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Autor Thema: Einzugszentrale Beitragsbezahlung erschweren?!  (Gelesen 7306 mal)

T
  • Beiträge: 2
Einzugszentrale Beitragsbezahlung erschweren?!
Autor: 14. März 2013, 01:44
Hallo liebe Abgezockten...  ;D

Ich wollte mal meine Idee hier besprechen und wollte fragen was rechtlich überhaupt möglich ist.
Es gibt bestimmt viele die bis heute die Zahlung verweigern, jedoch habe ich jetzt bezahlt unter Zähneknirschen.
Meine Zahlung ging raus und im Verwendungszweck steht: "Bezahlung unter Vorbehalt, Zwangseinzug usw usw".

Jetzt kam ich auf eine neue idee wie ich die ein wenig auf trab halten könnte, es kommt nun nur drauf an ob dies legal ist bzw. ob das rechtens ist ohne das sie mir Mahnungen zuschicken können und sich daran noch bereichern können.

Erste Idee: Im Verwendungszweck die Nummer weg lassen und einfach nur Name und Anschrift reinschreiben.

zweite Idee: Komplett den Verwendungszweck leer lassen

Dritte Idee: (muss dazu sagen, die gefällt mir jetzt am besten) - den Beitrag in 50 Überweisungen in Centbeträgen denen Zukommen lassen...

Jetzt meine frage, was darf man und was nicht, findet jemand meine Ideen interessant und hat eventl. noch ein paar bessere Vorschläge?

Ich möchte denen das so unangenehm wie möglich machen, ich schau keinen dieser Drecks Oma sender, kein Fussball und auch keine Lindenstraße oder dergleichen und soll Zwangsabgaben zahlen, ich hab so ein Hals!!!

Würde mich auf ein paar Antworten freuen.

MfG Timo aus dem Schwabenland


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o
  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Die Idee hatten auch schon andere, z.B. hier.

Ich kann dir leider nicht sagen, wie 'mächtig' das EDV-System, bzw. die Datenbank des zentralen Beitragsservices ist.
Du kannst aber davon ausgehen, dass die Entwickler auch den Fall bedacht haben, wenn der Verwendungszweck unvollstänig ist oder leer bleibt.

Die Buchung wird dann mittels der vorhandenen Kontoinformationen (Kontoinhaber, Kto.-Nr., BLZ, BIC, IBAN, Kreditinstitut), dem jeweiligen Beitragskonto zugeordnet.
Wenn ältere Buchungen von einer Beitragsnummer (einem Beitragskonto) im System existieren, gibt es für den Beitragsservice keine Mehrarbeit. Außer vielleicht für die Server. ;D
Ich habe vor Jahren mal selbst ein Buchungssystem entwickelt und kann dir sagen, dass ist händelbar.

Fallstricke gibt es dann nur, wenn sich Parameter ändern, z.B. Kontowechsel, Namenswechsel, etc.

Selbiges zu den Überweisungen in Centbeträgen. Wenn ich dir zeige, wie einfach man mittels SQL (Datenbanksprache)-Abfrage, die Summe deiner 50 Überweisungen bildet, wirst du dich nur wundern. Machen die Systeme heute alles von alleine. Da muss die 'gestresste Serivcetante' nicht mehr mit dem Rechenschieber kommen.  ;)

Du möchtest weitere Vorschläge?
  • Bezahle unter Vorbehalt und warte die Klagen ab.
  • Stell die Zahlung ein und erhebe selber Klage.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

R
  • Beiträge: 1.126
Genau - Klage erheben und sich dann darauf konzentrieren und nicht auf diese Spielchen.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

T
  • Beiträge: 2
Könnt ihr mich da kurz aufklären wie das ablaufen würde?

Wie läuft sowas mit dem Klagen, Anzeigen bei der Polizei, brauch ich einen Anwalt, geht das vor ein Gericht?!
Sorry ich hab davon wenig ahnung.
Darf ich dann wenn ich Klage, die zahlung solange einstellen? Was passiert wenn ich verliere, muss ich dann noch Rückzahlungen mit Mahngebühren machen?

