Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Rundfunkbeitrag und ungestörte Religionsausübung  (Gelesen 97033 mal)

M
  • Beiträge: 41
Zitat
Auch bei mir kam wegen meines Befreiungsantrags nur der hier schon zitierte Textbaustein, dass eine Abmeldung nicht möglich ist.

Bei mir auch. Da aber kurz darauf der Beitragsbescheid kam, habe ich dort mit Verweis auf den Befreiungsantrag widersprochen. Letztlich muss auf den Befreiungsantrag irgendwann eingegangen werden, spätestens im Rahmen des Widerspruchsbescheids - so meine Meinung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

C
  • Beiträge: 31
Der erste Bettelbrief kam im April. Meinen ersten Befreiungsantrag schrieb ich Ende Mai. Ich schreibe ausschliesslich an den Sender. GEZ Briefe gehen ungeöffnet zurück, da anonym. Deren Gemeinheiten, Drohungen usw. tu ich mir nicht an.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

a
  • Beiträge: 338
Gut, dann sollte ich wohl zur Sicherheit ne Kopie des Befreiungsantrags an die LRA schicken, falls die doch noch einen Bescheid absenden.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 2.177
Zitat
Auch bei mir kam wegen meines Befreiungsantrags nur der hier schon zitierte Textbaustein, dass eine Abmeldung nicht möglich ist.

Bei mir auch. Da aber kurz darauf der Beitragsbescheid kam, habe ich dort mit Verweis auf den Befreiungsantrag widersprochen. Letztlich muss auf den Befreiungsantrag irgendwann eingegangen werden, spätestens im Rahmen des Widerspruchsbescheids - so meine Meinung.

So ungefähr auch meine Meinung. Irgendwann muss auf den Befreiungsantrag eingegangen werden, vielleicht im Rahmen einer Klage nach dem erwähnten Widerspruchsbescheid.

Kam bei Dir eine Mahnung? Säumniszuschlag?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 494
  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit

Ausgehend von dieser Faktenlage schließe ich, dass die Rechtsabteilung des Beitragsservice/des SWR zur Zeit hoffungslos überlastet sein muss, sodass man sogar Anträge auf Befreiung, die individuell rechtlich geprüft werden müssten, jetzt schon mit Textbausteinen auf der Sachbearbeiter-ebene abfertigt.



Ich hatte bei der Rechtsabteilung des RBB angerufen, einfach um nachzufragen, wie denn der Bearbeitungsstand meines vor über drei Monaten eingereichten Widerspruchs ist.

Das Gespräch war erstaunlich, so etwas habe ich noch nie erlebt. Ich hatte eine ganz nervös lachende und stotternde Dame am Apparat, die kaum, dass ich meinen Namen sagen konnte rief, "Ja, ja, ich kenne Sie, Sie sind doch der mit der Mutti, ja, ja wir haben das geändert ähähähä."

Höchst erstaunt meinte ich, dass meine Mutter nichts mit meinen Rundfunkgebühren zu tun hat, ob ich vielleicht mal die Rundfunknummer sagen soll, dann können sie mich besser zuordnen. Wieder nervöses Lachen, "Nein, nein, ich weiß schon, sie sind der mit dem Härtefallantrag, ähähähä, ja, ja, das ist wirklich lange her, ähähähä, das haben wir jetzt nach Köln in die Abteilung weitergeleitet, ähähähä, Sie wissen schon, ähähä, naja, keine Ahnung wann da eine Antwort kommt, ähähä..."

Und so fort. Fast schien die Dame Angst vor mir zu haben. Die wirkte so etwas von nervös und fast irgendwie "high". Das Gespräch hat mich sprachlos zurückgelassen.

Völlige Überarbeitung?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

M
  • Beiträge: 41
Ich habe ganz normal eine Zahlungserinnerung erhalten und danach den Beitragsbescheid mit 8€-Zuschlag. Auf den Befreiungsantrag folgte ein Textbausteinschreiben (TBS), auf meinen Widerspruch auf den Beitragsbescheid ein weiteres TBS. Dass der eigentliche Widerspruchsbescheid länger dauert ist eigentlich klar. Dies wird vermutlich auch das erste Mal sein, dass sich dort jemand tatsächlich mit meinen Argumenten auseinandersetzen muss.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 494
  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit
Ich habe ganz normal eine Zahlungserinnerung erhalten und danach den Beitragsbescheid mit 8€-Zuschlag. Auf den Befreiungsantrag folgte ein Textbausteinschreiben (TBS), auf meinen Widerspruch auf den Beitragsbescheid ein weiteres TBS. Dass der eigentliche Widerspruchsbescheid länger dauert ist eigentlich klar. Dies wird vermutlich auch das erste Mal sein, dass sich dort jemand tatsächlich mit meinen Argumenten auseinandersetzen muss.

