A1. Muss Beitragsinkasso bei geeignetem Widerspruch ab sofort ausgesetzt werden? (Vorgreiflichkeit)----------------------------------------------------------------
Diese Antrag wird gerade in Briefbeispielen / Musterverfahren / Gutachten ergänzt. Es soll nicht jedesmal im Forum dorthin verlinkt werden, wo dies koordiniert wird. Sondern hier nur "zur Sache", was aktuelle zu untermauern ist.
A2. Grundlage ist ein beim Bundesverwaltungsgericht anhängiges Verfahren.
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Eine hilfreiche Beschreibung und Einfürhung ist hier:
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/rundfunkbeitrag-bundesverwaltungsgericht-will-ard-und-zdf-pruefen-19783691.htmlDort ist dem Redakteur vielleicht etwas in Rede und Antwort übermittelt, was die Härte des Problems herunter spielt:
Zu befreien wäre gegebenenfalls nur jemand, der je nach dortigem Verfahrensergebnis (etwa 2026...2027...2028) sodann gegen "seine" Rundfunkabgabe bei Gericht klagt.
Hier die volle Bedeutung: Professor Michael Meyen:
https://www.freie-medienakademie.de/medien-plus/179Er hat das Reform-Gerede dort enttarnt: Es geht weiterhin nur darum, wer wieviel Nutzen hat vom Geld, das für die Seinen alljährlich vom Himmel fällt.
Klartext im letzten Textviertel dort: "Das Ende naht" für ARD, ZDF usw.
A3. Nein, es geht um den eventuellen Anfang vom Ende der aktuellen Finanzierungsform.
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Denn zu befreien wären Nichtzuschauer auch ohne Klagebedarf.
Also, es geht um den Anfang vom Ende des aktuellen gefräßigen Dinosaurier-Systems, geschaffen 1933 durch Propagandachef von Hi...rs Gnaden Goeb...ls für die Education des Volkes,
dann ab 1945 für Konformität mit dem Rechtsstaat neu ausgerichtet für die "Re-Education" des gleichen Volkes.
(Die ... , damit dies Forum frei bleibt von Politik-Assoziation in Such-Systemen.)
Beides (beides!) ist unvereinbar mit Artikel 5 Grundgesetz "Informationsfreiheit,
Das eine wie das andere war für die Urgroßväter ... über Sinn und Nutzen für damals kann man trefflich streiten -heutzutage brauchen und wollen wir derartige Belehrungsmedien nicht mehr.
A4. Nun zur Frage: "Vorgreiflichkeit" - Der HR meint: ....-------------------------------------------------------------------
Ein hessisches Verwaltungsgericht, leidend unter der neuen Klagenflut 2024++ mi Klagen von 200++ Seiten pro Klage, hat dem HR Hessischen Rundfunk vorgeschlagen:
Bei Widersprurch schon im Verwaltungsverfahren auszusetzen für das Abwarten auf den BVerwG-Entscheid.
Der HR hat geantwortet: (ich hoffe, aus flüchtiger Erinnerung zutreffend zu umreißen)
- Aussetzen für "Vorgreiflichkeit" sei begrenzt auf "gleicher Kläger, gleiche Sache"
- Vorgreiflichkeit für Gerichtsverfahren käme bei der "ordentlichen" Gerichtsbarkeit nicht in Betracht.
Also vielleicht bei Verfassungsbeschwerden.
(Anmerkung, "ich frage für einen Freund": Sind Verfassungsgerichte also "unordentliche" Gerichtsbarkeit?
A5. @pjotre - aka Pedro - meint: Dies also sind die Fragen: --------------------------------------------------
Mal im Forum fragen, ob das so einfach stimmt. ... erhebliche Zweifel...
Beispielsweise findet @pinguin im besten Fall Beispiele, wo wegen anhängiger Verfahren ob OLK / OVG aufwärts von öffentlich-rechtlichen Stellen ausgesetzt wurde,
auch für andere Bürger?
Nur bei Klagen oder vielleicht sogar durch die Verwaltung ohne gerichtliche Klageverfahren?
Oder muss vielleicht bei den Landesregierungen ein Aussetzungs-Erlass beantragt werden?
