Es braucht vielleicht noch sinnvolle Antragsbeispiele.
Diese Anträge A[Zahl] zu erstellen und zu diskutieren könnte das weitere Ziel sein.
Das Problem ist somit das tatsächlich passende Beispiel.
Zur nächsten Diskussion in den Raum gestellt wird:
Der Versuchsaufbau für einen Antrag A1 und Antrag A2.
Der Antrag A1 wäre dabei der jeweiligen Landesrundfunkanstalt LRA zu stellen.
Der Antrag A2 wäre dann jeder weiteren Stelle zu stellen, welche die LRA um Hilfe ersucht.
Also Inhalt für Antrag A1
Unter der aktuellen Annahme, dass es immer um den "
Informations- Wettbewerb“ geht zwischen allen "
Informationsanbietern" -Zeitungen, privaten Rundfunk, öffentlichen Rundfunk etc.- wäre der erste Antrag der auf Unterlassung Hoheitliche Rechte für sich in Anspruch zu nehmen für die Beitragsbeibringung -zur Finanzierung-, da dieses Vorgehen im Wettbewerb mit den anderen Anbietern "Parteien" gegen die Wettbewerbsvorgaben der EU verstößt.
Die anderen Anbieter "Parteien" handeln schließlich bei Ihrer Beitragserhebung nicht hoheitlich.
Der aktuelle Verstoß führt zur Wettbewerbsverzerrung.
-> Das ist entsprechend zu unterlassen.
Es folgt der Platzhalter für den Text des Antrag A1:
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Der Text im Platzhalter wird nach Diskussion und Vorschlägen ergänzt.
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Der Antrag A2 ist da wohl schwerer, aber dieser müsste auf Antrag A1 aufbauen.
Diese Unterstützungsleistungen -Vollstreckung etc.-, welche diese Wettbewerbsverzerrung ermöglichen sind zu unterlassen. Es ist Informationsanbietern, welche im Wettbewerb mit einander stehen untersagt zu Ihrem Vorteil hoheitliche Rechte in Anspruch zu nehmen.
->
Sprich entweder es gilt für alle gleich oder eben für keinen.
-> Jeder Informationsanbieter hat sich seine Kunden durch seine Angebote im Wettbewerb zu allen anderen Informationsanbietern selbst zu erarbeiten.Es folgt der Platzhalter für den Text des Antrag A2:
-----------------------------------------------------------------------------------------Der Text im Platzhalter wird nach Diskussion und Vorschlägen ergänzt.
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Das Ziel von A1 und A2:
-->Sofern diese Anträge also bei den jeweiligen Stellen eingehen, können diese es unterlassen oder die Anträge aus Ihrer Sicht negativ bescheiden.
--->
Dann würde man wohl klagen. -> Schließlich gibt es keine EU Pflicht irgendein Informationsangebot zu finanzieren. --> Das EU Recht schreibt mit Sicherheit vor alles ohne Einmischung, also ist jedes nationale Recht, welches eine Einmischung ermöglicht oder zulässt zu unterlassen.
Es steht dem aus meiner persönlichen Sicht nicht entgegen ob der Rundfunkbeitrag an eine Wohnung gekoppelt ist/wird, eine Steuer, Sondersteuer oder was auch immer ist. Oder was auch immer das Bundesverfassungsgericht bisher dazu festgestellt hat.
-> Es fehlt schlicht diese Feststellung, dass es eben keine EU Pflicht gibt diese Informationsangebote zu finanzieren.
-> Dabei steht es dem jeweiligen Staat frei seine beauftragten Angebote selbst zu bezahlen.
Im Prinzip müssten diese Anträge so "einfach" wie möglich gehalten werden, also auch so kurz wie es nur eben geht.
-> Die Klage müsste dann entsprechen ebenso knapp sein, und zielgerichtet die EU Klärung zum Wettbewerb in Bezug auf die private Person haben.
-> Das nationale Recht ist dabei ja völlig egal, denn Ziel muss die Überprüfung sein, dass dieses nationale Recht entsprechend nicht anzuwenden ist, weil EU Recht diesem entgegensteht.
Es wird also gar nicht gegen den Rundfunkbeitrag geklagt, sondern auf die Einhaltung der Regeln, welche besagen,
es gibt keine EU Pflicht die staatliche Einmischung zu dulden.
Insbesondere nicht die staatliche Einmischung, welche einen Wettbewerb zwischen den Informationsanbietern zerstört.
Vielleicht finden wir eine passende Wortwahl, insbesondere mit "Zitaten" aus verschiedenen Sammlungen
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Art 25 https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_25.htmlGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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Informationsanbieter und
Wettbewerb stehen, dann ohne Einmischung und Verzerrung und Forderung der Unterlassung.
Memo, Links wegen Wettbewerb zur späteren Sichtung
https://european-union.europa.eu/priorities-and-actions/actions-topic/competition_dehttps://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Europa/beihilfenkontrollpolitik.html