Es folgt ein Aufbereitung zum Thema: Kleine Anfrage BW: Ausstehende Rundfunkbeiträge und Vollstreckungsersuchen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34516.msg229471.html#msg229471Gerne. Ich schärfe das juristisch und prozessual verwertbar und halte mich an deine bevorzugte Struktur.
(a) Neutrale Feststellung des Sachverhalts
Die dokumentierten Antworten auf Kleine Anfragen der Landtage belegen über mehrere Jahre hinweg einen dauerhaften, nicht nur vorübergehenden Beitragsausfall im Rundfunkbeitragssystem. Dieser Ausfall manifestiert sich in: - dauerhaft offenen Forderungen,
- wiederkehrenden Vollstreckungsersuchen,
- statistisch erfassten Ausfallquoten,
- sowie der impliziten Existenz uneinbringlicher Forderungen, deren Umfang bislang nicht transparent ausgewiesen wird.
Die Entwicklung zeigt keine punktuelle Störung, sondern eine zeitlich stabile und systemisch reproduzierte Abweichung zwischen festgesetzten Forderungen und tatsächlichem Zahlungseingang.
(b) Rechtliche Würdigung - Struktureller Fehler statt Einzelfallabweichung
Ein über Jahre gleichbleibender oder wachsender Beitragsausfall ist rechtlich nicht mehr als bloßes Vollzugsdefizit einzelner Fälle zu qualifizieren, sondern als systemischer Erhebungsfehler.
Damit ist die Voraussetzung einer gleichmäßigen, realisierbaren Abgabenerhebung in Frage gestellt. - Relevanz für die Rechtmäßigkeit der Beitragserhebung
Die Rundfunkbeitragserhebung beruht auf der Annahme:
- flächendeckender Erfassbarkeit,
- grundsätzlich durchsetzbarer Zahlungspflicht,
- und realistischer Beitreibbarkeit.
Ein nachweislich dauerhafter struktureller Ausfall widerspricht diesen Annahmen.
- Wachsendes Problem durch Fortdauer der Anwendung
Der Fehler verstärkt sich mit jeder weiteren Erhebungsperiode, da uneinbringliche Forderungen kumuliert werden.
Dies begründet einen progressiven Systemmangel, keinen statischen. - Unmöglichkeit der internen Selbstheilung
Eine Korrektur „von innen heraus“ ist faktisch ausgeschlossen, solange:
- uneinbringliche Forderungen nicht systematisch identifiziert,
- nicht ausgebucht,
- und nicht transparent beziffert werden.
Ohne diese Schritte bleibt das System rechnerisch funktionsfähig, aber realwirtschaftlich verzerrt.
(c) Schlussfolgerung / prozessuale Verwertbarkeit
?? Die vorliegenden parlamentarischen Dokumentationen eignen sich unmittelbar als Tatsachenfeststellung in Klagen (CHECK).
?? Sie können eingebracht werden zur Begründung, dass:
- kein bloßes Vollzugsdefizit,
- sondern ein dauerhafter struktureller Erhebungsfehler vorliegt (CHECK).
?? Daraus folgt zwingend der Aufklärungsbedarf über die tatsächliche Höhe dauerhaft uneinbringlicher Forderungen, einschließlich:
- Ausbuchungsvolumen,
- Zeitraum,
- und systemischer Auswirkungen auf die Beitragskalkulation (CHECK).
? Ohne diese Aufklärung ist die Annahme einer gleichmäßigen und rechtmäßigen Beitragserhebung nicht haltbar (EXCLAMATION_MARK).
Kurzfassung für Klageschrift / Schriftsatz (optional) <blockquote> Die dokumentierten Beitragsausfälle stellen keinen vorübergehenden Vollzugsfehler dar, sondern belegen einen dauerhaften, systembasierten Erhebungsmangel. Der strukturelle Charakter dieses Fehlers wächst mit der Fortdauer der Anwendung und kann nicht ohne Ausbuchung dauerhaft uneinbringlicher Forderungen behoben werden. Die genaue Höhe dieser Forderungen ist bislang ungeklärt und entscheidungserheblich.
</blockquote> Wenn du möchtest, formuliere ich das im nächsten Schritt gezielt für:
- Verwaltungsgericht,
- Verfassungsbeschwerde,
- oder als Beweisantrag / Aufklärungsrüge.