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Autor Thema: Deine Eingabe bei der EU, dass ARD, ZDF dem EU-Recht anzupassen sind  (Gelesen 339 mal)

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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Dies ist reiner Arbeitsthread. Hier entsteht eine Textvorlage für Eingaben bei der EU.
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Jeder kann bitte Ideen beitragen. Aber da es nur 1 Hauptfassung geben kann, wird @piotre versuchen, aus allen Ideen anderer und den eigenen einen akzeptablen Mustertext herauszubilden, immer kurz und knackig und immer in letzter Fassung hier darzustellen

Sodann kann jeder die eigene ähnliche oder abweichende Fassung formulieren und bei der EU einreichen.


Das Ziel ist hier definiert:
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EU plant Aktual. d. Beihilfevorgaben für öff. Rdf. - bis 14.1.26 teilnehmen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38559.msg229450.html#msg229450


Teilnahme bei der EU geht u.a. hier:
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Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation (für alle EU-Bürger)
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-State-aid-rules-for-public-service-broadcasting-Evaluation_de
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Zitat von: EU-Kommission, 15.10.2025, Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation - Infos
[...]
Um Ihre Meinung äußern zu können, müssen Sie sich registrieren oder mit einem Social-Media-Konto anmelden.
Rückmeldung geben >
[...]
bis zum 14. Januar 2026 (Mitternacht Brüsseler Zeit am angegebenen Datum).

Danach wird es hier zu einer Dauerlösung umgebaut.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2026, 22:57 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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 Version 10:  (erste Version)

Zitat
A. Alle nachstehenden Anträge sind in  EU-Regeln und in der EU-Charta verankert, also EU-Kompetenz.

B. Antrag, aufzuteilen in eine straffe Formulierung "Regeln" von maximal zwei A4-Seiten, dies am Anfang, mit Verweis auf die langen Textabschnitte als Begründung.

C. Antrag, die Lobpreisung von "öffentlich-rechtlich" aus dem Dokument zu entfernen und in ein Meinungen-Dokument auszulagern.  Ob öffentlich-rechtlich besser ist und wofür,  ist ein Meinungsthema und ist strittiges Thema der Wirtschaftswissenschaften. Meinung darüber ist kein geeigneter Gegenstand von abstrakter verpflichtender rechtlicher Regulierung, sondern ist der nationalen Willensbildung zu überlassen.

D. Antrag für Definition: Vorgeschlagen wird als Zentralbegtriff: "Inhalts-Medien" = "Contents-Media". Veraltet oder zu einschränkend sind: "Rundfunk",  "broadcasting", "Fernsehen", "TV", "Presse", "Nachrichten-Medien", "audio-visuell".

F. Antrag für Informationsfreiheit: Öffentlich-rechtliche Inhalte-Medien ("Sender") dürfen aus dem Staatshaushalt als Monopolbetrieb nur für Katastrophenvorsorge, offizielle Grunddienste und Verlautbarungen finanziert werden. Für Inhalte-Medien für Bildung (lebenslanges Lernen) ist es zulässig, sofern jeder wettbewerbliche Anbieter im Ausleseverfahren gleichen Zugang hat, gleichgültig, ob öffentlich.-rechtlich, privatrechtlich, gemeinnützig oder mit Gewinnabsicht.

G. Antrag: Abgaben der Bürger sind auf freiwillige Nutzung von Inhalts-Medien zu beschränken. Eine Zwangsabgabe für Nichtnutzer ist unzulässig.  "Öffentlich-rechtlichen" Anbietern bleibt es unbenommen, die Zahlungserfassung an Premiendienste zu binden und öffentlichen Zugang für alle weiteren Dienste zu ermöglichen.

H. Antrag: Abgaben der Nutzer für öffentlich-rechtliche Medien sind sozial zu staffeln, ohne Benutzerdaten zu erfragen. Dies kann beispielsweise durch Preisstaffelung von Premiumsdiensten erfolgen. Angebote für Bildung und lebenslanges Lernen müssen in der untersten Preiskategorie zugänglich sein. Der Monatsbetrag kann beispielsweise durch die Mitgliedsstaaten an das untere Preisniveau für Getränke der Gastronomie gebunden werden. 

