Briefe mit "Pfändungsankündigung oder Zwangsvollstreckungsankündigung" haben nur informativen Charakter. Daher auch keine Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
Ich hatte in Antwort 56 + 58 darauf hingewiesen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6045.msg63598.html#msg63598Ebenfalls in diesem Thema hier in Antwort 43:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8855.msg64235.html#msg64235Es gibt "Ankündigungen" die in meinen Augen vernünftig die Schritte aufzeigen, was passiert als nächstes wenn nicht bezahlt wird.
Als erstes wird die gütliche Einigung angestrebt (Bezahlung oder Ratenvereinbarung) - führt dies zu keinem Erfolg, erfolgt der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft.
Es wird da oftmals nur am Rande erwähnt, welche weitreichenden Konsequenzen erfolgen können.
Die meisten Ankündigungen (oft von Vollstreckungsbehörden der Gemeinde - Städte) sind aber so geschrieben das der vermutete Schuldner einfach nur physisch und psychisch unter Druck gesetzt wird ohne aufklärende Wirkung. Die Praxis hat gezeigt, dass solche Inhalte ein positives Forderungsmanagement als Ergebnis zu Tage fördern.
Dem Druck und die hervorgerufenen Ängste können viele nicht standhalten. So entschließen sie sich, zu bezahlen, durch Eingang der Pfändungsankündigung. Wenn Sie es denn können.
Welchen Druck und Ängste es hervorruft bei denen, die nicht bezahlen können, möchte ich mir gar nicht vorstellen. Auch zu den möglichen Konsequenzen die diese Art Forderungsmanagement beim vermuteten Schuldner auslösen können.
Hier findet von Seiten der Vollstreckungsbehörde und einiger GV eine völlig überflüssige und nicht nachvollziehbare Vorgehensweise statt. Ich möchte fast wetten, dass es dafür eigene interne Vorgehensweisen bzw. Dienstanweisungen gibt.
Das finde ich grenzwertig und dem sollte ein Riegel vorgeschoben werden.
Seit 1.1.2013 hat sich durch die
Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung die Vorgehensweise geändert. Daran haben sich nicht nur Gläubiger zu halten, sondern insbesondere die Vollstreckungsbehörde und GV, OGV etc.
Wie ein Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalt aussieht, welches an die Vollstreckungsbehörde oder ins Postfach des GV, OGV beim Amtsgericht geht sieht man sehr gut in Antwort 6 in diesem Thema:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8855.msg62259.html#msg62259Was der GV daraus an den Schuldner macht, ist im gleichen Thema im Eröffnungsbeitrag zu sehen. Falsche Forderungssumme, falscher Gläubiger. Lediglich die Hinweise was passieren kann im letzten Absatz auf Seite 1 ist richtig beschrieben. Allerdings ohne Nennung der §§ bzw. gesetzliche Regelungen.
Schlimmer macht es die Stadt Selm, die reden einfach nur pauschal von etlichen Maßnahmen bis Konto - Lohnpfändung, Fahrzeugpfändung, Erzwingungshaft (Antwort 37 hier in diesem Thema), ohne zu informieren, welche Maßnahmen und Voraussetzungen im Vorfeld nötig sind, bis es zu Konsequenzen kommen kann. Zudem kommen noch veraltete Textbausteine hinzu (GEZ und Gebühren) und die formal falsche Nennung des Gläubigers, da der Beitragsservice nur in "Vertretung" tätig wird. Was ja auch durch die Antwort der Stadt Selm bestätigt wird.
Unterm Strich: Pfändungs - oder Zwangsvollstreckungsankündigungen haben nur informativen Charakter. Die aufgeführten Drohungen und Maßnahmen werden bewusst so gewählt, um den richtigen Druck aufzubauen. Erfahrungsgemäß führen diese Art Schreiben zu den größten Erfolgen im Forderungsmanagement.Leider liegt es an jedem einzelnen, sich richtig zu informieren. Und dann könnte man durchaus auch Druck auf die Gegenseite ausüben. Wie z.b. Dienstaufsichtsbeschwerde (was ist wenn der Schuldner sich in ärztliche Behandlung begibt weil die Worte Konto - Lohnpfändung, Erzwingungshaft etwas in ihm auslöst was ihn schlichtweg krank werden lässt, alte Textbausteine oder einfach die Forderungssumme vom GV eigenmächtig falsch benannt wird). Oder Auskunft nach dem IFG beim Amtsgericht oder der Vollstreckungsbehörde beantragen, dass alle internen Dienstanweisungen zum Thema Vollstreckung offen zu legen sind.
Die Antwort der Stadt Selm gibt die Einstellung sehr gut wieder, da es wohl stellvertretend für viele Vollstreckungsbehörden gilt. Fehler seitens Behörde werden nicht eingestanden sondern relativiert und man bittet um nachsehen. Was würde die Stadt Selm wohl antworten, wenn sich ein vermuteter Schuldner durch den Druck einer solchen Ankündigung und der eigenen Sichtweise der Ausweglosigkeit das Leben nimmt? -
Wegen eines informativen Briefes (Serviceleistung) - O-Ton Stadt Selm. "
Wir sind nur im Rahmen der Amtshilfe tätig geworden - oder - wir haben nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit der Mittel diese Wortlaute gewählt"