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Autor Thema: BVerwG 6 C 5.24 - Urteil vom 15.10.2025 [Diskussion]  (Gelesen 1178 mal)

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Aus heute aktualisierter Fassung des medienrechtlichen Sammelgutachtens "Metastudie LIBRA",
dort der neue Abschnitt PAM10. :

*PAM10   Stand 2025: unverändert "links-grün" Anti-Mitte.


Nach Urteil Bundesverwaltungsgericht : Urteil zu Rundfunkgebühren – wie geht es jetzt weiter?
? 2025-10-17 (ABO-frei) 3S. https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/urteil-zu-rundfunkgebuehren-wie-geht-es-jetzt-weiter/
Zitat
Der Nachweis einer systematischen Linksneigung des ÖRR, _ was viele Beobachter für schwierig
halten, funktioniert relativ einfach. Denn die geforderte flächendeckende Auswertung der öffentlich-rechtlichen Programme liegen schon vor – und zwar aus der Hand des privaten Schweizer Analyseinstitut MediaTenor.

Das Unternehmen führt seit Jahren im eigenen Auftrag eine Langzeitanalyse von ARD, ZDF
und Deutschlandfunk durch. Seine Daten zeigen eindeutig eine
Überrepräsentanz von grünen und sozialdemokratischen Politikern,
kombiniert mit einer eher guten Bewertung,
eine Unterrepräsentanz der Unionsparteien
und eine krasse Benachteiligung der AfD,
die fast durchweg in negativer Einfärbung auf den Bildschirm kommt.
Über diese Untersuchung berichtete TE schon 2023

_ _ Gegen die Analyse aus der Schweiz brachte der Deutschlandfunk 2023 den angeblich neutralen Medienexperten Johannes Hillje
in Stellung, der im DLF-Studio erklärte, die Langzeitauswertung von MediaTenor sei im Auftrag der CDU entstanden, und sie genüge keinen wissenschaftlichen Anforderungen.

Bei der ersten Behauptung handelte es sich um eine Falschaussage,
für die zweite brachte Hillje keine Belege.

Dass Hillje in der Vergangenheit als Wahlkampfmanager für die Grünen arbeitete, verschwieg der DLF seinen Hörern. Bisher konnte nicht nur der Grünennahe die Schweizer Daten nicht widerlegen, sondern auch niemand sonst.

Im Volltext ist das nötige Gutachten, Stand 30. Septenber 2025, längst verfügbar:
auf fast 400 Seiten sind alle Aspekte wissenschaftlich fundiert dargestellt:
Zitat
? 2025-10-19 =Aufruf http://de.mediatenor.com/images/Mahrenholz_WhitePaper_Web.pdf
Roland Schatz (Hrsg.)
Staat im Staate statt Service public?
Öffentlich-rechtlicher Journalismus ohne Vielfalt und Integration gefährdet die Grundfesten
Redaktion: Jörg Schulte-Altedorneburg und Jörg Stimpfig


Konsequenz in aktuellen bundesweiten Musterverfahren auf dieser "anderen Schiene"

(also nicht die Schiene "Klagetext wie beim BVerwG")

kann in den nächsten Tagen überall ein entsprechender Antrag hinzugerfügt werden. Weil VG-Richter natürlich keine Zeit haben, für im Mittel 400 Euro gegenstandswert 2 Monate langs Analyse zu betreiben, sind alle Verfahren einmal mehr blockiert.
Denn bearbeiten muss ja sowieso erst einmal der Sender gemäß Verwaltungsrecht und da wird sich vermutlich niemand bereitwillig zeigen, weil es ja den Untergang von allem auslösen könnte.

Nie Reife für Klagebegründung, nie entscheidreif, und das "von Ewigkeit zu Ewigkeit"?
Patt-Situation bis zum Ende unserer kurzzeitigen Stippvisite der Erden-Ziviliation?

Zitat
Ein Gutachten, erschienen dam 30. September 2025, 1 Tag vor Verhanlung BVerwG,
das um Urteil vom 15. Oktober 2025 führte, ein solches Gutachten sei nötig:
Hallo, liebe Allwissende über Deep State und sonstiges Wissen, was die Welt zusammenhält: Ihr wisst natüröich sofort, dass das arrangiert war.
Jedenfalls, realistisch gesehen, das passt uns bestens in die Strategie.
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: Gestern um 14:52 von pjotre«
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Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

K
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Bundesverwaltungsgericht
Pressemitteilung Nr. 80/2025 vom 15.10.2025
BVerwG, Urteil vom 15.10.2025 - 6 C 5.24
Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags erst bei gröblicher Verfehlung der Programmvielfalt

https://www.bverwg.de/pm/2025/80
Zitat von: BVerwG, Pressemitteilung Nr. 80/2025 vom 15.10.2025
Die Erhebung des Rundfunkbeitrags steht erst dann mit Verfassungsrecht nicht mehr in Einklang, wenn das Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Anforderungen an die gegenständliche und meinungsmäßige Vielfalt und Ausgewogenheit über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt. [..]


