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Autor Thema: Art 87f GG - Telekommunikation - Dürfen Länder nur privatwirtschaftlich handeln?  (Gelesen 784 mal)

  • Beiträge: 7.388
VIII.
Die Ausführung der Bundesgesetze und die Bundesverwaltung

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 87f

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_87f.html

Zitat
(1) Nach Maßgabe eines Bundesgesetzes, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen.
(2) Dienstleistungen im Sinne des Absatzes 1 werden als privatwirtschaftliche Tätigkeiten durch die aus dem Sondervermögen Deutsche Bundespost hervorgegangenen Unternehmen und durch andere private Anbieter erbracht. Hoheitsaufgaben im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation werden in bundeseigener Verwaltung ausgeführt.
(3) Unbeschadet des Absatzes 2 Satz 2 führt der Bund in der Rechtsform einer bundesunmittelbaren Anstalt des öffentlichen Rechts einzelne Aufgaben in bezug auf die aus dem Sondervermögen Deutsche Bundespost hervorgegangenen Unternehmen nach Maßgabe eines Bundesgesetzes aus.

Dienstleistungen im Bereich der Telekommunikation dürfen nur privatwirtschaftlich erbracht werden und Hoheitsaufgaben in diesem Bereich sind alleinige Bundeshoheit.

Das muß doch dann auch für die Länder bei ihrer Rundfunkgestaltung gelten, die sich insofern als Anstalten gar nicht ins WWW ausbreiten dürfen, um dort ihre Dienstleistungen anzubieten? Denn WWW ist Internet, Internet ist Telekommunikation, und die Rundfunkanstalten haben keine private Rechtsform?

Meinungen dazu?


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Wichtig und prioritär für eventuelle Verwendung vorgemerkt.
Denn es wird aus der Rundfunkabgabe wohl beiläufig auch "Telekommunikation" im Sinn der hier zu berücksichtigenden Definition finanziert.

Die Inhaltsaufgabe - Schwerpunkt von ARD, ZDF usw. - auch solche, falls zulässig, im Internet - ist laut Grundgesetz  fest in Länderhand.
Alles komplex verzahnt.... Details... Details... zu viele davon für Behandlung an dieser Stelle.


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  • Beiträge: 7.388
Die Inhaltsaufgabe - Schwerpunkt von ARD, ZDF usw. - auch solche, falls zulässig, im Internet - ist laut Grundgesetz  fest in Länderhand.
Der reine pure Inhalt, aber bereits die Ausstrahlung als auch die Übertragung sind Dienstleistungen im Sinne des Art 56 AEUV, mithin also Marktdienstleistungen, die auch durch den Staat zu Marktkonditionen zu erbringen sind?

EuGH C-87/19 - Ausstrahlung von Fernsehendung = Dienstleistung nach Art. 56 AEUV
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33545.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Mai 2023, 11:27 von Bürger«
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P
  • Beiträge: 4.011
A: Also "Internet" das ist das Netz, die "Leitungen" etc. - also inklusive allen Diensten, um dieses Netz am Laufen zu halten.
B: Im Unterschied zu "A" sei etwas, das als "Inhalt" im "Internet" verstand wird abzugrenzen.
C: Webseiten seien dann z.B. "Inhalt" die wären dann "www".

Jeder weitere "Inhalt" "B" der nicht "www" ist, der kann und wird über die Infrastruktur "A" = das Netz "Internet" transportiert.
Jetzt muss der "Inhalt" "B" aber nicht immer "www" sein, sondern kann z.B. sein "tele", "audio", "video ohne "www"" im Unterschied zu "video über den "Inhalt" "www"" usw..

Was der Rundfunk macht, er breitet sich mit seinen "Texten" in den "Inhalt" "www" aus.
Was der Rundfunk macht, er breitet sich sehr wahrscheinlich mit "audio über den "Inhalt" "www"" aus.
Was der Rundfunk macht, er breitet sich sehr wahrscheinlich mit "video über den "Inhalt" "www"" aus.

Wenn man es genau wollte, bräuchte es für "audio" im "Internet" kein "audio über den "Inhalt" "www"".
Wenn man es genau wollte, bräuchte es für "video" im "Internet" kein "video über den "Inhalt" "www"".
Es bedürfte dann eben zur "Transportverarbeitung" passende Geräte, welche "audio" und "video" aus dem Netz anzeigen, ohne der Nutzung des "Inhalt"s "www".

Im Prinzip ist die Erscheinungsform im "Inhalt" "www" schlicht völlig überflüssig. -> Schließlich ist dort alles klick basiert vermittelt.Also ohne den Mantel "Inhalt" "www" um das "audio" oder das "video" drum herum wäre es auch möglich das über das Netz "Internet" zu übertragen.

