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Autor Thema: BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 [Diskussion]  (Gelesen 2033 mal)

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Aus heute aktualisierter Fassung des medienrechtlichen Sammelgutachtens "Metastudie LIBRA",
dort der neue Abschnitt PAM10. :

*PAM10   Stand 2025: unverändert "links-grün" Anti-Mitte.


Nach Urteil Bundesverwaltungsgericht : Urteil zu Rundfunkgebühren – wie geht es jetzt weiter?
? 2025-10-17 (ABO-frei) 3S. https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/urteil-zu-rundfunkgebuehren-wie-geht-es-jetzt-weiter/
Zitat
Der Nachweis einer systematischen Linksneigung des ÖRR, _ was viele Beobachter für schwierig
halten, funktioniert relativ einfach. Denn die geforderte flächendeckende Auswertung der öffentlich-rechtlichen Programme liegen schon vor – und zwar aus der Hand des privaten Schweizer Analyseinstitut MediaTenor.

Das Unternehmen führt seit Jahren im eigenen Auftrag eine Langzeitanalyse von ARD, ZDF
und Deutschlandfunk durch. Seine Daten zeigen eindeutig eine
Überrepräsentanz von grünen und sozialdemokratischen Politikern,
kombiniert mit einer eher guten Bewertung,
eine Unterrepräsentanz der Unionsparteien
und eine krasse Benachteiligung der AfD,
die fast durchweg in negativer Einfärbung auf den Bildschirm kommt.
Über diese Untersuchung berichtete TE schon 2023

_ _ Gegen die Analyse aus der Schweiz brachte der Deutschlandfunk 2023 den angeblich neutralen Medienexperten Johannes Hillje
in Stellung, der im DLF-Studio erklärte, die Langzeitauswertung von MediaTenor sei im Auftrag der CDU entstanden, und sie genüge keinen wissenschaftlichen Anforderungen.

Bei der ersten Behauptung handelte es sich um eine Falschaussage,
für die zweite brachte Hillje keine Belege.

Dass Hillje in der Vergangenheit als Wahlkampfmanager für die Grünen arbeitete, verschwieg der DLF seinen Hörern. Bisher konnte nicht nur der Grünennahe die Schweizer Daten nicht widerlegen, sondern auch niemand sonst.

Im Volltext ist das nötige Gutachten, Stand 30. Septenber 2025, längst verfügbar:
auf fast 400 Seiten sind alle Aspekte wissenschaftlich fundiert dargestellt:
Zitat
? 2025-10-19 =Aufruf http://de.mediatenor.com/images/Mahrenholz_WhitePaper_Web.pdf
Roland Schatz (Hrsg.)
Staat im Staate statt Service public?
Öffentlich-rechtlicher Journalismus ohne Vielfalt und Integration gefährdet die Grundfesten
Redaktion: Jörg Schulte-Altedorneburg und Jörg Stimpfig


Konsequenz in aktuellen bundesweiten Musterverfahren auf dieser "anderen Schiene"

(also nicht die Schiene "Klagetext wie beim BVerwG")

kann in den nächsten Tagen überall ein entsprechender Antrag hinzugerfügt werden. Weil VG-Richter natürlich keine Zeit haben, für im Mittel 400 Euro gegenstandswert 2 Monate langs Analyse zu betreiben, sind alle Verfahren einmal mehr blockiert.
Denn bearbeiten muss ja sowieso erst einmal der Sender gemäß Verwaltungsrecht und da wird sich vermutlich niemand bereitwillig zeigen, weil es ja den Untergang von allem auslösen könnte.

Nie Reife für Klagebegründung, nie entscheidreif, und das "von Ewigkeit zu Ewigkeit"?
Patt-Situation bis zum Ende unserer kurzzeitigen Stippvisite der Erden-Ziviliation?

