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Autor Thema: Sittenwidriges, „wucherähnliches Rechtsgeschäft“: Ex-RBB-Direktorin muss...  (Gelesen 7821 mal)

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FAZ, 13.10.2023
Rechtskolumne „Mein Urteil“
Wann ist ein Arbeitsvertrag sittenwidrig?
Die Verschwendungsmentalität im öffentlichen Rundfunk stößt an ihre Grenzen. Aus juristischer Theorie wird endlich harte Praxis.
Von Anja Mengel
https://www.faz.net/aktuell/karriere-hochschule/rechtskolumne-mein-urteil-wann-ist-ein-arbeitsvertrag-sittenwidrig-19241635.html
Zitat von: FAZ, 13.10.2023, Rechtskolumne „Mein Urteil“ - Wann ist ein Arbeitsvertrag sittenwidrig?
[...]

Dies ist sensationell und zu begrüßen; zu hoffen ist, dass das Landesarbeitsgericht dies bestätigt. Denn es war bisher ein theoretisches Konzept, dass ein Arbeitsvertrag wegen überhöhter Vergütung sittenwidrig ist. Die hier verworfenen Zusagen betrafen jedoch Gestaltungen, die zumindest strukturell verbreitet sind, vor allem im öffentlichen Sektor.

Geschädigtes Gemeinwesen

[...] zum Vertragsschluss gehören immer zwei Seiten. Insofern gibt es nun Anlass, in vielen Einzelfällen die Verträge zu prüfen und gegebenenfalls Rückforderungen zu stellen.

Die Inhalte dieser und weiterer Veröffentlichungen sowie auch die Grundhaltungen des Verfassers/ Veröffentlichungsmediums spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung des gez-boykott-Forums, dessen Moderatoren und dessen Mitglieder wider und werden hiermit auch nicht zu eigen gemacht. Die Erwähnung/ Verlinkung/ Zitierung/ Diskussion erfolgt unter Berufung auf die Meinungsfreiheit gem. Artikel 5 Grundgesetz und zur Ermöglichung einer weitestgehend ungefilterten öffentlichen Meinungsbildung sowie zur Dokumentation.



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Die Textvorlagen als Anlage für Schriftsätze sind inzwischen auf 3 Artikel verteilt worden.
Denn alle paar Tage kommt Neuzugang auf der Faktenliste "Kriminelle Vereinigung? Analysebedarf!".

Hier der neue Link zum ersten Artikel - die anderen gleich darunter dort - : 
Mittlere Spalte: http://infos7.org/eede/#PPE-ZZSYW-CRIM-AS_1


Intensiv wird auf die Forumseinträge verwiesen.
Hier im Forum spielt die Musik der Kombination der Rechtsgrundlagen für das Ende vom Anfang von ARD, ZDF usw.


Die Möglichkeit, auch auf dieser Grundlage sofort Freistellung zu beantragen,
wird gerade für voll automatisierte Verwendung vorbereitet.
An sich schon verfügbar: http://infos7.org/pde/ppe-adr-de.htm

Das Konzept wird in diesen Tagen vereinfacht. Zukünftig genügt Ausdruck von 2 Seiten für den Freistellungsantrag von der Rundfunkabgabe.
Das 20-seitige Gutachten muss man nicht mehr audrucken, sondern kann es einfach per E-Mail an den Intendanten senden.

Böse Bürger adressieren immer an die Intendanten, nicht an deren \"Füllhalter\". Diese meist unschuldigen Mitarbeiter zum Stellvertreterkrieg zu zwingen, dazu gehören immer zwei. Wir spielen da nicht mit.  Wen wir schach-matt setzen wollen, sind die Maximal-Privilegierten an der Spitze.


Eine neue Rundfunkabgabe-Plattform ist in Vorbereitung,
soll ganz rasch kommenn, die die Automatisierung für beliebig viele Antragsteller leisten kann. Denn es sind ja je nach Zählweise 4 bis 20 Millionen Berechtigte. Das ist nicht von Hand zu leisten.

