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Autor Thema: STRAFANZEIGE  (Gelesen 122890 mal)

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Re: ** Strafanzeige **
#30: 01. Januar 2013, 22:55
Hallo + Grüsse an alle - bin soeben neu hier eingeflogen . Interessantes Thema + interessante Tips ; werde auf alle Fälle auch eine Strafanzeige stellen . Was haltet ihr vom BGB Paragraph 241a :

§ 241a
Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
   
?????   


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Geert

Re: ** Strafanzeige **
#31: 01. Januar 2013, 23:06
Hi,

Strafanträge blockieren die Justiz, viele Strafanträge blockieren viel Justiz. Allein dadurch könnte schon eine veränderte Denke erreicht werden. Hoffe ich. ;)

Ich werde wohl Strafantrag wegen Betrug stellen weil mir die ÖR Rundfunkanstalt nicht die Geräte für TV, Radio, Internet etc. liefert. Ist mir schon klar, ist recht kläglich, aber besser als nichts.

lg Geert


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Re: ** Strafanzeige **
#32: 02. Januar 2013, 00:00
Hallo + Grüsse an alle - bin soeben neu hier eingeflogen . Interessantes Thema + interessante Tips ; werde auf alle Fälle auch eine Strafanzeige stellen . Was haltet ihr vom BGB Paragraph 241a :

§ 241a
Unbestellte Leistungen

(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
   
?????

§ 241a des Bürgerliches Gesetzbuch "Unbestellte Leistungen"

Wie das Rundfunkrecht einzuordnen ist, steht unter anderem hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3266.msg21088.html#msg21088

Die Berufung auf den § 241a ist nicht möglich.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Re: ** Strafanzeige **
#33: 02. Januar 2013, 00:53
Gerade bei der ARD unter
http://www.facebook.com/ARD/posts/130308973796128
https://www.facebook.com/ARD/posts/423121497760025

reingesetzt:
Zitat
** Strafanzeige **

Sehr geehrte Damen und Herren der ö.-r. Sender,

das Völkerrecht, insbesondere Art. 19 (2) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, garantiert uns die freie Wahl der Informationsquelle. Das bedeutet auch die negative Informationsfreiheit, also das Recht die ö.-r. Sender auf Grund der Manipulationen der Medieninhalte, der Auslassungen, der Arroganz, der Überheblichkeit, … und der Unabhängigkeit vom Staat (KEF : die 16 KEF Mitglieder werden durch die Ministerpräsidenten auf 5 Jahre berufen, Fernsehrat des ZDF: Ministerpräsidenten., Staatssekretäre und Vertreter der Bundesregierung im Fernsehrat des ZDF)
abzulehnen. Die Zwagszahlungen für diese Quelle hebeln dieses Recht der freien Wahl der Informationsquelle oder ihrer Ablehnung aus und sind unzulässig.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg27573.html#msg27573
Eine nicht ausweichende klare Antwort der ARD wäre sehr wünschenswert, quasi als neuer Vorsatz für das Jahr 2013
Freundliche Grüße
Viktor Grund

@viktor
Meintest Du tatsächlich *Unabhängigkeit* oder doch eher *Abhängigkeit* bzw. *nicht vorhandene Unabhängigkeit*?

PS:
Interessanterweise kann man ja seine eigenen faccebook-Kommentare offensichtlich ewig und drei Tage noch korrigieren/ bearbeiten
(auch das ein Grund mehr, hin und wieder screenshots zu machen, damit so "Unterwanderer" nicht nachträglich ihre Posts noch unentdeckt "aufhübschen" können...)


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Re: ** Strafanzeige **
#34: 02. Januar 2013, 01:28
Ich meinte natürlich die Abhängigkeit vom Staat. Danke für das Korrekturlesen.  :)
Die Screenshots sind auch sehr hübsch.  ;)


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** Strafanzeige ** GAME OVER für den öffentlich-rechtlichen Zwang

Schon mit dem am Anfang des Threads erwähnten Völkerrecht Artikel 19 (2) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte können wir die öffentlich-rechtliche "Zwangssteuer" mit der Strafanzeige zu Fall bringen. Der Artikel 18 (2) bietet noch weitere handfeste Grundlage:
Zitat
"Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde."