P. Antrag (nur für öffentlich-rechtliche Inhalte-Medien): Demokratiekonform ist durch die Inhalte-Anteile dem Wählerverhalten und den Parteipräferenzen zu entsprechen. Sofern "konservativ-liberal-mittig" etwa 60 % wählen, "links-grün" etwa 40 %, so ist redaktionelle Arbeit in öffentlich-rechtlichen Inhalte-Medien analog abzubilden.  Oppositionsparteien mit mehr als 5 % der Wählerabsichten dürfen nicht benachteiligt werden.

S. Antrag: Bei öffentlich-rechtlichen Anbietern dürfen die Vergütungen nicht die Regeln des öffentlichen Dienstes überschreiten. Spitzengehälter dürfen nicht die Bezüge von Ministern überschreiten.

Z. Antrag: Zahlungen der Bürger für Medien dürfen nicht als Finanzierungsbeitrag für Zensur zweckentfremdet werden. Zensur ist, wenn sanktioniert wird, obgleich ein Verstoß gegen allgemeines Deliktrecht nicht vorliegt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2026, 15:36 von pjotre«
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Wem dies oder jenes gefällt, kann es bereits einreichen bei:
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Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation (für alle EU-Bürger)
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-State-aid-rules-for-public-service-broadcasting-Evaluation_de
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
Zitat von: EU-Kommission, 15.10.2025, Fragebogen zur allgemeinen öffentlichen Konsultation - Infos
[...]
Um Ihre Meinung äußern zu können, müssen Sie sich registrieren oder mit einem Social-Media-Konto anmelden.
Rückmeldung geben >
[...]

Wir haben nur noch wenige Tage und müssen Erfahrungen gewinnen vor einer größeren Initiative. 

Zu Klären ist:
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(1) Möglicherweise funktioniert Zeilensprung ("neue Zeile") beim Eingabeformular nicht.***
(2) Was muss man über sich selbst eintragen? Geht es auch anonym - oder sagen wir, mit kleinem Tippfehler im Namen?***

Für Version 11 kommt zusätzlich:
Zitat
N. Antrag: Öffentlich-rechtliche Nachrichtenmedien sind durch Medienkonvergenz im Internetzeitalter wesentlich konkurrenzstörend auf einem reichhaltigen und hochwertigen Medienmarkt der Presse-Medien. Wegen Wandel der Rahmenbedingungen sind die öffetnlich-rechtlchen Nachrichtenmedien bis Ende 2030 auf ein auxiliäres Mindestprogramm zurückzubilden, das als Katastrophenvorsorge funktionsfähig bleiben soll.


***Edit "Bürger": Zeilensprung ("neue Zeile") scheint in dem Eingabefenster zu funktionieren.
Weitere Eingabe-Infos siehe nunmehr unter
EU plant Aktual. d. Beihilfevorgaben für öff. Rdf. - bis 14.1.26 teilnehmen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38559.msg229461.html#msg229461


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Version 11  -  rund 3950 Zeichen - dicht unter der Obergrenze von 4000
Kürzung der einzelnen Punkte ist nun anszustreben, damit Platz ist für weitere.
Zitat
Vorschläge für neue Regulierung: 

A. Alle nachstehenden Anträge sind in  EU-Regeln und in der EU-Charta verankert, also EU-Kompetenz.

B. Antrag, aufzuteilen in eine straffe Formulierung "Regeln" von maximal zwei A4-Seiten, dies am Anfang, mit Verweis auf die langen Textabschnitte als Begründung.

C. Antrag, die Lobpreisung von "öffentlich-rechtlich" aus dem Dokument zu entfernen und in ein Meinungen-Dokument auszulagern.  Ob öffentlich-rechtlich besser ist und wofür,  ist ein Meinungsthema und ist strittiges Thema der Wirtschaftswissenschaften. Meinung darüber ist kein geeigneter Gegenstand von abstrakter verpflichtender rechtlicher Regulierung, sondern ist der nationalen Willensbildung zu überlassen.

