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Autor Thema: RBB-Moderator „Hotzo“ bedauert, dass Schütze Trump „leider knapp verpasst“  (Gelesen 1082 mal)

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FAZ, 14.07.2024
Anschlag auf Donald Trump
„El Hotzo“ bedauert, dass Schütze Trump „leider knapp verpasst“
Sebastian Hotz alias „El Hotzo“ war Gagschreiber bei Böhmermann und hat eine Sendung beim RBB. Auf X bedauerte er jetzt, dass der Attentäter beim Anschlag auf Donald Trump diesen „knapp verpasst“ habe.
https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/el-hotzo-bedauert-dass-attentaeter-trump-verfehlte-19856247.html
Zitat von: FAZ, 14.07.2024, Anschlag auf Donald Trump - „El Hotzo“ bedauert, dass Schütze Trump „leider knapp verpasst“
[...]

Für eine adäquate Einordnung von Hotz‘ Äußerungen sorgte der Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP), ebenfalls mit einem Post bei X. Er gehe davon aus, schreibt Kubicki, „dass die Staatsanwaltschaft sich mit diesem Tweet beschäftigen wird. Die öffentliche Billigung von schweren Straftaten“ sei gemäß Paragraph 140 Strafgesetzbuch selbst strafbar. Solche Taten, heißt es dort, werden mit Haft bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.

[...] Die entsprechende Anfrage beim RBB blieb noch ohne Antwort.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juli 2024, 13:34 von Bürger«
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
apollo-news.net, 15.07.2024
Anschlag auf Donald Trump
ARD-Kabarettist nach Trump-Anschlag: „Oh, scheiße, warum war es nur das Ohr“
„Oh, scheiße, warum war es nur das Ohr“, sagt der ARD-Kabarettist Florian Schröder lakonisch in einem Video über das versuchte Attentat auf Donald Trump.

https://apollo-news.net/ard-kabarettist-nach-trump-anschlag-oh-scheisse-warum-war-es-nur-das-ohr/

Zitat von: apollo-news.net, 15.07.2024, ARD-Kabarettist nach Trump-Anschlag: „Oh, scheiße, warum war es nur das Ohr“
[...]

„Oh, scheiße, warum war es nur das Ohr“, sagt der ARD-Kabarettist Florian Schröder lakonisch in einem Video über das versuchte Attentat auf Donald Trump. Auch auf X wählt er diese Worte in Textform, um auf sein Video aufmerksam zu machen und ist damit nun schon der zweite ARD-Journalist, der öffentlich sein Zutun für einen Mord an Trump äußert.

[...] Auf seinem YouTube-Kanal folgen auf die verbale Entgleisung gegen Donald Trump geschmacklose Imitationen des ehemaligen US-Präsidenten, der nach den Schüssen „Fight, Fight, Fight“ in die Menge rief.

[...]

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juli 2024, 13:46 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Märkische Allgemeine, 16.07.2024
Online bekannt als El Hotzo
Witz über Attentat auf Donald Trump: RBB beendet Zusammenarbeit mit Sebastian Hotz
Sebastian Hotz, bekannt als El Hotzo, hatte auf X sein Bedauern über das verhinderte Attentat auf US-Präsidentschaftsbewerber Donald Trump bekundet. Das hat nun Konsequenzen für den Satiriker: Der RBB hat die Zusammenarbeit mit dem Comedien beendet
https://www.maz-online.de/politik/witz-ueber-attentat-auf-donald-trump-rbb-distanziert-sich-von-sebastian-hotz-WRZACTFXJNKK3HKME3H4V4G3QU.html

Neufassung(?):

Märkische Allgemeine, 16.07.2024
„Fantastisch, wenn Faschisten sterben“
RBB trennt sich nach Witz über Trump-Attentat von Sebastian Hotz
Nach einem Witz über das Attentat auf Ex-Präsident Donald Trump von Comedian Sebastian Hotz zieht der RBB Konsequenzen. Der als „El Hotzo“ bekannte Hotz wird nicht weiter bei Fritz moderieren.
https://www.maz-online.de/brandenburg/rbb-trennt-sich-von-el-hotzo-sebastian-hotz-nach-trump-witz-nicht-mehr-bei-fritz-U7CKKHDJ5JFLJOM7TDCXM7SDVU.html


Edit "Bürger": Ergänzung einer Neufassung(?) des unter dem ursprünglichen Link nicht mehr erreichbaren Artikels. Danke für den Hinweis.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Juli 2024, 02:19 von Bürger«
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P
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Das ist doch zuerst eine Meinung. Irgendwie ticken einige vielleicht schlichtweg nicht richtig, welche an Stelle der Meinung etwas anderes erkennen. Es gilt eine  Meinung darf auch extrem "im Blick anderer geschmacklos" sein. Einige behalten aus solchen Gründen Ihre Meinung auch gleich für sich. Wobei das gar nicht immer so sinnvoll ist. Alles viel zu aufgeladen, und so schreiben halt nicht alle, was viele dennoch denken dürften. Da Gedanken nicht verboten sind, sollte wohl jeder darüber nachdenken ob der Versuch gedanklicher Gleichschaltung toleriert werden sollte. Ja es darf tatsächlich gedacht werden, warum ist es so passiert und nicht anders. Wo ist das Problem?


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Es geht hier wohl weniger darum, ob Personen, die mit ARD-ZDF-GEZ "in Verbindung" stehen, ihre - wie auch immer geartete - "Meinung"(?) kundtun dürfen oder nicht, sondern wohl insbesondere bzgl. Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" darum, ob eine unausweichliche individuelle "Finanzierungspflicht" für - wie auch immer gesinnte - Protagonisten von ARD-ZDF-GEZ bestehen darf, deren Meinung/ Gesinnung man mglw. nicht teilt/ nicht unterstützt bzw. welche man mglw. gar (vorsichtig ausgedrückt) missbilligt... ???


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Das ist doch zuerst eine Meinung. [...] Wo ist das Problem?
Hier? Siehe auch den Artikel im Eröffnungsbeitrag, wo auf §140 StGB hingewiesen wird.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 140 Belohnung und Billigung von Straftaten

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__140.html

Zitat
Wer eine der in § 138 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 und 5 letzte Alternative oder in § 126 Absatz 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Absatz 1 oder nach den §§ 176c und 176d

1.
    belohnt, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist, oder
2.
    in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 126 Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__126.html
Zitat
1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

...

3.
    einen Mord (§ 211), Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder ein Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder 12 des Völkerstrafgesetzbuches),
4.
    eine gefährliche Körperverletzung (§ 224) oder eine schwere Körperverletzung (§ 226),

...

androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

[...]

Es ist nicht ersichtlich, daß Bürger/-innen gezwungen werden dürfen, einen derartigen Sch*** des ÖRR zu finanzieren; der ÖRR ist an die Grundrechte gebunden und hat diese allen anderen gegenüber einzuhalten.

BVerfG 2 BvR 470/08 - Öffentliche Unternehmen müssen das Grundrecht einhalten (2016-07-19)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36933.0

BGH I ZR 13/16 - Unmittelb. Grundrechtsbindung für alle öffentl. Unternehmen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37632.0

BGH KZR 31/14 - Dt. ÖRR = Unternehmen im Sinne des Kartellrechts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33155.0


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S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat dieser Herr Hotzi das gerade nicht in seiner Eigenschaft als Mitarbeiter des ÖRR gemacht, sondern privat auf seinem Account bei diesem X-Ding da.
Der WDR hätte beispielsweise jetzt gesagt, dass sie das nichts angeht, was ihre Mitarbeiter privat machen. Haben wir ja so ähnlich bereits erlebt.

Das Problem hier ist wohl hauptsächlich nicht, dass Herr Hotzo seinen Unmut über das Ergebnis äußerte, sondern, dass er damit auch eine schwere Straftat, nämlich einen Mordversuch, öffentlich gebilligt hat.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

D
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welt.de, 18.07.2024

Zynischer Post über Trump
ARD sagt nun doch Veranstaltung mit Satiriker „El Hotzo“ ab

Nach einem zynischen Post über das Attentat auf Donald Trump kommt es für Sebastian Hotz zu weiteren Konsequenzen. Nachdem schon der RBB die Zusammenarbeit mit dem Satiriker beendet hatte, teilt nun die ARD mit, dass Hotz nicht auf einer Literatur-Veranstaltung auftreten werde.

Zitat
Nach Kritik am Comedian Sebastian Hotz alias „El Hotzo“ und seinen Posts zum Attentat auf den US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump sagt ARD Kultur entgegen früheren Planungen eine Literatur-Veranstaltung mit dem Satiriker ab. [...]

Kubicki kritisiert Postings
[...]

ARD Kultur hatte auf Anfrage dagegen zunächst mitgeteilt, man wolle an der lang geplanten Veranstaltung in Nürnberg festhalten. Zugleich hieß es als Ergänzung: „Auch wenn wir den Standpunkt in den Posts von El Hotzo keinesfalls teilen, er entspricht nicht den Werten von ARD Kultur und hätte auch in den Sendungen von ARD Kultur keinen Platz.“

[...]
https://www.welt.de/vermischtes/article252584650/Zynischer-Post-ueber-Trump-ARD-sagt-nun-doch-Veranstaltung-mit-Satiriker-El-Hotzo-ab.html


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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Z
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Endlich mal konsequent vom RBB. Schließlich wird ja selbst immer eine Kontaktschuld generiert, wenn jemand mit einem "umstrittenen" Protagonisten zusammen gesehen wird...
Was Leute privat an Geschmacklosem machen führt in vielen Fällen zum Ausschluß aus der Gesellschaft, sobald es öffentlich wird - und gerade weil sich der ÖRR mit dem döp, dödeldidöpdöp so weit aus dem Fenster gelehnt hat, muß er jetzt diese Maßstäbe an seine Mitarbeiter anlegen.


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Zum Thema passend ein weiterer Artikel

Märkische Allgemeine, 25.07.2024
Öffentlich-Rechtliche in der Kritik
„El Hotzo“, der RBB und die ARD-Anstalten: Messen mit zweierlei Maß?
RBB und ARD Kultur trennen sich nach „El Hotzos“ Trump-Tweets von dem Satiriker, während andere umstrittene Künstler wie Dieter Nuhr, Lisa Eckhart oder Serdar Somuncu Skandale in den Öffentlich-Rechtlichen überstanden. Wie der Fall des Comedians Sebastian Hotz, gegen den auch von Rechtsextremen mobilisiert wurde und wird, einzuordnen ist.
Hannah Scheiwe
https://www.maz-online.de/medien/el-hotzo-serdar-somuncu-dieter-nuhr-messen-mit-zweierlei-mass-QZEKGYL67VD4XGCUMS3GR4FKLY.html


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Ich kann immer noch nicht erkennen, wie diese private Aussage "Meinung" den öffentlichen Frieden stört, oder zu einem Mord aufruft, etc.. Aber sicherlich wird es mal irgendwann richtig erklärt.


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Die - etwaige oder auch nicht vorliegende - "strafrechtliche" Dimension ist doch bzgl. Forum-Thema "Rundfunkbeitrag" insofern sekundär, als doch bereits diese/r - und im Übrigen wohl auch jegliche/r - "Meinung" oder "Vertreter privat geäußerter Meinungen" keiner unausweichlichen Finanzierungspflicht wie beim derzeitigen sog. "Rundfunkbeitrag" unterliegen kann und darf.

Lösen wir uns doch also einfach bitte von der - hier bitte nicht zu vertiefenden - Frage, ob diese private "Meinung" (oder auch "Gesinnungsbekundung"?) nun strafrechtlich relevant ist oder nicht ;)


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Stimmt, aber im Prinzip fällt es damit. Es ist sprichwörtlich egal, aber die Kette an Aktionen, welche es auslöst, kann nur anhand der Prüfung des "ob" unterbrochen werden. Der ganze Rest ist doch nachrangig.
Was hier in Deutschland jedoch abläuft: An dieser Stelle ist die Forderung nach und Umsetzung von Folgen, welche doch erst am Ende der Prüfung erfolgen sollten. Zum Glück wird nicht gleich gesteinigt und dann das "ob" geprüft.
Wie darüber nun berichtet wird oder nicht, ist völlig belanglos, in der Tat.


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