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Autor Thema: Rechtsanwalt sagt: GEZ ist Steuer, zu der die Länder keine Befugnis haben  (Gelesen 12770 mal)

q
  • Beiträge: 25
Ich zitiere mal:

Zitat
So wehren Sie sich!

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die neuen GEZ-Gebühren sind im neuen Jahr 2013 fällig.

Kern der Änderung bei den Gebühren ist der Wegfall der Zweiteilung nach Radio bzw. TV und neuartigem Rundfunkgerät.

Stattdessen werden pro Haushalt 17,98 € im Monat fällig, unabhängig davon, ob der Haushalt tatsächlich Rundfunkgeräte bereit hält. Die GEZ nimmt im Übrigen jetzt schon sage und schreibe 7,3 Milliarden Euro pro Jahr an Geldern ein.

Meine Auffassung und auch die vieler anderer ist, dass das neue Gesetz rechtswidrig zustande gekommen ist, da es sich bei der GEZ-Abgabe bislang lediglich um eine Gebühr handelte, für die auch Gegenleistung erbracht worden ist. Jedoch wird dieser Beitrag ab 2013 fällig, gleich ob der Haushalt die Leistung auch in Anspruch nimmt oder nehmen kann.

Dies stellt eine Steuer dar, zu der die Länder allerdings keine Befugnis haben. Ausschließlich der Bund darf Steuern erheben. Da die Länder jedoch die Abgabe der GEZ-Gebühren regeln und der Bund bislang keine Regelung getroffen hat, ist der Abgabebetrag derzeit verfassungswidrig.

Des Weiteren verstößt die Gebühr gegen Artikel 3 GG, da jeder Haushalt und jedes Unternehmen (in Abhängigkeit der Anzahl der Mitarbeiter) gleiche Beiträge zu zahlen hat, unabhängig davon, ob er diese Geräte nutzt. Die ursprüngliche Aufteilung zum Bereithalten von Radio / Fernsehen und neuartigem Rundfunkgerät entfällt, sodass zum Beispiel auch Studenten, die meist nicht einmal einen Fernseher haben, die volle Gebühr bezahlen müssen. Eine Berufung auf das Nichtvorhandensein dieser Geräte entfällt völlig.

Wehren können Sie sich, indem Sie gegen den Gebührenbescheid innerhalb der Monatsfrist nach Zustellung rechtzeitig Widerspruch einlegen und gleichzeitig auch einen Antrag auf einstweilige Verfügung vor dem Verwaltungsgericht stellen, da der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung besitzt. Das bedeutet, dass Sie bei einem Widerspruch ohne gerichtlichem Verfahren zunächst erst noch die Gebühren bezahlen müssten.

Ich bin entschiedener Gegner der GEZ und kann nur jedem empfehlen, sich ebenfalls gegen dieses unfaire System mit größter Gebührenverschwendung zu wehren.
Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt & Dozent

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Kanzlei Hoffmeyer
Gretchenstr. 12
30161 Hannover

Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
Mobil: 0177 2993178
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de


Quelle: http://www.123recht.net/Neue-GEZ-Gebuehren-ab-01012013-__a134154.html




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    • OB
Klasse
Das ist doch mal eine Aussage mit der man echt etwas anfangen kann!


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

k
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  • Wir sind das Volk
Genau das,ist der entscheidende Punkt,Widerspruch und einstweilige Anordnung oder Verfügung,um nicht trotzdem zahlen zu müssen.
Das Geld kann dann jeder für unser Forum spenden,damit wir uns einen Staranwalt leisten können. ;)
Damit ist doch klar zum Ausdruck gebracht,daß die Rundfunkanstalten,die ja auf Länderebene fungieren,uns gar nichts können.
Also weiter nach vorn,Angriff ist die beste Verteidigung,weiter Flyer verteilen,damit dieser Abzockerbande,die Grundlage entzogen wird.
"Wir sind das Volk"


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koppi1947

S
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  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Die gezahlten Beiträge können somit, ab nächstes Jahr, als Steuer mit abgesetzt werden...  ;D


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

F

Fritzi

Da hätte ich mal eine Frage: Wie sieht denn so ein Widerspruch und vor allem so eine einstweilige Verfügung im Wortlaut aus, sehr geehrter Hoffmeyer?
Ich wäre um ein Beispielschreiben sehr dankbar, denn ich habe nicht die geringste Ahnung von solch rechtlichen Dingen.

Ah, doch eine zweite Frage: Ist mit Gebührenbescheid die vierteljährliche Rechnung gemeint?

Ich wäre für Ihre Antwort sehr dankbar.