Zitat
Ein Gutachten, erschienen dam 30. September 2025, 1 Tag vor Verhanlung BVerwG,
das um Urteil vom 15. Oktober 2025 führte, ein solches Gutachten sei nötig:
Hallo, liebe Allwissende über Deep State und sonstiges Wissen, was die Welt zusammenhält: Ihr wisst natüröich sofort, dass das arrangiert war.
Jedenfalls, realistisch gesehen, das passt uns bestens in die Strategie.
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2025, 14:52 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

K
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Bundesverwaltungsgericht
Pressemitteilung Nr. 80/2025 vom 15.10.2025
BVerwG, Urteil vom 15.10.2025 - 6 C 5.24
Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags erst bei gröblicher Verfehlung der Programmvielfalt

https://www.bverwg.de/pm/2025/80
Zitat von: BVerwG, Pressemitteilung Nr. 80/2025 vom 15.10.2025
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags steht erst dann mit Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt. [..]


Frage an ChatGPT was denn als „Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ verstanden wird.

Antwort ChatGPT:

Zitat
Der Begriff „Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ bezeichnet in Deutschland die Gesamtheit aller Programme und Angebote, die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (also vor allem ARD, ZDF und Deutschlandradio) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags bereitgestellt werden.

💡 Inhaltliche Bestimmung

Das Gesamtprogrammangebot umfasst alle Formen des öffentlich-rechtlichen Angebots, also:

1. Fernsehprogramme
Beispiele:
•   ARD-Gemeinschaftsprogramm „Das Erste“
•   ZDF
•   Dritte Programme (z. B. WDR, BR, NDR, SWR etc.)
•   Spezial- und Spartenkanäle (z. B. Phoenix, Arte, KiKA, 3sat)

2. Hörfunkprogramme
•   Bundesweite Programme (z. B. Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur)
•   Regionale Programme der Landesrundfunkanstalten (z. B. Bayern 1, NDR Info etc.)

3. Telemedienangebote (Onlineangebote)
•   Webseiten, Mediatheken, Apps und Social-Media-Auftritte
     (z. B. ARD Mediathek, ZDFheute.de, tagesschau.de, funk.net)

🧩 Fazit
•   Das „Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ bezeichnet also die gesamte Bandbreite aller Hörfunk-, Fernseh- und Onlineangebote, die ARD, ZDF und Deutschlandradio gemeinsam und einzeln im Rahmen ihres gesetzlichen öffentlich-rechtlichen Auftrags bereitstellen.

Nun glaubt doch niemand ernsthaft, dass dieser "Nachweis" bzgl. Gesamtprogrammangebot !!! gelingen kann/wird!?
Das wird weder die Klägerin in vorliegendem Fall noch künftige Kläger nach-/ beweisen können.

Es mag gelingen, (einzelne) Fernsehangebote anzuzweifeln - aber das "Gesamtprogrammangebot" wird man (dadurch) leider nicht angreifen können. 😢


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2025, 16:50 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Ein nicht allgemein definierter Begriff wie "Gesamtprogrammangebot "
------------------------------------------------------------------
kann nur im jeweiligen Kontext gedeutet werden.

In diesem Kontext hat das Gericht klargestellt, dass die rund 200 Seiten Einzelfall-Verstöße laut der Standard-Klageschriften, das dies nicht der nötigen rechtlichen Logik entspricht.

Es ist die richtige Logik beispielsweise bei Nachbarschaftsstreiten, beispielsweise die Fälle von Polizeieinsatz gegen Partylärm nach Mitternacht zu dokumentieren vor Gericht. Einzelfall-Nachweise sind nicht die richtige Beweislogik, wenn aus zig-tausenden Sendungen pro Jahr 200 Pannen herausgegriffen werden.

Im angedeuteten alternativen Schriftsatzkonzept ist von vornherein der Gutachten-Beweis als der Aufgabe entsprechende Beweisform bereits vorgetragen und durch eine Mehrzahl von zitierten Gutachten bereits belegt. (Übrigens mit Vorfassungen seit 2016.)

-------

So, und nun wird es interessant.

Das rein zufällig 1 Tag vor dem Gerichtstermin erschienene Gutachten von 400 Seiten
-------------------------------------------------------------------
von Media Tenor war sicherlich nicht in wenigen Tagen geschrieben.

