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Autor Thema: Heute kam der erste Brief von der GEZ  (Gelesen 251806 mal)

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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#285: 05. Januar 2014, 14:59
Hallo zusammen,

ich wollte auch kurz etwas beisteuern.
Nachdem ich seit Ende des ersten Quartals 2013 insgesamt drei Briefe erhalten habe,
auf die ich nicht reagierte, da ich Angebote dieser Fa. nicht nutze, habe ich am 27.12.2013 einen vierten Brief bekommen.
Wenn ich darauf nicht reagiere, erhalte ich also eine Anmeldebstätigung.



Kann man sich das also so vorstellen, dass jemand für mich unterschreibt, wie es damals bei den Vertretern der GEZ vorgekommen sein soll, also dass sie Unterschriften fälschen, oder wird es so wie bei einer Steuer gehandhabt, wo gar keine Unterschrift nötig ist?

Falls es sich nicht um eine Steuer handelt, wäre dann nicht eine Anzeige wegen Urkundenfälschung angebraucht?
Widerspruch gegen die Gebühren würde ich natürlich einlegen





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chevignon

Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#286: 05. Januar 2014, 15:18
Das weiß halt noch keiner. Wir warten alle noch. In wieweit der Tatbestand einer Urkundenfälschung vorliegt, kann ich auch nicht beurteilen.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#287: 05. Januar 2014, 16:05

Da wird keiner etwas unterschreiben, die schicken einen Beitragsbescheid ins Blaue, wenn überhaupt. Erst wenn ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung kommt, muss reagiert werden. Vorher ist es nicht nötig, deren Bettelbriefe, Werbepost, Infoschreiben zu beantworten.

Hier wird das Thema ausführlich behandelt:
www.gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7746



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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#288: 05. Januar 2014, 18:53
Hallo,
ich wusste nicht, dass dieser Brief, wo von "Zwangsanmeldung" geschrieben wird hier schon bekannt war.
Daher habe ich ihn eingestellt.
Danke für die Infos!


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#289: 09. Januar 2014, 10:56
Ich habe vor ein paar Tagen auch den gleichen Brief (insgesamt Nr.7) wie Regor bekommen mit der Mitteilung, dass Sie mich in vier Wochen netterweise anmelden werden, ohne das ich was dazu machen muss... Und stellen dafür natürlich eine Rechnung. >:D Na ja mal sehen, was weiter kommt.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#290: 09. Januar 2014, 15:02
Haltet uns auf dem Laufenden bzgl. der Zwangsanmeldungen.

Ich bin gespannt, ob es überhaupt dazu kommt, wenn man nicht reagiert. Der RbStV sieht Zwangsanmeldungen nämlich nicht vor. Die würden doch dann gegen ihren eigenen Vertrag verstoßen!?


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#291: 14. Januar 2014, 12:53
Da wir (3er WG) nun auch den vierten Brief bekommen haben (der, in dem die automatische Anmeldung angekündigt wird) kam mir folgende Idee:
Wenn die Anmeldebestätigung mit Zahlungsinfos kommt, muss da dann ja auch eine Teilnehmernummer enthalten sein.
Person A widerspricht der Anmeldung mit Verweis auf Teilnehmernummer von B, B mit Verweis auf die von C und C wiederum mit Verweis auf A.
Haben die dann einen Dead-Lock in ihrer DB?  >:D