Zwang => SubventionierungsZwang der ö.-r. Programme

Religion => TV-Medien werden aus religiösen Gründen abgelehnt

Freiheit => Freie Entscheidung der Informationenbeschaffung eigener Wahl

Weltanschauung =>
 - Der ö.-r. Rundfunk ist nicht lebensnotwendig. Bessere Informationen bieten Zeitungen, Zeitschriften,
   Bücher und Internetmedien.
 - Die ö.-r. Quelle ist voll von Manipulationen, Auslassungen, Arroganz und Überheblichkeit. Die Abhängigkeit
   der ö.-r. Sender vom Staat (KEF, Fernsehrat des ZDF) ist nicht akzeptabel. Das will ich nicht subventionieren.
 - Ablehnung wegen fehlender Solidarität: Rundfunkbeitrag im Vergleich zum Verdienst:
   Verkäuferin 1,3 %, Intendantin 0,09 %, Volkswagen-Chef 0,0001 %
 - Meine derzeitige Abendgestaltung gefällt mir viel besser. Mein Leben ist ohne ö.-r.  Fernsehprogramme
   reicher, bietet mehr Abwechslung und selbst erlebten Spaß. Die ö.-r. Sendungen beleidigen meinen Intellekt.
 - TV schadet meiner Entwicklung:
Zitat
"Endlich bewiesen: Fernsehen macht dumm
http://www.netzwelt.de/news/72582-endlich-bewiesen-fernsehen-macht-dumm.html
Laut einer Untersuchung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) macht Fernsehen dumm - das ist wohl keine Neuigkeit, der Newswert liegt eher in der Tatsache, dass sich Intelligenz und Fernsehkonsum reziprok zueinander verhalten: Je höher der Fernseh-Konsum, desto dämlicher der Nachwuchs. Gewalt in Fernsehen und Videospielen soll obendrein die Lernfähigkeit von Kindern nachhaltig negativ beeinflussen: Jugendliche, die viel Gewalt konsumieren, sollen wesentlich häufiger Probleme mit fehlender Intelligenz haben als Gleichaltrige ohne Gewaltobsession."


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2013, 23:03 von Viktor7«

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Re: ** Strafanzeige **
#36: 04. Januar 2013, 02:41
@Viktor: Deine 4 genannten Themen zur Begründung des Boykotts sind klasse, treffen genau ins schwarze. Wenn ich juristisch kleines Licht doch nur kapieren würde, was jetzt Sache ist ;)
Ich mach am besten einfach was ihr auch macht.
Wär deshalb vielleicht gut, wenn ihr dann wo postet, was aktuell von den Justiz- und durchblickskoryphäen unter euch beschlossen wurde strategischerweise und was ihr dann so macht, damit sich Leute wie ich euch anschließen können.


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Re: ** Strafanzeige **
#37: 04. Januar 2013, 10:13
@Viktor: Deine 4 genannten Themen zur Begründung des Boykotts sind klasse, treffen genau ins schwarze. Wenn ich juristisch kleines Licht doch nur kapieren würde, was jetzt Sache ist ;)
Ich mach am besten einfach was ihr auch macht.
Wär deshalb vielleicht gut, wenn ihr dann wo postet, was aktuell von den Justiz- und durchblickskoryphäen unter euch beschlossen wurde strategischerweise und was ihr dann so macht, damit sich Leute wie ich euch anschließen können.

Meinst du die vier Bereiche der Strafanzeige in diesem Thread?
Diese werde ich noch heute oder am Sa/So als Beispiel einer Strafanzeige  zusammenfassen und dann die Strafanzeige (Verstoß gegen das Völkerrecht) einreichen.