Rein zufällig am 18. Oktober 2025 erfolgte darüber bereits ein öffentlich verbreitetes Interview im Kontext Bundesverwaltungsgerichts-Entscheid, siehe die Pressemeldungen:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38553.msg228801.html#msg228801

Rein zufällig steht in der NZZ, dass Media Tenor nicht von der CDU (CSU) finanziert wurde (in anderer Sache allerdings).

Rein zufällig wird Media Tenor möglicherweise unter anderem von einem wesentlichen Medienunternehmen finanziert. (Siehe Wikipedia.) 

Rein zufällig ist man dort möglicherweise ein Wettbewerber von ARD, ZDF usw..
Rein zufällig ist man dort vielleicht für eine Politik, durch die CDU/CSU/FDP unser Deutschland jahrzehntelang wohlhabend machten.


Vielleicht ist all dies kein Zufall, nur eben ein Stück von begleitender pluraler Realität.
-----------------------------------------------
Jedenfalls ist für alle hier mit verfolgten Musterverfahren das Nötige in Arbeit, für alle Nutzer den faktischen GEZ-Stopp hoffentlich weiterhin vielleicht zu realisieren und zwar ohne den gewaltigen Kostenballast, der sich auf den ersten Blick auf der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts für die Bürger abzeichnete.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Bundesverwaltungsgericht
Pressemitteilung Nr. 80/2025 vom 15.10.2025
BVerwG, Urteil vom 15.10.2025 - 6 C 5.24
Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags erst bei gröblicher Verfehlung der Programmvielfalt

https://www.bverwg.de/pm/2025/80
Zitat von: BVerwG, Pressemitteilung Nr. 80/2025 vom 15.10.2025
[...]Zudem ist es schwierig festzustellen, ob die gebotene Abbildung der Meinungsvielfalt und deren ausgewogene Darstellung im Gesamtprogrammangebot tatsächlich gelingt. Denn die programmliche Vielfalt und Ausgewogenheit ist ein Zielwert, der sich stets nur annäherungsweise erreichen lässt. Schließlich ist der grundrechtlich verbürgten Programmfreiheit Rechnung zu tragen. Diese berechtigt und verpflichtet die Rundfunkanstalten, die sich aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG – unter Berücksichtigung der gesetzgeberischen Grundentscheidungen – ergebenden Anforderungen an die Erfüllung des Rundfunkauftrags eigenverantwortlich sicherzustellen und anhand anerkannter Maßstäbe zu bestimmen, was der Rundfunkauftrag in publizistischer Hinsicht verlangt.[...]

1.
Auch das BVerwG stellt fest, dass die programmliche Vielfalt und Ausgewogenheit niemals ereicht werden kann.
Somit kann der ÖRR seinen "Auftrag" auch niemals erfüllen.

2.
Es gibt wohl bereits Studien oder Gutachten, die belegen, dass der ÖRR der geforderten Programmvielfalt nicht nachkommt.
Hierzu sollte ein neuer Thread gestartet werden, indem die Gutachten gesammelt werden.

Edit "Markus KA":
Hierzu Querverweise zu themenverwandte Beiträge:
Gutachten und Beweise f. grobe Verfehlung der Programmvielfalt [Sammlung]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38567.0.html



Siehe hierzu u.a. auch unter
BVerwG 6 C 5.24 - Pressemeldungen zur Urteilsverkündung am 15.10.2025
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38553.msg228801.html#msg228801
Prof. Dr. Christian Riek, 18.10.2025 (Video ~60min)
Video
Alarmstufe rot beim Rundfunk: Urteil gegen unbedingte Zwangsgebühren
Im Interview Prof. Dr. Christian Riek mit Roland Schatz.
https://www.youtube.com/watch?v=n2cE3Dz2abc
Zitat von: Prof. Dr. Christian Riek, 18.10.2025
Roland Schatz von Media Tenor im Interview: Ein aktuelles höchstrichterliches Urteil bestätigt jetzt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die inhaltliche Programmzusammensetzung transparent muss. Wenn über einen längeren Zeitraum ein erhebliches Missverhältnis auftritt, kann potenziell der Rundfunkbeitrag ungerechtfertigt sein. Dies nachzuweisen erschien dem Gericht eine hohe Hürde; sie kann aber genommen werden, weil es Medieninhaltsforschung gibt, die regelmäßig die relevanten Inhalte erhebt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: Gestern um 09:18 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