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#292: 14. Januar 2014, 14:18
Gar nicht melden ist das Beste, für eine WG ist das Gesetz nicht genau genug formuliert. Erst wenn man sich meldet wird die WG als Gesamtschuldner zur Beitragszahlung herangezogen. Auch wenn jeder aus der WG zwangsangemeldet wird, kann durch dieses Gesetz niemand zu irgendwas gezwungen werden, da lügt der Beitragsservice damit sich endlich jemand meldet dem die eine Rechnung schicken können. Jeder sollte selbst das Gesetz lesen und die dazu passende Satzung, dann erkennt jeder, dass nur hellseherische Fähigkeiten es möglich machen den richtigen anzumelden. Man KANN sich angesprochen fühlen, MUSS es aber nicht. Person A ist nicht haftbar für Person B und C, weil nichts darüber vernünftig und eindeutig definiert ist in diesem Gesetz. Kleiner Spass: Spielt öffentlich rechtliches Roulette: der erste der die Nerven verliert muss die Beiträge zahlen. Ohne Anmeldung ist jeder Person C,  jeder kann im Zweifelsfall abstreiten Beitragsschuldner zu sein, ohne auf die Anderen verweisen zu müssen. Die können noch nicht mal einen Gerichtsvollzieher losschicken um eine Urkunde zuzustellen, die Person ist ja nicht definiert, die haftbar zu machen wäre. Per Gesetz dürfen die Auskunft verlangen, aber niemand aus der WG wird in diesem Gesetz gezwungen, Auskunft zu erteilen, weil auch das ist nicht eindeutig definiert in diesem Gesetz, kein Mitbewohner einer WG muss sich angesprochen fühlen. Briefe können gefahrlos ignoriert werden,  selbst Beitragsbescheide sind sofort Altpapier, ohne Unterschrift für die Zustellung kein Beweis. Auch wenn die angeschriebene Person beim Meldeamt für diese Wohnung gemeldet ist, ist es möglich, dass die Person im Koma liegt oder im Urlaub ist, ein Jahr studienaufenthalt im Ausland, die Möglichkeiten sind unendlich.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#293: 18. Januar 2014, 16:22
Gar nicht melden ist das Beste, für eine WG ist das Gesetz nicht genau genug formuliert.

Das klingt für mich sehr vielversprechend, da ich auch eine WG hab und heute nun diesen "in vier wochen zwangsanmeldung"-Brief bekommen habe.
Darf ich fragen wo genau man das nachlesen kann? Eine Quelle die mir rechtliche quasi-Sicherheit geben könnte, bin leider juristisch nicht sehr weit rumgekommen?

Gruß,
Seb7o


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#294: 18. Januar 2014, 18:59
Darf ich fragen wo genau man das nachlesen kann? Eine Quelle die mir rechtliche quasi-Sicherheit geben könnte, bin leider juristisch nicht sehr weit rumgekommen?

Gruß,
Seb7o
Den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kann man hier lesen und als PDF speichern:
https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Die Satzung des WDR kann hier gelesen werden, die anderen Landesrundfunkanstalten haben ähnliche Satzungen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=22544&aufgehoben=N&menu=1&sg=0
Wie das Gesetz zustandegekommen ist und was dabei von den Landesministern noch beschlossen wurde kann man hier lesen:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/16/DruckSachen/d16-3941.pdf


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#295: 18. Januar 2014, 22:16

Den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kann man hier lesen und als PDF speichern:
https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Die Satzung des WDR kann hier gelesen werden, die anderen Landesrundfunkanstalten haben ähnliche Satzungen:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=2251&bes_id=22544&aufgehoben=N&menu=1&sg=0
Wie das Gesetz zustandegekommen ist und was dabei von den Landesministern noch beschlossen wurde kann man hier lesen:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/16/DruckSachen/d16-3941.pdf

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort,
werde ich mir durchlesen.

Gruß,
seb7o


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#296: 19. Januar 2014, 00:46
Hallo,
 
Person A hat vorgestern einen Brief des GEZ Beitragsservices bezüglich des neuen Rundfunkbeitrags für seine Nebenwohnung.
Person A braucht Hilfe, welche weitere Schritte A unternehmen soll, da A keine Lust hat, diese Abzock-Gebühren zu bezahlen.

Person A würde sich freuen, Euch zu hören.



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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#297: 19. Januar 2014, 11:47
Hallo,
Person A hat vorgestern einen Brief des GEZ Beitragsservices bezüglich des neuen Rundfunkbeitrags für seine Nebenwohnung.
Person A braucht Hilfe, welche weitere Schritte A unternehmen soll, da A keine Lust hat, diese Abzock-Gebühren zu bezahlen.