Zusätzlich zu der Strafanzeige werde ich noch die Klage wie im Fokusbeitrag beschrieben anstreben:
Zitat
Quelle: Focus
http://www.focus.de/finanzen/news/widerstand-gegen-zwangsabgabe-so-zeigen-sie-dem-beitragsservice-den-stinkefinger_aid_891211.html
...
Widerstand statt Gehorsam
 
Doch auch der einzelne Bürger kann aktiv werden. Jurist Geuer
beschreibt den möglichen Klageweg so:
 
1. Zunächst sollten Beitragsverweigerer eine Zahlungsaufforderung
abwarten.
 
2. Wenn sie dann weiterhin nicht zahlen, erhalten sie nach Geuers
Aussage als nächstes einen sogenannten Beitragsbescheid, dem
wahrscheinlich bereits eine Rechtshilfebelehrung beigefügt ist.
 
3. "Gegen diesen Bescheid kann man dann vor dem zuständigen
Verwaltungsgericht klagen", sagt Geuer. In der Regel haben
Betroffene dafür einen Monat Zeit.
 
4. Eine solche Klage sollte auch den Hinweis enthalten, dass der
Kläger eine Verfassungswidrigkeit vermutet, rät der Jurist.
"Womöglich kann man damit die Verwaltungsrichter überzeugen,
die Klage direkt nach Karlsruhe zu überweisen." Außerdem sollten
Kläger beantragen, dass ihrer Klage eine aufschiebende Wirkung
eingeräumt wird — sie also vorerst gar nichts zahlen müssen.
 
Der Weg vor die Gerichte ist vielleicht nicht jedermanns Sache —
aussichtslos ist er aber nicht. "Warum nicht mal probieren?", fragt
Geuer. Das gelte zumindest für Menschen, die das Risiko nicht
scheuen, womöglich auf den Gerichtskosten sitzenzubleiben.
Juristische Laien sollten zudem die Hilfe eines Anwalts in Anspruch
nehmen.
...

Zusatzinfos:
Klagen anstatt zahlen – Ab 2013 für kleines Geld
http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen
SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html
Was muss ich tun, wenn ich mich gegen die Neuregelung 2013 wehren will?
http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/

Zur Begründung der Klage werde ich unter anderem die Argumente aus dem FAZ Artikel:
"Das ist verfassungswidrig"
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kritik-am-rundfunkbeitrag-das-ist-verfassungswidrig-11996923.html
verwenden und zusätzlich den Artikel 5 GG (1) mit den Argumenten aus:
"Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage/Petition"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg27573.html#msg27573
einfließen lassen.


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Re: ** Strafanzeige **
#38: 04. Januar 2013, 19:43


Meinst du die vier Bereiche der Strafanzeige in diesem Thread?
Diese werde ich noch heute oder am Sa/So als Beispiel einer Strafanzeige  zusammenfassen und dann die Strafanzeige (Verstoß gegen das Völkerrecht) einreichen.

Zusätzlich zu der Strafanzeige werde ich noch die Klage wie im Fokusbeitrag beschrieben anstreben:
Zitat
Quelle: Focus
http://www.focus.de/finanzen/news/widerstand-gegen-zwangsabgabe-so-zeigen-sie-dem-beitragsservice-den-stinkefinger_aid_891211.html
...
Widerstand statt Gehorsam
 
Doch auch der einzelne Bürger kann aktiv werden. Jurist Geuer
beschreibt den möglichen Klageweg so:
 
1. Zunächst sollten Beitragsverweigerer eine Zahlungsaufforderung
abwarten.
 
2. Wenn sie dann weiterhin nicht zahlen, erhalten sie nach Geuers
Aussage als nächstes einen sogenannten Beitragsbescheid, dem
wahrscheinlich bereits eine Rechtshilfebelehrung beigefügt ist.
 
3. "Gegen diesen Bescheid kann man dann vor dem zuständigen
Verwaltungsgericht klagen", sagt Geuer. In der Regel haben
Betroffene dafür einen Monat Zeit.
 
