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Autor Thema: Widerspruch stattgegeben  (Gelesen 80800 mal)

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Widerspruch stattgegeben
Autor: 14. August 2013, 20:09
Neues von Bernd Höcker:
Seinem Widerspruch wurde stattgegeben und sein Beitragskonto gelöscht.  8)

http://www.gez-abschaffen.de/kampf-gegen-den-beitragsbescheid.htm#Stattgabe


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(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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Re: Widerspruch stattgegeben
#1: 14. August 2013, 20:16
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, geht es um die Gebühren bis zum Ende letzten Jahres, also vor Einführung des Zwangsgeldes.


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Re: Widerspruch stattgegeben
#2: 14. August 2013, 20:23
Nein.
Es geht um die/den Gebühren/Beitrag von 01.01.2013 bis 31.03.2013.
Einfach mal ein bisschen nach oben scrollen, da ist der Gebühren-/Beitragsbescheid abgebildet.  ;D


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wtfacow

Re: Widerspruch stattgegeben
#3: 14. August 2013, 20:27
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, geht es um die Gebühren bis zum Ende letzten Jahres, also vor Einführung des Zwangsgeldes.

Nein, hast du nicht .

Es handelt sich tatsächlich um die Rundfunkgebühren ab 01.01.2013.   :) :) :) :)


Die Frage ist nun in wie weit wir uns darauf berufen können , und vorallem mit welcher Begründung wurde der Widerspruch anerkannt?

Oder wollen die Bernd Höcker nur loswerden weil er eine Bedrohung darstellt?
Immerhin ist er einer der größten Rundfunkgebühren-Gegner, und bei dem Verein nicht unbekannt...


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themob

Re: Widerspruch stattgegeben
#4: 14. August 2013, 21:17
Zu schön um wahr zu sein?

Ohne Miesepeter sein zu wollen, könnte es theoretisch möglich sein, dass es sich um den Gebühren-/Beitragsbescheid für Beitriebsstättenabgabe gehandelt hat?

Dort lese ich:
Buchungen: 01.02.13 Rundfunkbeitrag für 01.2013 - 03.2013 Bezeichnung: §14 Abs4. RBStV Belastung -53,94

Darunter in einem Satz:
Die Staffelübersicht zu den Rundfunkbeiträgen für Betriebsstätten finden Sie auf der Rückseite

§14 Abs 4 RBStV sagt:
Zitat
(4) Soweit der Beitragsschuldner den Anforderungen von Absatz 1 oder 2 nicht nachgekommen ist, wird vermutet, dass sich die Höhe des ab 1. Januar 2013 zu entrichtenden Rundfunkbeitrags nach der Höhe der bis zum 31. Dezember 2012 zu entrichtenden Rundfunkgebühr bemisst; mindestens ist ein Beitrag in Höhe eines Rundfunkbeitrages zu entrichten. Soweit der Beitragsschuldner bisher aufgrund der Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und 8 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von der Rundfunkgebührenpflicht befreit war, wird vermutet, dass er mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gemäß § 4 Abs. 2 ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu zahlen hat.

Würde bedeuten, Herr Höcker hat  sich nicht angemeldet (Abs 1 ist privat Bereich + Abs 2 ist nicht privater Bereich) bzw. Änderungen nicht mitgeteilt. Da eine Teilnehmernummer existiert, muss er ja angemeldet gewesen sein. Bei Haushaltsabgabe ist die Beitragshöhe klar und es steht auch so in den Bescheiden: Rundfunkbeiträge für 1 Wohnung


Soll einer schlau werden aus den Bescheiden und Briefen aus Köln. Jede Rundfunkanstalt schreibt irgendwie eigene Texte. Allgemeingültiges findet man selten.

Das unter "Bezeichnung" §14 Abs4, RbStV steht, habe ich so noch nicht gesehen. Auch der Hinweis auf Betriebsstättenabgabe nicht, im privaten Gebühren-/Beitragsbescheid.

Auch die Abmeldung des Beitragskontos zum 31.12.2012 ist irritierend.

Der Stattgabe des Widerspruchs, als Rechtsgrundlage den Art. 4 Staatsvertrag über den Rundfunk aufzuführen (Artikel 4 war früher Rundfunkgebührenstaatsvertrag) und heißt heute einfach nur Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, bedeutet global, dass die Rechtsgrundlage der gesamte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist.

Ich hoffe für Herrn Höcker das alles seine Richtigkeit hat und er Ruhe vor diesen Institutionen heute und in Zukunft hat.

