) - Gutachten, im Auftrag des Landes Thüringen


Wir *BEOBACHTEN* es :)

Und wir müssen unsere Mitbürger *AUFKLÄREN* über diese *absolut* unhaltbare Regelung!

*ZWANG* ist *KEINE* Legitimation!

Druck! Druck! DRUCK!!!
Von *ALLEN* Seiten - über *ALLE* Wege - auf *ALLEN* Ebenen!

Teilen! Teilen!! TEILEN!!!

Dranbleiben!
Weitermachen!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
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"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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xrw

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Re: Widerspruch stattgegeben
#51: 18. August 2013, 23:01
Mein Widerspruchsbescheid wurde allerdings ebenfalls in solch einem Umschalg vom Beitragsservice verschickt.

Von Staples und außen frankiert? Eventuell heißt das dann, dass er von der Landesrundfunkanstalt selber verschickt worden ist. Ist das bei dir auch der NDR?

Nein. Bei mir ist es der MDR (Mitteldeutscher Rundfunk) und der Widerspruchsbescheid kam aus Köln vom AZDBS.

Ist auch die gleiche Kundennummer in der Datamatrix. Also sind die Briefe wohl wirklich beide beim Beitragsservice abgeschickt worden. Und die Echtheit ist damit wohl bestätigt (welcher ernsthafte Fälscher würde auch anders als im ersten Bescheid Vor- und Nachname vertauschen und dann noch das Leerzeichen hinter dem Komma vergessen?).


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Re: Widerspruch stattgegeben
#52: 18. August 2013, 23:22
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Eine Befreiung ist es ja nicht. Es ist ein Bescheid storniert und ein Teilnehmerkonto gelöscht anstatt in ein Beitragskonto umgewandelt worden.

Was aber wohl auch nicht passiert, ist, dass er dann beim normalen Melderegisterabgleich wieder erfasst wird. Hamburg war schon im März dran; da sollten inzwischen alle die Anfangsbearbeitung hinter sich haben.

Wenn da nicht bald noch was nachkommt, schaut es also schon danach aus, dass sie ihn längerfristig laufen lassen wollen. Damit riskieren sie natürlich schon einen Dammbruch, insbesondere beim NDR.

Es gibt mindestens noch den Fall von Gar Nix, wo sie offenbar auch ein Konto bei einem Querulanten ohne Abmeldung gelöscht haben. Da war aber klar, dass sie bis auf Weiteres bei Vollstreckungsversuchen draufzahlen werden.


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Re: Widerspruch stattgegeben
#53: 19. August 2013, 00:48
Es war aber kein individueller Härtefallantrag.

Wohl nicht explizit als solcher gestellt, aber das geringe Einkommen war neben anderen Argumenten schon gleich zu Beginn ein wichtiger Punkt: "Sollten Sie mich tatsächlich erfolgreich zwingen können, den von Ihnen geforderten Betrag an Sie zu bezahlen, könnte ich mir kein anderes Medium mehr leisten ..." Auch in der Begründung zum Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung steht kurz und knapp: "Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!"

Muss der Beitragsservice vor Gericht, nicht etwas genauer darauf eingehen?
Es wäre doch das allerletzte wenn sich der Beitragsservice ohne Begründung einfach die Leute raussuchen kann, nicht zahlen müssen. :o

Ob sie irgendwann darauf eingehen werden müssen, wird sich zeigen...

Was ich übrigens gar nicht verstehe, warum wurde Herr Höcker überhaupt angeschrieben?

So weit hat das strategische Denken wohl doch nicht gereicht...

Trotz allem und egal wie es für uns weiter geht ,freue ich mich natürlich mit Herrn Höcker.
Diesen Erfolg hat er sich wirklich verdient. Er hat verdammt viel Zeit und Geld in seinen Kampf gesteckt, und sich die Beitragsbefreiung in jedem Fall verdient.Meinen Respekt hat er! :)

Da schließe ich mich voll und ganz an!


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Re: Widerspruch stattgegeben
#54: 19. August 2013, 01:30
Es war aber kein individueller Härtefallantrag.
Wohl nicht explizit als solcher gestellt, aber das geringe Einkommen war neben anderen Argumenten schon gleich zu Beginn ein wichtiger Punkt:
"Sollten Sie mich tatsächlich erfolgreich zwingen können, den von Ihnen geforderten Betrag an Sie zu bezahlen, könnte ich mir kein anderes Medium mehr leisten ..."
Auch in der Begründung zum Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung steht kurz und knapp:
"Grund: Ich kann mir die Zahlung des Beitrages nicht leisten!"

Aber, Costinesti-98, seit wann entscheidet ein "Beitragsservice" ohne *expliziten* Antrag und *ohne* jegliche Nachweise auf bloße Bekundungen "positiv" im Sinne einer "Befreiung", die es ja eigentlich nicht ist - und die ohnehin immer nur befristet gewährt werden würde....?

