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Autor Thema: Finanzkommission KEF - Rundfunkbeitrag soll auf 18,94 Euro steigen  (Gelesen 1824 mal)

D
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welt.de, 23.02.2024

Finanzkommission KEF
Rundfunkbeitrag soll auf 18,94 Euro steigen

Der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio soll ab dem kommenden Jahr um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat steigen. Das hat die Finanzkommission KEF berechnet. Eine Erhöhung scheint mit den bestehenden Strukturen unvermeidlich – jetzt sind die Bundesländer am Zug.

Zitat
Der Rundfunkbeitrag soll ab dem kommenden Jahr um 58 Cent auf 18,94 Cent steigen. Diese Empfehlung gibt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) den Bundesländern. Diese müssen die Empfehlung nun absegnen. Die Anhebung des Beitrags sickerte bereits im vergangenen Jahr durch, war aber noch nicht offiziell bestätigt. Damit steigt der finanzielle Aufwand, den ARD, ZDF und Deutschlandradio im Jahr benötigen, um rund 746 Millionen Euro pro Jahr auf insgesamt 10,41 Milliarden pro Jahr. Eine Beitragsperiode läuft immer vier Jahre.

[...]

Dennoch geht eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags einer Reihe von Bundesländern gegen den Strich, diese sei nicht vermittelbar, hatte es im Vorfeld geheißen. Nach jetzigem Stand sind das Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Die KEF weist indes darauf hin, dass die Empfehlung die Grundlage für die Entscheidung der Landesparlamente ist: „Eine Abweichung von der Empfehlung ist von Verfassungs wegen nur in engen Ausnahmefällen und nur einvernehmlich durch alle Länder möglich.“ Zudem brauche es „nachprüfbare Gründe“.

[...]

Die Bundesländer sind am Zug
[...]
https://www.welt.de/kultur/medien/article250232014/Finanzkommission-KEF-empfiehlt-Rundfunkbeitrag-soll-auf-18-94-Euro-steigen.html

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.


Siehe auch:
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0


Link-Auswahl zu diesem Thema
Finanzkommission KEF - Rundfunkbeitrag soll auf 18,94 Euro steigen (02/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37815.0
WDR-Rundfunkrat will, dass ARD auf mehr Gebühren klagt (04/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37909.0

Siehe zum Vergleich aus 2020/2021 u.a. auch unter
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden - Sender beklagen Verfassungsbruch (12/2020)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34607.0

Jedoch:
Dass der aktuelle monatliche Beitrag offensichtlich aufgrund fehlender öffentlicher Bekanntmachung gar nicht "18,36€"...
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35578.0
...sondern immer noch "17,50€" ist, siehe u.a. unter
Fehlt Bekanntmach. 18,36€ seit 07/21? Abbuch./Bescheide/Vollstr. fehlerhaft?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37034.0
Bekanntmachungen, dass 1. MÄndStV "nicht in Kraft getreten"/"gegenstandslos"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37084.0
Rückwirkende Nichtigkeit der Erhöhung oberhalb von 17,50 €/mtl
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37091.0

Weitere tangierende Threads zu diesem Themenkomplex siehe u.a. unter

Wie lautet die Berechnungsformel der KEF für den monatl. "Rundfunkbeitrag"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33390.0

"rundfunkbeitrags-rechtfertigender individ. Vorteil" gem. BVerfG 18.07.2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36340.0
BVerfG -1 BvR 1675/16 - Rn. 81 -> Möglichkeit d. Nutzung = individuelle Vorteil
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=31947.0
Alte Gebühr -> neuer Beitrag -> jetzt Beitragsüberhebung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34721.0
Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23623.0

Umlage v. Befreiungs-Einnahmeausfällen auf Beitragspflichtige (un-)zumutbar?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28740.0
Wer finanziert den Rundfunkbeitrag bei einem Antrag auf Befreiung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=19196.0
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126156.html#msg126156
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg126216.html#msg126216
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19196.msg177979.html#msg177979





...alles "gute" Gründe und Anlässe für
SEPA-Mandat/Lastschrift kündigen/rückbuchen, Zahlg. einstellen + Protestnote
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35120.0


Außerdem...
An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Tippgeber werden - zu Missständen im ö.r. Rundfunksystem!

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg218516.html#msg218516


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. April 2024, 23:12 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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Zitat von: Aus dem Artikel
Die Empfehlung einer Erhöhung um 58 Cent bedeute eine Steigerung um 0,8 Prozent pro Haushalt, sagte der KEF-Vorsitzende Martin Detzel.

