Diese Analyse ist abschließende Meinung im Randbereich des Threadthemas. Über so etwas könnte man nun unendlich viel diskutieren. Das brächte uns aber nicht weiter für die Anliegen im Einstiegsbeitrag.
Also nach dem nachstehenden Abstecher sollten wir es nun und hier nicht zur Diskussion ausweiten?
Medienstaatsvertrag (MStV)
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/mstv § 112 [...] Förderung von landesrechtlich gebotener technischer Infrastruktur zur Versorgung des Landes und zur Förderung von Projekten für neuartige Rundfunkübertragungstechniken und
Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung von lokalem und regionalem Rundfunk und Projekte zur Förderung der Medienkompetenz. [...]
" Förderung von landesrechtlich gebotener technischer Infrastruktur "
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"landesrechtlich geboten" könnte als Problem betrachtet werden - oder auch nicht.
"Förderung" ist jedenfalls nicht in Konflikt mit Bundesrecht.
"landesrechtlich gebotene Infrastruktur", da stellt sich die Frage, was kann das wohl sein, da der Bund festlegt, was "technologisch und als politische Rahmenforderung geboten" ist. Aber dieser Aspekt ist zu schwammig - lasse ich also weg, mit solchen Sachen kann man keine Prozesse gewinnen.
"Formen der nichtkommerziellen Veranstaltung"
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Hier aber müssen wir einhaken. Es ist hier keine generalisierte Legaldefinition von "nicht-kommerziell" bekannt. Gemeint ist aus Juristenaugen meist wohl "ohne Gewinn". Diese Juristen-Vision hält einer Prüfung nicht stand. Im einzelnen.
Bei "vom Finanzamt anerkannter Gemeinnützigkeit",
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nur in diesen Fällen dürfte "nicht-kommerziell" zu bejahren sein?
Selbst das kann nicht überzeugen. Was ist "nicht-kommerziell gemeinnützig", wenn der als "zwingend gemeinnützig" gesetzlich verankerte WDR für seinen Chef Buhrow im Rechnungswesen rund 1 Million Euro für ein analysiertes Jahr ausweist?
Das es offiziell "nur" rund 400 000 Euro sind, macht die Sache eher schlechter. Demnach wäre nur dieser Teil des Finanznutzens der Einkommensteuer unterworfen? Der Rest wann und wie? Wir wissen es nicht, also hier keine Wertung, nur als Klärungsaufgabe notiert.
Und wie ist es mit den diversen Produktionsfirmen, die (auch) für den WDR arbeiten, mit der "gewinnlosen Gemeinnützigkeit"?
Halten wir fest: Im Kategoriedenken unser Hassliebe-Freunde, den Juristen, dürfte alles, was den Stempel "gemeinnützig" besitzt, nicht-kommerziell sein: "Subsumierung".
Ist aus Ökonomensicht zwar Unfug wie gezeigt, aber sei als mutmaßliche und juristen-üblicher unterer Unfug-Level der Einfachheit toleriert.
"Nicht-kommerziell", was ist das im übrigen, sofern nicht "steuerlich anerkannt gemeinnützig"?
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Wenn der Chef eine "Radio Schilda GmbH" bei großem Erfolg oberhalb ARD-Sender für Bremen sich ein Gehalt von oberhalb 200 000 zahlen lässt, so ist das bei Radio Bremen beim Intendanten nicht "Gewinn" des RB, also auch nicht bei der "Radio Schilda GmbH"?
Auch mit "gemeinwohldienlich" kommen wir nicht weiter. Dieser Begriff, erst recht ohne allgemeine Legaldefinition, schließt Supergewinne und "egoistischen Kapitalismus" nicht aus.
Die Vorschrift mit "nicht-kommerziell" ist jedenfalls untauglich. Beschwerderecht hätte beispielsweise jemand, dem eine Förderung verweigert wurde. Erfahrungsgemäß ist der Streitwille bei derartigen Ablehnungen aber gering - leider.
Es fehlt der Klausel die Bestimmtheit. Ist das verfassungswidrig? Dann wären alle erdenklichen Gesetze verfassungswidrig? - Auf dieser Schiene kommen wir nicht weiter?
Doch, ja, verfassungsrechtlich bedenklich: Hier geht es um die Informationsfreiheit.
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Wenn Landesrecht es ins Ermessen der jeweiligen Landesmedienanstalten stellten, was für Sender "nicht-kommerziell" sind, obgleich nicht definierbar, tritt Willkür ein. Gerade die Landesmedienanstalten sind gewöhnlich nicht "staatsfern", sondern meist politik-nah in den Führungspositionen besetzt.
Die Schwammigkeit des Förderrahmens könnte also als Verstoß gegen Artikel 5 Grundgesetz angesehen werden: Informationsfreiheit, Zensurfreiheit. Man rechne nicht damit, dass Verfassungsrichter der zuständigen Landesverfassungsgerichte hohe Neigung haben, sich bei ihren Ernennungsparteien unbeliebt zu machen, indem sie einer Beschwerde des Bürgers stattgeben.
"Förderung der Medienkompetenz" ist der nächste gleichartige Freibrief.
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Was ist "Medienkompetenz"? Software schreiben können - wohl nicht.
Smartphone benutzen können: Dafür können die Kinder in der Regel mehr als die jeweiligen Lehrer?
Hassrede erkennen und hiergegen opponieren? Strafrechts-Analyse ist nicht "Medienkompetenz".
"Rückständigen"(?) Teil der Senioren mit Computern und Smartphones vertraut machen? Macht deren Umfeld kostenlos, soweit vom "rkückständigen"(?) Teil der Senioren gewünscht.
Also auch hier wieder durch Unbestimmtheit im Gesetz ein Freibrief für Verletzen von Informationsfreiheit und Zensurverbot?
Nun gilt allerdings, dass jede Landesmedienanstalt ein zusätzliches Gesetz bekommt,
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das den Auftrag konkreter zu definieren pflegt. Die jeweiligen Gesetze sind auf keinen Fall ähnlich in den 16 Bundesländern.
Es ist denkbar, dass die vorstehend aufgezeigten Unvereinbarkeiten mit Bundesrecht sich im Ergebnis erledigen durch das jeweilige Gesetz des jeweiligen Bundeslandes. Oder aber ganz im Gegenteil verstärkt werden.
Kurzes Ergebnis der langen Analyse: Wir kommen da nicht weiter.
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Die Rahmenregulierung des Medienstaatsvertrags über die Landesmedienanstalten erlaubt die Frage der Kollision mit Bundesrecht.
Dies könnte aber beigelegt sein durch das jeweilige Landesrecht der jeweiligen LMA =Landesmedienanstalt. Niemand ist dafür bezahlt, diese umfangreiche Aufgabe der Vertiefung vorzunehmen.
Nun bleibt der Aspekt der "Rundfunkgabe"-Verwendung:
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Darf ein Zwangsbeitrag überhaupt für derartiges verwendet werden?
Soweit es um "Radio" geht, hier "regionales Radio": Eher als legal anzusehen, aber nur, sofern man die Zwangs-Rundfunkabgabe für ARD, ZDF usw. als legal ansieht.
Für Internet-Aktivitäten eher nein, also "illegal". Dafür ist die Verwendung der Zwangs-Rundfunkabgabe unvereinbar mit Artikel 5 Grundgesetz: "Informationsfreiheit".
Wenn die Parteien für abgewählte Parteipolitiker einige hochbezahlte Jobs in Reserve verfügbar haben wollen, müssten sie bitte bessere Ideen entwickeln. Beispielsweise "Präsident*in des Verein*ins für Gender-Studies", davon kann es nie genug geben,