Zu schön um wahr zu sein?
Ohne Miesepeter sein zu wollen, könnte es theoretisch möglich sein, dass es sich um den Gebühren-/Beitragsbescheid für Beitriebsstättenabgabe gehandelt hat?
Dort lese ich:
Buchungen: 01.02.13 Rundfunkbeitrag für 01.2013 - 03.2013
Bezeichnung: §14 Abs4. RBStV Belastung -53,94
Darunter in einem Satz:
Die Staffelübersicht zu den Rundfunkbeiträgen für Betriebsstätten finden Sie auf der Rückseite
§14 Abs 4 RBStV sagt:
(4) Soweit der Beitragsschuldner den Anforderungen von Absatz 1 oder 2 nicht nachgekommen ist, wird vermutet, dass sich die Höhe des ab 1. Januar 2013 zu entrichtenden Rundfunkbeitrags nach der Höhe der bis zum 31. Dezember 2012 zu entrichtenden Rundfunkgebühr bemisst; mindestens ist ein Beitrag in Höhe eines Rundfunkbeitrages zu entrichten. Soweit der Beitragsschuldner bisher aufgrund der Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 und 8 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages von der Rundfunkgebührenpflicht befreit war, wird vermutet, dass er mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrages gemäß § 4 Abs. 2 ein Drittel des Rundfunkbeitrags zu zahlen hat.
Würde bedeuten, Herr Höcker hat sich nicht angemeldet (Abs 1 ist privat Bereich + Abs 2 ist nicht privater Bereich) bzw. Änderungen nicht mitgeteilt. Da eine Teilnehmernummer existiert, muss er ja angemeldet gewesen sein. Bei Haushaltsabgabe ist die Beitragshöhe klar und es steht auch so in den Bescheiden: Rundfunkbeiträge für 1 Wohnung
Soll einer schlau werden aus den Bescheiden und Briefen aus Köln. Jede Rundfunkanstalt schreibt irgendwie eigene Texte. Allgemeingültiges findet man selten.
Das unter "Bezeichnung" §14 Abs4, RbStV steht, habe ich so noch nicht gesehen. Auch der Hinweis auf Betriebsstättenabgabe nicht, im privaten Gebühren-/Beitragsbescheid.
Auch die Abmeldung des Beitragskontos zum 31.12.2012 ist irritierend.
Der Stattgabe des Widerspruchs, als Rechtsgrundlage den Art. 4 Staatsvertrag über den Rundfunk aufzuführen (Artikel 4 war früher Rundfunkgebührenstaatsvertrag) und heißt heute einfach nur Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, bedeutet global, dass die Rechtsgrundlage der gesamte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist.
Ich hoffe für Herrn Höcker das alles seine Richtigkeit hat und er Ruhe vor diesen Institutionen heute und in Zukunft hat.
Seine Widerspruchsbegründung, angepasst aus Sicht der eigenen Person, Situation etc., sollte ja dann zumindest beim NDR für gleiches Resultat sorgen. Die Erlaubnis zur Verwendung erteilt er auf der verlinkten Seite.