Hallo liebe Gemeinde,
im Zeitraum September bis November 2012 hat "Person A" 3 Schreiben bekommen mit der Bitte um Angabe bzw. Fehlangabe eines Fernsehgerätes.
Diese 3 Schreiben hat Person A wortlos ignoriert. Seitdem kam keine Post mehr.
Kürzlich jedoch hatte Person A folgendes Schreiben im Briefkasten.

Nun weiß er/sie/es nicht was er tun soll. Erneut einfach ignorieren?
Der Unterschied zu den damaligen Schreiben in 2012 ist jedoch, dass der Beitragsservice sich hier explizit auf das seit 1. Januar 2013 eingeführte neue
Gesetz beruft und das JEDER den Beitrag zahlen muss, egal ob ein Fernsehgerät vorhanden ist oder nicht.
- In Absatz 3 wird geschrieben, dass das der Beitragsservice die Adressdaten der Einwohnermeldeämter mit den angemeldeten Beitragszahlern verglichen hat.
Dürfen die einfach die Adressdaten bei den Einwohnermeldeämtern überhaupt einsehen?
Hätte Person A vorher dem Meldeamt sagen müssen, dass keiner in ihre Daten Einsicht haben darf?
- Im letzten Absatz wird geschrieben, dass eine Anmeldung vom Beitragsservice auf den Namen von Person A hin vorgenommen wird, wenn diese nicht antworte.
Ist das überhaupt rechtens, oder wollen die Person A nur Angst machen?
Ich habe bereits hier im Forum ähnliches gelesen, konnte aber keine klare Erklärung finden.
- Eine Rechtsbehelfsbelehrung war nicht mit bei. Nur auf der Rückseite Erklärungen zu "Informationen zum Rundfunkbeitrag im privaten Bereich".
Was soll Person A am besten jetzt tun?
Mfg