@Kurt : Wir haben mit 2 völlig verschiedenen Konsultationen zu tun.
Dieser Forums-Thread befasst sich nur mit der allgemeinen Bürgerbefragung, also mit "Politik".
-----------------------------------------------------------
Hierfür sind inzwischen 31 Rückmeldungen erfolgt und alle sind nach jetzigem Stand als gültig anerkannt. Rund die Hälfte der EU-weiten Bürger-Stellungnahmen beruht auf unserer gemeinsamen Aktion wie hier koordiniert.
Die EU-Bürger, die den "öffentlich-rechtlichen Rundfunk" in den ersten Beiträgen als edel, um nicht zu sagen, göttlich, gepriesen haben, sind nur noch rund 20 Prozent. Die Kritiker haben das Selbstlob verdrängt, so man will, in der Stimmenauszählung "niedergewalzt".
Wir haben gemeinsam einen Job-Erfolg vollbracht, den ich vor 3 Tagen vor dem Start für ausgeschlossen angesehen hatte. Hier hat es endlich einmal funktioniert, dass die Zornbürger nicht nur am Intenet-Stammtisch schimpfen, sondern an einer Stelle handeln, wo die Stellschrauben geschraubt werden.
Politischer Job Nr. 2 läuft die nächsten rund 10 Monate, nämlich schriftliche Bürgereingaben, vom Software-Roboter dem jeweiligen Bürger mit unterschiedlichen Inhalten nach Wahl als ausdruck- und versandfertige Vorlage produziert.
Eine völlig andere Sache ist die Verbände- und Ministerien-Konsultation.
----------------------------------------------------------------------------
Davon sind erst 4 Kommentare anerkannt, und das hat Grund. Das ist etwas für die Lobby-Juristen, Monatsgehalt (brutto etc.) rund 10.000 Euro, um 1 Woche lang die bisherige mit rund 50 Seiten Jurazitaten überladene Regulierung zu sichten und dann Gegenargumente einzubringen, die sodann Thema der politischen Hintergrunddiskussion werden.
Kein ausreichend analog Qualifizierter wird es sich antun, kostenlos eine Woche lang
--------------------------------------------------------
zu bearbeiten, zudem, weil es sinnlos ist. Die Lobby-Argumente werden ja nur ernsthaft beachtet, sofern es eine Lobby ist, die "nachtritt", beispielsweise der Verband der Zeitungsverleger.
So funktioniert nun einmal der Hintergrund von Poltik,
--------------------------------------------------------------------
die ja immer eine politisch gewollte Gesetzgebung produziert, das ist ihr Job. Und dann wird die juristische Legitimierung hinterher gebastelt. Siehe das Gutachten von Prof. Dr. Paul Kirchhof, wonach die faktische "Mediensteuer" in Wahrheit ein "Beitrag" sei, damit die Sender sich von ALLEN Bürgern und Betrieben finanzieren lassen dürfen. ... so ein Unfug...
Das funktioniert ganz genauso bei den Medienstaatsverträgen.
-------------------------------------------------------------------------
Da koordiniert die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz bundesweite Konsultationen nach völlig gleichem Ablauf-Schema, um Demokratie und Jura zu simulieren, was in Wahrheit in Hinterstuben der Politikkreise zuvor ausgedacht wurde. Man kann es nachlesen, diese weitgehende "Pseudo-Diskussion" über vorfabrizierte Rechtskonzepte ist öffentlich einsehbar im Internet.
Das ist weitgehend seziert
----------------------------------------------
in Kapiteln des Sammelgutachtens "Metastudie LIBRA". Es ist kein einziger Verband erinnerlich und keine einzige Landesregierung, die in den publizierten wenigen paar Einwendungen bezüglich "Medienstaatsvertrag 2020" auch gegen die Zensur-Autorisierung der Landesmedienanstalten argumentierte - in der Bundesrepublik erstmals wieder Zensur seit Ende der Nazizeit und der rund 2 Jahre Alliierten-Zensur.
Die Zensur-Autorisierung haben erst wir in den bundesweiten Landesverfassungsbeschwerden zum Thema gemacht und als rechtswidrig belegt, wobei einige Entscheide seit 2021 bis heute noch ausstehen. .Auch dafür gilt, "so funktioniert Politik".
Warten wir, "das Volk", der Souverän, ab, was in Brüssel beschlossen wird,
----------------------------------------
und dann, erst dann, kommt die Jura-Anwendung seitens des Volkes, nämlich bei Bedarf Verfassungsbeschwerden gegen das nationale Zustimmungsgesetz. Bei Völkerrecht beginnt die übliche 12 Monatsfrist schon dann, weil die spätere nationale "sich unterwerfende" Umsetzung ja nicht mehr anfechbar ist. Wie das bei einer EU-"Regulierung" zu handhaben ist, darüber zu befinden ist Zeit bis Ende 2026. Dafür wird wichtig, dass wir bereits jetzt unsere Gegenmeinung eingebracht haben. Das ist bereits der Fall. Die zuständige EU-Kommissarin kann sich im Resümé der Bürger-Konsultation auf dies 80 % Kritiker berufen und mit dem noch Geplanten an Intevention vermutlich nahezu 100 %.
Interessant war und ist bei Landesverfassungsbeschwerden, zu erkennen, dass diese Situation des Verfassungsrechts von den eigentlich dazu berufenen Richtern nicht sauber auseinandergehalten wird - die Divergenz zwischen Zustimmungsgesetz, Inkrafttreten und die Besonderheit beim Völkerrecht. Das muss der Bürger also immer schon in der Beschwerde mit Beleg der höchstrichterlichen teils ein halbes Jahrhundert alten Rechtsprechung klarstellen.
- ist bereits enthalten im Sammelgutachten "Rechtsrahmen Medienfreiheit", etwa 200 Seiten -