4. Eine solche Klage sollte auch den Hinweis enthalten, dass der
Kläger eine Verfassungswidrigkeit vermutet, rät der Jurist.
"Womöglich kann man damit die Verwaltungsrichter überzeugen,
die Klage direkt nach Karlsruhe zu überweisen." Außerdem sollten
Kläger beantragen, dass ihrer Klage eine aufschiebende Wirkung
eingeräumt wird — sie also vorerst gar nichts zahlen müssen.
 
Der Weg vor die Gerichte ist vielleicht nicht jedermanns Sache —
aussichtslos ist er aber nicht. "Warum nicht mal probieren?", fragt
Geuer. Das gelte zumindest für Menschen, die das Risiko nicht
scheuen, womöglich auf den Gerichtskosten sitzenzubleiben.
Juristische Laien sollten zudem die Hilfe eines Anwalts in Anspruch
nehmen.
...

Zusatzinfos:
Klagen anstatt zahlen – Ab 2013 für kleines Geld
http://online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen
SWR-Justitiar zum Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,3155.0.html
Was muss ich tun, wenn ich mich gegen die Neuregelung 2013 wehren will?
http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/

Zur Begründung der Klage werde ich unter anderem die Argumente aus dem FAZ Artikel:
"Das ist verfassungswidrig"
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/kritik-am-rundfunkbeitrag-das-ist-verfassungswidrig-11996923.html
verwenden und zusätzlich den Artikel 5 GG (1) mit den Argumenten aus:
"Ansatz für eine Verfassungsbeschwerde/Verfassungsklage/Petition"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg27573.html#msg27573
einfließen lassen.


Ja genau, die Begründungsarten und Begründungen, die haben alles erfasst finde ich. Bin sehr gespannt auch wie sich das mit deiner Strafanzeige weiterentwickelt. Ich geh den ganzen Weg mit, wenn es dann soweit kommt das ich klagen muss werde ich das auch tun, auch wenn ich Bammel vor Gerichten habe, nicht weil ich ein Zwielichtiger bin sondern es so förmlich ist, und ich eher dann lebe, wenn es auch mal unförmlich sein kann...stammtischgebaren(nicht niveau) ist eher meins :D


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Re: ** Strafanzeige **
#39: 04. Januar 2013, 20:51

Ich geh den ganzen Weg mit, wenn es dann soweit kommt das ich klagen muss werde ich das auch tun, auch wenn ich Bammel vor Gerichten habe, nicht weil ich ein Zwielichtiger bin sondern es so förmlich ist, und ich eher dann lebe, wenn es auch mal unförmlich sein kann...stammtischgebaren(nicht niveau) ist eher meins :D

braucht man echt keine Angst vor haben. Ich habe mit meinen 24 Jahren schon 2 mal wegen anderen Dingen geklagt und beide male gewonnen, bzw. einmal hat die Gegenseite hat ein Anerkenntnis abgegeben.

Ich mache da überhaupt kein Hexenwerk von.  Kein Juristendeutsch oder ähnliches.
Ich schreibe einfach in die Klage was ich als falsch erachte und begründe das dann in normalen Worten.
Der Richter fragt dann schon nach, falls er was genauer wissen will.

Mal abgesehen davon, dass die alle ziemlich lustig im Gericht aussehen ist das echt total harmlos ::)


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Re: ** Strafanzeige **
#40: 06. Januar 2013, 08:54
Mahlzeit :D

nach langem mal wieder... bin ich auch wieder da und sehe Rene und Victor aktiv wie eh und je ^^ echt klasse was ihr leistet.

aber nachdem ich nun die ganze nacht gelesen habe komme ich nicht ganz mit... strafanzeige gegen "wen"???

Auf den klageweg bereite ich mich vor... auch wenn die post noch nichts gebracht hat.

letztlich ist jede aktivität in irgendeiner richtung reines aufwühlen, denn was im moment steht ist eben gesetz und verabschiedet. der einzige wirkliche aufhänger den ich sehe ist die nichtexistente staatsferne. ausserdem müssen wir weiterhin die über überdimensionierung dieses aparates aufklären. vor 2014 kommen wir ja auch nicht aus dem staatsvertrag...

aber okay, jeder offene widerstand ist dem staat letztlich zeichen des bürgerlichen unmuts. also sagt mir einfach gegen wen wir strafanzeige erstatten :P begründung ist sicher schnell geschrieben ^^


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Luke, Komm auf die dunkle Seite, wir haben Milch und Kekse!!!