n
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Was mir grad auffällt aus dem Urteil "Die Klägerin wendet sich gegen ihre Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags".. da fängt das "framing" doch schon an! Und fast alles ist Propaganda und Massenpsychologie in den "Medien/ÖR"


Edit "Bürger": Beitrag gekürzt. Bitte hier nur zum eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 [Diskussion]
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Oktober 2025, 19:54 von Bürger«

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Inzwischen konform mit den Anforderungen des BVerwG:
----------------------------------------------
... sind die öfter erwähnten Mustertexte 
- Hauptschriftsatz "NEIN-BRIEF"
- Sammelgutachten "Metastudie LIBRA"
(Anwendung ist nicht Forumssache, Näheres nur per PM)

Die schon vorhandene Argumentation mit diversen beweisenden Gutachten und Studien  wurde erweitert um die neue Veröffentlichung von MEDIA TENOR. Damit ist der Anforderung des Gerichts von "zeitnah" nun ebenfalls entsprochen.
Gesichtspunkte dieses Threads wurden berücksichtigt.

Die anderen Nachweise über Inhalte reichen etwa 10 Jahre zurück.
Statistiken und Erörterung bis zu etwa 1970...1980 über die Gesamtentwicklung.
Die Gesamtschau wie vom Gericht als nötig dargestellt, sie war schon immer eingearbeitet und erhielt nun nur eine zusätzliche Komponente.

Wer nicht eine breite Infrastruktur dieser Art hat, hat es weniger einfach, den BVerwG zu entsprechen und muss etwas konstruieren. Aber es führen viele Wege nach Rom und zu einem GEZ-freien Leben.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
https://www.bverwg.de/pm/2025/80
Zitat von: BVerwG, Pressemitteilung Nr. 80/2025 vom 15.10.2025
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags steht [...] mit Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
[...]
Interessant ist die unscheinbar wirkende, aber doch weitgreifende Formulierung/ Kombination
"gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit"
d.h. im Einzelnen
- gegenständliche Vielfalt
- meinungsmäßige Vielfalt
- gegenständliche Ausgewogenheit
- meinungsmäßige Ausgewogenheit


Dies wäre - anhand der bereitzustellenden Daten - z.B. bzgl. der Frage "Vieles von Gleichem" zu prüfen (Krimis, Sport, etc.) sowie auch z.B. bzgl. redundanter Informationen/ Angebote z.B. bei ARD und dem - diesbezüglich keinen Mehrwert bietenden - ZDF mit seinen Doppelstrukturen.

Aber letztlich ist der Angriff über Inhalte angesichts der weiter oben bereits erwähnten grundsätzlichen Medienwahlfreiheit/ Rezipientenfreiheit eher sekundär bzw. bzgl. des Widerstands gg. den sog. "Rundfunkbeitrag" allenfalls "Mittel zum Zweck".


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
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Crowdfunding für die vom Bundesverwaltungsgericht verlangten "statistik-fachlichen Gutachten"
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startet an anderer Stellte (kein Bezug zum Forum). Gut?


Das BVerwG hat damit mit Erfolg die Aufgabe der bezahlten Politiker,
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auf die Spendenkasse der Bürger ausgelagert. Denn die Durchsetzung von Vielfalt und Neutralität der zwangsfinanzierten Sender ist Politikerpflicht, ist nicht nur optionales "Politiker-Ermessen". Sie sind gewählt und bezahlt für derartiges. 

Will die bayerische CSU dies nicht durchsetzen, um das Talkshow-Ambiente freundlich zu erhalten? Sorgen nun bayerische Richter dafür, dass das Volk mit teuer spendenfinanzieren Gutachten diese Politiker-Interessen mühsam jahrelang durchsetzen muss?

