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Autor Thema: Reihe Klage-Argumente - Missachtung des Rundfunkstaatsvertrages  (Gelesen 4178 mal)

V
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Außer den bereits bekannt gewordenen Klagen von Geuer, Rossmann und PDV/Prof. Dr. Koblenzer, …, demnächst von Sixt, Rewe, … werden wir selbst in Kürze mit unseren privaten Klagen gegen den Zwang vorgehen. Diese Beitragsreihe "Reihe Klage-Argumente - " soll uns Bürger bei der Argumentation unterstützen.

Themen:
1. Reihe Klage-Argumente - Rundfunkfreiheit - für wen?
2. Reihe Klage-Argumente - Handlungsfreiheit und das Freikaufen bei ARD, ZDF, "GEZ" & Co.
3. Reihe Klage-Argumente - Missachtung des Rundfunkstaatsvertrages
4. Reihe Klage-Argumente - Die Haushaltsabgabe ist eine unzulässige Sonderabgabe
5. Reihe Klage-Argumente - Der Gleichheitssatz
6. Reihe Klage-Argumente - Gutachten zum Rundfunkbeitrag/Staatsvertrag

Siehe auch:
Gesundheitsschädlichkeit des Fernsehens
Widerspruchs-/Klagebegründungen und "Klagen und Inhalte im Überblick"

ARD und ZDF missachten den Rundfunkstaatsvertrag (§10 und §11). Sie schulden eine staatsfreie, sachliche und objektive Berichterstattung ohne eine gezielte Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung. Da es hieran fehle, gäbe es auch keine Legitimation, die Bürger zwangsweise zur Finanzierung heranzuziehen.

Fehlende objektive Berichterstattung, Auslassungen in der Berichterstattung, Lenkung der Meinungsbildung:
45.000 Unterschriften - KEIN GELD für ARD/ZDF - Missachtung des Staatsvertrages!

Umfragemanipuliation, Lenkung der Meinungsbildung:
Das Wahrheitsministerium ARD entlarvt sich selbst - Meinungsmanipulation pur

Fehlende Unabhängigkeit/Staatsferne:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5569.msg43095.html#msg43095


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Juni 2014, 07:38 von Viktor7«

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Fehlende Unabhängigkeit/Staatsferne:

Zitat
http://www.heise.de/tp/artikel/31/31835/1.html
...
Nun überlegt Professor Gersdorf, durch einen Akt zivilen Ungehorsams eine Klagemöglichkeit zu provozieren, in der er selbst die ihm am Herzen liegenden Fragen klären lassen könnte. Hierzu plant er, Widerspruch gegen die Zahlungaufforderung seiner GEZ-Gebühr einzulegen, da er nicht zur Zahlung verfassungswidrigen Rundfunks bereit sei. Das ZDF schulde eine staatsfreie Berichterstattung, die nach derzeitiger Zusammensetzung von Fernsehrat und Verwaltungsrat nicht gegeben sei. Da es hieran fehle, gäbe es auch keine Legitimation, die Bürger zwangsweise zur Finanzierung heranzuziehen.

Die GEZ müsste dann gegen den Professor einen vollstreckbaren Gebührenbescheid erlassen, gegen den Gersdorf wiederum Klage erheben könnte. Dann müsste das ZDF als einer der Auftraggeber der GEZ die Voraussetzungen für eine Rechtmäßigkeit der Forderung darlegen. Indirekt müsste also das ZDF das Verwaltungsgericht von seiner angeblichen Staatsferne als Voraussetzung für den Griff in den GEZ-Topf überzeugen. Kämen den Gerichten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gebührenbescheids, so könnte die Sache nach Artikel 100 GG dem Bundesverfassungsgericht zur konkreten Normenkontrolle vorgelegt werden. Andernfalls könnte der Professor bei einem letztinstanzlichen Urteil selbst Verfassungsbeschwerde erheben.

Durch diesen Kunstgriff also läge der Fall in Karlsruhe, wo man die Frage der Staatsferne verhandeln wird, auch wenn sie nicht eigentlicher Gegenstand der Klage ist. Zwar beträfe ein Urteil nur einen bestimmten Gebührenbescheid des Klägers, jedoch wären dann die verfassungsgerichtlichen Feststellungen des Gerichts mindestens als "obiter dictum" ausgesprochen. Allein die Aussicht, dass ab diesem Zeitpunkt sämtliche GEZ-Gebührenbescheide im Bezug auf das ZDF durch eine Welle an Widersprüchen angegriffen werden könnten, sollte den Verantwortlichen zu denken geben. Theoretisch könnte ein solches Verfahren das ZDF in die Pleite führen, sodass Kochs schwarzer Verwaltungsrat nur noch mit roten Zahlen befasst wäre ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Mai 2013, 13:55 von Viktor7«

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ARD und ZDF missachten den Rundfunkstaatsvertrag (§10 und §11). Sie schulden eine staatsfreie, sachliche und objektive Berichterstattung ohne eine gezielte Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung. Da es hieran fehle, gäbe es auch keine Legitimation, die Bürger zwangsweise zur Finanzierung heranzuziehen.

Das ist nur ein Versprechen, wie jene der Politiker.

Politiker soll man wählen, obwohl sie sich an die Versprechen nicht halten.

Rundfunk muss man auch dann zahlen, wenn die Leistung nicht jene entspricht, die das schon ungerechte Gesetz vorschreibt.

Am deutlichsten war die Begründung, warum Blinde und Taube zahlen sollen: weil es ihnen angemessene Programme versprochen werden.

Man zahlt für das Versprechen, für das in der Theorie so tolle öffentliche Rundfunk wie in den Vorstellungen und Träumen von Paul Kirchhof. Es muss nicht Wirklichkeit sein, die Vorstellung genügt für die Fälligkeit der Abgabe,


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Versprechungen sind nichts anderes als Lockmittel der Politiker. Wie die Gesellschaft (auch Gerichte) und die Medien mit der Verletzung der Gesetze umgehen, zeigt es, wie es um den Staat bestellt ist. Zuerst muss jemand in dieser Richtung klagen, erst dann haben wir es schwarz auf weiß.


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