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Autor Thema: Juristenstand: Nur 2 Prozent setzten für uns Gerechtigkeit durch.  (Gelesen 879 mal)

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Juristenstand: Nur 2 Prozent setzten für uns Gerechtigkeit durch.
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Insgesamt waren schätzungsweise 300 Juristen beteiligt als VG- und OVG-Richter, ARD-Juristen, Bundesverfassungsrichter, Landesverfassungsrichter, Richter am Bundesverwaltungsgericht.
Nach der hier halbwegs zuverlässig ermittelten "aus-Erinnerung-Statistik" haben nur etwa 2 Prozent der 300 sich dem kollektiven raffiniert gleichgeschalteten Unrecht widersetzt.

Normalbürger - auch hier im Forum - haben überwiegend eine völlig idealisierte übersetzte Vorstellung, wie Juristen "ticken", was sie leisten können und wieso sie bezüglich der Erwartung "Gerechtigkeit" im Ernstfall praktisch alle versagen.
So etwas Illusionäres kann vielleicht nur jemand glauben, der nicht selber Jura studiert hat. Da wird den anfänglichen Jung-Idealisten die Gerechtigkeits-Prioriät gründlichst kaputt gepaukt.

 @Pjotre formuliert gern: "Die NS-Zeit wäre nie in Massenkriminalität abgeglitten, wenn der Juristenstand für die Nazis nicht so leicht käuflich gewesen wäre."
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Das könnte als übertrieben interpretiert werden. Nachstehend ein Beleg.

Damit es endlich endet, auf den großen mit Geld für uns finanzierbaren Superanwalt zu hoffen, hier ein paar Zitate aus der FAZ von gestern. Ein ABO-Artikel. Hier wichtige Zitate:
 - für Lesbarkeit: verwendet wird _ _ statt [...] -
Zitat
2023-03-31 https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/ns-vergangenheit-der-justiz-frankfurt-gedenkt-richtern-18792749.html === NS-Vergangenheit der Justiz : Zu wenige widersprachen Von Anna-Sophia Lang -
 
 _ Zuhörer bei der Freisler-Rede am 30. März 1933: Die Bediensteten kamen dafür im Innenhof des heutigen Gerichtsgebäudes B zusammen. Bild: Landgericht Frankfurt am Main

 _ _ Das Recht, rief er, müsse sich in Zukunft ausschließlich „am Volkswillen“ orientieren. Das objektive Recht dürfe nicht länger maßgeblich sein, Juden nicht länger über „deutsche Volksgenossen“ urteilen. Nur einer widersprach. Heinrich Heldmann, Vizepräsident des Oberlandesgerichts (OLG), hörte darauf von Freisler die Entgegnung: „Ich hoffe, wir haben uns verstanden.“
Und entgegnete seinerseits: „Nein, Herr Ministerialdirektor, Sie haben mich nicht verstanden. Wir beide werden uns auch nicht verstehen.“
 
 _ _ Das Landgericht Frankfurt erinnert an die Justizangehörigen, die zwischen 1933 und 1935 aus dem Dienst entfernt, deportiert und vertrieben wurden. Wie schnell und perfide das ging, zeigen sechs Schicksale.
 
 _ _ Neunzig Jahre später, am Freitag, dem 31. März 2023, steht der pensionierte Oberlandesgerichts-Richter Georg Falk, der seit Jahren die NS-Vergangenheit der hessischen Justiz aufarbeitet, im Frankfurter Landgericht und sagt: „Vier Wochen später, Ende April, waren hier in Frankfurt nahezu alle Richter von Amts- und Landgericht, alle Staatsanwälte und rund die Hälfte der OLG-Richter Mitglied in der NSDAP. Das war die Situation in der Frankfurter Justiz heute vor neunzig Jahren.“
 
 _ _ Nach Heinrich Heldmann, dem Einzigen, der Freisler am 30. März 1933 widersprach, will Wolf den neuen Schwurgerichtssaal benennen, der derzeit hergerichtet wird und in dem im Herbst erstmals verhandelt werden soll. Es sei wichtig, sagt Wolf, auch derer zu gedenken, die offen ihren Widerstand zum Ausdruck brachten. „Es waren unter den Justizjuristen viel zu wenige. Umso wichtiger ist es, ihre Haltung ins Bewusstsein zu bringen und zu halten.“