Es kann sicherlich nicht ungeklärt bleiben, ob Rundfunk Telekommunikation ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Mai 2023, 17:34 von Bürger«

  • Beiträge: 7.388
Es kann sicherlich nicht ungeklärt bleiben, ob Rundfunk Telekommunikation ist.
Die Frage besteht ja nur dort, wo "Rundfunk" via "www" weiterverbreitet wird. U. u. ist aber auch bloßes Kabel-TV bereits Telekommunikation, denn "Telekommunikation" ist, wenn sich "A" und "B" derart miteinander unterhalten, daß sie ein regelrechtes Gespräch miteinander führen, die, bspw., nicht als 2 gleichzeitige Selbstgespräche gedeutet werden können; ob "A" und "B" hier nun echte Menschen sind oder technische Geräte sollte hierbei keine Rolle spielen.


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L
  • Beiträge: 7
Hallo zusammen, dazu kann ich einfach nicht ruhig da sitzen und muss was sagen - deswegen hier zur Vereinfachung und um Missverständnisse zu vermeiden:

"Internet" ist der Transportweg ==> wie Straßen, Adressen sind die IP-Adressen von Nutzer (Client) und Anbieter (Server)
"Dienste" bieten "Inhalt" an:
  • Ein Webserver bietet auf Port 80 (unverschlüsselt) oder Port 443 (verschlüsselt) seinen "Dienst" (=Auslieferung von Content/Informationen/Daten) an
  • Ein DNS Server bietet seinen Dienst (=Telefonbuch für das Internet) auf Port 53 an
  • Ein Mailserver bietet seinen Dienst (=Weiterleitung von E-Mails) auf Port 25 an

Als Transportweg wird das "Internet" verwendet. Die Kommunikation findet mit dem IP Protokoll statt. Dies ist ein paketbasierendes Verfahren. Das bedeutet, dass die "Daten" (=der gewünschte Inhalt) in viele kleine Pakete gepackt werden und über das Internet "verschickt" werden (=viele viele DHL Transporter die die Zustellung gewährleisten und kontrollieren das alles ankommt und kein "Paket" verloren geht [TCP-Protokoll]).

Mehr Info wie TCP Kommunikation funktioniert: https://de.wikipedia.org/wiki/Transmission_Control_Protocol#Verbindungsaufbau

Der große Unterschied zum Rundfunk (in meinen Augen) ist, dass im Internet die Kommunikation von mir ausgeht im Gegensatz zum Rundfunk. Ich entscheide gemäß Art10 EMRK welche Informationen ich konsumiere!

ICH rufe mit meiner (Netflix-)App den (Web-)Server von Netflix auf und starte den Film. Wenn gewünscht kann ich stoppen und zu einem späteren Zeitpunkt weiter schauen.

Im Gegensatz dazu strahlt der Rundfunk seine Sendung "Klinik unter Palmen" aus, ohne das mein "Empfangsgerät" eingeschaltet sein muss. Wenn ich die ersten 87 Minuten verpasst habe, kann ich nicht bei der ARD anrufen und sagen "bitte zurück spulen, ich habe nicht mitbekommen welches Kleid die Fr. Doktor auf dem Ärzteball trägt!"
==> Es ist eine einseitige Kommunikation, die Rundfunkanstalten bekommen nicht mit wie viele Geräte eingeschaltet sind und welches Programm eingestellt ist. Diese Informationen werden mit "Nicht-Rundfunk Hilfsmitteln" durch Dienstleister gegen €€€ ermittelt.

Ein "(Live-)Stream" ist ein laufender "Datenstrom" in den ich mich einklinken kann und dann das zu sehen bekomme was alle anderen gerade aktuell auch sehen - aber auch hier habe ICH aktiv mit meiner freien Entscheidung entschieden den Stream meiner Wahl zu sehen. Beim Stream hat der Anbieter (je nach Streamingprotokoll) die Möglichkeit sekundengenau zu sehen WER (=IP Adresse), WANN (=Zeitstempel), WO (=IP Adresse zu Ort Datenbanken), WIE LANGE zusieht.

Rundfunk kann keine Kommunikation sein, da es den Rückkanal nicht gibt. Beispiel: Wenn ein Schwurbler mir in der Fußgängerzone was erzählt von Chemtrails und Covid-Impfungen und mich nicht zu Wort kommen lässt, dann ist das auch keine Kommunikation - das ist ein Monolog. Ähnlich mit Talkshows - Ich habe keinen Kommunikationsweg um meine Argumente vor zu bringen.

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Das war mein erstes Posting hier im Forum, ich lese aber schon seit Jahren hier fast täglich mit.


Edit "Bürger" @alle: Bitte hier keine weitere Vertiefung der bereits andernorts behandelten Fragen bzgl. Definition "Rundfunk" usw. - siehe u.a. unter
Definition "Rundfunk" > technisch/ politisch/ juristisch
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28744.0
Der (neue?) "Rundfunkbegriff" gem. Diskuss.-Entw. „Medienstaatsvertrag“ 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28239.0
Worin erschöpft sich die "Bestands- und Entwicklungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21558.0
Worin erschöpft sich die "Finanzierungsgarantie" d. ö.r. Rundfunks?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=21559.0
Siehe ergänzend nunmehr u.a. auch unter
Was erfasst der Begriff "Telekommunikation" i.S.d. Unions- und Bundesnormen?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=37244.0

Hier bitte nur zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Art 87f GG - Telekommunikation - Dürfen Länder nur privatwirtschaftlich handeln?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2023, 12:50 von Bürger«

 
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