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Autor Thema: Schweiz: Wenn die Rundfunkgebühr zum Kulturkampf wird  (Gelesen 95 mal)

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  • Beiträge: 228
Heise/Telepolis, 04.03.2026
Schweiz: Wenn die Rundfunkgebühr zum Kulturkampf wird
Die Schweiz stimmt über die Halbierung der Rundfunkgebühr ab. Es tobt ein heftiger Kampf: Das Plebiszit wird gar zum Prüfstein der Demokratie erhoben.
von Luca Schäfer
https://www.telepolis.de/article/Schweiz-Wenn-die-Rundfunkgebuehr-zum-Kulturkampf-wird-11197317.html
Zitat von: Heise/Telepolis, 04.03.2026, Schweiz: Wenn die Rundfunkgebühr zum Kulturkampf wird
[...] Am 8. März– dem Weltfrauentag – stimmt das Wahlvolk der Schweiz über eine Halbierung der Rundfunkgebühren auf maximal 200 Franken ab, angestrengt durch die Junge-SVP.

[...]

Die eigentliche Frage reicht jedoch weit über die Schweiz hinaus: Notwendige Kritik an öffentlich-rechtlichen Medien darf nicht in populistische Generalangriffe umgelenkt werden.

Gleichwohl ist nicht jeder Medien-Kritiker Trump-Supporter oder Demokratie-Totengräber. Wer den SRF schwächt, stärkt nicht zwingend bürgerliche Freiheiten – sondern zunächst jene, die an seiner Stelle senden wollen. Die Debatten um die Halbierungsvorlage belegen eindrücklich, dass die Schweiz tief gespalten und politisch polarisiert ist – von der Jugend bis in die politische Klasse.

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Persönliche Anmerkungen:
Wäre in Deutschland auch gut ... eine Zuspitzung wie in der Schweiz, eine echte Volksabstimmung über die Höhe des Beitrags, könnte für die angeschlagenen Anstalten in Deutschland am Ende sogar heilsam sein. Nicht, weil die Halbierung das richtige Modell wäre, sondern weil der damit verbundene Druck zu einer dringend nötigen Klärung führen würde – einer Klärung mit den Kritikern, nicht nur über sie.

Die Schweizer Debatte zeigt einen anderen Weg: Dort musste sich der SRF den Argumenten der Initianten stellen. Die Folge war nicht der Untergang des Abendlandes, sondern eine Reihe von Zugeständnissen, wie etwa die Anpassung der Berichterstattung (Nennung der Nationalität von Straftätern). Das ist der Kern des Plebiszits: Es zwingt zur Selbstreflexion. Eine deutsche "SRG-Initiative" würde den jahrelangen Stellungskrieg beenden. Die Beitragsgegner könnten ihre Argumente nicht mehr nur in Internetforen verbreiten, sondern müssten sie einer gesamtgesellschaftlichen Abstimmung stellen. Und die Anstalten müssten endlich überzeugend darlegen, wofür die 18,36 Euro im Monat eigentlich gebraucht werden – jenseits von Sonntagsreden und Imagefilmen.

Ein zentrales Argument der Schweizer Befürworter ist die Befreiung von Unternehmen vom Rundfunkbeitrag – die sogenannte Doppelbelastung, da die Mitarbeiter ja bereits privat zahlten. Dieses Argument findet sich in abgewandelter Form auch in Deutschland wieder. Es ist wirtschaftspolitisch motiviert und hat in der Schweiz sogar den mächtigen Gewerbeverband auf die Seite der Initianten gezogen.

In Deutschland hingegen wird diese Debatte meist mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgebügelt, das die Beitragspflicht für Betriebe als sachgerecht ansieht (wegen des Vorteils der Empfangsmöglichkeit). Aber das Gericht hat auch immer die Funktionsgerechtigkeit des Rundfunks betont. Eine Volksabstimmung würde den politischen Druck so weit erhöhen, dass sich ARD und ZDF fragen müssten: "Was ist unser Kernauftrag? Was ist verzichtbar?" Sie müssten sich, ähnlich wie der SRF, auf das Wesentliche konzentrieren. Das wäre eine Art "konstruktive Selbstzerstörung" alter Besitzstände, die am Ende zu einem schlankeren, fokussierteren und damit vielleicht sogar akzeptierteren öffentlich-rechtlichen Rundfunk führen könnte.





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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  • Beiträge: 1.591
Zuvörderst ist (noch einmal) herauszuarbeiten, ob der staatliche Rundfunk (so im Telepolis-Artikel  ;) ) der Schweiz so diesen Verfassungsrang besitzt, so wie er dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk immer wieder angedichtet wird. Vielleicht weiß jemand eine fundierte Antwort.

Es beeinflusst eine breite Diskussion erheblich, wenn schon die grundsätzliche Sichtweise eine andere ist: "von Verfassungsrang" (im GG nix davon drin) oder "als Anstalten gegründet unter dem Schirm der Rundfunkfreiheit" (nur diese kann aus Art. 5 GG hergeleitet werden)?

Im übrigen angenehm, dass in der Schweiz wohl nicht von "Demokratieabgabe" oder "demokratische Infrastruktur" geschwurbelt wird - das würde zu einer direkten Demokratie überhaupt nicht passen, man würde sich derlei Selbstbeweihräucherung wohl auch verbitten.


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[...] unter dem Schirm der Rundfunkfreiheit" (nur diese kann aus Art. 5 GG hergeleitet werden)?
Es darf herzlich darüber debattiert werden, was aus Art 5 GG alles hergeleitet werden kann; in jedem Fall darf sich der ÖRR nur auf Art 5 Abs 1 GG stützen, welches seitens des BVerfG bereits entschieden wurde und darüberhinaus wie alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts nicht auf die Art 1 GG bis 17 GG.

BVerfG 1 BvR 341/93 - ÖRR nur Anspruch auf Art 5 Abs 1 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33746.0

jurist. Personen d. öffentl. Rechts > kein Anspruch auf Grundrechte Art 1-17 GG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21498.0

Darüberhinaus ist auch der ÖRR, ganz sicher, da öffentlich, zur Einhaltung der Grundrechte verpflichtet?

BVerfG 2 BvR 470/08 - Öffentliche Unternehmen müssen das Grundrecht einhalten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36933.0

Freilich soll das in diesem Thema nicht vertieft werden.

Zur Schweiz:

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de

Darin sind wohl Art 16 zur Informations- und Meinungsfreiheit und Art 17 zur Medienfreiheit einschlägig? Ist zusammen inhaltlich ähnlich zu Art 5 GG.

Dann hat es noch einen Art 93 speziell zu Radio und Fernsehen; hier geht aus Abs 1 klar hervor, daß es Sache des Bundes ist, die Gesetzegung zu Radio und Fernsehen zu realisieren. Abs 4 verweist dann wohltuender Weise darauf, daß die Bedürfnisse der Presse zu berücksichtigen sind.

Die Begriffe "SRG" und "Rundfunk" werden in der Verfassung der Schweiz nicht genannt.


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