So weit ich das verfolgen konnte, versuchen sie immer erst, mit den üblichen Argumenten: "solidarische Finanzierung, Vereinfachung, gerechtes Verfahren, unerläßlich für unsere Demokratie", die Leute mundtot zu machen. Dann kommt im zweiten Schreiben der Versuch, einen auf die Schiene zu lenken, man solle sich doch vom Amt den Bezug von Hartz IV bescheinigen lassen (ganz gleich, was für einen Antrag man gestellt hat). Erst im letzten Schritt folgt der Ablehnungsbescheid.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
...
Zitat
Ich hatte bei der Rechtsabteilung des RBB angerufen, einfach um nachzufragen, wie denn der Bearbeitungsstand meines vor über drei Monaten eingereichten Widerspruchs ist.

Das Gespräch war erstaunlich, so etwas habe ich noch nie erlebt. Ich hatte eine ganz nervös lachende und stotternde Dame am Apparat, die kaum, dass ich meinen Namen sagen konnte rief, "Ja, ja, ich kenne Sie, Sie sind doch der mit der Mutti, ja, ja wir haben das geändert ähähähä."

Höchst erstaunt meinte ich, dass meine Mutter nichts mit meinen Rundfunkgebühren zu tun hat, ob ich vielleicht mal die Rundfunknummer sagen soll, dann können sie mich besser zuordnen. Wieder nervöses Lachen, "Nein, nein, ich weiß schon, sie sind der mit dem Härtefallantrag, ähähähä, ja, ja, das ist wirklich lange her, ähähähä, das haben wir jetzt nach Köln in die Abteilung weitergeleitet, ähähähä, Sie wissen schon, ähähä, naja, keine Ahnung wann da eine Antwort kommt, ähähä..."

Und so fort. Fast schien die Dame Angst vor mir zu haben. Die wirkte so etwas von nervös und fast irgendwie "high". Das Gespräch hat mich sprachlos zurückgelassen.

Völlige Überarbeitung?

Bei der Anzahl der Widersprüche, Klagen, Gutachten und der Presseartikel gegen den Geldabpressverein, könnte das eigene Gewissen nicht richtig mitspielen. Der Mitarbeiter weiß, dass der Arbeitgeber nur heiße Luft bläst und die juristischen Auseinandersetzungen mit ganz gewichtigen Argumenten die Schlinge immer mehr zuziehen.

Denkbar wäre auch, dass jemand vor dir sich bei der Dame Luft gemacht hat und sie mit den Nerven am Ende war.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

Y
  • Beiträge: 62
Ist es nicht sogar vielleicht einfacher als Atheist bzw. Nicht-Christ einen Antrag darauf zu stellen, dass man aufgrund der Religionsfreiheit befreit werden muss?
Immerhin sitzen im Rundfunkrat "dutzende" Vertreter der Kirchen, aber kein Vertreter von einer atheistischen Kirche (die es ja nicht gibt, wie auch...), der Kirche des fliegenden Spaghettimonsters oder der hinduistischen Tempel.

Für Christen ist das doch eher schwierig. Allerdings ist die Idee für mich als Atheist sehr viel einfacher zu erklären. Meine negative Religionsfreiheit wird durch die Zwangsabgabe verletzt, da auch Kirchen Ideologien senden dürfen und Programme mitgestalten.

Ich persönlich werde wohl klagen - und eine Begründung mehr haben!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Wenn du wissen willst, wer dich beherrscht, musst du nur herausfinden, wen du nicht kritisieren darfst." - Voltaire

  • Beiträge: 494
  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit
Ist es nicht sogar vielleicht einfacher als Atheist bzw. Nicht-Christ einen Antrag darauf zu stellen, dass man aufgrund der Religionsfreiheit befreit werden muss?


Naja, der politische Mainstream und die Form der Lebenskultur, die heute im öffentlich-rechtlichen Rundfunk propagiert werden, entsprechen wohl kaum mehr den Ansprüchen der christlichen Lebenspraxis. Da helfen auch ein paar Vertreter der Kirchen in den Rundfunkräten nicht. Ich kann dir also nicht zustimmen.