Frage an ChatGPT was denn als „Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ verstanden wird.

Antwort ChatGPT:

Zitat
Der Begriff „Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ bezeichnet in Deutschland die Gesamtheit aller Programme und Angebote, die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (also vor allem ARD, ZDF und Deutschlandradio) im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags bereitgestellt werden.

💡 Inhaltliche Bestimmung

Das Gesamtprogrammangebot umfasst alle Formen des öffentlich-rechtlichen Angebots, also:

1. Fernsehprogramme
Beispiele:
•   ARD-Gemeinschaftsprogramm „Das Erste“
•   ZDF
•   Dritte Programme (z. B. WDR, BR, NDR, SWR etc.)
•   Spezial- und Spartenkanäle (z. B. Phoenix, Arte, KiKA, 3sat)

2. Hörfunkprogramme
•   Bundesweite Programme (z. B. Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur)
•   Regionale Programme der Landesrundfunkanstalten (z. B. Bayern 1, NDR Info etc.)

3. Telemedienangebote (Onlineangebote)
•   Webseiten, Mediatheken, Apps und Social-Media-Auftritte
     (z. B. ARD Mediathek, ZDFheute.de, tagesschau.de, funk.net)

🧩 Fazit
•   Das „Gesamtprogrammangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten“ bezeichnet also die gesamte Bandbreite aller Hörfunk-, Fernseh- und Onlineangebote, die ARD, ZDF und Deutschlandradio gemeinsam und einzeln im Rahmen ihres gesetzlichen öffentlich-rechtlichen Auftrags bereitstellen.

Nun glaubt doch niemand ernsthaft, dass dieser "Nachweis" bzgl. Gesamtprogrammangebot !!! gelingen kann/wird!?
Das wird weder die Klägerin in vorliegendem Fall noch künftige Kläger nach-/ beweisen können.

Es mag gelingen, (einzelne) Fernsehangebote anzuzweifeln - aber das "Gesamtprogrammangebot" wird man (dadurch) leider nicht angreifen können. 😢


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  • IP logged  »Letzte Änderung: Gestern um 16:50 von Kurt«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

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Ein nicht allgemein definierter Begriff wie "Gesamtprogrammangebot "
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kann nur im jeweiligen Kontext gedeutet werden.

In diesem Kontext hat das Gericht klargestellt, dass die rund 200 Seiten Einzelfall-Verstöße laut der Standard-Klageschriften, das dies nicht der nötigen rechtlichen Logik entspricht.

Es ist die richtige Logik beispielsweise bei Nachbarschaftsstreiten, beispielsweise die Fälle von Polizeieinsatz gegen Partylärm nach Mitternacht zu dokumentieren vor Gericht. Einzelfall-Nachweise sind nicht die richtige Beweislogik, wenn aus zig-tausenden Sendungen pro Jahr 200 Pannen herausgegriffen werden.

Im angedeuteten alternativen Schriftsatzkonzept ist von vornherein der Gutachten-Beweis als der Aufgabe entsprechende Beweisform bereits vorgetragen und durch eine Mehrzahl von zitierten Gutachten bereits belegt. (Übrigens mit Vorfassungen seit 2016.)

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So, und nun wird es interessant.

Das rein zufällig 1 Tag vor dem Gerichtstermin erschienene Gutachten von 400 Seiten
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von Media Tenor war sicherlich nicht in wenigen Tagen geschrieben.

Rein zufällig am 18. Oktober 2025 erfolgte darüber bereits ein öffentlich verbreitetes Interview im Kontext Bundesverwaltungsgerichts-Entscheid, siehe die Pressemeldungen:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38553.msg228801.html#msg228801

Rein zufällig steht in der NZZ, dass Media Tenor nicht von der CDU (CSU) finanziert wurde (in anderer Sache allerdings).

Rein zufällig wird Media Tenor möglicherweise unter anderem von einem wesentlichen Medienunternehmen finanziert. (Siehe Wikipedia.) 

Rein zufällig ist man dort möglicherweise ein Wettbewerber von ARD, ZDF usw..
Rein zufällig ist man dort vielleicht für eine Politik, durch die CDU/CSU/FDP unser Deutschland jahrzehntelang wohlhabend machten.


Vielleicht ist all dies kein Zufall, nur eben ein Stück von begleitender pluraler Realität.
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Jedenfalls ist für alle hier mit verfolgten Musterverfahren das Nötige in Arbeit, für alle Nutzer den faktischen GEZ-Stopp hoffentlich weiterhin vielleicht zu realisieren und zwar ohne den gewaltigen Kostenballast, der sich auf den ersten Blick auf der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts für die Bürger abzeichnete.


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