Zuvörderst ist (noch einmal) herauszuarbeiten, ob der
staatliche Rundfunk (so im Telepolis-Artikel

) der Schweiz so diesen Verfassungsrang besitzt, so wie er dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer wieder angedichtet wird. Vielleicht weiß jemand eine fundierte Antwort.
Es beeinflusst eine breite Diskussion erheblich, wenn schon die grundsätzliche Sichtweise eine andere ist: "von Verfassungsrang" (im GG nix davon drin) oder "als Anstalten gegründet unter dem Schirm der Rundfunkfreiheit" (nur diese kann aus Art. 5 GG hergeleitet werden)?
Im übrigen angenehm, dass in der Schweiz wohl nicht von "Demokratieabgabe" oder "demokratische Infrastruktur" geschwurbelt wird - das würde zu einer direkten Demokratie überhaupt nicht passen, man würde sich derlei Selbstbeweihräucherung wohl auch verbitten.