D. Antrag für Definition: Vorgeschlagen wird als Zentralbegtriff: "Inhalts-Medien" = "Contents-Media". Veraltet oder zu einschränkend sind: "Rundfunk",  "broadcasting", "Fernsehen", "TV", "Presse", "Nachrichten-Medien", "audio-visuell".

F. Antrag für Informationsfreiheit: Öffentlich-rechtliche Inhalte-Medien ("Sender") dürfen aus dem Staatshaushalt als Monopolbetrieb nur für Katastrophenvorsorge, offizielle Grunddienste und Verlautbarungen finanziert werden. Für Inhalte-Medien für Bildung (lebenslanges Lernen) ist es zulässig, sofern jeder wettbewerbliche Anbieter im Ausleseverfahren gleichen Zugang hat, gleichgültig, ob öffentlich.-rechtlich, privatrechtlich, gemeinnützig oder mit Gewinnabsicht.

G. Antrag: Abgaben der Bürger sind auf freiwillige Nutzung von Inhalts-Medien zu beschränken. Eine Zwangsabgabe für Nichtnutzer ist unzulässig.  "Öffentlich-rechtlichen" Anbietern bleibt es unbenommen, die Zahlungserfassung an Premiendienste zu binden und öffentlichen Zugang für alle weiteren Dienste zu ermöglichen.

H. Antrag: Abgaben der Nutzer für öffentlich-rechtliche Medien sind sozial zu staffeln, ohne Benutzerdaten zu erfragen. Beispiel: Durch Preisstufen für Premiumsdiensten erfolgen. Angebote für Bildung und lebenslanges Lernen müssen in der untersten Tarifstufe zugänglich sein. Die unterste monatliche Tarifstufe kann kaufkraft-verknüpft werden, beispielsweise Mittelwert der untersten Preise der Gastronomie für 1 Enzelgetränk. 

N. Antrag: Öffentlich-rechtliche Nachrichtenmedien sind durch Medienkonvergenz im Internetzeitalter wesentlich konkurrenzstörend auf einem reichhaltigen und hochwertigen Medienmarkt der Presse-Medien. Wegen Wandel der Rahmenbedingungen sind die öffetnlich-rechtlchen Nachrichtenmedien bis Ende 2030 auf ein auxiliäres Mindestprogramm zurückzubilden, das als Katastrophenvorsorge funktionsfähig bleiben soll.

P. Antrag (nur für öffentlich-rechtliche Inhalte-Medien): Demokratiekonform ist durch die Inhalte-Anteile dem Wählerverhalten und den Parteipräferenzen zu entsprechen. Sofern "konservativ-liberal-mittig" etwa 60 % wählen, "links-grün" etwa 40 %, so ist redaktionelle Arbeit in öffentlich-rechtlichen Inhalte-Medien analog abzubilden.  Oppositionsparteien mit mehr als 5 % der Wählerabsichten dürfen nicht benachteiligt werden.

S. Antrag: Bei öffentlich-rechtlichen Anbietern dürfen die Vergütungen nicht die Regeln des öffentlichen Dienstes überschreiten. Spitzengehälter dürfen nicht die Bezüge von Ministern überschreiten.

U. Antrag, dass der öffentlich-rechtliche Status zu teil-suspendieren ist, soweit er in wesentlichem Umfang für Straftaten aus den mächtigen "politisch unantastbaren" Kreisen der öffentlich-rechtlichen Inhalte-Medien missbraucht wird. - Beispiel: Falschinkasso  2013...2026 der Medien-Abgabe bei etwa 10 % Geringverdienern in Deutschland (rund 4 Millionen Fälle), seit 2017 immer neu erfolglos bei Sendern und beaufsichtigenden Ministerien beweiskräftig reklamiert. 

