Die Fragen sind in der Tat garantiert. Dass der Rundfunkbeitrag plötzlich zu den Liegenschaftskosten gehören könnte, hatte ich in einer von mir gleich wieder gelöschten Version meines ersten Postings hier erwähnt.
Der Bindestrich in "Gewerbe- und Wohnraummiete" ist massiv irreführend. Das sind zwei verschiedene Mietarten.
Ich wiederhole mich: Das VG Oldenburg hat die Sache richtig als Betriebsstättenabgabe einsortiert. Und da hat das Abstellen auf Eigentumsverhältnisse sehr wohl Sinn.
Es mögen sich nun bitte die Betriebseigentümer auf ihre Hinterachsen stellen. Seit den fiktiven Verfassungsbeschwerden von Sept und Pferdefrau (Namen verfremdet) im Jahre 2018 hört man da nix mehr, außer noch wegen Kuhställen. - Ist aber nicht mein Einsatzgebiet.