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Autor Thema: Neues Schreiben vom Beitragsservice nach 2 Jahren  (Gelesen 1943 mal)

A
  • Beiträge: 9
Neues Schreiben vom Beitragsservice nach 2 Jahren
Autor: 29. September 2014, 01:08
Hallo liebe Gemeinde,

im Zeitraum September bis November 2012 hat "Person A" 3 Schreiben bekommen mit der Bitte um Angabe bzw. Fehlangabe eines Fernsehgerätes.
Diese 3 Schreiben hat Person A wortlos ignoriert. Seitdem kam keine Post mehr.

Kürzlich jedoch hatte Person A folgendes Schreiben im Briefkasten.



Nun weiß er/sie/es nicht was er tun soll. Erneut einfach ignorieren?

Der Unterschied zu den damaligen Schreiben in 2012 ist jedoch, dass der Beitragsservice sich hier explizit auf das seit 1. Januar 2013 eingeführte neue
Gesetz beruft und das JEDER den Beitrag zahlen muss, egal ob ein Fernsehgerät vorhanden ist oder nicht.

- In Absatz 3 wird geschrieben, dass das der Beitragsservice die Adressdaten der Einwohnermeldeämter mit den angemeldeten Beitragszahlern verglichen hat.
Dürfen die einfach die Adressdaten bei den Einwohnermeldeämtern überhaupt einsehen?
Hätte Person A vorher dem Meldeamt sagen müssen, dass keiner in ihre Daten Einsicht haben darf?

- Im letzten Absatz wird geschrieben, dass eine Anmeldung vom Beitragsservice auf den Namen von Person A hin vorgenommen wird, wenn diese nicht antworte.
Ist das überhaupt rechtens, oder wollen die Person A nur Angst machen?
Ich habe bereits hier im Forum ähnliches gelesen, konnte aber keine klare Erklärung finden.

- Eine Rechtsbehelfsbelehrung war nicht mit bei. Nur auf der Rückseite Erklärungen zu "Informationen zum Rundfunkbeitrag im privaten Bereich".

Was soll Person A am besten jetzt tun?


Mfg


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. September 2014, 09:22 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.462
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person A ist kein Einzelfall - und befindet sich noch ganz am Anfang des langwierigen Prozederes... ;)

Diese allgemeine Anfrage, dürfte sich in großen Teilen, wenn nicht in Gänze erübrigen, wenn Person A die Suchfunktion des Forums bemüht und  sich insbesondere eingehend einliest, verinnerlicht und versucht, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen:

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Spätestens dort ist zu erkennen, dass Person A mit dem Schreiben
"Für alle - von allen: Der neue Rundfunkbeitrag"
ganz am Anfang steht ;)
Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74417.html#msg74417


Umfangreiche Info-/ Linksammlung u.a. unter
FAQ lite - Fragen und Antworten zu aktuellen Problemen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8309.0.html


Generell kann man sagen, dass Schreiben ohne Rechtsbehelfsbelehrung eher informativen Charakters sind. Auf Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung müsste man ggf. gem. der jeweiligen Rechtsbehelfsbelehrung reagieren. Steht eigentlich immer alles drin siehe auch
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420
und Folgebeiträge.

Wer lediglich ignoriert, wird früher oder später mit der Zwangsvollstreckung konfrontiert...
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
...und das ist Geschmackssache.


Dürfen die einfach die Adressdaten bei den Einwohnermeldeämtern überhaupt einsehen?
Hätte Person A vorher dem Meldeamt sagen müssen, dass keiner in ihre Daten Einsicht haben darf?
Ja, per RBStV "dürfen" sie. Eine letztinstanzliche Entscheidung, ob diese Regelungen rechtens sind, gibt es jedoch noch nicht.
Es wird mit Bestandteil der juristischen Auseinandersetzung sein.
Bzgl. "Verweigerung der Dateneinsicht" bitte Forensuche bzw. o.g. allgemeine Links nutzen.
Es ist zu unterscheiden zwischen "Auskunftssperre" (die zwar greifen würde, jedoch nur ausgewählten Personen in begründeten Gefahrensituationen zugestanden wird) und einem "Einspruch/ Widerspruch gegen die Datenübermittlung" (letzterer hat explizit keine Auswirkungen auf den Datenabgleich des "Beitragsservice").

- Im letzten Absatz wird geschrieben, dass eine Anmeldung vom Beitragsservice auf den Namen von Person A hin vorgenommen wird, wenn diese nicht antworte.
Ist das überhaupt rechtens, oder wollen die Person A nur Angst machen?
Ich habe bereits hier im Forum ähnliches gelesen, konnte aber keine klare Erklärung finden.
Auch dies wird Bestandteil der juristischen Auseinandersetzung. Eine Rechtsgrundlage dafür ist im RBStV nicht zu erkennen.
Dort gibt es allenfalls die Möglichkeit eines "Auskunftserzwingungsverfahrens". Auch hierzu bitte die Forensuche bzw. o.g. Links nutzen.
Dass per RBStV grundsätzlich eine "Anzeigepflicht" besteht, wird dem wohl entgegengehalten werden.
Was von beiden schwerer wiegt - die eigenmächtige Anmeldung des "Beitragsservice" ohne "Auskunftserzeingungsverfahren" oder die seitens des "Beitragspflichtigen" unterlassene "Anzeigepflicht" - das wird juristisch geklärt werden müssen.


Zur Vermeidung mehrfacher Diskussionen allgemeiner Fragen und zur Wahrung bzw.
Verbesserung der Übersicht des Forums wird dieser Thread geschlossen.
Danke für das Verständnis & Mitwirken.


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