Vielleicht hätten die Mitglieder der KEF sich mal lieber Bildungsfernsehen angesehen...achso soetwas existiert ja gar nicht mehr bei den öffentlich Rechtlichen...

Wenn ich in der Schule richtig in Mathe aufgepasst habe, entspricht die Anhebung von 18,36 € auf 18,94 € einer Erhöhung von 3,16 %

Und auf diesen Kenntnissen hat die KEF den Befarf "nachgerechnet"... :o
Das erklärt dann wohl auch deren Zustimmung. Fachkräftemangel wohin man auch sieht... :'(

Schade das der Artikelautor das nicht erwähnt (bemerkt) hat. Und so bleibt wohl bei den meisten Lesern nur diese kleine Erhöhung haften :( Wo es ja auch schon durch die KEF / öR klein geframet wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Februar 2024, 20:51 von DumbTV«
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Da hat die Welt anscheinend den KEF-Vorsitzenden ungenau zitiert:

In der Süddeutschen
https://www.sueddeutsche.de/politik/rundfunkbeitrag-erhoehung-empfohlen-1.6389194
findet sich das Zitat:
Zitat
Für die Beitragszahler bedeute die Erhöhung eine Steigerung um 0,8 Prozent pro Jahr, sagte Detzel.

Dass man eine alle 4 Jahre stattfindende (oder nicht stattfindende) Erhöhung auch in eine jährliche Erhöhung umrechnen könnte, hätte der KEF-Vorsitzende wohl explizit erwähnen sollen, statt das in einem leicht zu überhörenden oder zu überlesenden "pro Jahr" zu verstecken.


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Alles klar. Wo geht's zur nächsten Demo gegen den ÖRR? ;)
Letztendlich führt sowas eher zu 1 % mehr bei der AfD und ich sehe außer vielleicht bei Sachsen-Anhalts Ministerpräsidenten da keinen dabei, der genug Mut hätte, den neuen Rundfunkstaatsvertrag dann nicht zu unterschreiben. Besser wäre es, wenn man sich nach 11 Jahren Erfahrung endlich mal die Zeit nimmt, diesen von Grund auf neu aufzusetzen, denn dass der ÖRR auf Plattformen privater Anbieter (TikTok, Twitch, Instragram, Youtube, Facebook, Amazon Prime) auftaucht und dort teilweise zusätzlich abkassiert, war sicher nie die Intention eines solchen Vertrages. Wer sowas zulässt, muss sich nicht wundern, warum man mit den Kosten nicht klar kommt und da sind solche Dinger, wie der RBB Skandal noch gar nicht drin.
Ein Finanzierungszwang auf Grund von Obdach gehört anlässlich solcher Vorhaben auch endlich in die Tonne, denn das wird der Medienlandschaft und Medienzugänglichkeit dieses Jahrtausends nicht mehr gerecht.


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Da die Höhe des Rundfunkbeitrags immer noch bei 17,50 Euro liegt, ist es eine Erhöhung um mehr als 8 %

Quelle zur Höhe des Rundfunkbeitrags in NRW:
Recht.NRW.de §8 Höhe des Rundfunkbeitrags
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=4673&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=486853

Genaugenommen ist es derzeit also eine Erhöhung um 8,2285714285714 % ::) , weil die vorherige Entscheidung zur Erhöhung auf 18,36 Euro keine Gesetzeskraft erlangte.


Edit "Bürger": Siehe dazu auch im Einstiegsbeitrag ergänzte Querverweise zu diesbezüglichen Threads im Forum...
Dass der aktuelle monatliche Beitrag offensichtlich aufgrund fehlender öffentlicher Bekanntmachung gar nicht "18,36€"...
Bundesverfassungsgericht hebt Rundfunkbeitrag vorläufig auf 18,36 Euro an (08/2021)
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...sondern immer noch "17,50€" ist, siehe u.a. unter
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Bekanntmachungen, dass 1. MÄndStV "nicht in Kraft getreten"/"gegenstandslos"
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Rückwirkende Nichtigkeit der Erhöhung oberhalb von 17,50 €/mtl
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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Immer diese verdammten Zahlendreher.

Da hatten die Experten den zwingenden Zwangsbeitrag auf 19,84 Euro fixiert.
40 Jahre nach dem Jahr von Orwells Werk, ein schönes KEF-Denkmal für seine Real-Anwendungs-Crews bei ARD, ZDF usw.
Orwell rotiert vor Freude im Grab, dass das alles Realität geworden ist, was er sich da ausgedacht hatte.