 _ _ An die in Frankfurt tätigen jüdischen Rechtsanwälte, gegen die 1933 faktisch ein Berufsverbot verhängt wurde, erinnert das Landgericht am Beispiel von Robert Cahn. Er war einer der wenigen, die nach 1938 noch als sogenannte Konsulenten jüdische Mandanten vertreten durften. 1941 wurde auch ihm das letzte Recht geraubt. Im November wurden er und seine Frau nach Litauen deportiert, wo sie zusammen mit fast 3000 anderen Menschen direkt nach der Ankunft erschossen wurden.

Ohne die Gleichschaltungsbereitschaft des Juristenstandes wäre dies Forum überflüssig,
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Nichts zahlen müssten die Nichtzuschauer, die Geringverdiener, die Betriebsstätten. Die Rundfunkabgabe für die Zuschauer wäre sozial gestaffelt.


Unser Hauptgegner ist die Manipulierbarkeit des Juristenstandes.
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Juristen sind nicht unsere Hoffnung, sondern fast durchweg der Feind. Wir müssen mit anderen Mitteln streiten. Wir tun es. Wir schweigen nicht. Wir sind die immer kleine das Recht vertretende Bürger-Minderheit.

Nur geschätzte rund 2 Prozent Ausnahmen der Juristen bestätigen also die Regel. 1933 und 2013 bis 2023. Kein prinzipieller Unterschied. Glücklicherweise geht es nicht um Tod oder Leben, aber um den Kernbestandteil "Informationsfreiheit" des Rechtsstaats.


Der am meisten auch innerlich in unserem Sinn engagierte Anwalt
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in Sachen Rundfunkabgabe wurde beim Bundesverfassungsgericht abgestraft. Ob zu Recht, sei nicht unser Thema. Aber dermaßen unverhältnismäßig abgestraft, dass er faktisch das Vertretungsrecht nicht mehr problemfrei wahrnehmen kann.
Wie sehr unterscheidet sich das von einem faktischen Berufsverbot für ein Rechtsgebiet?



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Der am meisten auch innerlich in unserem Sinn engagierte Anwalt
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in Sachen Rundfunkabgabe wurde beim Bundesverfassungsgericht abgestraft. Ob zu Recht, sei nicht unser Thema. Aber dermaßen unverhältnismäßig abgestraft, dass er faktisch das Vertretungsrecht nicht mehr problemfrei wahrnehmen kann.
Wie sehr unterscheidet sich das von einem faktischen Berufsverbot für ein Rechtsgebiet?
Ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht auch in der Union ein Grundprinzip? Selbst Aussagen des Bundesverfassungsgerichtes können vom EuGH geprüft werden

EuGH C-430/21 - Auch Urteile des BVerfG sind dem EuGH zwecks Prüfung vorlegbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35990.0


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Aus dem Zitat FAZ:
Zitat
_ _ Neunzig Jahre später, am Freitag, dem 31. März 2023, steht der pensionierte Oberlandesgerichts-Richter Georg Falk, der seit Jahren die NS-Vergangenheit der hessischen Justiz aufarbeitet,


90 Jahre später wurde an Herrn Dr. Falk der Link zum Einstiegsbeitrag dieses Threads übermittelt.
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Er wurde über die Bilanz 90 Jahre später informiert: Nur etwa 2 Prozent der Juristen von heute haben dem politischen Machtsystem "pro ARD, ZDF usw." widerstanden und das Recht durchgesetzt und sich hierdurch unbeliebt gemacht bei der gleichgeschalteten Masse.


Glücklicherweise geht es nicht um Leben und Tod.
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Wir wollen nicht unfair vergleichen. Aber die eindeutig zu Unrecht zur Kasse gebetenen Geringverdiener, das ist 4 Millionen mal eindeutiges Unrecht, sorgfältig manipulativ konzipiert und gesteuert, wie ausreichend belegbar. Schätzungsweise 8 Milliarden Euro Falschinkasso unter Missachtung der Rechtslage. Keine Peanuts. Das entspricht dem Jahres-Arbeitseinkommen einer Stadt mit 400.000 Einwohnern.