(Also das Gegenstück zum "Nichtanwendungs-Erlass", den das Bundesfinanzministerium zuweilen verkündet.)
Man beachte auch die Behandlung der Grundsteuer-Widersprüche: Wird insoweit nicht regulär ausgesetzt schon vorab durch die Behörden?
A6. Nun zur Bedeutung dieser hoffentlich dem Forum gelingenden Sucharbeit:
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Gemäß aben A1. wird Aussetzung ja ab jetzt in allen Musterverfahren beantragt "auch aus diesem Grund".
Schöner wäre, wenn es mit Rechtsprechung untermauert werden könnte.
A7. Bedeutung / Verfassungsbeschwerden.
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Gemäß HR, wie hätten die ARD-Juristen es denn gerne?
Die Verfassungsbeschwerden sind schon seit 2023 in Mustertexten angekündigt, gleiche Thematik wie beim BVerwG. Sie starten in voller Breite aber erst nach einem noch nötigen hoffentlich gelingenden Crowdfunding.
(Etwas davon soll aber schon bis Frist 31. Dezember starten, weil jemand aus dem Forum nach kürzlicher Rundfrage die Mindestfinanzierung zugesichert hat.)
A8. Bedeutung / "Innere Reform" der Sender:
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Aus dem intenen Kritiker-Umfeld der Sender-Mitarbeiter sind 2 Refombewegungen in 2021...2025++ entstanden, die eine Kontinuität der Finanzierung integrieren.
Sodann gibt es einen Berliner Politologen der Reformen-Analyse.
Ferner haben die beiden Koordinatoren von gez-bokott und rundfunk-frei ebenfalls Reformvorschläge formuliert.
Und das LIBRA-Konzept: Statt Rundfunkabgabe-Zwang als Beispiel: Es darf jeder einen Hochwert-Medien-Bonus von bis zu 5 % von seiner Einkommensteuer abziehen (von der Steuer, echtes Geld also, nicht vom Einkommen). - Freie Wahl der Empfänger.
Mit etwas Konzept-Grauzellen-Aktivierung sollen alle diese Konzepte, auf den ersten Blick unvereinbar, in eine Symbiose gebracht werden.
In den Verfassungsbeschwerden sollen alle Reformkonzepte einen Platz erhalten als Optionen für "de lage ferenda", also zukünftiges Recht, als Nachweis "ja, es könnte alles ganz anders gemacht werden"
(während Beschwerden zu beschränken sind auf "de lege lata" - verfassungswidriges GELTENDES Recht).
Das ist der Nachweis, dass in keiner Bibel dieser Erde stehe, das Land könnte nur dank ARD, ZDF usw. intelligente Bürger erziehen.
Wir wissen ja, wir haben "das weltweit beste Fernsehen der Zivilisationsgeschichte", hören wir ja laufend von ARD, ZDF usw., eine göttliche Gnade, die wir zu schätzen wissen ! ! !
Aber "besser" fällt nicht schwer, mal nüchtern ohne Alkohol im Spiel gefragt und ohne etwas "geraucht zu haben" vor dem Sprechen?
A9. Dauer des BVerwG-Verfahrens?
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Dort ist durch die Verzahnung der Vorgänge - es ist alles noch ziemlich am Anfang. Mit einem endgültigen Ergebnis der verschiedenen Verfahrensstufen ist erst für 2027++ zu rechnen. OVG, BVerwG, BVerfG, möglicherweise EuGH.
Die im FAZ-Artikel angegebene Frist für den gerade anstehenden Verfahrensschritt wurde nicht eingehalten. Über die Gründe soll hier nicht berichtet werden. Das Bundesverwaltungsgericht wird vermutlich Anfang 2025 den wichtigen ersten Entscheid machen.
Bis 2027++ möchten wir nicht warten, sondern schon jetzt diesen Vorgängen Gewicht verleihen.
Übrigens verdanken wir diesen BVerwG-Erfolg und die Fortsetzung der Aktion LEUCHTTURM. Ehre, wem Ehre gebührt, also hier der Link:
https://leuchtturmard.de/