Z. Antrag: Zahlungen der Bürger für Medien dürfen nicht als Finanzierungsbeitrag für Zensur zweckentfremdet werden. Zensur ist, wenn sanktioniert wird, obgleich ein Verstoß gegen allgemeines Deliktrecht nicht vorliegt.



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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Januar 2026, 22:38 von Bürger«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
 
Version 12: (2025-01-07)
Änderungen gegenüber Version 11:
- Überschriften-Zeilen gemacht.
- Details nachgebessert

Sofort eingeben? Ja, Du und Du und auch Du!!!!  Dein Start ist HIER:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
dann anklicken: "Rückmeldung"

Dann die nachstehenden rund 3.700 Zeichen rüber kopieren in das Textfeld (4000 Zeichen dort erlaubt). Abändern nach Laune.
"!!!_Dein_!!!  Wille gechehe", du handelst eigenverantwortlich bei aller Verwendung von Mustertexten. 



Sodann bitte hier im Thread dein Erfolgs-Kikeriki,
damit wir sehen können, wie gut deine Stimmabgabe funkionierte. Dein Text erscheint ja am gleichen Link, also wiederum hier:

https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/15272-Vorschriften-uber-staatliche-Beihilfen-fur-den-offentlich-rechtlichen-Rundfunk-Evaluierung_de
In 3 Monaten bis Anfang Januar nur 17 Stimmabgaben für die gesamte EU.
"Bisher überwiegend von Systemschafen", sagte jemand. So etwas nicht Nettes wollen wir weder denken noch sagen. Aber jedenfalls sorge auch du für Gegenwind!

Hier STIMMT es, DEINE STIMME ZÄHLT!
"Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen."


Zitat
Vorschläge für neue Regulierung:

A. Alle nachstehenden Anträge sind in  EU-Regeln und in der EU-Charta verankert, also EU-Kompetenz.

B. Antrag, aufzuteilen in eine straffe Formulierung "Regeln"
 von maximal zwei A4-Seiten, dies am Anfang, mit Verweis auf die langen Textabschnitte als Begründung.

C. Antrag, die Lobpreisung von "öffentlich-rechtlich" zu entfernen
zu entfernen und in ein Meinungen-Dokument auszulagern.  Ob öffentlich-rechtlich besser ist und wofür,  ist ein Meinungsthema und ist strittiges Thema der Wirtschaftswissenschaften. Meinung darüber ist kein geeigneter Gegenstand von abstrakter verpflichtender rechtlicher Regulierung, sondern ist der nationalen Willensbildung zu überlassen.

D. Antrag für Definition: Vorgeschlagen wird als Zentralbegriff: "Inhalts-Medien"
= "Contents-Media". Veraltet oder zu einschränkend sind: "Rundfunk",  "broadcasting", "Fernsehen", "TV", "Presse", "Nachrichten-Medien", "audio-visuell".

F. Antrag für Informationsfreiheit: Aus dem Staatshaushalt nur zulässig
 Monopolbetrieb / öffentlich-rechtliche Inhalte-Medien nur für Katastrophenvorsorge, offizielle Grunddienste und Verlautbarungen. Staatliche Subvention für Inhalte-Medien für Bildung (lebenslanges Lernen) ist  zulässig, aber nur, sofern jeder wettbewerbliche Anbieter im Ausleseverfahren gleichen Zugang hat, gleichgültig, ob öffentlich.-rechtlich, privatrechtlich, gemeinnützig.

G. Antrag: Abgaben der Bürger nur freiwillig zulässig
für  Nutzung von Inhalts-Medien. Jede (!)  Form von Zwangsabgabe für Nichtnutzer ist unzulässig.  "Öffentlich-rechtlichen" Anbietern bleibt es unbenommen, Zahlung an Premiundienste zu binden und freien Zugang für alles weitere zu ermöglichen.

