Gorbi, ist dem Wisch der GEZ ein Widerspruch Deinerseits voraus gegangen?
Jop!
So sah er aus:
"An:
Bayerischer Rundfunk
Rundfunkplatz 1
80335 München
Nürnberg den, 22.06.2013
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich, XXXXXXXXX, XXXXXXXXXXXXstrasse 64, 90473 Nürnberg, gegen Ihren Bescheid vom 01.06.2013, Aktenzeichen *XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX*
Widerspruch
ein.
Begründung:
Der Bescheid ist rechtswidrig, da die Rechtsgrundlage gegen das Grundgesetz verstößt.
Zum einen handelt es sich bei den „Beiträgen“ um eine sogenannte Zwecksteuer (Geldleistungen, die der Allgemeinheit auferlegt werden, ohne dass diese dafür eine konkrete Gegenleistung erhält“), wozu die Bundesländer keine Kompetenz besitzen (vgl. Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Aktenzeichen Vf. 8-VII-12).
Dies lässt sich dadurch belegen, dass es keine Unterschiede mehr macht, ob die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Zum anderen wird jeder Haushalt nunmehr gleich besteuert, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte er zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk bereithält.
Dieses verstößt gegen den Gleichheitssatz nach Artikel 3 Grundgesetz, wonach Haushalte gänzlich ohne Rundfunkempfangsmöglichkeit gleich besteuert werden sollen wie andere mit vielen Geräten.
Hiermit entziehe ich ausdrücklich auch die Einzugsermächtigung für sämtliche auf mich lautenden Konten.
Es wird zudem beantragt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruches bis zum 03.Juli 2013
Ich gehe davon aus, dass es sich bei diesem Schreiben um eine schlichte Mitteilung oder Zahlungsaufforderung handelt und nicht um einen die Rundfunkgebühr festsetzenden Verwaltungsakt. Für den Fall, dass es sich bei dieser Mitteilung/ Zahlungsaufforderung entgegen unserer Auffassung um einen Verwaltungsakt handeln sollte, erheben wir dagegen hiermit Widerspruch und stellen gleichzeitig Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 6 VwGO.
Bitte senden Sie mir eine Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
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