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Autor Thema: Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)  (Gelesen 22439 mal)

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Der - unausgesprochene - [Gedanke] war... ;)
Zitat
Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde und Ihr Auftraggeber ist ebenfalls informiert.
Der Termin findet [für Person B] nicht statt.
...um - wie auch mit dem Rest des fiktiven Schreibens - ggü. dem Vollziehungsbeamten deutlich zu machen, dass sich eine fiktive Person B (von ihm) nicht beirren lässt. Beziehungsweise könnte der voranstehende Satz ggf. dafür sorgen, dass vom fiktiven Vollziehungsbeamten an dessen Auftraggeber (Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde) eine Rückfrage erfolgt, ob das denn stimme... ;) und daraufhin sich die Stadtkasse ggf. veranlasst sehen könnte, den Vorgang vielleicht doch einmal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen ??? Auch der Stadtkasse gegenüber wurde ja von "stillschweigender Erledigung des Termins" ausgegangen - und jedenfalls bislang ist von dort wohl noch keine anderslautende Rückmeldung erfolgt ;)

Da die anderen Schreiben nicht zur Einstellung des Termins geführt haben, wird dieses Schreiben wahrscheinlich auch nicht dazu führen.
Wer weiß ;) Es soll schon Fälle gegeben haben, da wurden vorher mit viel TamTam anberaumte Termine dieser oder ähnlicher Art sprichwörtlich "5 Minuten vor Zwölf" plötzlich auf "ominöse" Weise hinfällig... :angel:

Wenn fiktive betroffene Person auf diese Weise auch jetzt noch gegenhält, so hat sie zum aktuellen Zeitpunkt nach Auffassung einer fiktiven Person B erst einmal alles in ihrer Macht stehende getan, den Vorgang "gütlich" zu erledigen. Sofern dies immer noch nicht fruchten sollte, bleiben je nach weiterem Verlauf weitere, nicht mehr so "gütliche" Schritte offen - mit nach Auffassung einer fiktiven Person B faktisch unausweichlicher Aussicht auf Erfolg, denn die Sachlage ist schlicht zu offensichtlich erdrückend.


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a
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Okay, das Schreiben ging soeben, inklusive "findet nicht statt" via E-Mail raus.

Morgen ab 10 Uhr wird es dann noch einmal fiktiv spannend ...


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h
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Gut, dass ja so etwas nur fiktiv und nicht im richtigen Leben passiert...

In der fiktiven Gedankenschleife würde ich jedenfalls im Nachgang auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Erwägung ziehen. Da würde zwar nichts passieren, weil da die Behördenleitung sicher wieder Gründe finden würde, warum der Mitarbeiter "vorbildlich" gehandelt haben soll.
Aber vielleicht könnte das doch dazu führen, den Zahn des störrischen Beamten für zukünftige Amtshandlungen etwas zu lockern, wenn auch nicht zu ziehen.


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Der fiktive Vollziehunsgbeamte mit einem Zeugen war soeben da. Fiktiv ist es so abgelaufen:
Er wurde nicht in die Wohnung gelassen. Er fragte, ob man noch etwas zu erklären oder Dokumente abzugeben habe, das wurde verneint. Dann wurde nach Job und Kontodaten gefragt, wurde beides nicht beantwortet. Es wurde dann gefragt, ob man schon mal eine Vermögensauskunft abgegeben habe. Das wurde verneint.
Es wurde lediglich unterschrieben, dass der Eintritt verwehrt wurde und noch nie eine Vermögensauskunft abgegeben wurde.

Zum Schluss sagte Person A noch, man würde einen öffentlich rechtlichen Unterlassungsanspruch geltend machen. Darauf die Antwort: Sie kriegen in den nächsten Tagen eine Ladung, darauf würde sich auch eine Rechtsbehelfsbelehrung finden.

Damit hat sich der fiktive Besuch dann auch schon erledigt.


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Herzlich Glückwunsch, Angie!
Kalt wie eine Hundeschnauze. Das wurde ihr ja immer nachgesagt.

War alles nur Angstmache, um möglichst ohne Schriftliches an Vermögenswerte heranzukommen.

