Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Beitragsservice ist keine Behörde  (Gelesen 106077 mal)

p
  • Beiträge: 5
Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#90: 26. Januar 2018, 11:54
[Textstelle entfernt*]

Zitat von: probeo am Gestern um 18:52

    Das Schreiben der GEZ ist NICHTIG, und entfaltet deswegen schon keine Rechtswirkung. Auf nichtige Schreiben braucht man keinen Widerspruch einlegen, ich hätte noch reinschreiben sollen, daß die GEZ Schreiben nichtig sind.

Fangen wir klein an: die GEZ ist tot, es lebe der Beitragsservice. Und dies bereits seit 5 Jahren.


Völlig unnötig ! Du weißt genau was ich meine.

Zitat
Zitat

    Aus folgenden Gründen besteht die NICHTIGKEIT

    1)   Haben Sie einen Vertrag mit mir ? Bitte legen Sie eine solchen vor, den ich mit nasser Tinte unterschrieben habe.


Du arbeitest, erhälst Lohn. Dann fällt dir etwas auf: die zahlen dir gar nicht das vereinbarte Geld. Einen Teil bekommt das Finanzamt. Mit denen hast du auch keinen Vertrag.

Doch es besteht ein konkludenter Vertrag

Die Vorstellung, man müsse einen Vertrag mit dem ÖR-Rundfunk haben zeigt, dass du bestenfalls Halbwissen hast; gefährliches Halbwissen, gefährlich für dich, weil es dein Lehrgeld ist, das du zahlen wirst. Manche Leute werden erst durch Schaden klug.
Kurz: Die Beziehungen zwischen Bürger und Staat werden nicht per Vertrag geregelt, sondern durch Gesetze.

Aha, warum gibt es dann keine "Rundfunksteuer" und kein "Rundfunksteuergesetz" und das Finanzamt zieht diese ein ?
Dann ist alles schön "staatlich" und es bedarf keiner GEZ mehr

Zitat
Zitat

    2)   Ihr Schreiben vom 2.1.17 ist definitiv kein vollstreckbarer Titel, einen solchen dürfen nur Gerichte ausstellen.


Das ist nicht ganz richtig. Es bestehen zwar erhebliche Zweifel an der Art und Weise, wie diese Titel zustandekommen und ob die Vollstreckungen rechtmäßig sind, aber es ist nicht so, dass dazu ein Gericht benötigt wird. Du kannst aber gern einmal versuchen mit der Begründung gegen das Finanzamt auf einem Gerichtsbeschluß zu bestehen. Die lachen sich schlapp Der Gerichtsvollzieher kassiert bei dir schneller ab, als du die Vollstreckungsordnung gelesen hast.

Es IST richtig ! Das schreiben IST KEIN vollstreckbarer Titel. Was du meinst ist, daß "Behörden" und "Ämter" nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz vollstrecken (was übrigens rechtswidrig ist), dann bedarf es keinem Titel.
Die GEZ kann das NICHT !

Zitat
Zitat

    3)   „Festsetzungsbescheid“ ist ein von Ihnen erfundenes Phantasiewort, es findet sich nicht im juristischen Wörterbuch von Gerhard Köbler, das auch solche Begriffe wie „Beschrankung“, „Portugal“ oder „Personalcomputer“ definiert.


Auch das Finanzamt setzt mit Bescheiden fest, und zwar die Jahreseinkommens- oder andere Steuern. Dass da dann Steuerbescheid drüber steht, sollte nicht darüber hinweg täuschen, dass es ein behördlicher Bescheid ist. Dennoch ist der Bescheid der LRA bzw. des BS nicht fehlerfrei. Worin die bestehen, kann man hier im Forum nachlesen.

Warum steht dann das Wort nicht im Lexikon ?

Zitat
Zitat

    4)   Laut Ihrem Impressum sind sie eine nicht-rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung. Somit steht es Ihnen nicht zu Forderungen stellen.


