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Autor Thema: Keine Einladung in „Wahlarena“: FDP klagt gegen RBB  (Gelesen 778 mal)

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Berliner Zeitung, 25.08.2024
Keine Einladung in „Wahlarena“: FDP klagt gegen RBB
Der Sender begründet den Ausschluss der FDP damit, die Partei sei in Brandenburg nicht wichtig genug. Der Spitzenkandidat Zyon Braun spricht von einem „Skandal“.
Von Eva Maria Braungart
https://www.berliner-zeitung.de/news/keine-einladung-in-wahlarena-fdp-klagt-gegen-rbb-li.2247886
Zitat von: Berliner Zeitung, 25.08.2024, Keine Einladung in „Wahlarena“: FDP klagt gegen RBB
[...]

„Die FDP nicht zur Wahlarena einzuladen, verzerrt den Wahlkampf und soll Wahlergebnisse vorwegnehmen“, so Braun in einem Beitrag auf X. Der Sender solle über Politik berichten und nicht Politik machen. Braun nannte das Fehlen der FDP in der Wahlsendung einen „Skandal“.

Der RBB hat für seine TV-Debatte am 17. September in Potsdam die Spitzenkandidaten von SPD, AfD, CDU, BSW, Grünen, der Linken und von BVB/Freie Wähler eingeladen.

Der RBB hatte den Ausschluss der FDP damit begründet, die Partei sei für die Teilnahme an der Sendung nicht wichtig genug. Rechtsanwalt Niko Härting, der die FDP Brandenburg vertritt, verweist dagegen auf das Parteienrecht. „Die Relevanz einer Partei bestimmt sich nicht nach der letzten Meinungsumfrage, sondern nach der bundes- und landespolitischen Bedeutung der Partei.“

Bei der Landtagswahl im Jahr 2019 verfehlten die Liberalen mit 4,1 Prozent den Einzug in den Landtag. Im Jahr 2014 erreichten sie nur 1,5 Prozent und schieden aus dem Landtag aus.

Umfragen zufolge liegt die FDP in Brandenburg derzeit bei drei Prozent. Die Partei würde einen Einzug in den Landtag so erneut verpassen. [...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums ebenso wie auch die Inhalte vorgenannter Partei(en)/ Organisation(en)/ Gruppierung(en) sowie auch die Grundhaltungen deren Vertreter spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



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vom 29.08.2024
Autor: rasender Reporter Profät, rein fiktiv natürlich


Unwichtige Zwergpartei verklagt Quotenzwerg rbb!

Gallisches Dorf.
Die GaZeTa zeigt anhand unwiderlegbarer Fakten, Fakten, Fakten, Fakten ... auf, dass die Zwergenpartei FDP den Quotenzwerg rbb verklagt, da dieser die FDP nicht in die Wahlkampfarena einlud. Damit wird der Streit der Zwerge in die Gerichtsarena verlegt.

Kommentar des rasenden Reporters:
Ey yoo FDP-Bonzen-Partei, kauft doch das rbb-Hochhaus1 und zeigt so eure tatsächliche Größe!
Damit könnt ihr auch den rbb-Quotenzwerg demütigen, da ja dann eurer Schriftzug in der Nacht leuchtet wo vorher rbb leuchtete!


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:)

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1RBB will sein Berliner Hochhaus verkaufen
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Apollo News, 06.09.2024
Verwaltungsgericht Potsdam
Brandenburger FDP gerichtlich bestätigt irrelevant
Nachdem der RBB den Spitzenkandidaten der Brandenburger FDP nicht in seine Wahlkampf-Sendung eingeladen hat, wollte die Partei sich einklagen. Doch sie ist vor dem Verwaltungsgericht Potsdam gescheitert - zu irrelevant.
von Elisa David
https://apollo-news.net/brandenburger-fdp-gerichtlich-bestaetigt-irrelevant/
Zitat von: Apollo News, 06.09.2024, Verwaltungsgericht Potsdam - Brandenburger FDP gerichtlich bestätigt irrelevant
[...] DIe FDP darf an der Wahlrunde nicht teilnehmen – sie ist zu irrelevant, wie nun gerichtlich bestätigt ist. Die FDP findet im Osten eher unter „sonstige“ statt, in Brandenburg werden ihr nach jüngsten Umfragen keine drei Prozent prognostiziert.
[...]