Person A würde sich freuen, Euch zu hören.

Was wollen die denn wissen? Bitte etwas deutlicher werden in deiner Anfrage, ich geb dir mal pauschale Infos:
Wenn es eine Nebenwohnung ist, dann ist schon eine Beitragsnummer für die Hauptwohnung vorhanden. Melden ist also Pflicht, die Nebenwohnung ist Beitragspflichtig. Wenn es eine Kontostandsmitteilung ist ohne Rechtsbehelfsbelehrung, kann das Infoschreiben ignoriert werden. Wenn es ein Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung auf der Rückseite ist, muss die Rechtsbehelfsbelehrung abgearbeitet werden: also Widerspruch schreiben innerhalb der Frist an eine der rückseitig angegebenen Adressen. Der Grund, warum Person A nicht zahlen will, sollte darin enthalten sein. Ein Beispiel findet sich hier, unten im Anhang "Widerspruch1.txt":
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7277.msg54116.html#msg54116

Damit sollte Person A schon mal weiterkommen.


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#298: 19. Januar 2014, 14:31
Hallo,
Person A hat vorgestern einen Brief des GEZ Beitragsservices bezüglich des neuen Rundfunkbeitrags für seine Nebenwohnung. Die Frau der Person A bezahlt den Beitag der Hauptwohnung. Von daher steht keine Beitragsnummer unter der Name der Person A.

Person A will wissen, welche sind die weiteren Schritte, die er unternehmen kann.

Die folgenden Schreiben hat Person A vom Beitragsservice bekommen:

2 Blätter


Blatt 1 Vorderseite: Gebühren-Bescheid
Blatt 1 Rückseite: Information zum Rundfunkbeitrag im Privaten Bereich
Blatt 2 Vorder - u. Rückseite: Antwortbogen mit allen Daten mit Bankverbindung.

Grüße


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Re: Heute kam der erste Brief von der GEZ
#299: 19. Januar 2014, 17:01
Hallo,
Person A hat vorgestern einen Brief des GEZ Beitragsservices bezüglich des neuen Rundfunkbeitrags für seine Nebenwohnung. Die Frau der Person A bezahlt den Beitag der Hauptwohnung. Von daher steht keine Beitragsnummer unter der Name der Person A.

Person A will wissen, welche sind die weiteren Schritte, die er unternehmen kann.

Die folgenden Schreiben hat Person A vom Beitragsservice bekommen:

2 Blätter


Blatt 1 Vorderseite: Gebühren-Bescheid
Blatt 1 Rückseite: Information zum Rundfunkbeitrag im Privaten Bereich
Blatt 2 Vorder - u. Rückseite: Antwortbogen mit allen Daten mit Bankverbindung.

Grüße
Diese Information ist für eine Antwort immer noch zu ungenau. Gebührenbescheide sind von 2012 und davor, jetzt seit 2013 werden Beitragsbescheide fällig. Ein Bescheid muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten, damit man dagegen rechtlich angehen kann. Die ist auf der Rückseite abgedruckt. Wenn man gegen ein Schreiben nicht rechtlich vorgehen kann ist es ein Informationsschreiben ohne Wichtigkeit, es braucht nichts unternommen werden, nicht antworten, nicht melden, nicht wehren. Auch wenn eine Nebenwohnung eigentlich angemeldet werden muss, dann sollen die erst mal ganz genau schreiben wo das steht. Es steht nirgendwo so ganz genau, deshalb auch nicht auf Androhungen von Zwangsanmeldungen reagieren. Soll doch jemand kommen, was vermutlich nicht passiert. Wenn doch, wird es nicht teuer, der Widerstand und vermiedene Ärger sollte es Wert sein. Gegen dann entstehende Kosten kann man sich genauso wehren, wie man sich sonst jetzt schon wehren müsste. Also abwarten, Strafe wird nicht verhängt fürs nichtmelden.


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