Die Forderungen stellt die rechtsfähige ÖR-Rundfunkanstalt, die eine Inkassoabteilung betreibt, den Beitragsservice. Ob man die als Schreibstube am Ort des Senders oder in Köln betreibt, die Briefe in München, Köln oder Timbuktu eingeliefert werden, ist unwichtig. Der juristische Gegner ist die jeweilige Landesrundfunkanstalt.

Warum stellt die Forderung dann nicht die ÖR-Rundfunkanstalt OHNE BS und wendet bei Nichtzahlung das Verwaltungsvollstrekcungsgesetz an ?

Zitat
Zitat

    5)   Alle Ihre bisherigen Schreiben verstossen gegen VwfVG §37 Abs. 3 und sind somit nichtig. Abs. 5 erlaubt Ihnen nicht die Namensnennung oder Unterschrift wegzulassen, da ich auf die schriftliche nicht-elektronische Form bestehe.


Was erwartest du, handschriftliche Liebesbriefe? Zahlst du Kfz-Steuern? Kannst du mir die Unterschrift auf dem Kfz-Steuerbescheid vorzeigen? Oder auf einer Mahnung des Finanzamtes? Zeig mir doch einmal die eigenhändigen Unterschriften auf Telefonrechnungen oder Schreiben von Versicherungen zur Erhöhung zum folgenden Jahr.

Hallo ! Wer lesen kann ist klar im Vorteil ! Die NAMENSNENNUNG -auch gedruckt- genügt dem VWVfG. So finden sich durchaus gedruckte Name auf Schreiben von Versicherungen. Macht der BS aber nicht !

Zitat
Zitat

    6)   Sie verwenden verschiedene Organsationsnamen als Absender: Südwestrundfunk, ARD ZDF Beitragsservice und auf dem Überweisungträger: Rundfunk ARD, ZDF, DRadio. Dies nicht zulässig.


Unsinn. Der Empfänger der Zahlungen, die Inkassostelle hat einen Namen. Und der wird benutzt. Wenn auf dem Formular "Schröder Münchmeyer und Co." oder "Rudolf Otto Meyer GmbH" steht, dann ist das einfach der Name eines Unternehmens. Die Firma "Hans Riegel Bonn" firmiert übrigens als Haribo.

Thema verfehlt: Der Gläubige muß mit EINEM Namen auftreten, oder er muß seine Forderungen abgeben. Das ist nicht der Fall, weil mal wischiwaschi Mitteldeutscher Rundfunkt UND BS draufsteht und mal nur BS

Zitat
Zitat

    7)   Der ARD ZDF Beitragsservice hat einen Geschäftsführer und eine Umsatzsteuernummer. Gleichzeitig verwenden sie intern das Verwaltungsverfahrensgesetz (Nachweis ist eine Ihrer Stellengesuche).


Der Beitragsservice verwendet "intern" gewiss nicht das Verwaltungsverfahrensgesetz. Er ist unstrittig ein Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde. Was schon daran liegt, dass ÖR-Rundfunksender keine Behörden gründen können.

Doch: Es gibt Stellenanzeigen des BS, da werden ....zur Ausführung Interner Abläufe Sachbearbeiter mit Kenntnissen des VWVfG gesucht....

Zitat
Zitat

    Eine Organisation kann nicht gleichzeitig Unternehmen und Behörde sein, dies verstößt gegen das Körperschaftssteuergesetz §4 Abs.5 Fußnote 2


Es ist richtig, dass der Zwitterstatus der ÖR-Sender kritisch zu hinterfragen ist.

Da ist nichts kritisch zu hinterfragen, das ist ganz einfach RECHTSWIDRIG !

Zitat
Zitat

    8)   Der Rundfunkstaatsvertrag ist ungültig. Zwar finden sich die Unterschriften der Ministerpräsidenten der Bundesländer, doch die Unterschriften der Leiter der Rundfunkanstalten fehlen. Außerdem handelt es sich um einen Vertrag in dem zwei Parteien über die Rechte Dritter bestimmen und dies ist rechtswidrig.


Das ist völliger Stuss! Kurt hat bereits meine Bemerkungen dazu zitiert, deren Wiederholung ich mir spare.