H. Antrag: Abgaben der Nutzer für öffentlich-rechtliche Medien sind sozial zu staffeln,
und zwar, ohne Benutzerdaten zu erfragen. Beispiel: Tarife für Premiumdienste. - Alle Angebote für Bildung und lebenslanges Lernen müssen in der untersten Tarifstufe zugänglich sein. Diese kann kaufkraft-verknüpft werden, monatlich beispielsweise Preisniveau der untersten Gastronomiepreise pro Enzelgetränk.

N. Antrag: Öffentlich-rechtliche Nachrichtenmedien sind auf Minimaldienst
zu beschränken. Durch Medienkonvergenz im Internetzeitalter würde der Staat sonst wettbewerbswidrig den pluralen  reichhaltigen hochwertigen Medienmarkt der Presse-Medien zerstören. Subventionierte Öffentlich-rechtllche Nachrichtenmedien sind bis 31. Dezember 2030 auf ein auxiliäres Mindestprogramm als Katastrophenvorsorge zu reduzieren.

P. Antrag: Demokratiekonforme Inhalte-Anteile
analog zu Wählerverhalten und Parteipräferenzen sind Neutral-Pflicht von öffentlich-rechtlichen Medien. Sofern "konservativ-liberal-mittig" etwa 60 % wählen, "links-grün" etwa 40 %, so ist dies abzubilden in Besetzung und Praktizierung der Redaktionen jedenfalls für Parteien mit über 5 % der Wähler.

S. Antrag:  Die Vergütungen dürfen nicht die Regeln des öffentlichen Dienstes
überschreiten bei öffentlich-rechtlichen Medien-Anbietern. Ministergehälter sind Obergrenze für Leitung und alle Darsteller. .

U. Antrag, dass der öffentlich-rechtliche Status bei Straftat-Neigung
sachbezogen zu teil-suspendieren ist, soweit in Ausnutzung der Medienmacht faktische Immunität entstand. - Beispiel (Deutschland): Falschinkasso  2013...2026 der Medien-Abgabe bei etwa 10 % Geringverdienern in (~4 Millionen dauerhafte Fälle). Trotz Abmahnungen bei Intendanten und ministerieller Rechtsaufsicht 2017...2025 einfach fortgesetzt.

Z. Antrag: Zweckentfremdung für Zensur darf nicht aus dem Budget
von öffentlich-Rechtlichen Medien abgezweigt werden. (Beispiel / Deutschland: Einige Landesmedienanstalten - Medienstaatsvertrag 2020) "Zensur" ist: Sanktion, obgleich kein Verstoß gegen allgemeines Deliktrecht.


Hintergrund-Information: (es ist überflüssig, dieses alles zu lesen)
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"EU plant Aktual. d. Beihilfevorgaben für öff. Rdf. - bis 14.1.26 teilnehmen!"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38559.msg229450.html#msg229450

Die Buchstabenfolge für Kompletteinreichung des obigen Textes ist:

  ABCDFGHNPSUZ

Wer mag, kann seine Buchstabenfolge per PM - persönliche Mitteilung des Forums - an @piotre senden  (inklusive der für die Eingabe verwendete E-Mail-Adresse).
Das ist aber keinerlei MUSS. Hauptsache, du wartest nicht 4 Ewigkeiten lang, sondern sendest es noch heute. Alles andere ist Nebensache.

Im Fall von zahlreichen Einsendern
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würde eine hier rasch machbsre Software der zustänsdigen EU-Kommissarin Teresa RIBERA eine monatliche Statistik liefern, wie viele Bürger bisher ingesamt welche Punkte wählten. Die Software erstellt diese Statistiken an Hand der hierher intern mitgteilten Buchstabenfolge der Einsender.

Dann würde darum gebeten werden, dass die Einsender die Reihenfolge verändern, vielleicht auch die Buchstaben in der Einsendung fortlassen und ihre Eingabe mit einem individuellen Satz starten. Denn sonst wird jede weitere identische Einsendung in Bürokratien natürlich als unwichtig weg gedacht werden.

In 3 Monaten bis Anfang Januar nur 17 Stimmabgaben für die gesamte EU.
Hier STIMMT es, DEINE STIMME ZÄHLT!
"Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen."




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