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Autor Thema: Pfändungsverfügung über den Arbeitgeber  (Gelesen 2980 mal)

K
  • Beiträge: 53
Pfändungsverfügung über den Arbeitgeber
Autor: 13. Januar 2023, 20:15
Person A hat ein Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung auf vorherigen Vollstreckungsersuchen vom 04.10.22 bekommen.

Person A soll alle Beiträge ab 2015 zahlen. Drittschuldner ist die Firma der Person A der da im Aussendienst tätig ist. Was die GEZ nicht weiss
ist das Person A seit 2016 bei der Firma mit geleasten Firmenfahrzeug 6,30 € GEZ Gebühr bezahlt. Person A wurde ja nicht gefragt ob er GEZ Gebühr überhaupt bezahlt.

Die Forderung liegt bei 1861 €

Da aber dieser Betrag ja nicht stimmt ist dann automatisch die Pfändung ungültig?
Soll Person A bei der GEZ anrufen und das mitteilen das er die 6,30 € seit 2016 zahlt und auch belegen kann?

Danke


Edit "Bürger":
Thread-Betreff nicht aussagekräftig. Fallbeschreibung/ Beschreibung der Vorgeschichte/ des Werdegangs vollkommen unzureichend.
Anonymisiertes Abbild des Ersuchens fehlt. Anonymisiertes Abbild der Pfändungsverfügung fehlt.
Was soll denn angesichts des RBStV die Beitrags-Zahlung für ein geleastes Firmen-Auto mit der Beitragszahlung für die private Wohnung zu tun haben?
Und wie soll denn bitteschön angesichts all der fehlenden Informationen irgendetwas zielführend diskutiert werden?!? ???
Ohne die vollständigen Informationen bleibt dieser Thread binnen Tagen/ Wochen der Löschung vorbehalten.
Siehe auch PM! Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Januar 2023, 01:31 von Bürger«

K
  • Beiträge: 53
So wie Person A jetzt erfahren hat, interessiert es die GEZ nicht, ob man doppelt zahlt oder nicht.
Person A zahlt ja 1x GEZ über die Firma bei der er angestellt ist und einmal für seine Mietwohnung.
Somit ist die Pfändung nicht mehr aufzuhalten.
Willkommen im Abzockerland Deutschland.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Trotz vollkommen unzureichender Informationen über den Werdegang und die Umstände... ::)
...hier ein paar "Weiterbildungs"-Empfehlungen :angel:

Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen (06/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35558.0
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0
Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Pfändungsverfügung (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29009.0
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0
Vollstreckung ohne Angabe der genauen Leistungsbescheide rechtswidrig (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22596.0

Zum Thema (fehlender/s) "Leistungsbescheid"/ "Leistungsgebot" siehe u.a. unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0
und dortige weiterführende Infos/ Links zum Thema "Leistungsbescheid"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507

ggf. weitere prüfbare Optionen siehe u.a. unter
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0


Wichtig: Es ist nicht Ziel, es auf die Vollsteckung/ Pfändung "anzulegen" und wird seitens des Forums auch nicht "empfohlen".
Wenn eine Vollstreckung/ Pfändung jedoch nicht mehr zu vermeiden ist, sind selbstverständlich auch alle Vollstreckungsvoraussetzungen/ Pfändungsvoraussetzungen penibelst zu prüfen und fehlende Vollstreckungs-/ Pfändungsvoraussetzungen entsprechend anzugreifen.

Beachte auch die wichtigen Hinweise im Einstiegsbeitrag!

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Und wie soll denn bitteschön angesichts all der fehlenden Informationen irgendetwas zielführend diskutiert werden?!? ???
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hierzu auch der themenverwandte Thread:

Pfändungsverfügung und Einziehungsverfügung des Südwestrundfunks
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28895.0

Neben den fiktiven Vorstellungen wie z.B. Rechtsmittel eingesetzt werden könnten, kann es für das Forum aber auch immer wichtig sein, über die Erfahrungen in dieser Situation detailliert zu berichten. Leider ist ein chronologischer und detaillierter Erfahrungsbericht immer mit Arbeit verbunden, aber jede Information kann für andere Forumsmitglieder wichtig und interessant sein.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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