Eine Ergänzung erlaube ich mir: hier sind hunderte von Leuten unterwegs, denen kaum etwas, was es mit dem Rundfunkvertrag auf sich hat, kaum eine Situation fremd ist. Gegen die sonstigen Gepflogenheiten hier muss ich einmal etwas deutlicher  werden: es ist nicht schlimm, wenn man hier aufschlägt und keine Ahnung hat. Es ist auch in Ordnung, wenn man sich bei einigen Abläufen nicht sicher ist, die Strukturen und Gesetze nicht kennt, man kann nicht alles wissen und es besteht wenig Gelegenheit sich mit einem solchen Gegner wie dem ÖRR und fast der gesamten Politik anzulegen.

[Textstelle entfernt*]

Warum diese Beleidigung ?  Ich kenn mich rechtlich sehr viel besser aus als Du, und ich weiß auch wann man von RECHTSBANKROTT spricht.

, können von mir aus gern machen, was sie für richtig halten. Die fallen so brutal auf die Nase, dass es schmerzt. Und das ist dann deren ureigenes Problem.

Eben NICHT ! ich habe bereits mit dem BS alles durch, einen GV erfolgreich abgewehrt, nachdem ich mit ihm höflich telefoniert habe und sein Schreiben mit ihm durchgegangen bin.
Nach einem Umzug meine die GEZ sie müßte das "Spielchen" wieder von vorne beginnen. Nach 10 Schreiben hab ich mal meine Argumente nochmals geschrieben, jetzt ist Ruhe. Freunde von mir haben dieselben Argumente ebenfalls benutzt, da kam auch nichts mehr.

Die GEZ, bzw. BS ist ein harmloser Papiertiger, sie DÜRFEN NICHT - wie andere "Ämter" - nach VwVG vorgehen. Deswegen versuchen Sie Druck aufzubauen. Sie schicken großspurig Kopien von Schreiben, die sie an GV und Amtsgericht schicken - es sind alles nur leere Drohungen, da sie keinen vollstreckbaren Titel verfügen. Der GV verwendet sehr viele unnötige Abkürzungen  z.B. Gläubig. Vollstreckers. und viele andere, damit er später sagen kann, er hätte das garnicht gemeint. Es gibt in meinem Bundesland ein gleiches Schreiben mit den vielen Abkürzungen, das jeder GV verwendet (hab ich bei mehreren Freunden gesehen). Die GV sind auch nur Menschen, sie nehmen die "einfachen Opfer" die vor der GEZ zittern, die sich wehren, lassen sie lieber liegen.
[/quote]

____
Edit "ChrisLPZ":
* Persönliche Angriffe und Beleidigungen werde hier im Forum nicht toleriert (siehe Regeln des Forums).
Die entsprechenden Textstellen wurden entfernt.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 12:59 von ChrisLPZ«

  • Beiträge: 1.516
  • This is the way!
Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#91: 26. Januar 2018, 12:02
Guten TagX,

@probeo, gallische Grüße. Tasse Tee?
@drboe, auch gallische Grüße.

Ich irre mich ständig, dass lese ich in jeden Tag in den Urteilen, Beschlüssen usw. zum RBS TV.

Die staatliche Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt ist eine Sache.

Ihr verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Auftrag ist klar definiert. Wenn sich jetzt Intendanzen (Allgemeine Anmerkung unterscheide: Intendanz / Intendant_in von Behördenleitung, Amtsvorsteher etc.) diesen Auftrag klar verletzten und sich die Taschen vollstopfen, dann ist es auch Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks das selber "zu bereinigen". Der öffentlich-rechtliche Rundfunk besteht nicht nur aus der BeitaXlobby sondern aus vielen. Da muss dann mal ein(e) ZDF-Mitarbeiter_in Claus Kleber fragen, ob er noch nicht den Gong auf der Straße gehört hat und in welcher Scheinwelt er lebt. Die Kirche hat sich auch von innen reformiert.

Wenn der Mensch ein Gotteshaus errichtet, braucht er ein Grundstück und Gebäude. Technische Geräte braucht er nicht, naja, von Scientology mal abgesehen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (TV) wurde nur vom Staat gegründet, weil es damals ... piep (zensiert) teuer war. Faktisch haben die eine Kirche gegründet, so benehmen sich ARD und ZDF ja auch. So wie im Mittelalter. die unfehlbaren Rundfunkpäpste!