Gruß Timo


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  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Die Links Klagen anstatt zahlen und Klageweg, sollten dir schon einmal weiterhelfen und deine Fragen beantworten. Wenn nicht, einfach noch einmal fragen.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

s
  • Beiträge: 8
Würde mich sofort an solchen Aktionen beteiligen. Habe heute den "Antwortbogen der Einzugszentrale" bekommen.
Bis jetzt habe ich GEZ Zwangsgebühren verweigert und nicht bezahlt. Da ich in 2006 arbeitslos wurde und dannach in H4 gefallen bin, mußte ich die Gebühr  nicht bezahlen. In 2011 reichte ich meine vorzeitige Rente ein und bezahlte trotzdem bis heute keine Gebühren. Man hat auch nie eine Aufforderung oder ähnliches gestellt.
Doch diesen Sch....Antwortbogen werde ich wohl ausfüllen müssen. Die Frage ist nur. Was für ein Datum gebe ich an, wann ich die Wohnung bezogen habe? Ich wohne darin seit 2007


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  • Rundfunkbeitrag bzw. ÖRR gehört abgeschafft!
Mach dir darüber keine Gedanken. Es besteht ab 1.1.2013 die Beitragspflicht.
Alles was vor 2013 war muss der BS dir beweisen und das können sie nicht.


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Abschaffung der ÖRR-Diktatur!!!
"... denn, sie wissen nicht, was sie tun!"

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  • Beiträge: 8
Danke :-)


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b
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Hallo zusammen,
 
Vielleicht kann mir jemand die Frage Beantworten.
Bin gefragt worden von Person A der schon 4 mal aufgefordert wurde sich Anzumelden, das er aber immer Ignoriert hat.
Wie soll er sich verhalten


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  • Beiträge: 3.238
Bubu, nach allem was ich bisher gelesen habe, ist es wohl besser, jedes Schreiben fein säuberlich abzuheften, bis was anderes kommt als deren Bettelbriefe. Nicht reagieren ist besser als sich mit Zahlungsaufforderungen rumzuärgern. Die wissen nicht ob da jemand ist, senden Briefe auf gut Glück und die können wegkommen, im Altpapier landen zwischen all der Werbung, böse Mitmenschen können die Briefe klauen und 1000 weitere Eventualitäten, wo niemand was für kann. Einschreiben von denen kann man nicht so leicht ausweichen, aber bis sowas kommt ist man auf der sicheren Seite. Wenn ein Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt, muss die Rechtsbehelfsbelehrung abgearbeitet werden, also Fristen wahren ist am wichtigsten, Begründungen können nachgereicht werden.


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k
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bubu,ohne Beitragsbescheid mit Rechtsbehelf,würde ich weiterhin nichts tun.


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koppi1947

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Bubu, nach allem was ich bisher gelesen habe, ist es wohl besser, jedes Schreiben fein säuberlich abzuheften, bis was anderes kommt als deren Bettelbriefe. Nicht reagieren ist besser als sich mit Zahlungsaufforderungen rumzuärgern. Die wissen nicht ob da jemand ist, senden Briefe auf gut Glück und die können wegkommen, im Altpapier landen zwischen all der Werbung, böse Mitmenschen können die Briefe klauen und 1000 weitere Eventualitäten, wo niemand was für kann. Einschreiben von denen kann man nicht so leicht ausweichen, aber bis sowas kommt ist man auf der sicheren Seite. Wenn ein Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt, muss die Rechtsbehelfsbelehrung abgearbeitet werden, also Fristen wahren ist am wichtigsten, Begründungen können nachgereicht werden.

Wir sind aber doch alle angemeldet irgendwo. Also leben wir auch in der Wohnung.


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b
  • Beiträge: 28
na dann wird Person A mal die Füße still halten  ;)


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