Herrn Dr. Falk wurde eine persönliche ausführliche Bitte von @pjotre übermittelt. Das ist als persönlicher Vorgang  nicht für Weitergabe oder Details geeignet.


 @pjotres Meinung ist bösartig:
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Die Art und Weise der deutschen Juristenausbildung inklusive Anwälte-Vorstufenzwang ist der Problemkern. Es ist eine Gruppentherapie, den meist als Idealisten beginnenden Studenten den Gerechtigkeitsnerv abzutöten. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Die empirische Ausnahmenquote ist 2 Prozent, siehe Einstiegsbeitrag. Vielleicht und hoffentlich ist die Realität weniger schlimm. Man bedenke die massive Manipulation der eher gerechtigkeitswilligen Richter durch die Einflussmittel der ARD-Juristen, hier im Forum ausreichend belegt.


Aber wo ist der Unterschied zwischen einem sich manipulieren lassenden Richter
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und einem das Recht zurecht biegenden Richter? Erwartet der Bürger zu viel, wenn er vom Richter erwartet, unbeugbar und nicht-beugend dem Recht zu dienen, sofern es zweifelsfrei ist wie bezüglich der Geringverdiener-Befreiung?
Gab es irgendeinen unter diesen etwa 200 Richtern, der "nicht wusste"?

Diese Fragen sollte irgendwann von den betreffenden Richtern zu beantworten sein. Wir werden sehen, wie viele betonen werden, dass sie leider "versehentlich nicht wussten".
 


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Die von @pjotre  beschriebene grundlegende Schwäche des Juristenstandes in Deutschland liegt in der nur theoretisch vorhandenen, in der Wirklichkeit jedoch nicht existierenden 3-teilung der Staatsgewalten.
Siehe: https://www.gewaltenteilung.de/
Zitat
Die deutsche Judikative ist (nach wie vor) ein staatsorganisatorischer Bestandteil der Exekutive (Ausnahme: das selbstverwaltete Bundesverfassungsgericht). Die Justizminister arbeiten in Bund und Ländern ‘unter dem Dach einer Regierung, ihren Mehrheitsentscheidungen ausgesetzt und zur Regierungsloyalität verpflichtet’ .
Richter, die in Deutschland Erfolg haben möchten, halten sich daher lieber an die politisch vorgegebenen Ideen.
Daher verdienen die wenigen Rechtsanwälte, die sich trotzdem kritisch mit dem Rundfunkbeitrag auseinandersetzen, höchsten Respekt. Es bedarf aber sehr ungewöhnlicher kreativer Ideen zur Durchsetzung einer regierungsunabhängigen Rechtsprechung. Eine direkte Durchsetzung von Recht funktioniert hier nicht.
Die vielerseits beschimpften "Reichbürger" sitzen daher wohl  nicht als einige verrückte Spinner im Volk, sondern organisiert in der Regierung und unter den Juristen.
Siehe: https://www.gewaltenteilung.de/
Zitat
Zwar hat das Grundgesetz eine Dreiteilung der Staatsgewalt vorgesehen, Politik und Rechtswissenschaft verteidigten jedoch die 1949 vorgefundene, aus dem Kaiserreich überkommene organisatorische Abhängigkeit der Justiz. So blieb es zum heutigen Tage.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. April 2023, 23:32 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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dass sie leider "versehentlich nicht wussten".
Das kann leider gar nicht gelten, denn sie wurden seitens des BVerfG klar dazu verpflichtet, sich kundig zu machen.

Das Gericht muß materiellem Unionsrecht entsprechen -> 1 BvR 1675/16
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30058.0

Zitat
Rn. 143 - 1 BvR 1675/16
   
Zitat
Das Gericht muss sich daher hinsichtlich des materiellen Unionsrechts hinreichend kundig machen. Etwaige einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs muss es auswerten und seine Entscheidung hieran orientieren (vgl. BVerfGE 82, 159 <196>; 128, 157 <189>; 135, 155 <233 Rn. 184>). Auf dieser Grundlage muss das Fachgericht unter Anwendung und Auslegung des materiellen Unionsrechts (vgl. BVerfGE 75, 223 <234>; 135, 155 <233 Rn. 184>) die vertretbare Überzeugung bilden, dass die Rechtslage entweder von vornherein eindeutig („acte clair“) oder durch Rechtsprechung in einer Weise geklärt ist, die keinen vernünftigen Zweifel offenlässt („acte éclairé“; vgl. BVerfGE 129, 78 <107>; 135, 155 <233 Rn. 184>).
Es zählt nicht eine Ausrede.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Versuch einer Gesamtschau:
 
