Versuch einer Gesamtschau:
Hinweis von @seppl :
G1. Gewaltenteilung
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Dies ist ein ausschlaggebender Konstruktionsfehler für Deutschland, vielleicht auch für viele oder die meisten nationalen Rechtssysteme, (wäre noch zu ermitteln...)
Die angegebene Quelle ist hochwertig und unbedingte Leseempfehlung:
https://www.gewaltenteilung.de/Das Problem ist, dass bessere Alternativen gar nicht so einfach sind. Die Richterauswahl muss bedingen: Hohe rechtswissenschaftliche Kompetenz und volle Grundrechteverankerung (auch umschreibbar mit Ethik und Wertordnung).
Die doppelten Hinweise von @Seppl und hier @Pjotre sollten für diesen Thread genügen. Eine Diskussion darüber könnte sinnvoll nur in einem autonomen Thread erfolgen oder gar nicht. In diesem Thread würde es zu sehr verwässern.
@pinguin :
G2. Es geht um den Straftatbestand "Rechtsbeugung".
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Sofern Geringverdiener zu Unrecht gerichtlich zur Rundfunkgabe verurteilt werden, so liegt der "nur objektive" strafrechtliche Tatbestand der Rechtsbeugung vor.
Die Richter werden zu Recht argumentieren, keine Strafbarkeit der Richterhandlung, denn es fehle am "subjektiven" Tatbestand des Unrechtswillens.
Sodann vermutlich aus Richtermund: Man habe zwar von der höchstrichterlichen entgegenstehende Rechtsprechung gewusst. Man habe aber auf die allgemeinen Kollegenmeinung (subjektiv schuldfrei irrend) vertraut, für Befreiung sei zwingend ein behördlicher "Armutsbescheid" die Voraussetzung.
Das Problem "Nichtwissen" ( @pinguin ) ist hier also eher gar nicht betroffen. Man wusste, aber irrte - und zwar kollektiv. Die sogenannten "herrschende Rechtsmeinung" war eine Unrechts-Meinung.
G3. Denn so war die Rechtslage nur bis anno Opa, nämlich 2005,
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als das Gesetz dies als Sozialbehörden-"Service" in Sachen Rundfunkabgabe noch vorsah:
"Keine Rundfunkabgabe, sofern innerhalb Beihilfegrenze plus 30 %"
(Die 30 % als pauschale Abgeltung der diversen Zusatzvorteile von Beihilfeempfängern.)
Seit 2006 ist es den Sozialbehörden durch das Veruntreuungsverbot untersagt, in diesem Sinn noch Behördenressourcen zu "verschwenden". Die Forderung der sogenannten "Bescheidpflicht" ist also eine Forderung für eine Illegalität, versuchte Anstiftung gegenüber Behördenmitarbeitern der Sozialbehörden zur Straftat. Ein starkes Stück....
Es ist den ARD-Juristen gelungen, die "Bescheidpflicht" in den Richterköpfen kollektiv zu verankern, zutreffender gesagt in den Textbausteinen der Gerichte, obgleich es sie im Gesetz seit 2006 nicht mehr gibt. Dass es zu dieser Kollektiv-Manipulation kommen konnte, umfasst viele Einzelursachen. Das soll hier nicht näher gelistet werden.
G4. Wir haben hier das Strickmodell des mengenmäßig mit 4 Millionen Fällen wohl umfangreichsten Justizskandals der bundesdeutschen Rechtsgeschichte.
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Vom Schweregrad mit 2000 Euro pro Fall allerdings noch maßvoll - man soll nicht übertreiben.
Von dort zurück zum Juristenstand. Seit Anfang 2017 sind zuständige Juristen, Parlamentarier und Journalisten unablässig auf diesen Justizskandal gegen die finanziell und juristisch wehrlosesten 10 Prozent der Wähler im Land hingewiesen worden.
Der noch viel größere Skandal ist deshalb, dass, soweit erkennbar, keiner von allen Zuständigen auch nur einen Finger rührte, die Beendigung des Unrechts zu verlangen. Insgesamt rund 20.000 Mitteilungen, teils an alle Landtagsabgeordneten bundesweit.
G5. Die Politik und der Juristenstand, man interessiert sich für die finanziell Armen nur,
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soweit die Sozialverbandslobby diese im Kontext der Beihilfebetreuung vertritt (etwa 10 % der Bürger), deren Organisatoren auch in den Parlamenten stark präsent.
Die weiteren etwa 10 % der Bürger, die nicht vom Geld der Steuerzahler leben wollen und die dies auch schaffen können, das ist die neue Unterkaste der "Widerspenstigen", der "noch zu Unterwerfenden", die Unbotmäßigen, die den Staat als einzigen "Seelen- und Heilsbringer" verweigern.
Die also auch den seegen-regulierenden Juristenfilter für den Beihilfezugang verweigern.
G6. Für den Juristenstand ist jemand, der die juristen-geschaffene Sozialhilfen-Gesetzgebung verweigert,
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ein "unbotmäßiges Nullum", ein umerziehungsbedürftiges Subjekt, selbst wenn es 10 % der Bürger sind.
Wie in der DDR 1.0, so nun im Gefahrenumfeld für eine DDR 2.0. Im Kern geht es um Totalitarismus. Der Juristenstand ist mit seiner Tendenz zum "positiven Recht" das hilfreiche Kernelement eines jeden Totalitarismus.
("positiv" ist vom lateinischen Verb ponere „setzen, stellen, legen“ und meint in diesem Kontext nicht "gut", sondern "das gesetzte Recht", insbesondere die geschriebene Gesetzgebung.)
Übrigens ist in Frankreich, England, den USA etwas stärkere Grundrechte-Verankerung des Juristenstands; aber das ist nicht einheitlich und ist ein zu komplexes Thema für diesen straff bleiben sollenden Thread.
G7. Das Kernanliegen dieses Forums ist in diesem Thread abgebildet:
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Die Fehler der Rundfunkabgabe - da sind ja auch diverse andere - sind in der Entstehungsgeschichte ausnahmslos verankert in der Anfälligkeit und Unterwerfungsbereitschaft und Förderbereitschaft des Juristenstandes gegenüber dem Unrechtswillen eines vom Staat "gesetzten" "positiven Rechts".
Hätte es dies Versagen nie gegeben, so hätte es nie dies Forum des Widerstands des Volkes gegeben.
Schließlich ist diese "Mediensteuer" mit ihrem Zwangscharakter ohne opt-out, also sicherlich "Steuer",
- siehe auch die EU-Einstufung und die beim Statistischen Bundesamt -
als angeblicher "Beitrag" legitimiert worden durch das insoweit leider rechtsfehlerhafte Gutachten eines früheren Bundesverfassungsrichters, ein anerkannter angesehener universitärer Finanz- und Rechtswissenschaftler.
Bleiben wir fair: Der Juristenstand ist der größte Segen des Rechtsstaats. Er ist zugleich aber dessen größte Gefahr, sofern in kollektiver Fehlfunktion im Dienst von politisch gewolltem Unrecht.