Der maßgebliche Richter des BVerwG war zuvor leitend beim obersten bayerischen Verwaltungsgericht (BayVGH)***, dessen Entscheide nun in jahrelangen bürger-betriebenen Rechtsstreiten zur Dauerschleife kanalisiert sind. So bewirken die doppelt geschundenen Bürger eine dauernde Medialisierung - kostspielig für die Büger und opferreich.
Voraussichtliche Dauer: 4++ Jahre.


Unterdessen werden von Verwaltungsgerichten in diesen Wochen die Schema-Klagen
---------------------------------------------------
mit überall wohl genau dem gleichen Schriftsatz abgewiesen - und jetzt wird es originell:
Weil der örtliche Verwaltungsrichter einen Sender-Verstoß gegen Verfassung, Verfassungsgericht und Rechtsstaat in seiner richterlichen Meinungsbildung nicht erkennen könne,
- sei er nicht verpflichtet zum Ruhenlassen
- und auch nicht zu einer Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht.
- und das Urteil des BVerwG mit Nachfolgeverfahren sei kein Aussetzungsgrund.

1 Monat später kann die ARD-Anstalt den Gerichtsvollzieher senden für Argumente, für die das oberste Gericht entschieden hat, dass Verwaltungsrichter sie einer Klärung zuzuführen haben, aber eben "ermessensbasiert".  So ist das mit dem richterlichen Ermessen und der richterlichen Unabhängigkeit

Wer das als logisch und richtig ansieht, bitte die Hand heben. - Na, wo bleiben eure Hände?



Eine Sichtung "aus Erinnerung" ergab: Bundesweit identische Abweisungs-Texte
--------------------------------------------------------
der örtlichen Richter liegen vielleicht vor. Die Texte-Identität wäre noch zu verifizieren. Sodann wäre im Fall der Übereinstimmung nun nach IFG die Offenlegung der Urheber dieser Texte bei den ARD-Anstalten zu erfragen und auch bei der Landesregierung Rheinland-Pfalz.
Das IFG ist nur begrenzt und bis zu "fast gar nicht" auf Gerichte und Richter anwendbar, dies aus durchaus verständlichen Gründen. Wie aber, wenn Richterverhalten eine Klärung an sich erfordert? Wie ist das mit Verwaltungs-Unterebene der Gerichte?


Halten wir summarisch fest: Ist der Bürgerwiderstand seit 15. Oktober 2025 kanalisiert, die Schmutzarbeit zu leisten,
--------------------------------------------------
vor der die dazu verpflichteten Politiker  aus strategischem Talkshow-usw-Interesse flüchten?
Immer neu: "Alle Macht geht vom Volke aus", aber in der Systemtheorie durch die gewählten Abgeordneten auf diese delegiert. Wie nun, wenn diese ihr Wählervolk gar nicht mehr vertreten wollen?

Die Oberfläche der "GEZ-Bestreiter" führt letztlich zur Frage der Grundlagen der Demokratie-Realität. Die vom BVerwG gewählte Formel bewirkt nun bis etwa 2030 ein mediales Dauerfeuer zu Gunsten von "konservativ-liberal", finanziert vom Volk mit insgesamt hunderttausenden Euro schon bis jetzt für die etwa 2.000 schriftsatz-identischen Verfahren. 

Endstation: Alle müssen die Zeit bis dahin vermutlich laufend bezahlen oder nachbezahlen. Ein schwammiger Endentschei könnte lauten, dass sie weiter zahlen müssen, sofern die Sender ab dann "etwas braver" funktionieren. Sozusagen "juristischer Show-Business"?


Die mehrfach zitierten und den meisten Aktiven des Forums bekannten
---------------------------------------------------
Musterverfahren ("NEIN-BRIEF", "Metastudie LIBRA") nehmen an diesem Zirkus nicht teil. Alles ist bereits in den letzten Tagen geeignet hinein getextet worden:
- Nutznießen vom Entscheid BVerwG werden,
- nicht aber sich die 4-Jahres-Schiene aufzwingen lassen.