Und was tut so ein*e Sekträr*in m/w/d in Mainz: Tippt stattdessen den Zahlendreher 18,94 Euro.
------------------------------------------------------------------
Da die hochgestellten Experten es unter ihrer Würde finden, die in der Mainzer Staatskanzlei gemachten / getippten KEF-Berichte von 400 Seiten selber zu lesen, bevor sie ihre Unterschrift als Plagiatoren drunter hauen, ist das keinem aufgefallen und jetzt kriegt man die 18,94 Euro nicht mehr berichtigt.
 

Disclaimer:
----------------------------------------
"Diese Zeilen sind in der Erwartung geschrieben worden, dass der Mangel an Ernsthaftigkeit nicht verkannt werden kann."


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

T
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  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
apollo-news, 24.02.2024
KEF-Chef Detzel
GEZ-Kommission erklärt: Beitragserhöhung „entlastet“ Bürger
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt, den Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent anzuheben. Der Chef der Kommission verkauft das ganze jetzt als Entlastung - weil die Erhöhung ja deutlich höher hätte ausfallen können.
von Max Roland
https://apollo-news.net/gez-kommission-erklaert-beitragserhoehung-entlastet-buerger/
Zitat von: apollo-news, 24.02.2024, KEF-Chef Detzel - GEZ-Kommission erklärt: Beitragserhöhung „entlastet“ Bürger
[...]

„Das bedeutet eine Steigerung für die Beitragszahler von 0,8 Prozent pro Jahr“, erklärt Martin Detzel, Chef der KEF. „Und wir liegen damit deutlich unter der aktuellen Inflationsrate“. Sein Fazit: „Wirtschaftlich gesehen werden die Bürger in der Kaufkraft entlastet.“

Das wird Kritiker des Öffentlich-Rechtlichen sicherlich besonders begeistern: Eine Beitragserhöhung wird in der Tagesschau vom Verantwortlichen als „Entlastung“ verkauft. Wie kommt KEF-Chef Detzel zu diesem dreisten Framing?

Beitragserhöhung sollte deutlich steiler ausfallen

Vermutlich, weil es in seiner Welt tatsächlich eine Entlastung ist: Denn eigentlich sollten die Gebühren noch sehr viel deutlicher erhöht werden. Ursprünglich hatte die KEF eine dreimal so starke Erhöhung von über 1,50 Euro im Monat geplant.

Auch die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) erklärte, der Vorschlag bewege sich damit deutlich unterhalb der allgemeinen Preissteigerung. Dies zeige, dass der Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Sender nach strengen Maßstäben geprüft werde. [...]

ARD und ZDF beklagen: zu wenig Geld!
[...]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Februar 2024, 15:00 von Bürger«

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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Französisches Geflügeltes Wort:
--------------------------------------------------
"il ment comme il respire"
"er lügt, wenn er atmet"


Wegen Zunahme der Haushalte entstand deutliche Mehreinnahme
----------------------------------------------------
gegenüber den bisher vom Experten-Heer als göttliche Beitrags-Gerechtigkeit ex cathedra verkündet.

Was die KEF-Werte im übrigen anbetrifft: Man sieht wieder einmal, wofür Würfel taugen.

Deshalb konnte für die Fortsetzung der staatsgarantierten Pfründen auf vollen Inflationsausgleich verzichtet werden. Das wissen all diese Klugschei-ner 100 %-ig sicher. Sie nutzen aus, dass die meisten Abgeordneten und Regierenden davon null Ahnung haben.


Das Zwangsgeld, das für die Seinen vom Himmel fällt, muss weiter regnen.
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Es kommt ja Gegenleistung: Die jeweils Herrschenden und die lautstarken, also gefährlichen Ideologen werden durch die Sender intensiv beklatscht.
Ist des juristisch gesehen eine "strukturelle Dauer-Korruption"? Oder ist das alles in Ordnung so?

Das Klagen über zu wenig Geld gehört zum Jahresschluss-Ritual von staatsfinanzierten Stellen - hier nur alle 4 Jahre nötig. Diese allen Haushaltsrechtlern bekannte Taktik zielt darauf ab, dass die Abgeordneten "heroisch ruhmvoll die Wünsche reduzieren können", so dass am Ende gleich viel Geld des Steuerzahelrs wie bisher vom Himmel fällt.


