Wer aktuell Bürgergeld erhält, kann sich darauf berufen, dass dies am Existenzminimum ausgerichtet ist.
------------------------------------------------------------------------------------------
Wer nur dies verfügbar hat, ist wegen Artikel 1 Grundgesez "Menschenwürde" nicht vollstreckbar für öffentlich-rechtliche Forderungen. Dies gilt auch für früher rechtskräftig gewordene Forderungen.
Das ist die Besonderheit: Es gibt keine Ausnahmen. Keine. Das ist wie ein unsichtbarer Panzer des Bürgers gegen jedes und alles aus der staatlichen Ecke.
Der Staat - oder hier der ARD-Sender - darf dann nicht trickreich
---------------------------------------------------------------
nach einem zufällig ungeschützten Bankguthaben greifen. Das wäre dann rückzahlopflichtig - muss man aber fordern, nur dann ist es zruückzuzahlen.
Dass eine Verjährung bei Geringverdienern nie statt gefunden hat,
-----------------------------------------------
lasse ich hier weg - Verjährung hört sich einfach und klar und eindeutig an, ist aber eines der schwammigsten Jura-Themen überhaupt.
Einwendungen hiergegen sind nicht mit kurzen Worten vermittelbar.
Sofern dem Zahlungswunsch mit dieser Begründung widersprochen wurde,
----------------------------------------------------------------
also "Artikel 1 Grundgesetz, Schutz des Existenzminimums",
der/die hat seine Rechtspflicht bereits erfüllt. Der Rechtslaie muss das nicht näher begründen können. So ist öffentliches Recht; Die juristisch Kundigen der öffentlich.-rechtlichen Stelle sind verpflichtet, Gesetze nicht aus Eigennutz des Unternehmens gegenüber weniger Kundigen zu verletzen.
Private Unternehmen dürfen das - in Grenzen - , öffentlich-rechtliche dürfen es nie.
Sofern juristische Haarspaltereien versucht werden
---------------------------------------------------------------------
mit Jurazitat-Konglomeraten aus dem Textbaustein-Computer,
um trotzdem zu vollstrecken, so könnte theoretisch in Betracht gezogen wurden, einzuwenden:
a) Versuchter Inkassobetrug - siehe Betrug, Strafgesetzbuch.
b) Versuchter Wucher unter Ausnutzung einer Machtposition. Siehe "Wucher" Strafgesetzbuch und Internet-Suche.
c) Gegenüber Beamten - Gerichtsvollzieher sind es laut Gesetz - sonstige Vollstreckungs-Verantwortliche ebenfalls - , kommt auch in Betracht: Amtsdelike, in diesem Kontext mehrere berührt.
Es kann Rechtslaien nie empfohlen werden, Strafanzeigen zu machen.
---------------------------------------------------------
Was jemand macht, ist eigenverantwortlich. - Regelmäßig genügt gegenüber Juristen, einfach klarzustellen, dass gegen sie eine Strafanzeige in Betracht kommen könnte. Selbst, wenn sie nichts bringt, ist Strafanzeige so gut wie immer karriere-schädlich. Also hat das immer etwas Wirkung.
Nochmals, hier wird zu nichts geraten,
------------------------------------------------------
sondern es wird nur beschrieben, wie manche damit umgehen.
Streit gegen einen 10 Jahre geglückten Politik- und Justizskandal war nie einfach. Das Kartell der Nutznießer-Juristen und der davon Profitierenden ist dann voll etabliert und hält sich arrogant für unbesiegbar beim Durchseiten von Unrecht.
Stimmt nicht, Beispiel der Fall RBB,
-----------------------------------------
Intendantin Schlesinger, das klappte, innerhalb von 5 Monaten nach überheblicher Rechtsverweigerung
inklusive punktueller Stillstand der Rechtspflege - 2 Landesverfassungsgerichte,
5 Monate nach Ankündigung war die Führungsebene des RBB nur noch ein Scherbenhaufen. Wenn "Stillstand der Rechtspflege", dann erwächst das Recht zurück zu "Auge um Auge, Zahn um Zahn" - war den Beteiligen am 22. Juni 2022 korrekt angekündigt worden und wie bekannt, es wurde "geliefert".
Das Problem ist immer, wie diejenigen, die das für alle machen und das Gewusst-Wie beherrschen, von allen auch etwas finanzielle Minimalfinanzierung der vielen Arbeit dafür erhalten. Daran und nur daran scheitert das "bitte mehr davon" in Sachen Scherbenhaufen.