Das die Lobby von ARD und ZDF maßlos übertreibt steht außer Frage! Es ist aber auch Sache der ARD und ZDF selbst hier klar dagegen Postion zu beziehen. Das ist auch die Aufgabe der Presse!

Also ick finde die Idee, dass die Länderköniginnen und -könige die Rechte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verletzt haben genial. Die hätten ARD und ZDF mit in den Staatsvertrag einbeziehen müssen. Damit wäre dann auch gleich klar gewesen, dass die jetzt auch unmittelbare Staatsverwaltungsaufgaben erhalten. Denn es wurden ja nicht nur die Rechte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verletzt, sondern die der Länder selbst. Unmittelbare Verwaltung ist unmittelbare Verwaltung und kann nicht an Intendanten_innen delegiert werden.

Was sprach den dagegen, dass System grundlegend zu reformieren, den Mitarbeiter_innen der ARD und ZDF ein Wahlrecht zur Intendancer-Wahl einzuräumen (die Berliner Philharmoniker wählen ihren Dirigenten auch selber) und die Gebühren-/BeitraX-/Abgabenerhebung durch die unmittelbare Staatsverwaltung durchführen zu lassen? Die Höhe kann doch die KEF weiter festsetzen. Was sprach dagegen den Beitragsgrundsatz der Grundeigentümer zahlt zu wählen?

Na jaaaanz klar: DIE ABSOLUTE DÄMLICHKEIT DER ENTSCHEIDUNGSTRÄGER!

Das kommt nämlich davon, wenn im Inneren keine Kritik zugelassen wird und sich FACHIDIOTEN nur  mit sich selbst beschäftigen!

Die können ALLE ZURÜCKTRETEN!

Die Intendancer´s haben ihren Auftrag nie richtig verstanden und das ist der eigentliche Skandal! Die sind auch für die freie Presse da! Es wird Zeit für ein bundesweites einheitliches Pressegesetz, dass auch die Rechte und Pflichten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks regelt.

Dieser Schwachsinn mit den Staatsverträgen. Hamburg stimmt dafür, bevor die BEGRÜNDUNG vorliegt! Sehr clever, sehr smart!

Im Moment sind die Intendancer´s als Spitze der Lobby nur für sich selbst da!

Määääähr, määääähr, määääähr Gold und Aufgaben!

Und damit vernichten sie sich selbst und die freie Presse!

Einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt es nicht mehr! Es gibt nur noch voll selbstständige EIGENBETRIEBE der Ministerpräsidenten_in der Länder und der Regierenden Bürgermeister für Lobbyverbände (Rundfunkrat). So sieht es tatsächlich aus. Aber das ist eine andere Geschichte.

Also ihr alle hier im GEZ-Boykott-Forum, seid nett zueinander, habt geduld und trinkt mal ne Tasse Tee oder Kaffee und lasst euch die eine oder andere Idee mal durch den Kopf gehen.

Wir sitzen hier alle im selben Boot und waren mal an Bord der Titanic. Wir sind weit vor dem Eisberg "ausgestiegen" und Rufen nun: EY! DA VORNE! EISBERG!!!!! HUHU! HIER! IM WASSER! DIE KLEINEN BOOTE! HALLOOOOO! HILFE! Nee, nicht für uns, FÜR EUCH ARD UND ZDF!

Ey DU! Ja genau, DU! Join the GEZ-Boykott-Forum! Leave the Titanic! Come to the bright side of life!


 :)


 

 


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 12:25 von Profät Di Abolo«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#92: 26. Januar 2018, 12:14
@probeo: es lohnt nicht, dir zur erklären, [Textstelle entfernt*]. Es ist mir auch zu mühsam, da du erkennbar zu wenig Ahnung von der Materie und/oder Probleme beim Leseverständnis hast.

Allen anderen empfehle ich einmal auf der Startseite auf den Link "Schnelleinstieg/Suchfunktion" zu klicken und sich mit den Informationsangeboten dort zu befassen. Z. B. mit der im Beitrag
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise... und der dort verlinkten Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.

