Guten Tag Ihr Lieben,
Person A hat ein Schreiben vom Magistrat erhalten (Bild 1), in dem sie zur Zahlung von Rxxx der letzten vier Jahre verurteilt wird.
Person A hat auf das Schreiben per E-Mail reagiert und bestritten, dass die Vollstreckungsvoraussetzungen gemäß Hessischem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (HessVwVG) vorliegen. Insbesondere stellte sie in Frage, ob die genannten Festsetzungsbescheide ein vollstreckungsfähiges Leistungsgebot enthalten. Person A teilte mit, dass sie die Angelegenheit klären und juristischen Rat einholen möchte. Sie beantragte Akteneinsicht und bat aufgrund der Weihnachtszeit um eine stillschweigende Fristverlängerung für ihre Stellungnahme bis zum 31.01.2025.
Person B antwortete, dass ihr Schreiben lediglich die Antwort des HR wiedergibt, der den Fall geprüft habe. Sie wies darauf hin, dass sie keine Widersprüche bearbeiten und eine Akteneinsicht nur direkt beim HR beantragt werden könne. Person B erklärte, dass ihre Zuständigkeit ausschließlich die Beitreibung der Forderungen umfasst und dass sie keine weiteren Unterlagen, außer dem Schreiben vom 14.11.2024 und der Beantwortung der Mail, besitzt.
Person B forderte Person A auf, sich direkt mit dem HR zwecks Klärung oder Akteneinsicht in Verbindung zu setzen.
Nun stellt sich die Frage: Was könnte Person A tun?
Hintergrund:
Bisherige Vorgehensweise: Person A hat alle Briefe des Absenders „TV“ ungeöffnet zurückgeschickt, mit einer Ausnahme: Ein Schreiben vom 04.10.2023 (Bild 2), das geöffnet und behalten wurde.
Erstes Schreiben vom Magistrat : Am 06.05.2024 erhielt Person A erstmals ein Schreiben vom Magistrat (Bilder 3 & 4 ).
Daraufhin antwortete Person A per E-Mail mit der Vorlage: „
https://www.facebook.com/download/780760703815869/07 Hessen HR Abwehr Vollstreckung Kommunen oder GV.pdf“ .
Antwort des Magistrats :
Sehr geehrter xxx,
Ihre Mail haben wir zuständigkeitshalber dem HR zur Kenntnisnahme und Prüfung in dieser Sache übersandt. Der HR wird Ihnen die Antwort hierzu zusenden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
xxx
Nach dieser Antwort kamen erneut mehrere Briefe vom Absender „TV“, die von Person A erneut ungeöffnet zurückgeschickt wurden.
Aktuelle Situation:
Nun hat Person A wieder ein Schreiben vom Magistrat erhalten (Bild 1).