Ein nicht allgemein definierter Begriff wie "Gesamtprogrammangebot "
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kann nur im jeweiligen Kontext gedeutet werden.
In diesem Kontext hat das Gericht klargestellt, dass die rund 200 Seiten Einzelfall-Verstöße laut der Standard-Klageschriften, das dies nicht der nötigen rechtlichen Logik entspricht.
Es ist die richtige Logik beispielsweise bei Nachbarschaftsstreiten, beispielsweise die Fälle von Polizeieinsatz gegen Partylärm nach Mitternacht zu dokumentieren vor Gericht. Einzelfall-Nachweise sind nicht die richtige Beweislogik, wenn aus zig-tausenden Sendungen pro Jahr 200 Pannen herausgegriffen werden.
Im angedeuteten alternativen Schriftsatzkonzept ist von vornherein der Gutachten-Beweis als der Aufgabe entsprechende Beweisform bereits vorgetragen und durch eine Mehrzahl von zitierten Gutachten bereits belegt. (Übrigens mit Vorfassungen seit 2016.)
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So, und nun wird es interessant.
Das rein zufällig 1 Tag vor dem Gerichtstermin erschienene Gutachten von 400 Seiten
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von Media Tenor war sicherlich nicht in wenigen Tagen geschrieben.
Rein zufällig am 18. Oktober 2025 erfolgte darüber bereits ein öffentlich verbreitetes Interview im Kontext Bundesverwaltungsgerichts-Entscheid, siehe die Pressemeldungen:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,38553.msg228801.html#msg228801Rein zufällig steht in der NZZ, dass Media Tenor nicht von der CDU (CSU) finanziert wurde (in anderer Sache allerdings).
Rein zufällig wird Media Tenor möglicherweise unter anderem von einem wesentlichen Medienunternehmen finanziert. (Siehe Wikipedia.)
Rein zufällig ist man dort möglicherweise ein Wettbewerber von ARD, ZDF usw..
Rein zufällig ist man dort vielleicht für eine Politik, durch die CDU/CSU/FDP unser Deutschland jahrzehntelang wohlhabend machten.
Vielleicht ist all dies kein Zufall, nur eben ein Stück von begleitender pluraler Realität.
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Jedenfalls ist für alle hier mit verfolgten Musterverfahren das Nötige in Arbeit, für alle Nutzer den faktischen GEZ-Stopp hoffentlich weiterhin vielleicht zu realisieren und zwar ohne den gewaltigen Kostenballast, der sich auf den ersten Blick auf der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts für die Bürger abzeichnete.