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vom 07.09.2024
Autor: rasender Reporter Profät, rein fiktiv natürlich


Irrelevante Zwergpartei FDP verliert in der 1. Instanz gegen den Quotenzwerg rbb!

Gallisches Dorf.
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rbb24 vom 10.09.2024
Beschwerde beim OVG
FDP will weiterhin gerichtlich die Teilnahme an rbb-Wahldebatte erzwingen
Die FDP Brandenburg will weiter gerichtlich erzwingen, an einer TV-Wahldebatte des rbb teilzunehmen. Die Landespartei hat am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Beschwerde gegen einen zuvor vom Verwaltungsgericht Potsdam abgelehnten Eilantrag gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg eingereicht.
Achtung! Link führt zum rbb! Achtung! Link führt zu rbb!
https://www.rbb24.de/politik/wahl/Landtagswahl/2024/fdp-beschwerde-ovg-tv-wahldebatte-potsdam-brandenburg.html

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Jaaaaaaaa! Runde 2 im Kampf der Zwerge!
Popcorntime!
Willkommen beim 3. Senat des OVG Berlin-Brandenburg!
Watt!?! 3. Senat nicht 11. Senat!?!
Ja! Der 3. Senat!
Nicht der 11. Senat! Der römische Feind des GEZ-Boykott!


Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Pressemitteilung vom 26.05.2023
Rundfunk Berlin-Brandenburg musste Wahlergebnis der Tierschutzpartei nach der Landtagswahl in Brandenburg im rbb Fernsehen nennen - 13/23
https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1328811.php
Zitat
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren der Partei Mensch, Umwelt, Tierschutz (Tierschutzpartei) gegen die Landesrundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg (rbb) entschieden, dass der rbb das von der Tierschutzpartei bei der letzten Landtagswahl Brandenburg erzielte Ergebnis (2,6 % der Zweitstimmen) in den Fernsehsendungen „Brandenburg-Wahl: Die Entscheidung“, „Brandenburg aktuell“ und „rbb24“ nicht mit dem Wahlergebnis von drei weiteren – deutlich unter einem Prozent liegenden – Parteien unter der Rubrik „Andere“ zusammenfassen durfte.

Der rbb hatte die zusammenfassende Darstellung der Wahlergebnisse mit der verfassungsrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit und der ihm deshalb zustehenden redaktionellen Gestaltungsfreiheit begründet. Dem ohnehin nur für die Vorwahlberichterstattung geltenden parteienrechtlichen Prinzip der so genannten abgestuften Chancengleichheit, wonach die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten konkurrierende Parteien im Rahmen eines redaktionellen Gesamtkonzepts entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen müssten, sei hier Genüge getan.

Dieser Argumentation ist das Oberverwaltungsgericht im Hinblick auf die Umstände des Einzelfalles nicht gefolgt. Der Anspruch der Tierschutzpartei ergebe sich hier aus dem in Art. 21 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG verbürgten Recht der Parteien auf Gleichbehandlung. Es bestehe ein legitimes Interesse an der Nennung des nicht unbeachtlichen Wahlergebnisses, die Umsetzung der Forderung könne hier ohne großen Aufwand geleistet werden und der Eingriff in die redaktionelle Gestaltungsfreiheit sei gering.