Seine Widerspruchsbegründung, angepasst aus Sicht der eigenen Person, Situation etc., sollte ja dann zumindest beim NDR für gleiches Resultat sorgen. Die Erlaubnis zur Verwendung erteilt er auf der verlinkten Seite.






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Re: Widerspruch stattgegeben
#5: 14. August 2013, 21:31
Edit 2: Hier mal der Link zum 1. genannten Staatsvertrag und dann folgend zitiert der Artikel 4:
Zitat
http://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=art+4+staatsvertrag+%C3%BCber+den+rundfunk+im+vereinten+deutschland&source=web&cd=10&ved=0CG8QFjAJ&url=http%3A%2F%2Fwww.tlm.de%2Ftlm%2Fdie_tlm%2Frechtsgrundlagen%2Fgesetze%2Fgesetz_staatsvertrag%2FGesetz_rstv.pdf&ei=y9sLUo6dPM_PsgbixIHwBQ&usg=AFQjCNGAjWPtb3Kn_Tr7VL3og0izdfvwqA


Edit 1:
Zitat
§ 4
Zuständig für die Durchführung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3.
Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften
der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit (Abl. EU Nr.
L298 S. 23), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/36/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 (ABL. EU Nr. L 202 S. 60), ist
1. das für das Rundfunkrecht zuständige Ministerium für den öffentlichen
Rundfunk und
2. die Landesmedienanstalt für den privaten Rundfunk.
Die in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Behörden sind auch zuständig für die Verfolgung
und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 9 Abs. 1 des EGVerbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes
vom 21. Dezember 2006 (BGBI. I S.
3367) in der jeweils geltenden Fassung, soweit das Gesetz durch diese Behörden
ausgeführt wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. August 2013, 21:39 von schildzilla«
Meine Beiträge drücken meine persönliche Meinung aus und stellen keine Rechtsberatung dar.
Den Wahrheitsgehalt meiner Beiträge empfehle ich jedem in Eigenrecherche zu prüfen und sich eine eigene Meinung zu bilden.
Ich übernehme keine Verantwortung für negative Folgen, die für das folgen meiner Meinung entstehen könnten.

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xrw

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Re: Widerspruch stattgegeben
#6: 14. August 2013, 21:38
Buchungen: 01.02.13 Rundfunkbeitrag für 01.2013 - 03.2013 Bezeichnung: §14 Abs4. RBStV Belastung -53,94

Das könnte in der Tat der Schlüssel sein, aber anders: Sie hätten das demnach so aufgefasst, dass das "neuartige Rundfunkempfangsgerät", um das es meines Wissens gegangen ist, nun nicht in ein Wohnungskonto umgewandelt wird. Morgen kommt dann der Brief, mit dem sie ein neues Konto für die Wohnung eröffnen. Oder sie warten den regulären Melderegisterabgleich ab, sofern der noch nicht war. Vielleicht nicht blöd, um einen Querulanten auszubremsen.


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xrw

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Re: Widerspruch stattgegeben
#7: 14. August 2013, 21:52
Edit 2: Hier mal der Link zum 1. genannten Staatsvertrag und dann folgend zitiert der Artikel 4:

Das ist nicht der Artikel 4 des Staatsvertrags, sondern der Paragraf 4 vom Gesetz zum Staatsvertrag (in dessen Anhang der Staatsvertrag steht). Artikel 4 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (der komplette).


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Re: Widerspruch stattgegeben
#8: 14. August 2013, 22:00
Ach mist dann habe ich umsonst editiert. Ich war nur irritiert.
Hatte erst geschrieben, dass der Vertrag wohl so heisst: Art. 4 des Staatsvertrages über den Rundfunk im vereinten Deutschlands

Wollte nur nix falsches schreiben, da Google auch Ergebnisse ohne Artikel 4 oder mit Artikel 5 usw ausgespuckt hat.
Das ist alles recht undurchsichtig finde ich.


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wtfacow

Re: Widerspruch stattgegeben
#9: 14. August 2013, 22:00
Interessante Recherche themob ,

allerdings fällt mir auf, das sich die Staffelübersicht zu den Rundfunkbeiträgen für Betriebsstätten auf jedem Beitragsbescheid finden.
Habe gerade meine Unterlagen durchgeschaut, dort finden sie sich sogar auf den Zahlungserinnerungen wieder.
Aber es könnte schon etwas dran sein was du schreibst.
Warum fragen wir nicht Bernd Höcker?
Ist dieser eigentlich hier in dem Forum aktiv, bzw. liest er mit?