Mit einem breiten Anträge- und Strategiebündel gilt für alle Anwender bisher: Kein Euro mehr für "GEZ".
Allerdings mit Betonung: "Vollkasko-Versicherung ist unmöglich gegen staatlich gewolltes Unrecht."


***Edit "Bürger":
Ingo Kraft (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Ingo_Kraft
Bzgl. BayVGH und dessen direkten Bezugs zum Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks siehe u.a. auch unter
Gremien: Verwaltungsräte ...Legislative, Judikative - und dunkle Abgründe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=9610.0


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Ingo Kraft (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Ingo_Kraft
Zitat von: Ingo Kraft (wikipedia)
[...] 2001 wurde Ingo Kraft Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. [...]

2006 wurde er Honorarprofessor an der Universität Würzburg und 2007 Richter am Bundesverwaltungsgericht. [...]

Bayerisches Rundfunkgesetz - durch "geborene Mitglieder" fest in Staats-Kontrolle
www.br.de/unternehmen/inhalt/organisation/bayerisches-rundfunkgesetz100.html
Zitat von: Bayerisches Rundfunkgesetz
Art. 8
Verwaltungsrat, Zusammensetzung, Amtsdauer
(1) Der Verwaltungsrat besteht aus sechs Mitgliedern, nämlich
1. dem Präsidenten des Landtags und dem Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs [...]
 _.._
Art. 9
Vorsitzender des Verwaltungsrates, Stellvertreter
Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Präsident des Bayerischen Landtags. [...]


Edit "Bürger" - vorsorglicher Hinweis zur Vermeidung etwaiger Missverständnisse:
Ingo Kraft war zwar Richter am BayVGH, jedoch nicht dessen Präsident...
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Die Leitung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (wikipedia)
https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerischer_Verwaltungsgerichtshof#Die_Leitung_des_Bayerischen_Verwaltungsgerichtshofs
...und also jedenfalls nicht selbst direkt mit dem Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks "verbandelt" - sondern allenfalls mittelbar.


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Guten Abend in die Runde,

zwei Dinge:

+ zum ersten ...

bitte ich Pjotre um Präzisierung des Begriffs "Schema-Klagen" aus dem obenstehenden Beitrag #22

+ zum zweiten ...

hatte ich heute eine Idee (die möglicherweise sogar das Aufmachen eines neuen Themas erforderlich machen könnte, so die Schwarmintelligenz meine Auffassung teilt): Das BVerwG hat nun also föstgöstöllt, dass es eben nicht genügt, irgendwas zu senden -> es muss auch ein gewisses Regelwerk dazu eingehalten werden.

Die (individuellen, selbstverfassten) Klagen der letzten Jahre wurden ja wohl weit überwiegend mit dem (Haupt-) Argument "Zahlungspflicht besteht unabhängig von Qualität des Programms und dessen Akzeptanz durch den Kläger" von den diversen Gerichten abgewiesen -> die Urteile sind mithin "nicht mehr up to date", richtig?!

Wäääre das nun nicht ein Hebel, um quasi sämtliche(!!!) Alt-Verfahren in den Rang der Wiederaufnahmebedürftigkeit zu "katapultieren"?
Gibt ja nun neue Erkenntnisse, nicht wahr ...  (#) ?!


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PM ging an @quiet .. : "Schemaklagen". 

Wiederaufnahme?
-----------------------------
Weder jetzt BVerwG oder später BVerfG würden normalerweise zu Rückzahlungen verpflichten. Fast immer entscdheidet das BVerfG sogar: Falschinkasso darf noch bis Ende Jahr X fortgesetzt werden, danach muss neues Gesetz sein.
Beispiel: Grundsteuer.

Eine menschen-ansammelnde Organisation wird zurückzahlen nur nach neuer Gerichtsklage, weil ohne Klage jemand das Geld als "Zahlung ohne Rechtspflicht" anweisen müsste, eine Unterschrift, die der Karriere schadet.
So funktioniert diese Welt.