Eine Internaktion mit den beiden großen Koordinations-Plattformen des Widerstands

- gez-boykott und rundfunk-frei -
hierfür ist nicht so einfach, wie man meinen könnte. Wir haben da 3 verschiedene Aufgabenkreise.

Es kommt also etwas Drittes hinzu, ein "Legaltech" für die Automatisierung der Anträge, "skalable" für alle, die die Rundfunkabgabe mit ganz konkretem Antrag legal-basiert los werden wollen. Entsteht nun nach Vorbereitung der Rechtsgrundlagen seit 2016 bis Mai 2023.


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Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Faktenbelege für Analysebedarf "Kriminelle Vereinigung?"
--------------------------------------------
Soeben erweitert, siehe Mittelspalte, auf "mehr" klicken:
 https://infos7.org/eede/#PPE-ZZSYW-CRIM-AS_2
Die RBB-Streite ermöglichten wichtige weitere Argumente.

Der weitere Faktenstoff:   wie vor, nur ersetzen am Ende:  _1  _3
In Nr.  _1  wird intensiv auf das Forum verwiesen. Das geht in verschiedene Musterverfahren ein. Richter sollen wissen, woher das Wissen kommt, mit dem wir die Pseudo-Jura der ARD-Texbaustein-Konglomerate fundiert widerlegen.

Die Möglichkeit, Sofortende der Rundfunkabgabe mit Aussicht zu beantragen
----------------------------------------------------------------------
 https://infos7.org/pde/ppe-adr-de.htm
- ab jetzt immer "https", also gesicherte Verbindung - wegen Plattform-Angliederung seit gestern - 

Wird gerade vereinfacht: Es genügt dann, 2 Seiten zu drucken und ab per Einschreiben.
Das zugehörige umfangreiche Gutachten sendet man einfach parallel per E-Mail.

Noch ist die Nutzung an eine kleine Spende gebunden. Sobald das kleine monatliche Mindestbudgert dafür beim koordinierenden e.V.  gedeckelt ist und bleibt, soll es für Forumsteilnehmer frei verfügbar werden.
(nur für eingeloggte, nicht für reine Mitleser)


Übrigens sind die meisten aktuellen dortigen Spender aus diesem Forum dorthin geraten.
---------------------------------------------------------------------
Rund die Hälfte des kleinen monatlichen Mindestbudgets ist bereits gedeckelt. Ohne diese Förderer wäre das Neue gar nicht entstanden. Wo für Ideelles gestritten wird, da bewirken niedrige Beträge für Minimalfinanzierung eine große Wirkung. 

Guter Grund, zum Dank auf den neuen Plattformen intensivst auf das Forum hinzuweisen. Ja, geschieht. 


Eine neue Bürgerplattform ist seit 16. Oktober eingerichtet.
-----------------------------------------------------------------------------
Jedenfalls die Kombination der Software-Pakete funktioniert ---
"skalierbar" für bis zu hypothetisch einigen Millionen Bürgern
- fängt aber ganz bescheiden neu an - .

Dies koordiniert zukünftig konkretes Handeln der Bürger.
------------------------------------------------------------
Soweit es die Rundfunkabgabe anbetrifft, so gibt es dort dann Diverses, was ein Forum und was rundfunk-frei.de nicht ohne weiteres integrierern können.

Beispielsweise ist daran gedacht, dass jeder jederzeit die Mitstreiter des gleichen Postzahlzeitraums zu Runden Tischen per E-Mail einladen kann mit einem Mausklick, aber alles voll anonymisiert -   
- Rundschreiben-Effekt - aber ohne die Mail-Adressen der Empfänger des Verteilers zu erfahren - .

Daraus können sich dann neue Runde Tische hier mit der bestehenden Forumsfunktionen herausbilden. Diese hat zwar keine solche Runschreiben-Funktion, umfasst, jedoch mögliche online-Erörterung.

Das ist noch in der Phase der Software-Knobelarbeit... mal schauen, ob es das vom Konzept in die IT schaffen wird bis November.

