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Autor Thema: Widerspruch stattgegeben  (Gelesen 80783 mal)

t

themob

Re: Widerspruch stattgegeben
#15: 14. August 2013, 22:59
Vielleicht einfach mal zum Vergleich der Gebühren-/Beitragsbescheide

Olaf Kretschmann

Bescheid 1

Bescheid 2

kein Hinweis auf §14, da steht Rundfunkbeitrag für 1 Wohnung. Auch der abschliessende Satz "Die Staffelübersicht zu den Rundfunkbeiträgen....." taucht nicht auf.

Bescheid Bernd Höcker: http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Stattgabe

Natürlich möglich das die verschiedenen Rundfunkanstalten auch  immer was anderes schreiben. Wundern würde es mich nicht bei dem Chaos den die in Köln haben. Wer weiß welche Urlaubsvertretung was schreibt.

Vielleicht liest ja auch Herr Höcker im Hintergrund mit und kann die eine oder andere Spekulation beseitigen, hier oder auf seiner Seite.



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Re: Widerspruch stattgegeben
#16: 14. August 2013, 23:08
Ich hatte sowieso einen ganz individuellen Bescheid. Das ist nicht zu vergleichen. Aber wenn es eine Betriebstättenabgabe wäre, dann müßte er mehr als 9 (!) Angestellte haben und gleichzeitig behaupten, er hätte nicht genug Geld zum Leben. Die Abgabe für kleine (Einzel)-Unternehmen liegt jedoch nur bei 5,99 im Monat.

Gut, ok, vielleicht reden die sich dann später damit raus und er bekommt eine neue Anmeldung: Wohnungsabgabe.

Das ist jetzt alles Spekulation. Wenn es jedoch stimmt und der NDR das ernst meint, dann ist das die Wende.


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Re: Widerspruch stattgegeben
#17: 14. August 2013, 23:12
Vielleicht liest ja auch Herr Höcker im Hintergrund mit und kann die eine oder andere Spekulation beseitigen, hier oder auf seiner Seite.

Warum fragen wir nicht einfach per Email nach?

Zitat
Zuerst schreibe BH dann das @-Zeichen und dann gez-abschaffen.de

Quelle: http://www.gez-abschaffen.de/impressum.htm


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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wtfacow

Re: Widerspruch stattgegeben
#18: 14. August 2013, 23:26
Ok, wer schreibt ihn an?
Nicht das wir ihn alle mit Mails bombadieren ;-)


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Re: Widerspruch stattgegeben
#19: 14. August 2013, 23:45
Ok, wer schreibt ihn an?
Nicht das wir ihn alle mit Mails bombadieren ;-)

Eigentlich immer der fragt.  :o


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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themob

Re: Widerspruch stattgegeben
#20: 14. August 2013, 23:48
Ich hatte sowieso einen ganz individuellen Bescheid. Das ist nicht zu vergleichen. Aber wenn es eine Betriebstättenabgabe wäre, dann müßte er mehr als 9 (!) Angestellte haben und gleichzeitig behaupten, er hätte nicht genug Geld zum Leben. Die Abgabe für kleine (Einzel)-Unternehmen liegt jedoch nur bei 5,99 im Monat.

Gut, ok, vielleicht reden die sich dann später damit raus und er bekommt eine neue Anmeldung: Wohnungsabgabe.

Das ist jetzt alles Spekulation. Wenn es jedoch stimmt und der NDR das ernst meint, dann ist das die Wende.

Laut Gebühren-/Beitragsbescheid ist die Erhebung nach §14 Abs 4 erstellt worden.
Zitat
(4) Soweit der Beitragsschuldner den Anforderungen von Absatz 1 oder 2 nicht nachgekommen ist, wird vermutet, dass sich die Höhe des ab 1. Januar 2013 zu entrichtenden Rundfunkbeitrags nach der Höhe der bis zum 31. Dezember 2012 zu entrichtenden Rundfunkgebühr bemisst; mindestens ist ein Beitrag in Höhe eines Rundfunkbeitrages zu entrichten. Soweit der Beitragsschuldner bisher aufgrund der Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und 8 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von der Rundfunkgebührenpflicht befreit war, wird vermutet, dass er mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gemäß § 4 Abs. 2 ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu zahlen hat.

Welche Basis er bis 12.2012 hatte, weiß ich nicht. Die handeln nach der "Vermutung". Da setzen sie eben die 17,98 an. Das hat aber nichts mit der Regelung ab 1.1.2013 zu tun. Also ob 1 oder 20 oder 9 Angestellte.
Gesetz dem Fall es wäre eine Betriebsstättenabgabe gemeint.

Wenn es alles seine Richtigkeit hat, ist ein Licht am Horizont zu sehen.  ;)



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wtfacow

Re: Widerspruch stattgegeben
#21: 14. August 2013, 23:58
Ok, wer schreibt ihn an?
Nicht das wir ihn alle mit Mails bombadieren ;-)

Eigentlich immer der fragt.  :o

Würde ich ja, komme morgen aber nicht vor 22:00 Uhr heim.
Denke mal ihr seid genauso auf eine Antwort gespannt wie ich.  ;)


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xrw

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Re: Widerspruch stattgegeben
#22: 15. August 2013, 00:15
Wenn dem so ist, müssten die aber allen die ebenfalls zuvor ein Teilnehmerkonto vor 2013 hatten,  dem Widerspruch stattgeben.