M. Boettcher


____
Edit "ChrisLPZ":
* Persönliche Angriffe und Beleidigungen werde hier im Forum nicht toleriert (siehe Regeln des Forums).
Die entsprechende Textstelle wurden entfernt.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Diskutiert bitte auf rein sachlicher Ebene weiter, ansonsten wird dieser Thread für weitere Kommentare geschlossen.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 12:59 von ChrisLPZ«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 691
Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#93: 26. Januar 2018, 12:46
@probeo
@drboe
@Profät Di Abolo

Allet wird jut! Ihr seid herzlich zum gemeinsamen Tee trinken bei mir eingeladen  :D

So sehr ich auch die Ansichten von @probeo kritisieren möchte, lasse ich es bleiben, weil ich @Profät Di Abolo seiner Ansicht beipflichte, dass jede noch so abwegige Ansicht zum Nachdenken anregen sollte. Niemand von uns kennt den wunden Punkt des Riesen, den wir treffen müssen. Unbekannt sind die stillen Mithelfer, die es auch gerne sehen würden, den Riesen fallen zu sehen, denen aber der Kampf von Amts wegen versagt ist. Unklar ist auch, in welche Richtung der Riese flüchten wird, wenn wir ihm Widerstand leisten. Ich freue mich schon im voraus darauf, dass überraschend von der Seite ein Bein rauskommt, über das der Riese strauchelt und fällt, und eine lächelnde Stimme sagt dazu: "Ups! Ich habe Sie gar nicht kommen sehen!"

In diesem Sinne: Wer keinen Rundfunkbeitrag zahlt, hat Recht!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

n
  • Beiträge: 1.452
Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#94: 26. Januar 2018, 13:06

Zitat
Es IST richtig ! Das schreiben IST KEIN vollstreckbarer Titel. Was du meinst ist, daß "Behörden" und "Ämter" nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz vollstrecken (was übrigens rechtswidrig ist), dann bedarf es keinem Titel.
Die GEZ kann das NICHT !

@probeo:  Die Realität hier in dem Forum zeigt, die GEZ=BS kann das!
Und der GV und Amtsgericht machen fröhlich mit. Eilrechtsschutz kannst Du auch vergessen. Also nochmal: die GEZ=BS kann das!.

Das einzige Gericht vorm dem das nicht funktioniert ist das Landgericht Tübingen (ein Hoch auf das Gallische Widerstandsnest)
Da würdest Du eventuell Recht bekommen (eventuell deshalb, weil Deine Argumente doch recht wirr sind)

Ich hoffe für Dich das Du im Bereich des Landgerichts Tübingen wohnst, nur da hast Du eine kleine Chance.

Zitat
Das schreiben IST KEIN vollstreckbarer Titel.
Erstmal ist es ein Bescheid, und damit ein vollstreckbarer Titel. Der Staat darf das, und das wird auch so von den Gerichten gedeckt.
Manche Gerichte gehe sogar so weit, dass es zur Vollstreckung keinen bekanntgegebenen Festsetzungsbescheid bedarf, da das Vollstreckungsersuchen den Titel ersetzt!
Ob das alles so rechtens ist, ist eine andere Frage. Die Realität ist erstmal so.
Du kannst versuchen dem Bescheid die Eigneschaft eines vollstreckbaren Titels abzusprechen, weil sich die Rundfunkanstalt mit privaten Mitbewerbern tummelt und es daher das Selbsttitulierungsrecht ein ungerechtfertigter Wettbewerbsvorteil ist (Siehe Urteil BVerfG Selbsttitulierung von Sparkassen).

Wenn Du das vor dem Amtsgericht durchfechtest bist Du mein Held!
Aber mit den Argumenten die Du vorher gebracht hast, wird das wahrscheinlich* nichts.

*wahrscheinlich: Weil vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Und da vor dem VG noch nie ein Urteil gegen den Rundfunk gesprochen wurde ist die Wahrscheinlichkeit sehr sehr sehr klein.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

  • Beiträge: 691
Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#95: 26. Januar 2018, 13:12
Ein kleiner Hinweis sei mir noch gestattet...