Die Vorladung wird ja dann etwas Konkretes im Rechtsbehelf benennen müssen. Um das nicht schon letzte Woche zu sagen, hat V sich dumm gestellt. Hoffentlich erfährt die fiktive Welt, wer die Beschwerdestelle ist.

Das Wegegeld wird V dann mit in die Vollstreckungskosten reinpflaumen. V hat also durch sein maulfaules Verhalten unnötige Kosten verursacht, für die A jetzt nicht so wirklich einstehen muss, Schließlich war V unkooperativ, nicht A. A könnte sogar vielleicht Verdienstausfall gegenrechnen, wenn sie wöllte.
 
Das ist so dermaßen absurd, dass es so nicht geschehen sein kann und daher sowieso nur fiktiv ist.


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Herzlich Glückwunsch, Angie!
Kalt wie eine Hundeschnauze. Das wurde ihr ja immer nachgesagt.

War alles nur Angstmache, um möglichst ohne Schriftliches an Vermögenswerte heranzukommen.

Danke, Danke!
Im wahren Leben war das Person A, die eher kooperativ & freundlich ist, schon maximal unangenehm. Sie hat es aber durchgezogen, da sie ein starkes Gerechtigkeitsempfinden und einen sensationellen Support hier im Forum hat.

Die letzten Stunden vor dem Termin und die Ungewissheit, ob der fiktive Beamte nun pünktlich um 10 oder erst um 14 Uhr kommt, waren schon fies.

Aber jetzt kann es weiter gehen, aller Voraussicht nach mit einem fiktiven öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch, ggfs. mit anwaltlicher Unterstützung.


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Dem V ist das täglich sein Geschäft. Angstmache. Ihm persönlich ist das völlig egal. Er kann Mephisto spielen (Traum der meisten Amateurschauspieler) und wird auch noch bezahlt. Unkooperatives Verhalten ist nicht strafbar, und vom Bürgermeister bekommt er ein "Brav." an die starke Schulter. usw.


Wie war V denn eigentlich so drauf - in A's Angsttraum? Halbwegs nett-bürokratisch, oder fing er gleich manipulativ an? War er leise, oder sollten die Nachbarn was mitbekommen?


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Wie war V denn eigentlich so drauf - in A's Angsttraum? Halbwegs nett-bürokratisch, oder fing er gleich manipulativ an? War er leise, oder sollten die Nachbarn was mitbekommen?

Manipulativ war der fiktive Beamte jetzt nicht, hatte aber eine eiskalte Ausstrahlung und machte den Eindruck, sich auf keinerlei Diskussionen einzulassen und knallhart sein "Schema F" durchzuziehen. Er hat nur die Standardfragen abgefragt und in seinem Dokument angekreuzt und zum Schluss nach der Unterschrift gefragt.

Der fiktive Beamte war zwar leise, hat aber durch die ganze nonverbale Kommunikation durchblicken lassen, natürlich nur eine fiktive Interpretation: "Ok, Sie lassen uns also nichts rein und sagen uns nix? Können wir so machen. Ich mach hier nur meinen Job, nächste Eskalatationsstufe wird eingeleitet. Wir kommen schon an unser Geld, Sie können uns gar nix."

Person A fühle sich schon etwas wie ein Verbrecher behandelt. Aber wie Du schon schriebst, das kann er leider genau so durchziehen.


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Ich gehe weiterhin davon aus, dass Person A. dem V. als Einwand hätte mitgeben können, dass Erinnerung gem. § 766 ZPO geltend gemacht wird. Dies ist das Rechtsmittel bei einer Zwangsvollstreckung. Der nächste Termin dürfte unangenehmer werden, denn das ist die Zwangsvollstreckung.

Einen Unterlassungsanspruch kann man nicht geltend machen in diesem fiktiven Fall.***

Um dies zu verdeutlichen:
Was soll unterlassen werden? Dass V. seinen Job macht? Dass er Fehler macht? Geht alles nicht.
Dass er beleidigt? Geht, dass muss er unterlassen.


Die Rechtsbehelfe bei Vollstreckungsmaßnahmen sind mit Fristen von 2 Wochen versehen. Am besten also das Schreiben an das Amtsgericht schon mal vorbereiten, um keinen Termindruck zu haben.

