Willst du jetzt zum Ausdruck bringen, dass Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG Tom besser gestellt ist als Art. 33 GG?
Das kann gut sein?
Die Besoldung verbeamteter Personen basiert nicht auf einem Tarifvertrag?
Die Besolderung nicht verbeamteter Personen auch des öffentlichen Dienstes erfolgt im Regelfall per Tarifvertrag? Und hier hat der Staat keine direkte Befugnis, sich außerhalb der Tarifverhandlungen einzmischen?
Zu klären ist also, wer in Belangen ÖRR auf Seiten des Staates die Tarifverhandlungen führt? Wenn der ÖRR diese mit den Gewerkschaften selber führt, bedarf es klarer Vorgaben seitens des für das Tarifrecht zuständigen (!) Gesetzgebers; das Grundrecht der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit ist den ÖRR lt. BVerfG nicht zugestanden, so daß der zuständige Gesetzgeber hier Grenzen setzen darf?
BVerfG 1 BvR 341/93 - ÖRR nur Anspruch auf Art 5 Abs 1 GGhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33746.033
b) Beachtung verlangte hier allein das Grundrecht der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Andere Grundrechte wie etwa die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), die Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) und die wirtschaftliche Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) stehen der Beschwerdeführerin als Anstalt des öffentlichen Rechts nicht zu. [...]
Die Entscheidung des BVerfG sollte als Beispiel dafür dienen, dass der berühmte Ausspruch die "Rente ist sicher" eben nicht gilt.
Das ist schon klar, nur sind wir bei allem im "Gesetzgebungszuständigkeitsgerangel"? es könnte nämlich sein, daß die Länder hier gar keine Handhabe haben, ohne vorheriges Zutun des Bundes?
Wirtschaftsrecht ist Bundesrecht, Arbeitsrecht ebenso, denn in beiden Bereichen hat der Bund von seiner Gesetzgebungsbefugnis Gebrauch gemacht?
BVerfGE 135, 155 - 234 -> Recht der Wirtschaft -> Bundeskompetenzhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30237.0Der Bund bestimmt,
welche Struktur als Unternehmen zu definieren ist und
wie diese zu handeln hat; die ÖRR sind bundesfachgerichtlich als "Unternehmen im Sinne des Kartellrechts" eingestuft
BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechtshttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0Tarifvertragsrecht ist ebenfalls Bundesrecht, denn es hat das
Tarifvertragsgesetz (TVG)https://www.gesetze-im-internet.de/tvg/BJNR700550949.htmlDamit ist den Ländern die Befugnis entzogen, hier eine Angelegenheit zu regeln, bei der sie nicht selber Vertragspartner sind? Und dieses führt wieder zu der oben gestellten Frage
Zu klären ist also, wer in Belangen ÖRR auf Seiten des Staates die Tarifverhandlungen führt?
Und, übrigens, wer führt bei anderen Anstalten des öffentlichen Rechts, denen auch das Recht der Selbstverwaltung zuerkannt worden ist, (Sparkassen?), Tarifverhandlungen? Gleiches sollte dann auch für alle ÖRR gelten?
Edit "Bürger": Bitte hier wie immer und überall im Forum (und speziell in den Pressemeldungen) keine weitere Vertiefung von lediglich durch Nebenbemerkungen eingebrachten Nebenthemen z.B. bzgl. Rente/ Pension insbes. von "Führungskräften" von ARD-ZDF-GEZ, sondern wenn, dann bitte nur in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff.
In diesem Zusammenhang wären bitte zunächst per Forum-Suche alle zu diesem Thema bereits bestehenden Diskussionen zu sichten - siehe u.a.
"Pension" vs. "Betriebsrente" > Aberkennung/ Annullierung möglich?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36198.0
Pensionen: Erarbeitung der Knackpunkte: Können ARD, ZDF so zerbrechen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34782.0
Darüber hinaus ist auch zu prüfen, inwiefern die Verträge und Vergütungen (einschl. Pensionsrückstellungen?) der außer(!)tariflich vergüteten Führungskräfte nicht ohne die Gewerkschaften und vielmehr nur in Vereinbarung mit dem Verwaltungs- und/oder Rundfunkrat der jeweiligen "(Landes-)Rundfunkanstalt" zustandegekommen sind bzw. zustandekommen...
Hier bitte nur nur zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
„Nicht bedarfsgerecht“ – WDR-Intendant Buhrow verteidigt Verfassungsbeschwerde
und den im Einstiegsbeitrag verlinkten Presseartikel zum Gegenstand hat.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.
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