Bei ARD, ZDF usw. ist die akutelle Strategie anders:
--------------------------------------------------------------
Da immer mehr Haushalte, braucht man Erhöhung kaum oder gar nicht. Man gibt den Politikern ein Zuckerstück - die Chance, eine kleine Erhöhung zu streichen, damit die häufige Diskussion über Reduzierung abgewürgt wird.
Jetzt sind die Abgeordneten nur noch damit beschäftigt, die kleine Erhöhung herorisch ruhmvoll zu verweigern - von Senken spricht dann niemand mehr.


Alles ist Taktik. Strategie.
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Staatskanzlei Rheinland-Pfalz insoweit die "heimliche Bundesregierung".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Februar 2024, 16:19 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

G
  • Beiträge: 272
§ 1 Abs. 1 RFinStV - Bedarfsanmeldung
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rfinstv#1
Zitat von: § 1 Abs. 1 RFinStV - Bedarfsanmeldung
(1) Die in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten des Landesrechts auf der Grundlage von Einzelanmeldungen ihrer Mitglieder, die Anstalt des öffentlichen Rechts "Zweites Deutsches Fernsehen" (ZDF) und die Körperschaft des öffentlichen Rechts "Deutschlandradio" melden im Abstand von zwei Jahren ihren Finanzbedarf  zur Erfüllung des öffentlichen Auftrages der unabhängigen Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

Die Unabhängigen werden von den ebenfalls völlig neutralen Ministerpräsidenten der Länder ausgewählt, um dann die nächste Erhöhung zu empfehlen.

Läuft.




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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Klasse! Klasse! Klasse!

Anscheinend ist Herrn Detzel und auch Frau Dreyer gar nicht klar, was sie mit diesen Aussagen gerade gemacht haben.
Wer nicht gleich darauf kommt: Sie haben damit die Glaubwürdigkeit der KEF zerstört.

Dass die Anstalten regelmäßig einen höheren Bedarf anmelden, als sie eigentlich wirklich benötigen, ist ja schon seit Jahren kein Geheimnis mehr. Das hat sogar ein Intendant einmal offen zugegeben.

Aufgabe der KEF ist es, diese Anmeldungen zu prüfen und dann gewissenhaft den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln. Zumindest habe ich es immer so verstanden.

Nun, anscheinend sind ja die 58 Cent für die nächste Erhöhung ausreichend. Eine Unterfinanzierung kann daraus nicht resultieren, sonst hätte die KEF diese Empfehlung ja wohl kaum abgegeben.
Und jetzt kommt Herr Detzel plötzlich damit um die Ecke, dass die KEF ursprünglich sogar eine Erhöhung von über 1,50 Euro plante und damit sogar kein Problem gehabt hätte.
Zwischen 58 Cent und einem Betrag von über 1,50 Euro im Monat gibt es einen gewaltigen Unterschied. Dieser Unterschied beträgt mehr als 1 Milliarde Euro pro Jahr. Und ich frage mich gerade, wie streng sind eigentlich diese Maßstäbe von denen Frau Dreyer da faselt?

Dass die Anstalten rumheulen und klagen, das sei zu wenig, ist ja normal.
Besonders drollig dabei ist der Himmlische aus Mainz. Er "droht" mit mehr Wiederholungen im Programm.
Die Drohung besteht wohl eher darin, dass die Sender trotzdem weiterlaufen werden.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Die machen bloß so lange, bis auch die Finanzierung des öffentlichen Rundfunks via Unionsverordnung geregelt wird, wie es bei der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs bereits der Fall ist.

Für Interessierte; zur Finanzierung, die sich Ausgleichsleistung nennt, siehe darin Art 6.:

Konsolidierter Text: Verordnung (EG) N r. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02007R1370-20171224&qid=1708895903736


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

S
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Mir scheint, dass in dem Artikel von apollo-news ein Fehler liegt.
Dieser Satz:

Ursprünglich hatte die KEF eine dreimal so starke Erhöhung von über 1,50 Euro im Monat geplant.

könnte vom Author des Artikels einfach nur falsch verstanden worden sein. Es handelt sich dabei ja nicht um ein Zitat. Höchstwahrscheinlich meinte Herr Detzel mit "über 1,50 Euro" die Bedarfsanmeldung der Anstalten vom letzten Jahr, welche, wenn ich mich recht erinnere, bei 1,55 Euro lag.

Das würde zumindest Sinn machen. Und ich konnte bis jetzt auch nichts finden, was die Aussage im Artikel bestätigen würde.


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Querverweis aus aktuellem Anlass... ::)
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