Hinweis von @seppl :
G1. Gewaltenteilung
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Dies ist ein ausschlaggebender Konstruktionsfehler für Deutschland, vielleicht auch für viele oder die meisten nationalen Rechtssysteme, (wäre noch zu ermitteln...)
Die angegebene Quelle ist hochwertig und unbedingte Leseempfehlung:  https://www.gewaltenteilung.de/

Das Problem ist, dass bessere Alternativen gar nicht so einfach sind. Die Richterauswahl muss bedingen: Hohe rechtswissenschaftliche Kompetenz und volle Grundrechteverankerung (auch umschreibbar mit Ethik und Wertordnung).
Die doppelten Hinweise von @Seppl und hier @Pjotre sollten für diesen Thread genügen. Eine Diskussion darüber könnte sinnvoll nur in einem autonomen Thread erfolgen oder gar nicht. In diesem Thread würde es zu sehr verwässern.

@pinguin :
G2. Es geht um den Straftatbestand "Rechtsbeugung".
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Sofern Geringverdiener zu Unrecht gerichtlich zur Rundfunkgabe verurteilt werden, so liegt der "nur objektive" strafrechtliche Tatbestand der Rechtsbeugung vor.
Die Richter werden zu Recht argumentieren, keine Strafbarkeit der Richterhandlung, denn es fehle am "subjektiven" Tatbestand des Unrechtswillens.

Sodann vermutlich aus Richtermund: Man habe zwar von der höchstrichterlichen entgegenstehende Rechtsprechung gewusst. Man habe aber auf die allgemeinen Kollegenmeinung (subjektiv schuldfrei irrend) vertraut, für Befreiung sei zwingend ein behördlicher "Armutsbescheid" die Voraussetzung.
Das Problem "Nichtwissen" ( @pinguin ) ist hier also eher gar nicht betroffen. Man wusste, aber irrte - und zwar kollektiv. Die sogenannten "herrschende Rechtsmeinung" war eine Unrechts-Meinung.


G3. Denn so war die Rechtslage nur bis anno Opa, nämlich 2005,
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als das Gesetz dies als Sozialbehörden-"Service" in Sachen Rundfunkabgabe noch vorsah:
"Keine Rundfunkabgabe, sofern innerhalb Beihilfegrenze plus 30 %"
(Die 30 % als pauschale Abgeltung der diversen Zusatzvorteile von Beihilfeempfängern.)

Seit 2006 ist es den Sozialbehörden durch das Veruntreuungsverbot untersagt, in diesem Sinn noch Behördenressourcen zu "verschwenden". Die Forderung der sogenannten "Bescheidpflicht" ist also eine Forderung für eine Illegalität, versuchte Anstiftung gegenüber Behördenmitarbeitern der Sozialbehörden zur Straftat. Ein starkes Stück....

Es ist den ARD-Juristen gelungen, die "Bescheidpflicht" in den Richterköpfen kollektiv zu verankern, zutreffender gesagt in den Textbausteinen der Gerichte, obgleich es sie im Gesetz seit 2006 nicht mehr gibt. Dass es zu dieser Kollektiv-Manipulation kommen konnte, umfasst viele Einzelursachen. Das soll hier nicht näher gelistet werden.


G4. Wir haben hier das Strickmodell des mengenmäßig mit 4 Millionen Fällen wohl umfangreichsten Justizskandals der bundesdeutschen Rechtsgeschichte.
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Vom Schweregrad mit 2000 Euro pro Fall allerdings noch maßvoll - man soll nicht übertreiben.
Von dort zurück zum Juristenstand. Seit Anfang 2017 sind zuständige Juristen, Parlamentarier und Journalisten unablässig auf diesen Justizskandal gegen die finanziell und juristisch wehrlosesten 10 Prozent der Wähler im Land hingewiesen worden.