Es ist eine Frage der unangemessenen Gewissensnot, in die dich der Zwang zur Finanzierung dieser politisch einseitigen Sender bringt. Also vergleichbar dem Antrag, dem man als Zivildienstleistender damals zur Verweigerung des Wehrdienstes stellen musste. Niemals würde ich freiweillig ein Blatt wie den Spiegel bestellen. Aber den ÖRR, der auf der gleichen Linie singt, muss ich mitfinanzieren?



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

j

jetzt_reicht_es


Wenn die Absicht des Gesetzgebers gewesen wäre, religiöse Gründe auszuschliessen, hätten die das doch sofort mit ins Gesetz aufnehmen können. Trauen die feinen Politiker sich aber nicht, der Aufschrei der Religiösen wäre zu Recht groß. Die Absicht des Gesetzgebers war, jeden zu schröpfen! Auch Mehrfach, und Betriebe noch mehr und nach Möglichkeit so oft wie möglich. So steht es aber auch nicht im Gesetz, und deshalb ist es erforderlich, sich gegen solche politischen Machenschaften zu wehren, die im Nachhinein, durch die Gerichte und deren Rechtsprechung, die politische Dummheit rechtens machen soll. Denn wenn nur wenige Religiöse vor Gericht verlieren, wird keinen Aufschrei geben. Super, wie die Politik und die Gerichte zusammenarbeiten könnten, man zweifelt unwillkürlich an der Gewaltenteilung. Also wird es wohl nur vor dem Europäischen Gerichtshof Gerechtigkeit geben, wenn alles gut geht. Dann werden auch die Politiker merken, das man das Deutsche Volk nicht für eigene Zwecke missbrauchen sollte.
Die GEZ hat damit recht, dass sie sagen, dass eine Befreiung aus relegiösen Gründen gar nicht zulässig ist, denn lässt man das zu, so öffnet man wieder die Büchse der Pandora und die alten "Schwarzseher", die bis Ende 2012 gesagt haben, dass sie keine Geräte haben, werden nunmehr den Antrag auf Befreiung aus relegiösen Gründen probieren.
Insofern haben sie doch recht, wenn sie sagen, dass es nicht im Sinne des Gesetzes ist.

Im Grunde genommen, wenn man diese marode und teures und zugleich korruptes System nicht komplett abschaffen will, gibt es meiner Meinung nach nur zwei Wege diese Verfassungskomform zu finanzieren:

1) Geringes Basisprogramm finanziert aus Steuern; Rest verschlüsseln; hier bin ich mir sehr sicher, dass die ÖRR nicht in der Lage sein werden zu überleben und die zu zahlenden monatlichen Beiträge, für die wenigen "Fans" wäre wahrscheinlich sehr hoch; denn wer ist den ehrlicherweise bereits für Wetten dass freiwillig zu zahlen? Wüssten die Menschen wieviel sie dafür eigentlich zahlen: durch Gebühren, Schleichwerbung und Förderung der Korruption, so würden sie mit dem Gucken sofort aufhören; also wenn dieses korrupte System wirklich überleben soll, gibt es nur einen verfassungskonformen Weg dieses zu finanzieren:
2) Der Weg ist die komplette Steuerfinanzierung und Steuererhöhung auf Länderebene.

Alles andere ist eine Misgeburt, wie wir auch momentan erleben....


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

H
  • Beiträge: 260
    • Rundfunkbeitrag und Freiheit des Gewissens

Die GEZ hat damit recht, dass sie sagen, dass eine Befreiung aus relegiösen Gründen gar nicht zulässig ist,

Verstehen kann ich es auch, dass der SWR/Beitragsservice in seiner Verzweiflung damit zu argumentieren versucht (wie z.B. in einem Schriftsatz auf meine Klage).

Recht hat er damit auf keinen Fall!


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Friedrich Schiller:
Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen.

x

xrw

  • Beiträge: 321
Nach momentaner Rechtsprechung des BVerfG darf der Rundfunk nicht aus Steuern finanziert werden. Möglich wär bloß, dass die Finanzierung technisch an Steuern gekoppelt, aber dem Zugriff über die Haushaltsgesetze entzogen ist. Effektiv ist die Forderung des BVerfG, dass der Rundfunk nicht demokratisch kontrolliert sein darf.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 494
  • Für Informations- und Pressefreiheit!
    • Für Informationsfreiheit

Die GEZ hat damit recht, dass sie sagen, dass eine Befreiung aus relegiösen Gründen gar nicht zulässig ist, denn lässt man das zu, so öffnet man wieder die Büchse der Pandora und die alten "Schwarzseher", die bis Ende 2012 gesagt haben, dass sie keine Geräte haben, werden nunmehr den Antrag auf Befreiung aus relegiösen Gründen probieren.
Insofern haben sie doch recht, wenn sie sagen, dass es nicht im Sinne des Gesetzes ist.