Unabhängig davon verschwinden die Schulden nicht. Vollstreckt werden Forderungen, die unanfechtbar geworden sind. In NRW gegen den WDR hilft es jedoch, gegen erneute Festsetzungsbescheide erneut Widerspruch einzulegen, mit neuen Argumenten, damit nicht von wiederholtem Widerspruch ausgegangen wird, was unzulässig wäre. Dadurch wird die Forderung wieder anfechtbar und kann nicht vollstreckt werden.

Hier die Websites:



***Edit "Bürger": Der Aussage, dass ein Unterlassungsanspruch nicht greife, kann so nicht zugestimmt werden - siehe bitte nochmals eingehend die erfolgreiche(!) Geltendmachung des öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs ggü. der Stadtkasse Aachen/ NRW aufgrund fehlender (Angabe) der zu vollstreckenden Leistungsbescheide(!) unter
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13567.0

Eine "Erinnerung" wurde bereits mit den letzten fiktiven Schreiben eingelegt - wurde durch den Vollziehunsgbeamten jedoch offensichtlich nicht beachtet - mglw., weil ggü. einem Vollziehungsbeamten einer Stadtkasse eine "Erinnerung" keine Relevanz hat/ keine Wirkung entfaltet, mglw. aber auch weil er es übersehen/ nicht verstanden hat oder auch wissentlich unter Verletzung seiner Amts- und Dienstpflichten. Dies wird ggf. noch Gegenstand des weiteren Verfahrens.
Die oben verlinkte website von "Justiz NRW" scheint die Verwaltungsvollstreckung durch Vollziehungsbeamte/ Stadtkasse einschl. der Möglichkeit des "öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs" mglw. nicht zu berücksichtigen.
Siehe bitte auch weiter oben im gesamten Thread-Verlauf einschl. weitere Querverweise, demgemäß hier offensichtlich keine "Forderungen" bestehen, da es ja an zu einer Leistung rechtmäßig wirksam auffordernden Leistungsbescheiden mangelt. Die "Unanfechtbarkeit" von "rundfunkbeitragsrechtlichen Gebühren-/Beitrag/Festsetzungsbescheiden" bedeutet nicht zwangsläufig, dass diese auch vollstreckungsfähig wären, denn dafür mangelt es diesen schlicht an vollstreckungsfähigem Inhalt in Form einer vollstreckungsfähigen Aufforderung -  z.B. zu einer Geldleistung ;) Alles schon lang und breit im Forum durchbehandelt. Aufgrund der mehr als 3 Jahre alten Beträge dürften diese mittlerweile auch schon verjährt und somit auch zukünftiger Vollstreckung entzogen sein.


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Ich gehe weiterhin davon aus, dass Person A. dem V. als Einwand hätte mitgeben können, dass Erinnerung gem. § 766 ZPO geltend gemacht wird. Dies ist das Rechtsmittel bei einer Zwangsvollstreckung. Der nächste Termin dürfte unangenehmer werden, denn das ist die Zwangsvollstreckung.
Einen Unterlassungsanspruch kann man nicht geltend machen in diesem fiktiven Fall.***
Um dies zu verdeutlichen:
Was soll unterlassen werden? Dass V. seinen Job macht? Dass er Fehler macht? Geht alles nicht.
Dass er beleidigt? Geht, dass muss er unterlassen.

Danke für diese Hinweise, @Roggi!

Allerdings war der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch in diesem Thread ja positiv und der Fall (auch in NRW) dem von Person A sehr ähnlich:
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13567.0


***Edit "Bürger": Der Aussage, dass ein Unterlassungsanspruch nicht greife, kann so nicht zugestimmt werden - siehe bitte nochmals eingehend die erfolgreiche(!) Geltendmachung des öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs ggü. der Stadtkasse Aachen/ NRW aufgrund fehlender (Angabe) der zu vollstreckenden Leistungsbescheide(!) unter
Stadt Aachen stellt Vollstreckung vorläufig ein ("Unterlassungsanspruch")
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13567.0

