Ergänzung erfolgte zwischenzeitlich beim Link vom 23. September 14h42 in disem Thread.
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Wenn Ruhegeld die Arbeitsverträge der Sender-Führung sittenwidrig und damit nichtig macht,
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so wollen wir nun natürlich wissen, bei welchen Sendern dies vorkommt, Diese sind beim betreffenden Link ab heute zu finden. Das gibt es bei etwa der Hälfte der Sender.
Für unsere Mitstreiter in den betreffenden Bundesländern eröffnet das die Option, die Vollmachtkette anzufechten, weil die oberste Unterschrift nichtig ist, so dass Widerspruchsentscheide als vollmachtlos und damit als nichtig einzustufen seien.
Wie weit man damit kommt, bleibe offen. Jedes Anfechten fördert aber Zeitablauf und ferner, dass irgendwann niemand mehr wagt, "eine Akte anzufassen". Mikado. Patt.
Man muss immer alles strategisch sehen:
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- Wir haben ein Jahrzehnt Justiz- und Politikskandal bei der Rundfunkabgabe.
- Gegen normale Jura-Waffen hat das System überragende Verteidigungslinien zu schaffen geschafft.
....... Näheres: Google-Suche: Luhmann Brauchbare Illegalität
Nur durch esoterische Überraschungswaffen schaffen wir den Durchbruch durch die Verteidgungslinien. Je öfter man eine völlig unerwartete Rakete auf die Kommandozentrale schießt, desto mehr zucken die Täter zurück, bis sie irgendwann gar nicht mehr zucken wollen - Abnutzungsschlacht also.
Allerdings hat der Richter allgemein gegen überhöhte Vergütung argumentiert.
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Da dürfte kein einziger Sender sündenfrei sein von ARD, ZDF usw.?
Man muss immer die jährlichen Zuweisungen für die "ganz normale" betriebliche Altersversorgung hinzu addieren. Diese ist meist "astronomisch", weil die Intendanten meist nur 5 bis 10 Jahre beim betreffenden Sender arbeiten, aber in der Regel schon rasch nach Einstellung eine Altersversorgung nach den Regeln für jahrzehntelange Tätigkeit im Betrieb als Anspruch zugesprochen erhalten im Arbeitsvertrag.
Nicht alle Gehälter trotz Untätigkeit sind als sittenwidrig einzustufen.
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Da beschwerte sich ein WDR-Redakteur, er bekomme 100.000 Euro "faktisches Ruhegehalt", weil er maximal ein paar Stunden arbeiten dürfte. Für Folgendes gilt: "Irrtum vorbehalten."
Allerdings hatte er sich wohl geweigert, vom Büro zu wechseln in den neu eingerichteten gemeinsamen Newsroom. Außerdem beklagte er wohl , man beschränke ihn, weil er die Braunkohle-Toleranz der NRW-Regierung per Sender-Journalismus anfechten würde.
Wenn es so wäre, so hätte der Arbeitnehmer das Weisungsrecht des Arbeitgebers vermutlich verletzt und ferner Journalismus für Aktivismus nutzen wollen, was für ARD-Sender unzulässig ist.
Anscheinend sah die Geschäftsleitung keine effizientere Möglichkeit als die gewählte statt Entlassung. Das kommt in allen Unternehmen gelegentlich vor und ist von außen schwer zu werten. Arbeitsentzug zwecks Auslösung von Jobwechsel ist eine häufige Strategie, um teurere Kündigungsformen zu vermeiden.
Wie gesagt, alles uner Vorbehalt, Irrtum nicht ausschließbar.