Höchstens die beim NDR. Solang nichts gerichtlich entschieden ist, können das die anderen Anstalten sicher anders interpretieren.

Apropos NDR, der steht nicht als Absender auf dem Bescheid. Auf Bescheiden steht doch normalerweise die zuständige Anstalt oben mit drauf und nicht nur bei der Unterschrift mit "im Auftrag" und in der Rechtsbehelfsbelehrung.


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Re: Widerspruch stattgegeben
#23: 15. August 2013, 00:31
Sagt mal, spinn ich jetzt? Der Beitragsservice verschickt doch bestimmt nicht mit Briefumschlägen der Marke Staples???

Stattgabe Widerspruch Bernd Höcker:

http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Stattgabe

und davon:

http://www.gez-abschaffen.de/Neu2013/Widerspruchsbescheid-Umschlag.jpg


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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xrw

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Re: Widerspruch stattgegeben
#24: 15. August 2013, 03:37
Sagt mal, spinn ich jetzt? Der Beitragsservice verschickt doch bestimmt nicht mit Briefumschlägen der Marke Staples???

Ist mir auch aufgefallen, aber für sich betrachtet hab ich es nicht total abwegig gefunden. Meine Kuverts vom Beitragsservice (und auch schon von der GEZ, wo ich grad eins aus meinem reichhaltigen Lagerbestand aufgemacht hab; alles minderwichtig) haben aber innen einen ordentlicheren Durchsichtsverhinderungsdruck und tragen den Blauen Engel (wonach das gescannte Exemplar nicht ausschaut).

Dann ist die Datamatrix außen statt innen und ohne Premium. Ich kann sie grad unter Linux nicht richtig lesen, aber die Kundennummer ist jedenfalls eine andere als hier. Hexadezimale Daten:

444541 ("DEA", Deutsche Post)
03 (Frankierart 3)
1C (Preisliste 28)
4D06000E18 (Kundennummer 330 813 148 696)
003A (58 Cent)
57F1 (22513, 2013-08-13)
0001 (Standardbrief)
240100 (laufende Nummer 2 359 552)
13 (Teilnahmenummer 19)
6FD9 (Entgeltabrechnungsnummer 28 633)
56 (Art weiterer Daten)
76E83E7EBD
F16AEC31982ED68F
CC1F99046F1342C7
F36E765BB3B3464A
39D0000000000000
0000000000000000
0000000000000000
0000000044454D4F

Beiliegend eine kontrastreichere Version, aber das Tool hier kann auch den originalen Scan lesen (aber nur die rohen Daten). Hab keinen Scanner da, mit dem ich vergleichsweise die Codes auf meinen Briefen testen könnte.


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Re: Widerspruch stattgegeben
#25: 15. August 2013, 04:26
0000000044454D4F

Die letzten 4 Zeichen sind in ASCII "DEMO". Auch verdächtig.


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Re: Widerspruch stattgegeben
#26: 15. August 2013, 09:10
Sagt mal, spinn ich jetzt? Der Beitragsservice verschickt doch bestimmt nicht mit Briefumschlägen der Marke Staples???

Ist mir auch aufgefallen, aber für sich betrachtet hab ich es nicht total abwegig gefunden. Meine Kuverts vom Beitragsservice (und auch schon von der GEZ, wo ich grad eins aus meinem reichhaltigen Lagerbestand aufgemacht hab; alles minderwichtig) haben aber innen einen ordentlicheren Durchsichtsverhinderungsdruck und tragen den Blauen Engel (wonach das gescannte Exemplar nicht ausschaut).

Dann ist die Datamatrix außen statt innen und ohne Premium. Ich kann sie grad unter Linux nicht richtig lesen, aber die Kundennummer ist jedenfalls eine andere als hier.


Gut, das wäre auch zu schön um wahr zu sein. Herr Höcker wollte das ja selbst prüfen. Besser noch, er würde direkt anrufen, seine Beitragsnummer angeben und nachfragen.

Hat sich schon jemand gefunden, der ihn anschreibt?


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Re: Widerspruch stattgegeben
#27: 15. August 2013, 09:56
Sind alle im NDR-Bereich Widerspruch stattgegeben oder nur Einzelfall? Bei mir ist das im MDR-Bereich läuft das Verfahren bestimmt anders. Diese Rundfunkstaatsvertrag haben alle Bundesländer unterzeichnet.


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Re: Widerspruch stattgegeben
#28: 15. August 2013, 15:00
Update von B. Höcker - 15.8.2013

Zitat
Gestern um 16:14 Uhr teilte mir Herr Dr. Hahn mit, dass er die Sache untersuchen werde. Da ich bis jetzt (nach 14:30) nichts gehört habe, gibt es für mich keinen Zweifel mehr, dass der Widerspruchsbescheid echt ist.

Bevor wir in Jubel ausbrechen, würde ich noch warten bis dieser Herr Dr. das ganze auch offiziell gegenüber Herrn Höcker bestätigt. Denn genau diese Reaktion fehlt noch.

Mehr zum Update von heute:
http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Bestaetigung


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Re: Widerspruch stattgegeben
#29: 15. August 2013, 15:20
Noch bleibe ich skeptisch. Dem Briefumschlag fehlt die Sichtschutzbedruckung innen. Auch verwenden Großbehörden eigens für sie bedruckte und hergestellte Briefumschläge, dies kommt sie keinen Cent teurer als ein Großposten von Staples.

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.


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