@pinguin, na das hoffe ich doch, dass die Zwergpartei FDP gleich einen Eilantrag beim BVerfG eingereicht hat.
Der Kampf der Zwerge kann doch nicht mit einem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg enden. Wo bleibt da der Unterhaltungswert!?!
Ein Eilantrag zu dieser Angelegenheit wäre jetzt ja gegenstandslos, aber mal zur Grundsatzklärung, ob Medien Parteien ausgrenzen dürfen, wäre die grundrechtliche Klärung solch einer Frage schon interessant?
Es sei hier nämlich auf die EMRK hingewiesen, die ja im Rang von Bundesrecht ist
Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten
in der Fassung der Protokolle Nr. 11, 14 und 15 *https://rm.coe.int/1680a6eabaArtikel 9 – Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
1 Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht
umfasst die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln, und die Freiheit,
seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder gemeinsam mit anderen öffentlich oder
privat durch Gottesdienst, Unterricht oder Praktizieren von Bräuchen und Riten zu bekennen.
2 Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekennen, darf nur Einschränkungen
unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft
notwendig sind für die öffentliche Sicherheit, zum Schutz der öffentlichen Ordnung,
Gesundheit oder Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer
Es gilt also zu klären, ob die Rundfunkfreiheit höher ist, als die Freiheit jener, die sich, bspw., in Parteien zusammengeschlossen haben, um gemeinsam für die Gesellschaft, (freilich), ein Ziel zu erreichen und deswegen auch gleichberechtigt zu allen anderen zu hören sind?
Selbstverständlich hätte eine derartige grundrechtliche Klärung auch Folge für den Umgang mit "unliebsamen" Parteien?
Vielleicht hat es diesebezüglich beim EGMR bereits gefestigte Rechtsprechung dazu?
Edit "Bürger": Derlei über das hiesige eigentliche Kern-Thema in den Pressemeldungen hinausgehende Spezial-Fragen sollten aber bitte wenn, dann nur in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff behandelt werden. Danke
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;