Ein nichtiger Bescheid ist unwirksam von Anfang an. Trotzdem ist dessen Nichtigkeit nicht für jeden Beteiligten erkenntlich, und so kommt es dazu, dass die Vollstreckungsstellen einfach wie gehabt die Beiträge der in den Bescheiden genannten Personen abkassieren.
Je mehr Macht die Beteiligten haben, umso schwerer ist es für sie, Fehler zuzugeben.
Mein Ansinnen ist es, den Kontakt zu den Vollstreckungsstellen zu suchen, um nach und nach dort das Bewusstsein dafür zu erwecken, dass sie als Handlanger des Beitragsservice missbraucht werden, und dass sie selbst die Macht haben, etwas dagegen zu tun.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.166
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#96: 26. Januar 2018, 16:08
Vieleicht könnte man wieder zum eigentlichen Thema zurückkommen, das da lautet:

Beitragsservice ist keine Behörde

Allerdings ist mir nicht ganz klar, was es zu diesem Thema zu diskutieren gibt, bzw. ob das Thema so richtig beschrieben wurde.
Es ist allgemein bekannt, dass der Beitragsservice keine Behörde ist, oder habe ich etwas verpasst?

Bitte, aus Gründen der Übersicht immer auf die Quelle der verwendeten Zitate hinweisen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2018, 17:57 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#97: 26. Januar 2018, 17:47
@Markus KA: die Frage ergibt sich aus der Bewertung der Gerichte zu Schreiben des BS  und wohl Fällen, in denen die Vollstreckung durch den BS betrieben wurde. Der BS wird in den Fällen seitens der Gerichte als Teil der LRAen gesehen, denen zugleich Behördenstatus für die sogn. Beitragserhebung zugestanden wird. - Mir müsste ein Gericht mal nachvollziehbar erklären, wie ein Mitarbeiter des BS Teil des NDR ist, der gleichlautenden Schreiben für den WDR und andere Sender erstellt. Mit welcher Frequenz oszillieren die zwischen den LRA und wer stellt denen 9 Arbeitsverträge? - Als Teil einer LRA wäre der BS jedenfalls in der Sichtweise ebenfalls Behörde. M. E. ist der BS allerdings eine Unternehmensgründung, an der die LRA gar nicht direkt beteiligt sind, sondern nur mittelbar über die ARD, ein netter Verein, der nicht rechtsfähig ist.

M. Boettcher
 



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.279
Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#98: 26. Januar 2018, 18:14
Fakt ist doch, daß:

das BVerfG entschieden hat, daß sich juristische Personen des öffentlichen Rechts nicht in eigener Sache auf die Grundrechte der Art 1 bis 17 GG berufen können;

das BVerfG entschieden hat, daß juristische Personen des öffentlichen Rechts allen anderen juristischen wie natürlichen Personen gegenüber sämtliche Grundrechte einzuhalten haben;

das BVerfG entschieden hat, daß gemäß Art. 31 GG Bundesrecht jegliches Landesrecht bricht;

das BVerfG entschieden hat, daß die Europäische Menschenrechtskonvention seit der Ratifizierung durch den Bund im Range von Bundesrecht ist;

das Art. 10 EMRK zur Informations- und Meinungsfreiheit gemäß der verbindlichen englischen Sprachfassung der einzelnen Person das Recht zugesteht, " without interference by public authority", keine Eingriffe öffentlicher Stellen dulden zu müssen;

das eine "Anstalt des öffentlichen Rechts" eine öffentliche Stelle im Sinne des Art. 10 EMRK ist;

das der EuGH entschieden hat, daß in der Gemeinschaft keine Maßnahme rechtens ist, die sich über die vertraglich vereinbarten Grundrechte hinwegsetzt;

das der EuGH entschieden hat, daß ab dem Tage des Inkrafttretens einer EU-Bestimmung seitens des nationalen Mitgliedslandes keine Maßnahmen mehr getroffen werden dürfen, die das Umsetzungsziel dieser EU-Bestimmung gefährden könnten;