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themob

Re: Widerspruch stattgegeben
#10: 14. August 2013, 22:05
Interessante Recherche themob ,

allerdings fällt mir auf, das sich die Staffelübersicht zu den Rundfunkbeiträgen für Betriebsstätten auf jedem Beitragsbescheid finden.
Habe gerade meine Unterlagen durchgeschaut, dort finden sie sich sogar auf den Zahlungserinnerungen wieder.
Aber es könnte schon etwas dran sein was du schreibst.
Warum fragen wir nicht Bernd Höcker?
Ist dieser eigentlich hier in dem Forum aktiv, bzw. liest er mit?

Die befinden sich auf der Rückseite eines jeden Gebühren-/Beitragsbescheids, aber nicht auf der ersten Seite als Hinweis, wie auf dem Gebühren-/Beitragsbescheid von Bernd Höckers Link zu sehen ist.

Der Satz steht direkt unter dem festgesetzten Beitrag im Gebühren-/Beitragsbescheid:
Die Staffelübersicht zu den Rundfunkbeiträgen für Betriebsstätten finden Sie auf der Rückseite'
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wtfacow

Re: Widerspruch stattgegeben
#11: 14. August 2013, 22:11
Buchungen: 01.02.13 Rundfunkbeitrag für 01.2013 - 03.2013 Bezeichnung: §14 Abs4. RBStV Belastung -53,94

Das könnte in der Tat der Schlüssel sein, aber anders: Sie hätten das demnach so aufgefasst, dass das "neuartige Rundfunkempfangsgerät", um das es meines Wissens gegangen ist, nun nicht in ein Wohnungskonto umgewandelt wird. Morgen kommt dann der Brief, mit dem sie ein neues Konto für die Wohnung eröffnen. Oder sie warten den regulären Melderegisterabgleich ab, sofern der noch nicht war. Vielleicht nicht blöd, um einen Querulanten auszubremsen.

Wenn dem so ist, müssten die aber allen die ebenfalls zuvor ein Teilnehmerkonto vor 2013 hatten,  dem Widerspruch stattgeben.
Ich kann mir das ja fast nicht vorstellen....


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Re: Widerspruch stattgegeben
#12: 14. August 2013, 22:30
Ich glaube nicht, dass es sich um ein Betriebsstätten Konto handelt.

1. Der Bescheid ist an Herrn Höcker persönlich gerichtet, nicht an seine Firma, Verlag usw.

2. Der Satz: "Die Staffelübersicht zu den Rundfunkbeiträgen für Betriebsstätten finden Sie auf der Rückseite" ist ein Standardsatz unter jedem Bescheid, oder?

3. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Anzahl der Angestellten. Ich glaube kaum, dass Herr Höcker sich mehr als neun Angestellte (!) leisten kann.

Insofern ist es vermutlich keine Finte des NDR sondern echt. Daraus folgt dann aber, dass aber auch anderen Anträgen, die ähnliche Argumente verfolgen, stattgegeben werden muss. Das wird spannend.


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wtfacow

Re: Widerspruch stattgegeben
#13: 14. August 2013, 22:43
Warten wir mal die Stellungsnahme von  NDR-Chefjustitiar, Herrn Dr. Hahn ab.

Wenn das Schreiben wirklich echt ist, und sich auf die Wohnungsabgabe bezieht, dann könnte das sogar die lang ersehnte Wende sein...
Ich meine es könnte sich doch dann jeder der vor Gericht zieht darauf berufen.
Ich denke nicht das der Beitragsservice dem einen den Antrag stattgeben darf und dem anderen nicht.
(Vorausgesetzt die Gründe sind gleich)


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Re: Widerspruch stattgegeben
#14: 14. August 2013, 22:48

Wenn das Schreiben wirklich echt ist, und sich auf die Wohnungsabgabe bezieht, dann könnte das sogar die lang ersehnte Wende sein...


Wenn es wirklich echt ist. Darüber habe ich auch schon nachgedacht. Herr Höcker ist einfach bekannt, wenn es um das Thema geht. Wenn das Schreiben nun einfach von einem "Spaßvogel" stammt...

Wenn es jedoch echt ist, dann kann sich jeder von uns darauf berufen. Ich hatte fast die gleichen Argumente vorgebracht. Einmal soziale Gründe und dann religiöse und Gewissensgründe. Da kann sich die Sendeanstalt nicht mehr rausreden. Wenn dem Antrag von Herrn Höcker stattgegeben wird, dann muss auch meinem Antrag stattgegeben werden.


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