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Re: ** Strafanzeige **
#41: 06. Januar 2013, 12:30
Hallo MadmaXwe,

schön dich wieder zu lesen. Mittlerweile sind deutlich mehr Leute gegen die ö.-r. Zwangssteuer hier im Forum unterwegs und peitschen unsere gemeinsame Sache nach vorne. Die Namen kriegst du ziemlich schnell raus.

Zur Strafanzeige:
Zitat
Diese werde ich noch heute oder am Sa/So als Beispiel einer Strafanzeige  zusammenfassen und dann die Strafanzeige (Verstoß gegen das Völkerrecht) einreichen.

Ich bin gerade dabei das "Beispiel einer Strafanzeige" zu schreiben, also noch ein wenig Geduld.

 
Strafanzeige gegen wen?
Zitat
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4149.msg27573.html#msg27573
Infos für das Vorgehen bei Berufung auf das Völkerrecht:
Zitat
Wie geht man in Deutschland gegen Menschenrechtsverletzungen vor?
http://cne.fr33bas3.net/2010/11/wie-geht-man-in-deutschland-gegen-menschenrechtsverletzungen-vor/

...
Anders sieht es aus, wenn man sich auf das Völkerrecht beruft. Nach dem Grundgesetz Artikel 25  gibt uns das Völkerrecht unmittelbare Rechte. Dies bedeutet man muss diese Rechte nicht erst einklagen. Wer also einen Verstoß gegen das Völkerrecht vermutet, zeigt diesen bei der Staatsanwaltschaft an. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne Begründung ein, oder eröffnet nicht innerhalb von einem Jahr ein Verfahren, kann man sich direkt an den Internationale Strafgerichtshof wenden. Alles dies kostet einem nur die Portokosten für die Anzeige. Man sollte aber die Hilfe eines Rechtsbeistands in Anspruch nehmen, um die Anzeige richtig zu formulieren und keine Formfehler zu begehen. ...

Hier meine Meinung:
Ich mache eine Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständige Staatsanwaltschaft und teile ihr meine Auffassung über den Verstoß gegen das Völkerrecht, welcher einen Straftatbestand erfüllen könnte. Mehr ist nicht nötig. Die Staatsanwaltschaft muss sich um den Rest kümmern.

bis bald
Viktor


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Re: ** Strafanzeige **
#42: 06. Januar 2013, 14:04
Ernsthaft? Ist das so "einfach"?
Na dann, nehme ich mal den Stift in die Hand und mache mit.
In einem anderen Beitrag heite Morgen fragte ich nach einer Alternative vor dem Klageweg, den ich als Bürger gehen kann. Eine Strafanzeige wäre ja eine solche.

Vielen Dank, dass ihr das hier so offenlegt euer Vorhaben und uns, die wir nicht wissen, wie rangehen, das Essen schon vorkaut. Das erleichtert ein aktives Mitschwimmen erheblich.

Toll!  :D


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Re: ** Strafanzeige **
#43: 06. Januar 2013, 15:57
Ernsthaft? Ist das so "einfach"?
...
So einfach ist das.  :)


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Re: ** Strafanzeige **
#44: 06. Januar 2013, 18:33


Ich bin gerade dabei das "Beispiel einer Strafanzeige" zu schreiben, also noch ein wenig Geduld.


Wenn du die Strafanzeige gegen eine bestimmt Person stellst, muss man mit der Formulierung etwas aufpassen.
Irgendwas hatten wir da mal im Fach "Recht" in der Uni :)

Also nicht:
"Herr Gierschlund hat gegen das Völkerrecht verstoßen, deshalb erstatte ich Anzeige"

sondern:
"Ich bitte zu ermitteln, ob Herr Gierschlund  gegen das Völkerrecht verstoßen hat. "
Folgende Indizien sprechen dafür......


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