Der noch viel größere Skandal ist deshalb, dass, soweit erkennbar, keiner von allen Zuständigen auch nur einen Finger rührte, die Beendigung des Unrechts zu verlangen.  Insgesamt rund 20.000 Mitteilungen, teils an alle Landtagsabgeordneten bundesweit.


G5. Die Politik und der Juristenstand, man interessiert sich für die finanziell Armen nur,
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soweit die Sozialverbandslobby diese im Kontext der Beihilfebetreuung vertritt (etwa 10 % der Bürger), deren Organisatoren auch in den Parlamenten stark präsent.
Die weiteren etwa 10 % der Bürger, die nicht vom Geld der Steuerzahler leben wollen und die dies auch schaffen können, das ist die neue Unterkaste der "Widerspenstigen", der "noch zu Unterwerfenden", die Unbotmäßigen, die den Staat als einzigen "Seelen- und Heilsbringer" verweigern.
Die also auch den seegen-regulierenden Juristenfilter für den Beihilfezugang verweigern.
 

G6. Für den Juristenstand ist jemand, der die juristen-geschaffene Sozialhilfen-Gesetzgebung verweigert,
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ein "unbotmäßiges Nullum", ein umerziehungsbedürftiges Subjekt, selbst wenn es 10 % der Bürger sind.
Wie in der DDR 1.0, so nun im Gefahrenumfeld für eine DDR 2.0. Im Kern geht es um Totalitarismus. Der Juristenstand ist mit seiner Tendenz zum "positiven Recht" das hilfreiche Kernelement eines jeden Totalitarismus.

("positiv" ist vom lateinischen Verb  ponere „setzen, stellen, legen“ und meint in diesem Kontext nicht "gut", sondern "das gesetzte Recht", insbesondere die geschriebene Gesetzgebung.)

Übrigens ist in Frankreich, England, den USA etwas stärkere Grundrechte-Verankerung des Juristenstands; aber das ist nicht einheitlich und ist ein zu komplexes Thema für diesen straff bleiben sollenden Thread.


G7. Das Kernanliegen dieses Forums ist in diesem Thread abgebildet:
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Die Fehler der Rundfunkabgabe - da sind ja auch diverse andere - sind in der Entstehungsgeschichte ausnahmslos verankert in der Anfälligkeit und Unterwerfungsbereitschaft und Förderbereitschaft des Juristenstandes gegenüber dem Unrechtswillen eines vom Staat "gesetzten" "positiven Rechts".
Hätte es dies Versagen nie gegeben, so hätte es nie dies Forum des Widerstands des Volkes gegeben.

Schließlich ist diese "Mediensteuer" mit ihrem Zwangscharakter ohne opt-out, also sicherlich "Steuer", 
- siehe auch die EU-Einstufung und die beim Statistischen Bundesamt -
als angeblicher "Beitrag" legitimiert worden durch das insoweit leider rechtsfehlerhafte Gutachten eines früheren Bundesverfassungsrichters, ein anerkannter angesehener universitärer Finanz- und Rechtswissenschaftler.

Bleiben wir fair: Der Juristenstand ist der größte Segen des Rechtsstaats. Er ist zugleich aber dessen größte Gefahr, sofern in kollektiver Fehlfunktion im Dienst von politisch gewolltem Unrecht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. April 2023, 12:10 von Bürger«
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ad Gewaltenteilung (G1): Durch jahrzehntelange Gewöhnung und Nur-leise-davon-Sprechen fällt in Deutschland nicht auf, dass die deutsche Judikative (einschließlich(!) des Bundesverfassungsgerichts - ich weiß nicht, worin obige Herausnahne begründet wird) von der deutschen Exekutive abhängig ist.

Richtig wäre es, wenn die Justiz"minister" direkt vom Bundestag und von den Landestagen gewählt werden. Die Justiz"minister" hießen dann Justizräte oder dergleichen. Das ist der Normalfall. Vgl hierzu

Deutsche Richter im Digitalen Daten Sumpf (07/2016)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19676.msg127652.html#msg127652

Spanien hat solche Justizräte. Bei Frankreich und den USA bin ich mir nicht sicher, aber die obersten Richter werden auch direkt vom Souverän eingesetzt (und nicht wie in Schland um mehrere Ecken und dazu mit unverhohlenem Parteienproporz).


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