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Autor Thema: UN-(Medien-/Menschenrecht)-Sonderberichterstatterin in Dtl. 26.1.-6.2.2026  (Gelesen 159 mal)

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Berliner Zeitung, 24.01.2026
UNO
Wie geht es unserer Meinungsfreiheit? UN-Sonderberichterstatterin inspiziert Deutschland
Irene Khan wird nach Leipzig, Berlin und Köln reisen und dort mit Regierungsvertretern, Journalisten sowie Akteuren der Zivilgesellschaft sprechen.
von Judka Strittmatter
https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/wie-ist-es-um-die-meinungsfreiheit-bestellt-un-sonderberichterstatterin-inspiziert-deutschland-li.10015549
Zitat von: Berliner Zeitung, 24.01.2026, UNO - Wie geht es unserer Meinungsfreiheit? UN-Sonderberichterstatterin inspiziert Deutschland
[...] wird vom 26. Januar bis 6. Februar 2026 Deutschland besuchen.
[...]
Während ihres Besuchs wird Khan mit verschiedenen Akteuren zusammentreffen, darunter Regierungsvertreter, Mitglieder von Parlamentsausschüssen und der Nationalen Menschenrechtsinstitution, Journalisten und Medienorganisationen, Menschenrechtsverteidiger sowie Vertreter der Justiz, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft. Sie wird nach Berlin, Leipzig und Köln reisen. Ihre Termine werden nicht presseöffentlich sein, es wird lediglich eine abschließende Pressekonferenz in Berliner UNHCR-Büro am 6. Februar geben. Ihren Bericht wird Khan im Juni 2026 dem UN-Menschenrechtsrat vorlegen.


Edit "Bürger" - wichtige Ergänzungen/ Hintergrundinfos/ Querverweise zu obiger Meldung:

UN-Sonderberichterstatter zur Meinungsfreiheit (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Sonderberichterstatter_zur_Meinungsfreiheit
Zitat von: UN-Sonderberichterstatter zur Meinungsfreiheit (wikipedia)
Der Sonderberichterstatter zum Schutz des Rechts auf freie Meinungsäußerung (englisch Special Rapporteur on the promotion and protection of the right to freedom of opinion and expression) sammelt Informationen in Bezug auf Verletzungen des Rechts auf Meinungsfreiheit mittels Drohung, Gewalt, Verfolgung oder Einschüchterung, berichtet dem UN-Menschenrechtsrat und empfiehlt Abhilfemaßnahmen.

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Nationale Menschenrechtsinstitutionen
https://www.bmz.de/de/service/lexikon/nationale-menschenrechtsinstitutionen-60664
Zitat von: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Nationale Menschenrechtsinstitutionen

Nationale Menschenrechtsinstitutionen sind staatlich finanzierte, jedoch in ihrer Tätigkeit unabhängige Einrichtungen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte? (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) . Sie sollen Regierungen und andere staatliche Stellen bei der Umsetzung der internationalen Menschenrechtsabkommen in nationales Recht und bei der Erarbeitung entsprechender politischer Strategien beraten. Außerdem haben sie Kontroll- und Bildungsaufgaben.

Um als nationale Menschenrechtsinstitutionen im Sinne der Pariser Prinzipien? (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) der Vereinten Nationen? (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) anerkannt zu werden, müssen sie ein Akkreditierungsverfahren bei der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI? (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) ) durchlaufen. Das Verfahren unterscheidet die Akkreditierungsstufen A und B. A-akkreditierte Institutionen haben Beteiligungsrechte auf UN-Ebene, insbesondere ein Rederecht im UN-Menschenrechtsrat? (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) .

Deutschlands nationale Menschenrechtsinstitution ist das Deutsche Institut für Menschenrechte? (Lexikon-Eintrag zum Begriff aufrufen) .

Deutsches Institut für Menschenrechte
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2026, 23:53 von Bürger«
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