Wer wollte für alte völlig ungewisse Sachen klagen? Das ist innerlich abgehakt. Man könnte, man könnte, aber es ist schon schwer genug, Leute zum Klagen zu bewegen, um ab sofort keine "GEZ" mehr zu zahlen.


Was noch nicht gezahlt ist,
----------------------------------------
genau umgekehrt, wenn der Widerstand hoch ist, drücken sich die Angestellten um diese umfangreiche Akte, weil der wesentliche Stundenbedarf und die Verantwortung die Karriere negativ beeinflussen.


Streiten Anti-"GEZ" hat also nur Sinn für noch nicht Gezahltes.
--------------------------------------------------
Zwar steht in den Schematexten immer drin, Rückforderung für alles seit 2013 und Bezahlung für die Arbeit, dies Unrecht abzuwehren.
Aber man sei insoweit nicht illusionär.

Bei den ganz anderen Klagen mit dem Mustertext wie jetzt beim BVerwG:
Wenn auf der VG-Ebene trotzdem die Klage abgewiesen wird, wird vollstreckt und das Geld ist also futsch für immer.
Die in 2024 wohl insgesamt 2.000 Klagen mit dem wohl identischen Text sind, soweit hier bekannt, mehrheitlich bereits abgewiesen. Genaue Information liegt nicht vor  -wesentlicher Irrtum vorbehalten.
Das Geld ist also dann ziemlich sicher futsch wie immer, selbst wenn dieser wohl identische Schriftsatz beim BVerwG in vielleicht 4 Jahren definitiv siegen sollte.

Soweit mit der "Schemaklage" überlagert wurde, weniger als 10 Fälle hatten sich hierher gemeldet , hat kein einziger verloren und kein einziger erlebte Vollstreckung, keiner zahlte die Rundfunkabgabe seit Beginn seine Erstklage.


Der Gegner will Unrecht durch Machtstrategie durchsetzen.
----------------------------------------------
Dagegen hilft nicht Betteln mit Paragrafen, die wissen ja, dass sie im Unrecht sind, wird oft behauptet, die würden den Widerstand einfach dank Übermacht zertreten.
 
Dagegen hilft nur Strategie auf Augenhöhe. Siehe oben: "Schemaklagen". Ja, Schwerpunkt auch bei Paragrafen, aber zugleich strategische Streitoptimierung.


Edit "Bürger" @alle: Bitte hier nicht (noch) weiter abdriften, sondern bitte eng am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 [Diskussion]
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wäääre das nun nicht ein Hebel, um quasi sämtliche(!!!) Alt-Verfahren in den Rang der Wiederaufnahmebedürftigkeit zu "katapultieren"?
Für fiktive ehemalige Kläger, die Ihre Klage auf Programmkritik gestützt haben könnten, könnte es die fiktive Möglichkeit des Wiederaufgreifens eines Verfahren bieten ("...hat ein Verwaltungsgericht dem nachzugehen" (siehe BVerwG-Urteil)).
Hierbei gilt die Ein-Monats-Frist seit Kenntnis einer neuen Regelung zu beachten.
Natürlich fallen wieder die bekannten Kosten an.
Die fiktive Klagebegründung könnte mit einem entsprechenden Gutachten (mit Verweis auf das laufende Verfahren am OVG Bayern) begründet werden.

Das Thema bzw. Verfahren "Wiederaufgreifen" wurde bereits im Forum diskutiert:
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32123.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: Heute um 12:52 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Es ist sicherlich sehr gut, das Wiederaufgreifen gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG
.........................................................
rechtlich bis ins letzte Detail konform zum Verfahrensrecht zu konzipieren.
Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts - mit den kommenden vielleicht 3 bis 4 Jahren Folge-Getümmel - könnte als Grundlage gewählt werden. 


