Gar nicht melden ist das Beste, für eine WG ist das Gesetz nicht genau genug formuliert. Erst wenn man sich meldet wird die WG als Gesamtschuldner zur Beitragszahlung herangezogen. Auch wenn jeder aus der WG zwangsangemeldet wird, kann durch dieses Gesetz niemand zu irgendwas gezwungen werden, da lügt der Beitragsservice damit sich endlich jemand meldet dem die eine Rechnung schicken können. Jeder sollte selbst das Gesetz lesen und die dazu passende Satzung, dann erkennt jeder, dass nur hellseherische Fähigkeiten es möglich machen den richtigen anzumelden. Man KANN sich angesprochen fühlen, MUSS es aber nicht. Person A ist nicht haftbar für Person B und C, weil nichts darüber vernünftig und eindeutig definiert ist in diesem Gesetz. Kleiner Spass: Spielt öffentlich rechtliches Roulette: der erste der die Nerven verliert muss die Beiträge zahlen. Ohne Anmeldung ist jeder Person C, jeder kann im Zweifelsfall abstreiten Beitragsschuldner zu sein, ohne auf die Anderen verweisen zu müssen. Die können noch nicht mal einen Gerichtsvollzieher losschicken um eine Urkunde zuzustellen, die Person ist ja nicht definiert, die haftbar zu machen wäre. Per Gesetz dürfen die Auskunft verlangen, aber niemand aus der WG wird in diesem Gesetz gezwungen, Auskunft zu erteilen, weil auch das ist nicht eindeutig definiert in diesem Gesetz, kein Mitbewohner einer WG muss sich angesprochen fühlen. Briefe können gefahrlos ignoriert werden, selbst Beitragsbescheide sind sofort Altpapier, ohne Unterschrift für die Zustellung kein Beweis. Auch wenn die angeschriebene Person beim Meldeamt für diese Wohnung gemeldet ist, ist es möglich, dass die Person im Koma liegt oder im Urlaub ist, ein Jahr studienaufenthalt im Ausland, die Möglichkeiten sind unendlich.