Und einiges anderes ist in Vorbereitung,
--------------------------------------------------
um endlich das Ende von 10 Jahren Justiz- und Politikskandal zu erreichen. Weiteres darüber ist in den bisherigen Einträgen dieses Threads.


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Querverweise aus aktuellem Anlass... ;)
RBB will Ex-Intendantin Schlesinger millionenschwere Betriebsrente streichen (09/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37546.0
Skandalaufklärung beim RBB - Dem Sender droht nun eine Durchsuchung (10/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37512.0
RBB-Geheimakte enthüllt: Das steht im internen Ermittlungsbericht [...] (10/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37545.0




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Der Urteils-Volltext ist nunmehr verfügbar... ;) siehe ergänzter Link im Einstiegsbeitrag:
ArbG Berlin, Urteil vom 20.09.2023, 22 Ca 13070/22
https://dejure.org/2023,24892

Volltext nunmehr u.a. unter
ArbG Berlin, Urteil vom 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22, 22 Ca 6024/23
https://openjur.de/u/2475262.html



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Aus dem Urteil:
ArbG Berlin, Urteil vom 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22, 22 Ca 6024/23
https://openjur.de/u/2475262.html
Zitat von: ArbG Berlin, Urteil vom 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22, 22 Ca 6024/23
Rn 175
aa) [...] Von einem besonders groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung kann ausgegangen werden, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung. [...]
Zitat von: ArbG Berlin, Urteil vom 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22, 22 Ca 6024/23
Rn 183
c) [...] Schon weil eine zeitlich unbegrenzte Alimentation einem Arbeitsverhältnis wesensfremd ist, hat die Klägerin für die Zusage des Ruhegehalts aber keine hinreichende Gegenleistung erbracht.
Zitat von: ArbG Berlin, Urteil vom 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22, 22 Ca 6024/23
Rn 186
(3) [...] Der Wert der mit über ... Millionen Euro zu bemessenen Leistung der Beklagten wäre dann immer noch mehr als zehnmal und damit deutlich mehr als doppelt so hoch wie die von der Klägerin erbrachte Gegenleistung. [...]
Zitat von: ArbG Berlin, Urteil vom 20.09.2023 - 22 Ca 13070/22, 22 Ca 6024/23
Rn 188
cc) Infolge des besonders groben Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung kann auf eine verwerfliche Gesinnung der Klägerin unmittelbar geschlossen werden.

Edit "Bürger" - Bitte auch immer(!) zu jeglichem Zitat die genaue Quellenangabe + Link angeben. Danke. (Oben ergänzt.)


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Querverweis aus aktuellem Anlass...
Rechnungshöfe Berlin/ Brandenburg - Abschlussberichte RBB 2023
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37641.0


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Querverweis aus aktuellem Anlass... ???
Ex-Betriebsdirektor C. Augenstein kassiert - RBB muss „Ruhegeld“ zahlen (01/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37643.0


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Querverweis aus aktuellem Anlass...
Wie RBB-Direktoren nach ihrer Amtszeit weiter kassierten (Binder/ Nothelle) (02/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37780.0


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rbb-Untersuchungsausschuss Bericht: "Organisierte Verantwortungslosigkeit" (06/2024)
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RBB fordert 9 Millionen Euro von Ex-Intendantin Schlesinger (12/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38269.0
RBB einigt sich mit Ex-Verwaltungschef Brandstäter - Kein Ruhegeld? (12/2024)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=38271.0




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  • Daaanke Wingman! This is the way!
Berufungsinstanz:

LArbG Berlin-Brandenburg 7. Kammer, Urteil vom 02.07.2024, Az. 7 Sa 1125/23
https://gesetze.berlin.de/perma?d=NJRE001588021