Das "strategische Faustrecht" sieht alternativ vor,
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die meist von vorhandenen früheren Bescheide einfach mit "Annahme verweigert" zurückzusenden, verbunden mit 15 Seiten Nachweis für rund 20 Rechtsgrundlagen (noch nie widerlegt)
"von Anfang an nichtig. Von Anfang an Nichtiges kann nicht durch Zeitablauf un-nichtig werden."
Sodann wird in der Klage - die zur Logik hinzu gehört - diese Nichtigkeit vorgetragen mit der Folgewirkung der Verjährung, als Folge von nun  unheilbar gewordener Nichtigkeit.


Die Auswirkung des Entscheids des BVerwG ist bereits in alles integriert.
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Im Hinblick auf Rechtsprechung des OVG Hannover wird Unzulässigkeit von Vollstreckung vorgetragen, nun verstärkt durch Hinweis auf den Entscheid des BVerwG, wonach "mutmaßliche Aussichtslosigkeit der Klage" nicht mehr eingewandt werden kann.
Über die Erfolge soll im öffentlichen Forum keine Aussage erfolgen. Nur so viel wie immer: Jahrelange Patt-Situation ist vermutlich erreichbar. Immer mehr Richter überdenken anscheinend, was sie da ein Jahrzehnt gemacht haben, sofern sie umfassend durch Merkblätter informiert werden.


Die Klage gegen aktuelle Forderungen erspart hierdurch eine besondere Klage für Wiederaufgreifen.
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Diese für Wiederaufgreifen wäre jedenfalls eine interessante Option im Anschluss an den Entscheid BVerwG, dies insbesondere wegen der umfassenden Vorarbeit hier im Forum. Hier der Link zu einem der Beispieltexte:
Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG [Sammelthread]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32123.msg197846.html#msg197846

Das Interessante ist, dass eine Klage im ersten Anlauf gar nicht nötig ist. Allerdings ist der Vorgehensweise implizit, die alten Bescheide als wirksam anzuerkennen. Das könnte man durch Umformulierung mit "hilfsweise"-Konstrukt umgehen.

jedenfalls ist diese Form des Wiederaufgreifens  interessant für noch nicht vollstreckte Beiträge, weil auch dann der Hinweis auf den Entscheid BVerwG die Vollstreckung möglicherweise stoppt. Aber die ARD-Anstalt dürfte nicht willig sein und dann geht des vielleicht doch nur mit einer Klage.
Keine weiteren Ausführungen dazu hier - zu sehr OFF TOPIC.


Die Frage ist immer auch: Wer kann das und und wer will das?
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"Normale friedliebende Bürger" zur realen Aktion gegen staatsnahes Unrecht zu animieren, das klingt einfach, jetzt endlich mit noch mehr Aussicht seit Entscheid des BVerwG. 

Aber die Klagen.Quote liegt real bei rund 0,1 Prozent der Haushalte für die Rundfunkabgabe 2013 bis 2025. Je komplizierter die nötigen Texte, desto niedriger - schätzungsweise 1 von 10.000 Verweigerern für die Jahr 2024 und 2025. Detail für die Schätzgrundlagen lasse ich fort  - zu sehr OFF TOPIC.


Edit "Bürger" @alle: Auch die Frage des Wiederaufgreifens des Verfahrens bzgl. BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 bitte nicht hier, sondern wenn, dann in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff vertiefen. Hier bitte nur weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 [Diskussion]
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


 von Pedrol: Alles wahr mit dem OFF-TOPIC-Vermeiden.  Aber das Problem ist, alles greift ineinander, wenn man wirklich über das eigentliche Ziel, das Siegen, ebenfalls diskutieren will. Besserung gegen OFF-TOPIC wird zugesichert (nach 50++ mal  bin ich ja in Übung).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: Heute um 13:28 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ich muss mich korrigieren:

Betrifft die Wiederaufnahme eine Klage, dann gilt entsprechend:
Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 153 Abs. 1 VwGO:
Zitat
Ein rechtskräftig beendetes Verfahren kann nach den Vorschriften des Vierten Buchs der Zivilprozeßordnung wiederaufgenommen werden.
https://dejure.org/gesetze/VwGO/153.html


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