Der Härtefall ist natürlich niemals ein Regelfall. Dennoch kann praktisch jeder Grund erst einmal hypothetisch angeführt werden, um einen Härtefallantrag zu begründen. Insofern hat das Bundesverfassungsgericht recht, wenn es feststellt, nicht über eine Einschränkung der ungestörten Religionsausübung entscheiden zu müssen, solange nicht der Rechtsweg, das heißt der Härtefallantrag als Rechtsweg ausgeschöpft ist.

Gleichzeitig waren Härtefallanträge aus religiösen Gründen natürlich nicht vorgesehen. Ziel ist ja die totale Erfassung aller Bürger, der Rundfunkbeitrag "Einfach für alle". Jeder muss zahlen, denn jeder kann ja hypothetisch die "großen Vorzüge" des öffentlich-rechtlichen Fernsehens genießen.

Richtig ist auch, dass nur eine grundständige Reform des ÖRR die Problematik lösen wird. Hierzu bedarf es jedoch der Landesparlamente, die leider kein Interesse daran haben, sich ihrer Selbstdarstellungsbühne zu entledigen. Insofern wird es auf absehbare Zeit keine Reform des ÖRR geben.

Was dem Bürger bleibt, ist letztlich nur politischer Protest. Das kann in Form von Härtefallanträgen, Petitionen, Demonstrationen und Klagen geschehen. Es gibt keinen anderen Weg.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

j

jetzt_reicht_es


Recht hat er damit auf keinen Fall!
Jetzt Mal im ernst:
Lieber Helmut,

du hast doch nicht im Ernst erwartet, dass du einfach eine Befreiung aus relegiösen Gründen stellen kannst und die Beiträge nicht zahlst.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass sie bei Leuten wie Bernd Höcker einfach "vergessen" einen Bescheid auszustellen und sie so "auszuschalten", aber einer Befreiung aus relegiösen Gründen zuzulassen bedeutet doch wieder eine Hintertürchen zu zulassen und das werden sie nie tun!
Insofern haben sie damit in ihrer ungerechten Welt damit recht! Das bedeutet aus ihrer Sicht tun sie das richtige!
Das bedeutet keinesfalls, dass das auch Gerecht ist!
Mit Gerechtigkeit hat das Ganze nichts zu tun.
Es ist abwegig diese Situation mit der Situation im 3. Reich zu vergleichen, aber nach den damaligen Gesetzen haben die Menschen, die die Gesetze befolgt haben recht gehabt; d.h. sie haben aus ihrer Sicht das Richtige getan. Das bedeutet aber nicht, dass es auch Gerecht war.
Genauso verhalten sich momentan Politik und die Medien zu diese Ungerechtigkeit. Alle sollen zusammen 9 Mrd aufbringen, damit das korrupte und marode System Jahr für Jahr überlebt und uns mit den "wertvollen" und für die Demokratie "wichtigen" Inhalte beglückt. Dass das Geld teilweise "Blutsgeld" ist, das die Rentrerin sich EUR für EUR zusammenstellen muss und auf Vieles verzichten muss, damit Günter Jauch seine Millionen Gehalt von der ARD bekommt, interessiert es niemanden.
Meiner Meinung nach kann man nur als einzelner Bürger kaum mit nur legalen Mitteln (z.B. Petition, Vors Gericht ziehen usw. kostet nur Zeit und Geld und bringt am Ende kaum was (siehe nur wie das in der Vergangenheit gewesen ist)) diese Ungerechtigkeit "besiegen" (nur hypothetisch natürlich); das heißt hypothetisch man meldet sich gar nicht an; ist man angemeldet, meldet man sich erst beim Einwohnermeldeamt ab, dann bei der GEZ. Dannach meldet man sich hypothetisch  wieder beim Anwohneramt an und zukünftige Post der GEZ ignoert man bis ein Bescheid kommt. Dann wehrt man sich gegen diesen Bescheid und meldet sich wieder ab;
Wenn Recht zu Unrecht wird, dann wird Widerstand zu Pflicht!
Man stelle sich nur vor was passiert wäre, wenn Gandhi keine Gesetze gebrochen hätte und nur mit legalen Mitteln gegen Ungerechtigkeit vorgegangen wäre, dann wären sie heute noch von den Besatzern regiert....


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben