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Autor Thema: trotz Härtefall: Vollstr.-Ers. SWR + Pfänd.-Ankünd. Stadtkasse > wie weiter?  (Gelesen 3564 mal)

V
  • Beiträge: 62
Angenommen eine Person A hätte eine Pfändungsankündigung der Stadtkasse erhalten nachdem die Forderung aus der Vollstreckungsankündigung nicht beglichen wurde.

Zum vorausgegangenen Härtefall-Verfahren von Person A siehe unter
Härtefall mit rechtskräft. Urteil > Wiederaufgreifen bzgl. BVerwG 6 C 10.18?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=32456.0

Das BVerwG hat einer Studentin, die wie Person A ebenfalls eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls beantragte, mit einem Urteil vom 30.10.2019 letztinstanzlich recht gegeben und die fehlerhaften Urteile der Vorinstanzen aufgehoben (Az. 6 C 10.18). Die Vorinstanzen: VGH München, 7 BV 17.770 - Urteil vom 28.02.2018 und VG Ansbach, AN 6 K 15.02442 - Urteil vom 02.02.2017.
Das Urteil des BVerwG hat grundsätzliche Bedeutung und behandelte ebenfalls die Frage, ob ein besonderer Härtefall bei einer vergleichbaren Bedürftigkeit vorliegt, sowie die Frage ob die Landesrundfunkanstalt eine solche Bedürftigkeitsprüfung durchführen muss.

Der SWR hätte einen Antrag von Person A auf entsprechendes Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 LVwVfG abgelehnt, da „keine Wiederaufnahmegründe“ gegeben seien. Dagegen hätte Person A Widerspruch erhoben und hilfsweise einen Antrag auf Widerruf gemäß § 49 LVwVfG gestellt. Über diesen hat der SWR bis heute nicht entschieden. Einen rechtsmittelfähigen Bescheid über den Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags auf Wiederaufgreifen des Verfahrens hätte Person A noch nicht erhalten. Der SWR reagierte nicht mehr auf die Schreiben von Person A, in denen der SWR aufgefordert wurde, das fehlerhafte Vollstreckungsersuchen zurückzunehmen.

Da die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde die Richtigkeit des Vollstreckungsersuchen nicht interessiert und auf den SWR verweist, würde es wohl unmöglich sein, in der Kürze der Zeit eine Rücknahme derselben beim SWR zu erwirken.

Welche Rechtsmittel könnte Person A nun einlegen?
Ist das Vollstreckungsersuchen unanfechtbar?
Könnte Person A Akteneinsicht verlangen um hier festzustellen, ob dieses formell und materiell den Anforderungen entspricht?
Könnte Person A den SWR irgendwie zur Rücknahme zwingen?



Edit "Bürger":
 
> Im Falle von Untätigkeit und/oder weiterem ungebührlichen Verhaltens von ARD-ZDF-GEZ siehe bitte u.a. auch
BESCHWERDE an LRA + VERWEISUNG an Aufsicht + ANFRAGE AZ+Sachstand LRA/LT/StK
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37733.0
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18157.0

> Bilder wurden ausgetauschen. Für Dokumente/ Abbilder bitte keine externen Datenspeicher verwenden. Bitte auch Bildgrößen reduzieren auf längs max. 1200px. Dateien bitte auch bezeichnen. Weitere Hinweise dazu siehe u.a. unter
Dateien anhängen, wie Urteile, etc.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16150.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. März 2024, 15:39 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Angenommen eine Person A hätte eine Pfändungsankündigung der Stadtkasse erhalten nachdem die Forderung aus der Vollstreckungsankündigung nicht beglichen wurde.


Welche Rechtsmittel könnte Person A nun einlegen?
Ist das Vollstreckungsersuchen unanfechtbar?
Könnte Person A Akteneinsicht verlangen um hier festzustellen, ob dieses formell und materiell den Anforderungen entspricht?
Könnte Person A den SWR irgendwie zur Rücknahme zwingen?

Hierbei könnte auf die bisherigen Diskussionen und Vorgehnsweisen zum Thema "Stadtkasse", "Gemeindekasse" oder "Kreiskasse" in anderen Bundesländern z.B. Hessen und z.B. Vollstreckungsabwehrklage gegen die Stadtkasse und den Antrag zur Beiladung der Landesrundfunkanstalt zu stellen,  verwiesen werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2024, 10:40 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

V
  • Beiträge: 62
Eine Person A könnte in dem Zusammenhang

Akteneinsicht durch Beteiligte nach
§ 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__29.html

sowie

die Einstellung der Vollstreckung nach
§ 14 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG)

https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-VwVGRPV2P14

mit der Begründung beantragt haben, dass die dem Vollstreckungsauftrag des SWR zugrunde liegenden "Festsetzungsbescheide" nicht den Anforderungen eines Leistungsbescheides genügen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. April 2024, 17:33 von Bürger«

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  • Beiträge: 3.233
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hierzu könnte auch folgender Thread/Beitrag hilfreich sein:

Vollstreckungsankündigung Stadtkasse Düsseldorf - Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37279.msg222676.html#msg222676


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2024, 03:41 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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