Eine "Erinnerung" wurde bereits mit den letzten fiktiven Schreiben eingelegt - wurde durch den Vollziehunsgbeamten jedoch offensichtlich nicht beachtet - mglw., weil ggü. einem Vollziehungsbeamten einer Stadtkasse eine "Erinnerung" keine Relevanz hat/ keine Wirkung entfaltet, mglw. aber auch weil er es übersehen/ nicht verstanden hat oder auch wissentlich unter Verletzung seiner Amts- und Dienstpflichten. Dies wird ggf. noch Gegenstand des weiteren Verfahrens.
Die oben verlinkte website von "Justiz NRW" scheint die Verwaltungsvollstreckung durch Vollziehungsbeamte/ Stadtkasse einschl. der Möglichkeit des "öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs" mglw. nicht zu berücksichtigen.
Siehe bitte auch weiter oben im gesamten Thread-Verlauf einschl. weitere Querverweise, demgemäß hier offensichtlich keine "Forderungen" bestehen, da es ja an zu einer Leistung rechtmäßig wirksam auffordernden Leistungsbescheiden mangelt. Die "Unanfechtbarkeit" von "rundfunkbeitragsrechtlichen Gebühren-/Beitrag/Festsetzungsbescheiden" bedeutet nicht zwangsläufig, dass diese auch vollstreckungsfähig wären, denn dafür mangelt es diesen schlicht an vollstreckungsfähigem Inhalt in Form einer vollstreckungsfähigen Aufforderung -  z.B. zu einer Geldleistung ;) Alles schon lang und breit im Forum durchbehandelt. Aufgrund der mehr als 3 Jahre alten Beträge dürften diese mittlerweile auch schon verjährt und somit auch zukünftiger Vollstreckung entzogen sein.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Manipulativ war der fiktive Beamte jetzt nicht, hatte aber eine eiskalte Ausstrahlung und machte den Eindruck, sich auf keinerlei Diskussionen einzulassen und knallhart sein "Schema F" durchzuziehen. Er hat nur die Standardfragen abgefragt und in seinem Dokument angekreuzt und zum Schluss nach der Unterschrift gefragt.

Vorsorglich könnte darauf hingewiesen worden sein, dass im vorliegenden fiktiven Fall der Vollstreckungsbeamte nicht die verantwortliche Person bei der Stadtkasse, sondern lediglich eine auftragsausführende Person darstellt.

Man kann natürlich, wie in diesem Thread mehrheitlich diskutiert, diese nicht-verantwortliche, auftragsausführende Person mit der Sachlage auf dem "kleine Dienstweg" z.B. per Email konfrontieren. Hierbei stellt sich allerdings die Frage, ob sich der Aufwand lohnt, bzw. sich dadurch an der Arbeitsweise des Vollstreckungsbeamten, an den festgelegten Terminen etwas ändert oder man vieleicht kostbare Zeit verschwendet haben könnte.

In vielen Fällen wendet sich der Volksmund bekanntermaßen an die verantwortliche Person (z.B. Filialleiter, Behördenleiter), wenn etwas im Argen liegt.

Am Ende könnte sich der geneigte und ergebnisorientierte Leser die Frage stellen, ob es nicht sinnvoller und effektiver gewesen wäre, gleich zu Beginn bei der verantwortlichen Person der Stadtkasse die entsprechenden Anträge gestellt, anstelle sich mit dem "Handlanger“ rumzuärgern und kostbare Zeit vergeudet zu haben.

In einem fiktiven Vollstreckungsfall in NRW könnten nach Erhalt der Zahlungsaufforderung folgende Anträge beim verantwortlichen Behördenleiter gestellt worden sein:

Antrag auf Ansicht des Vollstreckungs- und Amtshilfeersuchens
Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg220970.html#msg220970
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34317.msg208224.html#msg208224

Antrag auf Terminverschiebung/Fristverlängerung
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32071.msg214887.html#msg214887

Antrag auf Akteneinsicht
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32071.msg214887.html#msg214887

Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung
WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg193171.html#msg193171

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO bzw.
Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO

WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg196653.html#msg196653


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2023, 22:01 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Hinterher ist man immer schlauer - oder auch nicht ;)

Es war das Bestreben, dem - aus diesseitiger Sicht gar nicht so "nicht-verantwortlichen" und nicht nur lediglich "auftragsausführenden" - Vollstreckungsbeamten kraft seiner Befugnisse aber auch Amtspflichten(!) Gelegenheit zu geben, den Vorgang von sich aus einzustellen, bzw. zur Entscheidung an den Auftraggeber (Vollstreckungsbehörde, Stadtkasse) zu verweisen, ohne gleich - ggf. sogar mit kostenpflichtigen gerichtlichen - Rechtsmitteln dagegen vorzugehen.