das der EuGH entschieden hat, daß alle Träger öffentlicher Gewalt zur Umsetzung einer EU-Bestimmung verpflichtet sind;

das alle staatlichen Stellen bis hin zum einzelnen Beamten eigenverantwortlich handeln, (siehe dazu auch das Statut des Bundes für die Beamten der Länder);

das Staatsorganisationsrecht festlegt, daß Städte, Landkreise, Länder wie Bund sich selbstverwaltende Gebietskörperschaften sind, die selbst dafür verantwortlich sind, daß ihnen von höheren Stellen vorgesetzte Recht einzuhalten;

das BVerfG entschieden hat, daß Körperschaften rechtstreu sein müssen, um sich selbst verwalten zu dürfen;

die meisten Länder in ihren LRA-Gründungsstaatsverträgen vereinbart haben, daß ihre LRA das Verfahrensrecht des Landes nicht anwenden darf und ihr das Recht auf Selbstverwaltung zugestanden haben;

das BVerfG entschieden hat, daß eine Mischverwaltung unzulässig ist, der Bund nix zu melden hat, wo Länder gesetzgebungsbefugt sind, die Länder aber ebenfalls nix zu melden haben, wo der Bund gesetzgebungsbefugt ist; im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder nur solange die Gesetzgebungsbefugnis, wie der Bund nicht von seiner Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch gemacht hat; Melderecht ist seit 2006 alleiniges Bundesrecht, Telekommunikation ist ebenso alleiniges Bundesrecht;

nur Behörden einander zur Amtshilfe befugt sind; einer Nichtbehörde ist keine Amtshilfe zu leisten;

gemäß BGH ARD und ZDF mit den anderen Rundfunkunternehmen in Wettbewerb stehen;

ARD, ZDF und LRA juristische Personen des öffentlichen Rechts sind;

juristische Personen des öffentlichen Rechts, die in Wettbewerb stehen, grundsätzlich keine hoheitlichen Befugnisse haben;

Alle hier in Kurzfassung dargestellten Punkte sind in den Weiten des Forums bereits mannigfaltig belegt; die Forensuche wird dem einzelnen User sicher gerne behilflich sein, die entsprechenden Quellen zu sichten.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

G
  • Beiträge: 1.548
Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#99: 26. Januar 2018, 18:17
Mir müsste ein Gericht mal nachvollziehbar erklären, wie ein Mitarbeiter des BS Teil des NDR ist, der gleichlautenden Schreiben für den WDR und andere Sender erstellt. Mit welcher Frequenz oszillieren die zwischen den LRA und wer stellt denen 9 Arbeitsverträge?

Da wärst Du nicht der Erste, der das vom Gericht erklärt haben möchte. Diese Klagepunkte lassen die Gerichte regelmässig unter den Tisch fallen, klar, weil sie es natürlich nicht erklären können ohne der Klage stattzugeben.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 3.166
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#100: 26. Januar 2018, 18:30
Die Erklärung eines Richters in einer fiktiven mündlichen Verhandlung zum Thema Beitragsservice auf die Frage, darf der Beitragsservice Widerspruchsbescheide im Auftrag der Rundfunkanstalt erstellen und unterschreiben, könnte der Richter geantwortet haben:

Zitat
Seit vielen Jahren haben Behörden die Möglichkeit Firmen zu beauftragen im Namen der Behörde Gebührenbescheide zu erstellen, dies ist zulässig und seit Jahren bewährte und gängige Praxis.

Auf unsere Kritiken haben BS und die Rundfunkanstalten bereits teilweise reagiert.
Sie haben z.B. die Hinweise auf den Festsetzungsbescheiden nun deutlicher gedruckt, in manchen Bundesländer scheinen wieder die Festsetzungsbescheide eine Leistungsforderung und sogar Unterschriften zu haben, sofern dies das Vollstreckungsgesetz des entsprechende Bundeslandes fordert. Ebenso ist auf den Vorladungen des GV meist nicht mehr der BS, sondern die Rundfunkanstalt als Gläubiger genannt. Siehe hierzu auch:
SWR droht Verfassungsbeschwerdeführer mit Zwangsvollstreckung und Zwangshaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26074.msg164448.html#msg164448

Kleine Schritte aber langsam nähern wir uns dem Ziel.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#101: 26. Januar 2018, 18:49
@Markus KA: hat man die Richter über diese recht allgemeine Feststellung hinaus schon einmal um konkrete Beispiele gebeten?