Die Revision wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Urteil vom 25. Mai 2023 – OVG 3 B 43/21

OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2023 - 3 B 43.21   
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=3%20B%2043/21


11. Senat!?!
Buhhhhhh!
Feind des GEZ-Boykott!

3. Senat!?!
Jaaaaaaa! Popcorn!
Go 3. Senat! Go! Go!

:)


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2024 - Pressemitteilung
Landtagswahl Brandenburg: Kein Anspruch des FDP-Spitzenkandidaten auf
Teilnahme an der Sendung „rbb24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck“ – 32/24

https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2024/pressemitteilung.1485548.php
Zitat von: OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2024 - Pressemitteilung - Kein Anspruch der FDP auf Teilnahme an „rbb24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck“ – 32/24
Pressemitteilung vom 16.09.2024

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Beschwerdeverfahren des FDP-Landesverbandes Brandenburg einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam bestätigt, wonach der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) nicht verpflichtet ist, den FDP-Spitzenkandidaten zu der Sendung „rbb 24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck“ am 17. September 2024 einzuladen.

Nach dem der Sendung zugrunde liegenden redaktionellen Konzept dürfen nur Spitzenkandidatinnen und -kandidaten von Parteien an der Sendung teilnehmen, die entweder bereits im Landtag vertreten sind oder Umfragen zufolge bei der Landtagswahl mehr als 5 % der Stimmen erhalten. Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Die redaktionelle Gestaltung der Sendung ist von der Rundfunkfreiheit des RBB gedeckt und verletzt den FDP-Landesverband nicht in seinem Recht auf Chancengleichheit bei der Berichterstattung vor einer Wahl. Der Landesverband der FDP, die derzeit nicht im Landtag vertreten ist und Umfragen zufolge auch nicht in den Landtag einziehen wird, wird in dem Gesamtkonzept des RBB zur Vorwahlberichterstattung angemessen berücksichtigt.

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Beschluss vom 13. September 2024 – OVG 3 S 103/24


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Reicht die FDP jetzt Beschwerde beim BVerfG in Karlsruhe ein?


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Guten TagX,

rein fiktiv natürlich ... crunch, krümmel, schmatz ... Popcorn ... hmmm ... sehr lecker ...
@pinguin, na das hoffe ich doch, dass die Zwergpartei FDP gleich einen Eilantrag beim BVerfG eingereicht hat.
Der Kampf der Zwerge kann doch nicht mit einem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg enden. Wo bleibt da der Unterhaltungswert!?!

Allerdings findet die "rbb-Wahlarena" heute um 20.15 statt (Dienstag, den 17.09.2024).
Es erscheint daher fraglich, ob es eine 3. Runde in diesem epischen Kampf Zwergpartei FDP vs. rbb-Quotenzwerg in der BVerfG-Arena geben wird!

 :'(


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@pinguin, na das hoffe ich doch, dass die Zwergpartei FDP gleich einen Eilantrag beim BVerfG eingereicht hat.
Der Kampf der Zwerge kann doch nicht mit einem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg enden. Wo bleibt da der Unterhaltungswert!?!
Ein Eilantrag zu dieser Angelegenheit wäre jetzt ja gegenstandslos, aber mal zur Grundsatzklärung, ob Medien Parteien ausgrenzen dürfen, wäre die grundrechtliche Klärung solch einer Frage schon interessant?

Es sei hier nämlich auf die EMRK hingewiesen, die ja im Rang von Bundesrecht ist

Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
in der Fassung der Protokolle Nr. 11, 14 und 15 *

https://rm.coe.int/1680a6eaba

Zitat
Artikel 9 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

1 Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht
umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit,
seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder
privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen.

2 Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen
unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft
notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung,
Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer

Es gilt also zu klären, ob die Rundfunkfreiheit höher ist, als die Freiheit jener, die sich, bspw., in Parteien zusammengeschlossen haben, um gemeinsam für die Gesellschaft, (freilich), ein Ziel zu erreichen und deswegen auch gleichberechtigt zu allen anderen zu hören sind?

Selbstverständlich hätte eine derartige grundrechtliche Klärung auch Folge für den Umgang mit "unliebsamen" Parteien?

Vielleicht hat es diesebezüglich beim EGMR bereits gefestigte Rechtsprechung dazu?


Edit "Bürger": Derlei über das hiesige eigentliche Kern-Thema in den Pressemeldungen hinausgehende Spezial-Fragen sollten aber bitte wenn, dann nur in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff behandelt werden. Danke ;)


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