NIGHTWALKER
Herzlich Willkommen
Frage zum Thema "4 Wochen Frist"
In der Rechtsbehelfsbelehrung steht unter anderem:
Wichtige Hinweise
Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung........
Wird der geschuldete Betrag nicht unverzüglich gezahlt, werden wir Vollstreckungsmaßnahmen einleiten......Was macht Dich so sicher das Du bis Mai Zeit hast ? Ich denke je nach Bundesland und LRA - Stadt - Gemeinde etc., agieren die einen schnell, die anderen weniger schnell mit "Vollstreckung". Auch wenn der in fett markierte Text mehr als Drohgebärde / Einschüchterung zu verstehen ist, rein rechtlich könnten Sie es........
Wie willst Du argumentieren wenn eventuell Ende April der Vollstreckungsbeamte vor der Tür steht ? Du bis dahin weder Widerspruch noch Antrag auf Aussetzung gestellt hast ? Antrag auf Aussetzung kannst Du erst stellen, wenn Widerspruch eingelegt wurde.
Mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung willst Du ja gerade vermeiden, dass der Vollstreckungsbeamte kommt, bevor in Deiner Sache (Widerspruch - Klage) entschieden wurde.
Auch wenn es unwahrscheinlich ist das es so kommt, es sollte in der Theorie doch in Betracht gezogen werden.
Nicht zu vergessen das hier alle mitlesen.
Wenn dann überall geschrieben wird:
Ich schiebe es bis zur letzten Möglichkeit der 4 Wochen Frist - kann der eine oder andere Mitleser schon mal auf dumme Gedanken kommen
Ich persönlich reize solche Fristen nie aus. Ich reagiere sofort - schicke meine Briefe los. Wegen der Anhäufung und Überlastung dauert es sowieso bis darauf reagiert wird. Aber wie immer muss dies jeder für sich selbst entscheiden.