Hier ist aber das Konto gelöscht - für unbestimmte Zeit.

Das passt nicht zusammen - und *kann* nicht der Grund sein.


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xrw

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Re: Widerspruch stattgegeben
#55: 19. August 2013, 02:22
Aber, Costinesti-98, seit wann entscheidet ein "Beitragsservice" ohne *expliziten* Antrag und *ohne* jegliche Nachweise auf bloße Bekundungen "positiv" im Sinne einer "Befreiung", die es ja eigentlich nicht ist - und die ohnehin immer nur befristet gewährt werden würde....?

Bei den Nachweisen und der Interpretation von Bekundungen haben sie Ermessensspielraum. Aber es ist eben keine Befreiung, wo das möglich wär (auch wenn das bisher nicht ihre Art war). Eine Wiederlegung nach § 14 Abs. 5 RBStV kann es eigentlich auch nicht sein, weil der Wiederspruch nicht ansatzweise in diese Richtung argumentiert. Es könnte höchstens sein, dass es was gibt, was sie nun als Anzeige im Sinn von § 14 Abs. 1 bzw. 2 RBStV interpretieren. Der Wiederspruch selbst kann es aber kaum sein.

Wenn sie verfassungsrechtliche Bedenken hätten, wär die Begründung fehlerhaft. Vielleicht wollen sie bloß bei uns die Schlussfolgerung lesen, dass die Stattgabe rechtswiedrig ist. Eine erneute Zwangsanmeldung bzw. zunächst Auskunftsersuchen können sie jederzeit machen.


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zuwider

Re: Widerspruch stattgegeben
#56: 19. August 2013, 11:27
Mahlzeit!

Zitat: "Hier ist aber das Konto gelöscht - für unbestimmte Zeit."

Nun ja, das wird dieses Pack aber nicht daran hindern, jederzeit ein neues anzulegen - zumal es ja um den Vorgang bis Ende 2012 ging und der neue Beitragsservice bei Höcker noch nicht angeklopft hat (zumindest nicht offiziell). Aber vielleicht habe ich das ganze ebenfalls nur falsch interpretiert.

Übrigens scheint es nicht gereicht zu haben, nur beim Einwohnermeldeamt Widerspruch gegen die Datenweitergabe einzureichen, sondern auch bei diversen Versorgern wie Kabelbetreibern u.ä., denn mein Sohn hat in der neuen Wohnung Post bekommen und ich bin vorerst noch anonym...
Hängt aber vielleicht auch mit der viel zu offenen Art und Weise der Kommunikation im Netz heutzutage zusammen ...Facebook u.ä. Datensammler.
Die Stasi hätte ihre wahre Freude!

Grüße an alle Widerständler!



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Re: Widerspruch stattgegeben
#57: 19. August 2013, 12:06
- zumal es ja um den Vorgang bis Ende 2012 ging und der neue Beitragsservice bei Höcker noch nicht angeklopft hat (zumindest nicht offiziell). Aber vielleicht habe ich das ganze ebenfalls nur falsch interpretiert.

Falsch! Es geht laut abgebildetem Gebühren-/Beitragsbescheid auf der Seite von Herr Höcker um den Zeitraum 01.01.2013 bis 31.03.2013.


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Re: Widerspruch stattgegeben
#58: 19. August 2013, 19:47
Es gibt Neuigkeiten im Fall Höcker. Der Justitiar des NDR hat bestätigt, dass der Bescheid echt sei, kündigt aber unter fadenscheinigen Argumenten an, dass Höcker nun in den nächsten Wochen einen neuen Beitragsbescheid für seine Wohnung erhalten wird:

http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Androhung


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themob

Re: Widerspruch stattgegeben
#59: 19. August 2013, 20:11
Das ganze Vorgehen vom NDR - Beitragsservice ist nebulös.

Dem Widerspruch wird stattgegeben. Als Rechtsgrundlage wir der RBStV im allgemeinen benannt.

Jetzt schreibt der gute Herr Dr. das mit Blick auf § 5 Abs 5 Ziffer 3 RBStV keine Basis mehr vorhanden wäre.

Und der sagt:
Zitat
5) Ein Rundfunkbeitrag nach Absatz 1 ist nicht zu entrichten für Betriebsstätten

3. die sich innerhalb einer beitragspflichtigen Wohnung befinden, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

Er zahlt aber doch noch gar nicht für seine beitragspfllichtige Wohnung.

So wie ich es interpretiere, besitzt er noch keine Beitragsnummer (Das alte Teilnehmerkonto wurde abgemeldet). Aber der Beitragsbescheid für die Wohnung wird ihm zu gegebener Zeit übersandt.
Jetzt kommt die Zwangsanmeldung rückwirkend mit gleicher Nummer und einer OWI weil er der Anzeigepflicht nicht nachgekommen ist. Wundern würde mich überhaupt nix mehr bei diesem Verein.


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