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Ah, doch eine zweite Frage: Ist mit Gebührenbescheid die vierteljährliche Rechnung gemeint?

Nein. Einen Gebührenbescheid bekommt man nur, wenn mehrere Zahlungen nicht erfolgen und auf Mahnungen nicht reagiert wird.


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T
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Hailender,
wenn man auf Mahnungen nicht reagiert wird,bekommt man Mahnbescheide,in denen Säumniszuschläge mit eingefordert werden.

Der Gebührenbescheid kommt i.d.R. ziemlich am Anfang,denn er setzt ja etwas fest,was in welcher Höhe bezahlt werden soll/muß.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

B

Beitragsverweigerer

Hailender,
wenn man auf Mahnungen nicht reagiert wird,bekommt man Mahnbescheide,in denen Säumniszuschläge mit eingefordert werden.

Das stimmt nicht. Es kommt zuerst die Beitragsrechnung. Hier kann man schon einen Einwand bekannt geben (Einwand, kein Widerspruch!), daß
man nicht zahlen wird.  Mahnbescheide gibt es in behördlichen Verwaltungsverfahren nicht. Mahngebühren und Säumniszuschläge können
nicht mehr eingefordert werden, wenn der Schuldner mitteilt, daß er nicht zahlen wird, da strittige Beträge nicht fällig sind und der Schuldner
somit nicht in Verzug geraten kann.

Der Gebührenbescheid kommt i.d.R. ziemlich am Anfang,denn er setzt ja etwas fest,was in welcher Höhe bezahlt werden soll/muß.

Eben nicht! Der Gebührenbescheid kommt zum Schluß des Verfahrens, dann nämlich, wenn die Behörde die Forderung begründen will. Sollten Rechtsmittel nicht eingelegt und der Bescheid rechtskräftig werden, so ist das quasi schon der Vollstreckungsbescheid, mit dem die festgesetzten Beträge eingetrieben werden können.


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Beitragsverweigere,
ich war immer der andren Meinung....trotzdem danke fürs aufklären


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

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Gut, Mahnungen war hier das falsche Wort und ich möchte es jetzt auch nicht mehr ändern um den Zusammenhang nicht zu stören.
Es kamen Zahlungsaufforderungen die ich nicht beachtet habe und dann kam der Gebührenbescheid auf welchen ich Widerspruch eingelegt habe. Der Widerspruch wurde abgelehnt mit einem Widerspruchbescheid worauf ich dann Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht habe. Diese habe ich gewonnen  ;D


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ich war immer der andren Meinung....trotzdem danke fürs aufklären

Gern. Bitte nicht die Zivilverfahren mit den Verwaltungsverfahren verwechseln.
Es ist zwar Vieles identisch, die Schreiben werden meist aber nur anders genannt
und im Verwaltungsverfahren werden häufig ein paar Vorgänge übersprungen.


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Beitragsverweigerer

Es kamen Zahlungsaufforderungen die ich nicht beachtet habe und dann kam der Gebührenbescheid auf welchen ich Widerspruch eingelegt habe. Der Widerspruch wurde abgelehnt mit einem Widerspruchbescheid worauf ich dann Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht habe. Diese habe ich gewonnen  ;D

Dito. War bei mir damals genauso  ;D


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Fritzi

Leute habt Dank für die Antworten. Aber.... ich bin immer noch nicht schlauer. Doch ein bischen. Gebührenbescheid kommt spät, das habe ich begriffen. Ich lege Widerspruch ein. Aber wie formuliere ich es? "Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Gebührenbescheid vom .... ein." Würde sowas ausreichen?
Und was mache ich mit einer einstweiligen Verfügung? Gibt es irgendwo ein Musterschreiben? Bitte helft mir. Ich habe so etwas noch nie gemacht.

@ Hailender: Was für eine Klage hast du eingereicht. Ich dachte, diese Art von Spaß fängt erst jetzt an.


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@Fritzi,
ich habe 2011 Klage gegen die Gebühr für meinen internetfähigen PC an meinem Arbeitsplatz im Büro in meiner Wohnung eingereicht.


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P

Pit

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@ Fritzi

Meines Wissens reicht zunächst ein formloser Widerspruch, daß heißt, der kann begründungsfrei abgeschickt werden. Aber immer per Einschreiben, damit er nicht verloren geht.





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In einer funktionierenden Demokratie hat die Masse der Menschen (“die Herde”) lediglich die Befugnis, die Spezialisten zu wählen und den Rest der Zeit mit “Grasen” zu verbringen. - Walter Lippmann

 
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