Dies ist nicht nur auf dem "kleinen" - aber nicht weniger relevanten - Dienstweg per Mail, sondern auch per Schriftstück geschehen....
...nachdem zunächst erst einmal die Sach- und Rechtslage für den fiktiven Fall und in NRW zusammengetragen werden musste,
um anhand dessen die potenziell zielführendsten Einwände gut begründet herauszuarbeiten.
An wirklich konkreten und weiterbringenden Vorschlägen und Beispiel-Texten hat es zu Anfang ja ohnehin gemangelt.

Es ist aus diesseitiger Sicht und unter den seinerzeitigen Umständen daher auch keine kostbare Zeit vergeudet worden, sondern man hat so einiges erfahren/ dazugelernt/ bestätigt gefunden - und damit eine gediegene Beweissammlung, die am Ende kulminiert ist und letztlich den fiktiven Vollstreckungsbeamten bloßstellt.

Der stattgefundene "Termin zur Vorsprache" war/ist/bleibt aus diesseitiger Sicht völlig irrelevant.
Aber auch diese Erfahrung gemacht und aus diesseitiger Sicht so ziemlich souverän gemeistert zu haben, war nicht nur für den fiktiv Betroffenen wichtig, sondern auch für Mitleser und ähnlich Betroffene.

Mit all diesem Wissen und den fiktiven Beispiel-Texten ist nun erst einmal eine Sammlung und Dokumentation vorhanden, die in dieser Form im Forum aktuell nicht erinnerlich ist und auf deren Extrakt nun aufgebaut werden kann - und ggf. auch noch bzgl. einer Beschwerde ggü. dem für seine Ausübung sehr wohl verantwortlichen Vollziehunsgbeamten weitere Verwendung finden könnte - siehe dazu auch schon weiter oben unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg221147.html#msg221147

Jetzt sollte aber bitte erst einmal abgewartet werden, wie der weitere Verlauf sich überhaupt gestaltet... ;)
...noch ist ja offensichtlich erst einmal nichts weiter passiert :angel:


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Gibt es gut 2 Wochen nach dem unmaßgeblichen Termin irgendwelche Neuigkeiten?
Könnten diese ggf. in Erfahrung gebracht werden - z.B. zunächst durch ein kurzes freundliches Telefonat mit der Stadtkasse?

Sofern eine Rückgabe/ Rücknahme der Vollstreckung erfolgt sei, wäre wichtig, nicht nur fernmündlich, sondern auch zumindest per Email schriftlich bestätigt zu erhalten, dass der Vorgang "vom WDR zurückgenommen" oder "an den WDR (zur Prüfung?) zurückgegeben" wurde, auf welche Weise und mit welchem konkreten Wortlaut bzw. dass basierend auf dem Recht auf Akteneinsicht das Schreiben/ die Mitteilung über die Rücknahme/ Rückgabe in lesbarer Ausfertigung (Abbild, Email, Kopie...) zur Verfügung gestellt wird.

Danke.


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Es gibt tatsächlich noch keine fiktiven Neuigkeiten. Sollte es welche geben, informiert Person A wie immer das Forum umgehend.
Auf Basis des (guten) Hinweises der fiktiven Person B wurde soeben eine freundliche fiktive E-Mail an die Stadtkasse geschickt, da Person A von Montag bis Freitag im Urlaub sein wird.

Die Antwort der Stadtkasse (sollte sie erstmalig antworten) wird dann natürlich gepostet.


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Kurzes Update:
Person A ist nun aus ihrem nicht-fiktiven Urlaub zurück.

Die fiktive E-Mail von letzter Woche Sonntag wurde bis heute nicht von der Stadtkasse beantwortet, die bis jetzt jede E-Mail und jedes Fax komplett ignoriert hat. Nun war zwar im rheinländischen Düsseldorf Karneval und in diesen Tagen wird sich gern mal frei genommen, aber spätestens ab Aschermittwoch hätte die Stadtkasse ja schon einmal reagieren können ...


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