Z. B.: von welcher Firma lässt den das Finanzamt Hamburg Bescheide erstellen, wenn man eine Frist versäumt? Kommt der KfZ-Steuerbescheid von einer Firma, die im Auftrag des Zolls arbeitet? Welche Firma nimmt mir im Einwohnermeldeamt die Zahlung für den Pass oder Perso ab?  Von welcher Firma werden die Gebühren für Geburten, Eheschließungen und Sterbeurkunden bescheidet? Warum wird der Hamburger Autoknast auf einem städtischen Grundstück von einer Firma betrieben, die Gebühr samt Ordnungswidrigkeit aber dort von einem städtischen Vertreter kassiert, wo es doch bewährte Praxis ist, das anders zu organisieren?

Ich kenne kein Beispiel, wo diese ziemlich theoretische Möglichkeit tatsächlich genutzt wird, würde aber gern einmal von den persönlichen Erfahrungen eines deutschen Rechtsvertreters profitieren.

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
  • Beiträge: 2.239
Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#102: 26. Januar 2018, 22:12
Vollzitat wegen Sinnzusammenhang:
Mir müsste ein Gericht mal nachvollziehbar erklären, wie ein Mitarbeiter des BS Teil des NDR ist, der gleichlautenden Schreiben für den WDR und andere Sender erstellt. Mit welcher Frequenz oszillieren die zwischen den LRA und wer stellt denen 9 Arbeitsverträge?
Da wärst Du nicht der Erste, der das vom Gericht erklärt haben möchte. Diese Klagepunkte lassen die Gerichte regelmäßig unter den Tisch fallen, klar, weil sie es natürlich nicht erklären können, ohne der Klage stattzugeben.

Was sogar schwarz auf weiß belegbar ist - bis heute aber in der Tat von den Gerichten "regelmäßig unter den Tisch fallen gelassen wird" - siehe u.a. unter
Widerspruchsbescheide von ein und denselbem GEZ-Mitarbeiter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12892.msg86812.html


Edit "Bürger":
Freischaltung des Anhangs fraglich/ in Klärung befindlich.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Januar 2018, 00:57 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

c
  • Beiträge: 1.025
Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#103: 26. Januar 2018, 22:35
Hat das jemand in seiner Verfassungsbeschwerde thematisiert?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

S
  • Beiträge: 21
Re: Beitragsservice ist keine Behörde
#104: 01. Februar 2018, 16:29
Verhandlung VG Sigmaringen am Mittwoch, den 31.01.2018, 15:15
Start: 15:16
Richter stellen nicht vor und bezeichnen SWR direkt im Eröffnungssatz als Behörde

Kläger: Beweisantrag Behördensiegel, Behördenstempel, beglaubigte Abschrift Beamtenausweis. Vom SWR
VG SG: SWR ist Unternehmen und Behörde sogleich. Es erfolgt ein weiterer Vergleich mit den TÜV Behörden … hier wären auch keine Beamten angestellt und hätten hoheitliche Rechte bzw. üben hoheitliche Tätigkeit aus.

Verhandlung VG Sigmaringen am Mittwoch, den 31.01.2018, 15:15 Uhr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25871.msg164920.html#msg164920

Auch wenn sich hier dann die Frage stellt wie eine Behörde kontrolliert werden soll, wo doch die Politik sich nicht einmischen darf und keine Kontrolle ausüben soll. Des weiteren kann dies meiner Meinung nach in Frage gestellt werden wenn Ministerpräsidenten in den Gremien mit sitzen. 

Edit "Markus KA":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte versuchen immer und überall wichtigen Hinweise zwecks einheitlicher Übersicht und zur Unterstützung der Leser mit einem entsprechenden Link versehen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2018, 19:15 von Markus KA«

 
Nach oben