Als Nicht-Rundfunkteilnehmer habe ich noch nie eine Sendung von Anne Will gesehen, weshalb ich über die Inhalte dieser Sendungen nichts aussagen kann. Mir ist bei der Durchsicht der WIKI von Will jedoch aufgefallen, dass sie ihr Studium mit einem Stipendium der Friedrich-Ebert-Stiftung finanziert hat, die der SPD nahe steht:
Während ihrer Studienzeit arbeitete sie als Journalistin bei der Kölnischen Rundschau und dem Spandauer Volksblatt und war Stipendiatin der Friedrich-Ebert-Stiftung. 1990 schloss sie ihr Studium in Köln mit dem Magister ab.
Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Anne_WillWikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich-Ebert-StiftungNach meinen Recherchen sehen solche parteipolitischen Stipendien vor, dass die Stipendiaten sich als Gegenleistung für das erhaltene Geld an der Universität für die politische Arbeit einer Partei einsetzen müssen, was für alle politischen Richtungen gilt (also ebenso z. B. für ein Stipendium aus der Konrad-Adenauer-Stiftung). Der Erlass von BAFÖG-Schulden, der aus einer solchen persönlichen Verknüpfung erwächst, dürfte zudem zu einer noch größeren politischen Treue zur Partei führen, als die tatsächliche Übereinstimmung mit den Inhalten einer Partei.
Die Friedrich-Ebert-Stiftung vergibt Stipendien im Namen der SPD, weshalb durchaus gesagt werden kann,
dass Ann Will 16 Jahre lang Werbung für die SPD im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemacht hat. Auch wenn es wahrscheinlich parteipolitische Werbung in andere Richtungen ebenso im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, frage ich mich als Nicht-Rundfunkteilnehmer, wieso solche Sendungen aus Rundfunkgebühren bzw. Rundfunkbeiträgen bezahlt werden. Diese Abgaben für den Rundfunk sollen seit 2013 schließlich auch Menschen zahlen, die den Konsum von Rundfunk und Fernsehen grundsätzlich ablehnen.
Natürlich müssen Parteien Werbung machen, wobei diese ihre parteipolitische Werbung aus eigenen Mittel finanziert müssen und dafür keine Einnahmen aus Rundfunkbeiträgen heranziehen dürfen, denn ansonsten handelt es sich bei solchen Sendungen um nichts anderes als politische Schleichwerbung und Indoktrination. Hierzu im Weiteren:
Marienhof: Schleichwerbung bei ARD und ZDFhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35767.0 Damit dürfte eigentlich der folgende Satz widerlegt sein, den Gegner des Rundfunkbeitrages immer wieder als Textbaustein in Widerspruchsbescheiden finden:
Nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz hat jeder das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags stellt keinen Eingriff in dieses Grundrecht dar, da den Beitragsschuldner keine Informationen oder Informationsquellen aufgedrängt werden.
Quelle: Ablauf 4 Antwort v. "Beitragsservice" auf Widerspruch > "Rundfunkbeitrag" o.ä. (Beispiel 2, S. 1)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74422.html#msg74422Für weitere Details hierzu verweise ich auf:
Rechtslage: PC-Gebühr und Informationsfreiheit https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36546.0