Zitat von: LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.07.2024, Az. 7 Sa 1125/23
Verfahrensgang
vorgehend ArbG Berlin, 20. September 2023, 22 Ca 13070/22 und 22 Ca 6024/23, Urteil
anhängig BAG, kein Datum verfügbar, 3 AZN 699/24
nachgehend BAG, 5. Dezember 2024, 2 AZN 709/24, Beschluss: Verwerfung (nicht dokumentiert)
Zitat von: LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.07.2024, Az. 7 Sa 1125/23
Leitsatz
1. Für die Bewertung der Sittenwidrigkeit eines Arbeitsvertrages bedarf es der umfassenden Einzel- und Gesamtbetrachtung der durch den Vertrag den Parteien eingeräumten Rechte und Pflichten und der diesen gegenüberstehenden Gegenleistungen (Anlehnung an BGH, 8. Juli 1982 – II ZR 60/81). Steht, wie
vorliegend, die Vereinbarung über die Zahlung eines Ruhegeldes nach Beendigung des befristeten Vertrages bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters im Gegenseitigkeitsverhältnis einerseits zur Befristung des Vertrages und andererseits zur im Bereich der Arbeitgeberin liegenden Möglichkeit, einen Folgevertrag
anzubieten, welchen die Arbeitnehmerin nur eingeschränkt hätte ablehnen können, ist weder ein grobes noch ein auffälliges Missverhältnis gegeben. Aufgrund des Gegenseitigkeitsverhältnisses war nicht isoliert auf die Höhe des zugesagten Ruhegeldes abzustellen.

2. Unterlässt eine Juristische Direktorin gegenüber der die Vertragsschlüsse der Arbeitgeberin verantwortenden Intendantin vor Vertragsschluss in gebotener Weise auf fehlende, staatsvertraglich vorgeschriebene Zustimmungen zu beteiligender Kontrollorgane hinzuweisen, berechtigt dies im Einzelfall zu einer außerordentlichen Kündigung ohne vorherigen Ausspruch einer Abmahnung.

3. Wegen der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung entfiel der Anspruch auf Zahlung eines Ruhegeldes bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Die besonderen Anforderungen gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 26. April 2018 – 3 AZR 738/16) an den Entfall des Ruhegeldanspruchs ab Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters, welcher als Altersversorgung nach § 1 BetrAVG zu qualifizieren war, waren im Einzelfall nicht erfüllt.

Nach grober Sichtung !519 Randnummern! Sittenwidrigkeit aus verschiedenen Gründen verneint.

 :'(



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Januar 2025, 16:48 von Bürger«

  • Beiträge: 7.436
@Profät Di Abolo

Leitsatz 3 sagt immerhin aus, daß im vorliegenden Fall kein Anspruch auf Ruhegeld besteht, solange das gesetzliche Renteneintrittsalter nicht erreicht ist, da die außerordentliche Kündigung wirksam war; erst ab dem Tag, ab dem das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht ist, besteht wieder Anspruch auf diese Ruhegeldzahlung, welche dann als Altersvorsorge wirkt.

Zitat von: LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.07.2024, Az. 7 Sa 1125/23
Verfahrensgang
[...]
anhängig BAG, kein Datum verfügbar, 3 AZN 699/24
nachgehend BAG, 5. Dezember 2024, 2 AZN 709/24, Beschluss: Verwerfung (nicht dokumentiert)

In der Online-Suche am BAG werden beide Entscheidungen nicht gefunden. Auch zu den Begriffen "RBB" und "Rundfunk" ist das Suchergebnis "0".

Und für den "05. Dezember 2024" werden genau 3 Entscheidungen angezeigt: 8 AZB 23/24, 1 ABN 53/24, 8 AZR 21/24 (A)

Ist es deswegen noch nicht online verfügbar, weil es eine noch anhängige, also nicht abgeschlossene Rechtssache ist?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Januar 2025, 16:49 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Daaanke Wingman! This is the way!
Nicht alle Entscheidungen werden veröffentlicht.***

Nicht dokumentiert, soll wohl darauf abzielen, dass der Verwerfungsbeschluss vom 5.12.24, des BAG, Az. 2 AZN 709/24 nicht veröffentlicht wurde.


***Edit "Bürger": Querverweis - hier bitte nicht weiter vertiefen...
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